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> Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
boerdy61
Geschrieben am: 27.01.2016, 07:21
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Urkundenfälschung wäre es, wenn auf dem Typenschild etwas falsch eingetragen wird, z. B. eine falsche Rahmennummer. Ich hatte mal einen Rechtslehrgang, da ging es u. A. auch um Urkundenfälschung. Ich habe mir gemerkt, dass eine Urkundenfälschung beispielsweise dann vorliegt, wenn ich in der Kneipe von meinen fünf Strichen auf dem Bierdeckel einen wegradiere.


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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kradschütze
Geschrieben am: 27.01.2016, 07:42
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Ich wollte hierzu, da es eskaliert war und der Ton unschön wurde, nichts mehr sagen. Wenn Du Jörg, aber jetzt schon mit Mod unterschreibst und rechtliche Tatsachen als Unsinn darstellst, doch ein letztes Wort meinerseits dazu.
Deine Rechtsanmerkungen zur StVZO kannte ich nicht. So mag es auch sein und in der Praxis durchgeführt werden, wenn ein Schild fehlt. Ich sagte auch immer, dass, wenn das Schild so aussah wie es war und keine anderen Daten drauf kommen, der Tatbestand der Urkundenfälschung eher zweifelhaft ist und auch eher nicht verfolgt wird.
Trotzdem ist die Darstellung, dass das "Typenschild" keine Urkunde i.S.d. Norm 267 StGB sein soll und nicht verfälscht werden kann so, wie die Behauptung, Elvis lebe noch.
Hätte ein gewisser Themenstarter hier einfach genau wenige Zeilen vor seinem Zitat des benannten Buches zitiert, je nach Auflage evtl. sogar auf der gleichen Seite, hätte er lesen können, dass das "Typenschild" als sog. Beweiszeichen dem Urkundenbegriff gleichgestellt ist und dies sogar, peinlich natürlich von mir, vom Bundsgerichtshof entschieden wurde. Als Laie liest man aber evtl. in so einem Buch nur, was man lesen will. Genau das sagte ich, nicht böswillig, voraus.
Aus urheberrechtlichen Gründen getraue ich mir einfach nicht, die Textstelle hier einzustellen. Du bist aber, lieber Jörg, gern in mein Büro eingeladen und kannst es bei mir nachlesen. Weit weg bist Du nicht und ich kann Dir auch gern interessantere Dinge als Rechtsbücher, nämlich Mopeds, zeigen.
Ich werde jetzt hier und zu ähnlichen Themen nichts mehr schreiben, da ich offenbar den richtigen Ton nicht mehr treffe, sorry dafür.


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Gruß, Sven
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 27.01.2016, 09:23
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Lieber Sven, egal was du hier noch schreibst, deine Aussgae wird deshalb nicht richtiger! Warum kannst auch du nicht einfach mal akzeptieren nicht Recht zu haben auch wenn du es wohl gerne hättest?

Setze dich mit den Paragraphen auseinander die ich genannt habe, dann wirst auch du erkennen müssen, dass ein Fabrikschild vom Moped keine Urkunde darstellt, was die FIN wiederum ganz klar ist und nur von der Zulassungsstelle vergeben werden darf!

Und wenn du es dann immer noch nicht glaubst und nochmal genauso erklärt haben möchtest, dann rufe bitte unseren Fachmann Frank im KBA in Flensburg an, der wird es dir dann nochmal bis ins Detail erklären. Ich schick dir sogar die Telefonnummer per PM, dann musst du nicht mal die Nummer raussuchen. cool.gif Bei Interesse melde dich bei mir. wink.gif

Für die cleveren unter Uns reicht auch eine google Suche aus um die Erklärung vom Fachmann im Netz zu erhalten. rolleyes.gif Noch ein kleiner Tipp, die Antwort steht in einem anderen Simson Forum. smile.gif

Grüße der Mod Jörg

Ps: Es ist übrigens scheiß egal wie das Typenschild ausschaut. Du kannst es auch auf ein Stück blankes Alu schreiben, stanzen,..... Es muss auch nicht wie das Original aussehen. Wenn du noch ein orignales Typenschild / Fabrikschild vom Hersteller bekommst is gut, ansonsten kannst du dir selbst was basteln. Gültig ist alles, solange die Daten mit denen in der ABE übereinstimmen.


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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der Lehmann
Geschrieben am: 27.01.2016, 11:26
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Ich hänge mich als Nichtjurist mal mit rein... unsure.gif cry.gif

Ein Typenschild ist keine Urkunde! tongue.gif cool.gif

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Nachfertigung des Typenschildes (in welcher Form auch immer) und dessen Anbringung am Fahrzeug keine Urkundenfälschung darstellt. Dabei gilt allerdings der Grundsatz der urkundengetreuen Übernahme aller Angaben aus den vorhandenen und zur eindeutigen Identifizierung notwendigen Fahrzeugpapiere sowie der Übereinstimmung mit der sogenannten (eingeprägten)Rahmennummer. thumbsup.gif


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Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
UT 14 in der Sächsischen Schweiz im Jahr 2021 auch abgesagt!

