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> Zulassung von Motorrädern ohne Papiere, so muss es klappen
Klimber
Geschrieben am: 18.03.2011, 16:48
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Hallo, ich wollte mal berichten, wie man ein Kraftfahrzeug was ein amtliches Kennzeichen benötigt gänzlich OHNE jegliche Papiere zulassen kann, da es da ja oft Diskrepanzen gibt.

Diese Regelung ist nach Aussage von der Zulassungsstelle Bundesweit gültig.

Benötigt werden, wie bei jeder anderen Zulassung auch, folgende Dokumente:

1. Versicherungsnachweis / Nummer

2. Bankeinzug zwecks Steuer (auf der Zulassungsstelle auszufüllen)

Bei Fahrzeugen ohne Papiere:

3. Vollgutachten gem § 21 StVZO (alte Bundesländer: TÜV; neue Bundesländer: DEKRA)
(Kosten unterschiedlich, bei mir waren es 60,70 €)

4. Mit dem Vollgutachten (Kopie) ist bei dem Zuständigen Landkreis ein Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu stellen. Die entsprechenden Formulare gibt es online bei den jeweiligen Landkreisen zum Download oder auch auf der Zulassungsstelle. Den Antrag kann man online ausfüllen, oder ganz altmodisch via Post. Die Bestätigung mit zur Zulassungsstelle nehmen.
(Gebühren: 39,50 €)

5. Eidesstattliche Erklärung vom Notar oder auf der Zulassungsstelle auszufüllen.
Wichtig: Es genügt, das man angibt, dass einem das Fahrzeug gehört. Es ist nicht notwendig, anzugeben, dass man selbst die Papiere verloren hat.
(Gebühren: 30,70 €)

6. Kaufvertrag vom Erwerb des Fahrzeuges



Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen weiter....

Beste Grüße und einen guten Saisonstart biggrin.gif


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was nicht passt, wird passend gemacht
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Ramirez
Geschrieben am: 18.03.2011, 20:04
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Es gilt für alle Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen tragen müssen, denn für die Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist das angegebene §21-Gutachten notwendig.

ZLB 1+2 braucht man nur für zulassungspflichtige und damit amtliches-Kennzeichen-pflichtige Fahrzeuge!


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Gruß,
Carsten
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SR2E
Geschrieben am: 26.05.2011, 15:47
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Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage dazu und zwar hat mir ein bekannter gesagt wenn man die Papiere eines Oldtimers bei der Zulassungsstelle vorlegt werden diese eingezogen und neue ausgestellt stimmt das?
mfg simijochen


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Fuhrpark:
- 1964 Handschaltschwalbe KR 51 = 2009 restauriert
- 1965 Handschaltschwalbe KR 51= Patinaaufbau in Arbeit
- 1968 KR51/1= neues Restaurationsprojekt fürn Winter
- 1977 KR51/1= soll auch restauriert werden
- 1984 S70 C = Orginalfahrzeug im Museumszustand
- 1986 S51 Electronic = Alltagssimme
- S51 Enduro = jetzt killt mich nicht aber einmal
muss es sein "90 ccm 2 Kanal"
- zerlegter MAW Motor Projekt für nächstes Jahr
- RT 125/3 Baujahr unbekannt
- Royal Enfield Bullet 500
- zerlegtes Diamant Jubiläumsrad
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Ramirez
Geschrieben am: 26.05.2011, 19:09
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Nö, wenn Du der netten Dame am Schreibtisch sagst, dass Du den alten Brief gerne wiederhättest, dann schneidet sie dem die Ecke ab, haut ihre Stempel drauf und Du bekommst Ihn zurück.

Wird bei uns bei jedem Tausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung so gehandhabt und auch auf der ZLB so eingetragen.


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Gruß,
Carsten
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Woelli - RT
Geschrieben am: 28.05.2011, 19:24
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Ich hab bei meinem Trabi, Passat und bei meinem Swift einfach nur 'nen "Ungültigstempel" drauf gekriegt.

Nichts abgeschnitten.

PS: Bei allen war's nur die Umstellung auf EU Papiere.


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SR 4-3 Sperber BJ: 1969 -->klick
S51 B1-3 BJ:'81/'83 (Alltagsmoped) -->klick
KR51/2 (zerlegt) -->klick
MZ RT 125/3 BJ:'60 (im Aufbau) -->klick
MZ TS 125 BJ:'85 (Ungarn Export) -->klick
SR2 BJ:'58 (eingemottet) -->klick
Trabant 601S BJ:'90 (nicht fahrbereit)

MZ TS 125 BJ: 83
MZ ES 125 BJ:72
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essifreak
Geschrieben am: 24.02.2014, 20:05
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Wenn ich jetzt meine Awo ohne Papiere und nur mit Vollgutachten zulassen will, brauch ich da auch schon die eVB auf der Zulassungsstelle? Muss man da bei der Versicherung nicht das Kennzeichen angeben?

Und wie läuft das mit dem Kennzeichen? Wann und wie kann ich mir das machen lassen? Vor oder nach der Zulassung?

Grüße
Crispin


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essifreak
Geschrieben am: 24.02.2014, 20:20
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und wie ist das mit dem Aufgebot? Machen die das immer, wenn man die richtigen Papiere nicht mehr hat?


