Hier aus gegebenem Anlaß nochmal eine ausdrückliche Warnung vor der Verwendung von Blanco-Papieren.
"Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. " (In dem Beispiel unten sind sogar 2 Aussteller erkennbar, der Leiter des KTA, Herr Lange und der IFA Vertrieb als juristische Person)
"Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden jeweils in der Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen. Das Produkt einer Urkundenfälschung wird als Fälschung oder Falsifikat bezeichnet."
Und folgendes gilt nach BGH auch für diejenigen, die sowas bei ebay in größeren Mengen anbieten (zum Glück bin ich weder Staatsanwalt noch Polizist noch Kindermädchen ...)
"Gewerbsmäßige Urkundenfälschung wird als besonders schwerer Fall nach § 267 Abs. 3 StGB bestraft. Der Strafrahmen liegt bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe."
Angefügtes Bild
