Hallo, ich wollte mal berichten, wie man ein Kraftfahrzeug was ein amtliches Kennzeichen benötigt gänzlich OHNE jegliche Papiere zulassen kann, da es da ja oft Diskrepanzen gibt.
Diese Regelung ist nach Aussage von der Zulassungsstelle Bundesweit gültig.
Benötigt werden, wie bei jeder anderen Zulassung auch, folgende Dokumente:
1. Versicherungsnachweis / Nummer
2. Bankeinzug zwecks Steuer (auf der Zulassungsstelle auszufüllen)
Bei Fahrzeugen ohne Papiere:
3. Vollgutachten gem § 21 StVZO (alte Bundesländer: TÜV; neue Bundesländer: DEKRA)
(Kosten unterschiedlich, bei mir waren es 60,70 €)
4. Mit dem Vollgutachten (Kopie) ist bei dem Zuständigen Landkreis ein Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu stellen. Die entsprechenden Formulare gibt es online bei den jeweiligen Landkreisen zum Download oder auch auf der Zulassungsstelle. Den Antrag kann man online ausfüllen, oder ganz altmodisch via Post. Die Bestätigung mit zur Zulassungsstelle nehmen.
(Gebühren: 39,50 €)
5. Eidesstattliche Erklärung vom Notar oder auf der Zulassungsstelle auszufüllen.
Wichtig: Es genügt, das man angibt, dass einem das Fahrzeug gehört. Es ist nicht notwendig, anzugeben, dass man selbst die Papiere verloren hat.
(Gebühren: 30,70 €)
6. Kaufvertrag vom Erwerb des Fahrzeuges
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen weiter....
Beste Grüße und einen guten Saisonstart