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mathis
Geschrieben am: 24.02.2014, 20:24
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QUOTE (essifreak @ 24.02.2014, 20:20)
und wie ist das mit dem Aufgebot? Machen die das immer, wenn man die richtigen Papiere nicht mehr hat?

Ja machen die immer, kostet Geld und dauert ca. 2 Wochen.


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Pedalritter
Geschrieben am: 24.02.2014, 22:01
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Meine originalen Papiere der AWO's waren von den Erstbesitzern schon ungültig gemacht in dem sie gelocht wurden. Somit konnte ich die auch ohne Ungültigstempel wieder eintüten. wink.gif
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Unhold
Geschrieben am: 25.02.2014, 18:53
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QUOTE (essifreak @ 24.02.2014, 21:05)
Wenn ich jetzt meine Awo ohne Papiere und nur mit Vollgutachten zulassen will, brauch ich da auch schon die eVB auf der Zulassungsstelle? Muss man da bei der Versicherung nicht das Kennzeichen angeben?

Und wie läuft das mit dem Kennzeichen? Wann und wie kann ich mir das machen lassen? Vor oder nach der Zulassung?

Grüße
Crispin


Hi Crispin,
du brauchst die (früher hieß das) Doppelkarte von der Versicherung. Diese und den Versicherungsvertrag stellt dir dein örtlicher Versicherungsvertreter deiner Wahl aus, und da wird erstmal die FIN (Rahmennummer) eingetragen. Mit dieser Doppelkarte und mit deinem anderen Kram (TÜV-Gutachten, Kaufvetrag; ET-Nachweis) gehst du dann zur örtlichen Zulassungsstelle. Die geben dir dann auf einen Zettel geschrieben dein neues amtliches Kennzeichen.
Damit marschierst du dann zu einem Nummernschildverkäufer. Das sind oft schmierige, fremdländische Gestalten, die meistens direkt vor der Zulassungsstelle in Containern rum lungern, um dich augenblicklich abzuziehen oder die gleich gegenüber der Zulassungsstelle einen Laden haben und dich dort abziehen wollen. mad.gif Dort läßt dir mit deiner erhaltenen Nummer das Nummernschild im richtigen Format und Größe prägen (beim PKW zwei!). Frag am besten vorher nach den Preisen. Da sind oft mehrere Anbieter vor Ort nebeneinander die sich gegenseitig Konkurrenz machen und da kannste dir den billigsten Nummernschild-Fuzzi raussuchen. Wenn du nicht aufpaßt und nicht die Preise erfragst , sondern gleich beim Erstbesten reinmarschierst, dann zieht der dich garantiert über'n Tisch wenn du nicht aufpasst und nimmt dir doch glatt 15,- € mehr ab als der Türke im Nachbarcontainer. laugh.gif
Mit diesem frisch geprägten Nummernschild gehst du dann wieder zur Zulassungsstelle rein zu derselben dicken Tante, wo du schon vorher warst und die dir zuvor die Nummer gegeben hat und legst die Nummernschilder vor. Dort werden dann TÜV-Plakette und das Siegel draufgeklebt und die Papiere mit KFZ-Brief ausgehändigt. Dann kannste mit deiner AWO losknattern. _clap_1.gif

Die Zulassungsstelle schickt dann an deine Versicherung eine Mitteilung über dein amtliches Kennzeichen und deine Versicherung schickt dir dann später nochmal einen richtigen Vertrag zu, in dem das amtl.Kennzeichen dann mit drin steht.


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der Unhold
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essifreak
Geschrieben am: 25.02.2014, 20:22
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Danke für deine Erläuterung!


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boerdy61
Geschrieben am: 25.02.2014, 20:31
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Dann gib aber auch mal durch, wie die Sache ausging.


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Gruß Thorsten

boerdy61

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essifreak
Geschrieben am: 25.02.2014, 20:40
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mach ich, hab aber am Donnerstag erstmal TÜV mit Vollabnahme, vlt. schaff ich es Freitag noch auf die Zulassungsstelle.


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boerdy61
Geschrieben am: 25.02.2014, 21:23
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thumbsup.gif

Steht mir nämlich auch noch bevor cry.gif


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Gruß Thorsten

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pittysammler
Geschrieben am: 25.02.2014, 22:09
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Unhold,
Doppelkarte gibt es so nicht mehr . Das ist jetzt ein Versicherungscode den bekommt man auch aufs Handy gesendet .

Essifreak,
Wichtig ist der Kaufvertrag egal wer den schreibt ,Hauptsache du hast ihn wegen dem Eigentumsnachweis . Dann musst du vor ort eine Einzugsermächtigung fürs Finanzamt ausfüllen . Nach den neuen Überweisungsnummern also nicht vergessen . Solltest du einen cent Steuerschulden haben kannst du die Anmeldung vergessen . Ganz wichtig da die AWO vor 58 ist bekommst du ein kleines Kennzeichen achte darauf , solltest du einmal ein Kuchenblech haben bekommst du das so schnell nicht wieder los . Das kleine Kennzeichen muss nicht im Gutachten stehen. Vor 58 steht dir das zu. Ich hoffe ich hab nix vergessen .

Viel Glück Oswald
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