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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 27.01.2016, 13:24
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QUOTE (der Lehmann @ 27.01.2016, 11:26)
Ich hänge mich als Nichtjurist mal mit rein... unsure.gif cry.gif

Ein Typenschild ist keine Urkunde! tongue.gif cool.gif

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Nachfertigung des Typenschildes (in welcher Form auch immer) und dessen Anbringung am Fahrzeug keine Urkundenfälschung darstellt. Dabei gilt allerdings der Grundsatz der urkundengetreuen Übernahme aller Angaben aus den vorhandenen und zur eindeutigen Identifizierung notwendigen Fahrzeugpapiere sowie der Übereinstimmung mit der sogenannten (eingeprägten)Rahmennummer. thumbsup.gif

Absolut richtig Jürgen und genau so sieht es das Gesetz auch vor. thumbsup.gif


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Grüße Jörg

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tankverschluß
Geschrieben am: 27.01.2016, 14:26
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QUOTE
Aus urheberrechtlichen Gründen getraue ich mir einfach nicht, die Textstelle hier einzustellen.


@ Sven: Dir ist aber schon bekannt, dass mit entsprechender Quellenangabe, dir gestattet ist Zitate zu bringen? Es sei denn mir wurde während meines gesamten Studiums Unsinn erzählt.

Aus dem von dir genannten Grund habe ich auch kein Foto der entsprechenden Seite reingesetzt.

Im Sinne der Streitschlichtung, höre doch bitte auf Einladungen auszusprechen und bring Fakten.

Das meine ich keineswegs böse. Ich hab dir geschrieben, dass ich Laie bin und keine Ahnung habe. Daher werde ich die "Wahrheit" nicht für mich pachten.

Vor allem aber werde ich auch zugeben wenn ich mich geirrt habe.


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MFG

Niels

Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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tankverschluß
Geschrieben am: 27.01.2016, 16:16
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@ Sven du meinst Punkt 86, unter 4 a) Beweiszeichen, oder?

Zusammengefasst steht da, dass Beweiszeichen dem Urkundenbegriff untergeordnet sind und in der Aufzählung was Beweiszeichen sein können wird auch das Typenschild genannt.

Das hatte mir Sven in seinen eigenen Worten in einer PM geschrieben.

Ich finde das sehr seltsam da es der von mir oben zitierten Textstelle wiederspricht.

Ich weiß jetzt erhlich gesagt nicht was ich denken soll. Ich werde mal versuchen mit jemanden in Kontakt zu treten der Strafrecht studiert hat.

Auch bleibt herauszufinden inwieweit die Nachfertigung eines Tyschildes durch die von SimsonSammler1234 genannten Gesetze vom Tatbestand der Urkundenfälschung ausgenommen ist.

Aber vor allem möchte ich mich in aller Form bei Sven entschuldigen.

Auch wenn ich es nach wie vor nicht toll finde, dass du keine Quellenangaben gegeben hast und mir vermitteln wolltest, dass ich als Laie einen solchen Text nicht verstehen kann, ist an deiner Aussage anscheinend mehr dran als zuerst gedacht.


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MFG

Niels

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Unhold
Geschrieben am: 27.01.2016, 16:56
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 27.01.2016, 01:35)
QUOTE (Unhold @ 26.01.2016, 19:12)
Der Kradschütze hat Recht.
Ein Typenschild kann durchaus eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB sein und wer da irgendwelche Zahlen ein- oder ummeißelt und das Schild dann so an sein Moped dranschraubt, sollte schon ganz genau wissen, was er da tut und vorsichtig sein, um nicht am Ende eine strafbare Urkundenfälschung zu begehen.

Unholdiger jetzt reichts wirklich!! dry.gif

Der Gesetzgeber gibt ganz klar vor, dass ein Typenschild / Fabrikschild keine Urkunde ist und der Besitzer bei Verlust sogar verpflichtet ist, für Ersatz zu sorgen! Also bitte hört jetzt auf, hier die Leute verrückt zu machen und Unwahrheiten zu verbreiten! _console.gif

Ein Typenschild darf wie es auch schon vorher genannt wurde immer selbst ausgefüllt werden. Siehe auch mein letzter Post. Wenn ihr nicht fähig seid, Gesetze richtig zu lesen und zu verstehen, dann lasst es einfach hier irgendetwas dazu zu schreiben wodurch alle verunsichert werden! mad.gif

Wenn jetzt weiter quatsch kommt, mach ich hier zu!

Grüße der Mod


Lieber Jörg,
da kannst du im Dreieck springen, vor Wut platzen oder einfach so ins Blaue hinein behaupten, dass "der Gesetzgeber ganz klar vorgibt, dass ein Typenschild / Fabrikschild keine Urkunde sei". Das mag zwar deine persönliche Meinung sein, doch genau dies hat der Gesetzgeber gerade eben nicht getan.
Erstaunlicherweise es soll auch in Deutschland Rechtskundige geben, die jahrelang das Deutsche Recht tatsächlich erfolgreich studiert haben und die sind durchaus in der Lage "Gesetze richtig zu lesen und zu verstehen". Diese werden dir sicher auch gern (möglicherweise nur gegen Bezahlung laugh.gif ) erklären, dass ein am Fahrzeug angebrachtes Typenschild eine Urkunde im Sinne des § 267 des Strafgesetzbuches darstellt.
Vielleicht kannst du ja mal bei Gelegenheit einen deutschen Rechtsanwalt (oder einen anderen Volljuristen) aufsuchen, der ja nun nachgewiesenermaßen ein solcher Rechtskundiger ist.


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der Unhold
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tankverschluß
Geschrieben am: 27.01.2016, 17:03
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@ Unhold ich finde deine Reaktion übertaktet, denn du hast bei deiner Aussage keine Quellenangabe hinzugefügt.

Somit mag deine Aussage vielleicht richtig sein, war aber aufgrund der fehlenden Belege leider auch nicht mehr als eine Behauptung.

Die entsprechende Textangabe hätte vielleicht zu einer schnelleren "Lösung" geführt.

Obwohl ich nicht mal von Lösung reden möchte. Grauzone wäre bei der derzeitigen Lage vieleicht passender wink.gif


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MFG

Niels

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Unhold
Geschrieben am: 27.01.2016, 17:44
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QUOTE (tankverschluß @ 27.01.2016, 17:03)
@ Unhold ich finde deine Reaktion übertaktet, denn du hast bei deiner Aussage keine Quellenangabe hinzugefügt.

Quellenangabe?
Gerne, nichts leichter als das.

Das hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Gericht, in einer Strafsache zum Aktenzeichen 1 StR 620/60 entschieden, nachzulesen in der amtlichen Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen BGHSt 16, 94 .
Diese Entscheidung ist unter anderem auch nachzulesen in der juristischen Fachzeitschrift NJW 1961, 1542 oder in der MDR 1961, 865 .

Der Leitsatz dieser Entscheidung lautet.
Eine-Urkunde-verfaelscht-wer-die-Fabriknummer-an-der-Antriebsmaschine-dem-Motor-eines-Kraftfahrzeuges-veraendert-das-Fabrikschild-59-StVZO-gegen-ein-anderes-auswechselt-oder-das-amtliche-Kennzeichen-des-Kraftfahrzeuges-23-60-StVZO-vertauscht-im-Anschluss-an-BGHSt-9-335-und-BGH-LM-Nr.-8-zu-267-StGB-VRS-5-135-.


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der Unhold
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kradschütze
Geschrieben am: 27.01.2016, 17:44
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Da es sachlich wird und ich als studierter Volljurist und seit mehr als 10 Jahren tätiger Strafverteidiger gern zur Aufklärung beitragen möchte, im Anschluss mal ein Link.
Die Quellenangabe habe ich gemacht, indem ich auf das benannte Buch, welches auch bei Jörg in Bayern genommen wird, verwiesen habe. Da aber fast jedes Jahr eine neue Auflage rauskommt, ist die Angabe der Randnummer so eine Sache, da die sich evtl. in jeder Auflage ändert. Warum man mir dann unterstellt, ich hätte keine Quelle, ist unklar. Warum ich deswegen noch peinlich sein soll, ebenso.
Ich habe Jahre gebraucht, um einen solchen Kommentar "lesen" zu können. Es ist für Nichtjuristen fast unmöglich, ihn zu lesen. Dazu ist er auch nicht gedacht. Er ist ein reines Arbeitsmittel und Nichtjuristen müssen sich nicht schämen, das nicht zu können. Meine Uhr bringe ich auch zum Uhrmacher und Brot kaufe ich beim Bäcker.
Wer behauptet, dass der Bundesgerichtshof Unsinn urteilt, der soll es ruhig machen. Ich habe mich an dessen Rechtsprechung zu halten, ansonsten könnte ich irgendwann meine Haftpflichtvsicherung bemühen. Ich rate jedem bei der Eigenkreation eines Typenschildes zumindest zur Vorsicht.
Link: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs016094.html


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Gruß, Sven
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subfossil
Geschrieben am: 27.01.2016, 17:47
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Vielleicht solltet ihr dieses (aus meiner bescheidenen, laienhaften Sicht äußerst kleinliche und nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums recht haben) gehende Gespräch in ein Juristen Forum verlegen.

Oder alternativ zieht gleich jemand zur Klärung des Sachverhalt vor den Bundes Gerichtshof. ph34r.gif


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Mfg Nico
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 27.01.2016, 17:56
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QUOTE (kradschütze @ 27.01.2016, 17:44)
Da es sachlich wird und ich als studierter Volljurist und seit mehr als 10 Jahren tätiger Strafverteidiger gern zur Aufklärung beitragen möchte, im Anschluss mal ein Link.
Die Quellenangabe habe ich gemacht, indem ich auf das benannte Buch, welches auch bei Jörg in Bayern genommen wird, verwiesen habe. Da aber fast jedes Jahr eine neue Auflage rauskommt, ist die Angabe der Randnummer so eine Sache, da die sich evtl. in jeder Auflage ändert. Warum mir mir dann unterstellt, ich hätte keine Quelle, ist unklar. Warum ich deswegen noch peinlich sein soll, ebenso.
Ich habe Jahre gebraucht, um einen solchen Kommentar "lesen" zu können. Es ist für Nichtjuristen fast unmöglich, ihn zu lesen. Dazu ist er auch nicht gedacht. Er ist ein reines Arbeitsmittel und Nichtjuristen müssen sich nicht schämen, das nicht zu können. Meine Uhr bringe ich auch zum Uhrmacher und Brot kaufe ich beim Bäcker.
Wer behauptet, dass der Bundesgerichtshof Unsinn urteilt, der soll es ruhig machen. Ich habe mich an dessen Rechtsprechung zu halten, ansonsten könnte ich irgendwann meine Haftpflichtvsicherung bemühen. Ich rate jedem bei der Eigenkreation eines Typenschildes zumindest zur Vorsicht.
Link: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs016094.html

Danke für den Link Sven, jetzt muss ich ehrlich schon mal herzlich lachen. laugh.gif

Das was da in dem Urteil steht, hat mit dem Hänger hier oder den Mopeds ja mal rein Garnichts zu tun! Es wird beim erneuern der Typenschilder weder eine Fabriknummer noch eine Motornummer verändert, noch gilt das Typenschild beim Moped oder Hänger als Urkunde.

Das war nur ganz früh in den 20er 30er Jahren so, wo die Rahmen noch keine FIN hatten und in das Typenschild die Motornummer eingetragen wurde und das Typenschild fest und unverlierbar mit dem Rahmen verbunden wurde!! Dieser Umstand kommt weder beim Hänger noch bei den Mopeds zum Tragen.

Es geht in diesem Urteil um die Veränderung der Fabriknummer sowie der Motornummer sowie der Veränderung des Fabrikschildes!!! Als gelernter Jurist muss ich ganz ehrlich sagen hätte ich hier etwas mehr erwartet.

Ich schreib dir gleich mal eine PM dann gebe ich dir die Telefonnummer von hallostege, den rufst du Morgen mal im KBA in Flensburg an und redest mit Frank. Wenn er dir bestätigt, dass es so rechtens ist, wie ich bereits schrieb, dann gibt es hier eine öffentliche Entschuldigung an meine Seite und beim nächsten Teilemarktbesuch wo man sich trifft gibst du ein Bier aus. Liege ich falsch, gibt es das Gleich im Umkehrschluss von mir.

Top die Wette gilt. cool.gif

Grüße Jörg


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der Lehmann
Geschrieben am: 27.01.2016, 18:06
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 27.01.2016, 18:56)
... und beim nächsten Teilemarktbesuch wo man sich trifft gibst du ein Bier aus. Liege ich falsch, gibt es das Gleich im Umkehrschluss von mir.

Top die Wette gilt.  cool.gif

Grüße Jörg

...in Kürbitz?

Dann gebe ich auch einen aus unter dem Motto die Laien gegen die (Voll-)Juristen, Hobbyjuristen und BGH-Urteil Nachplapperer! wink.gif laugh.gif

...P R O S T... tongue.gif cool.gif

Nochmal für die Laien hier. Es geht um die Nachfertigung eines neuen Typenschildes mit gleichen Angaben wie die des Originales. Also gerade nicht um die sicher strafrechtlich relevante Veränderung oder Manipulation.


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Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
UT 14 in der Sächsischen Schweiz im Jahr 2021 auch abgesagt!

"Das Können ist des Dürfens Maß!" Paul Preuß
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tankverschluß
Geschrieben am: 27.01.2016, 18:27
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Wir kommen aber irgendwann nochmal auf die Nieten für das Typenschild zurück, ja? biggrin.gif thumbsup.gif


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MFG

Niels

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