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> KBA papiere 2020
SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:30
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Naja ihr geht von dem aus, was ich unter Anmerkung geschrieben habe.

Aber so ist es hier nicht gelaufen. Aus einem Exportmodell S51/1 E1-H wurde plötzlich eine S51 B1-4 ?! Das ist unsauber. Beim Autoimport denkt man sich auch nicht einfach ne neue Modellbezeichnung aus, sondern lässt sich nur die Betriebsfähigkeit hierzulande bestätigen. Das wirft genau die Fragen, wie Höchstgeschwindigkeit oder auch Sozius-/ und Solobetrieb auf (das waren in Ungarn nämlich Einsitzer!)

Also das muss schon anders ablaufen als hier geschehen... wenn ehrlich vorgegangen wäre

Wie ich schrieb stellt das im Alltag aber alles kein Problem dar, aber wenns mal drauf ankommt, gibts hier ganz klar Streiterei... Allerdings würde das weniger latze betreffen, sondern die Vorbesitzer und die Prüfstelle.


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Viele Grüße,
Benjamin


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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:41
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Ansonten latze; rein vom technischen geht der Kauf in Ordnung. Hast ein schönes und seltenes 12V-Moped erhalten, der Preis passt (für heutzutage rolleyes.gif ). Nur der rechtliche Pferdefuß ist blöd.

(übrigens sieht man auf dem 2. Foto schön die neue Fußraste samt Soziusstrebe, die eben original nicht vorhanden war...)


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Benjamin


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latze
Geschrieben am: 15.05.2020, 13:24
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dankeschön für die infos ich melde mich wenn ich entweder vom KBA oder bei der Zulassungsbehörde war was raus kommt. Dankeschön an alle. mfg
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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 13:44
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Das wäre sehr interessant thumbsup.gif

Ansonsten geht das schon klar, wirst keine im Endeffekt Probleme haben, aber behalte unsere Infos hier im Hinterkopf.

Noch kurze Rückfrage: einen Kaufvertrag hast du aber gemacht, damit du alle Kontaktdaten des Verkäufers hast?


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Viele Grüße,
Benjamin


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latze
Geschrieben am: 15.05.2020, 13:51
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ja kaufvertrag hab ich. mfg

auf dem TÜV Gutachten steht der erste verkäufer drauf mit Adresse.Mein vorgänger hat bei dem gekauft denke ich.
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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 13:52
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Alles klar; das kann nicht schaden.


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docralle
Geschrieben am: 15.05.2020, 13:53
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Die Rennleitung kommt schon vorbei, wenn es sich um einen Gestohlenen Rahmen handelt. Allerdings steht diese Info nur 5 Jahre im System. Der Grund ist eher beim Datenabgleich durch den Versicherer mit der Rennleitung zu erklären. Zu DDR-Zeiten wurde das sogar etwas strenger gehandhabt, da war in vielen Fällen auch die Motornummer drinnen.


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Gruß Ralle
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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 14:01
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QUOTE (docralle @ 15.05.2020, 13:53)
Die Rennleitung kommt schon vorbei, wenn es sich um einen Gestohlenen Rahmen handelt. Allerdings steht diese Info nur 5 Jahre im System. Der Grund ist eher beim Datenabgleich durch den Versicherer mit der Rennleitung zu erklären. Zu DDR-Zeiten wurde das sogar etwas strenger gehandhabt, da war in vielen Fällen auch die Motornummer drinnen.

Das stimmt, aber um Diebstahl gehts hier nicht... wink.gif


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Benjamin


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Orionheizer
Geschrieben am: 15.05.2020, 15:10
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Das mit den Betrug und verschweigen des Import ist auch so eine Sache. Bei einem Fahrzeug, was nur versichert wird, gibt es keine Historie wie beim Auto.
Die Teile gehen oft durch zig Hände. Woher soll ein Verkäufer sowas wissen (außer er holt das aus dem Ausland)? Und die technischen Feinheiten kennen auch nur wenige. Zumal auch gern gebastelt wird, an den Kisten.
Und wenn man einfach keine 20 Wochen Zeit hat, dann braucht man eben eine BE von der Dekra usw.
Mit dem Vorwurf kommt man sicher kaum durch.

Wenn die Export-Teile noch dran sind, würde ich das übrigens so lassen. Ist doch seltener wie ein originales deutsches!
Nen Drossel-Krümmer kann man sich ja mal unters Kopfkissen legen. wink.gif

Viel schlimmer finde ich, einen deutschen Schrott-Rahmen in ein Export zu basteln. Und dann landet die Rübe als wertvoller Scheunen-Fund-Oldtimer im Netz.


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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 15:30
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Ja natürlich - verwerflich ist nur das Verhalten desjenigen, der ein ungarisches Moped über irgendwelche connections hier her holt, es "umbastelt", damit zur Prüfstelle geht und bewusst den Reimport verschweigt bzw. etwas anderes vortäuscht.
Alle nachfolgenden Käufer können nix dafür, die kaufen im guten Glauben und werden mit getäuscht. Aber den letzten beißen halt die Hunde und das ist das Problem.

Deswegen mein vorher genannter Hinweis: besteht vor dem Kauf auf das Vorhandensein einer ABE (egal ob neu ausgestellt oder sogar original). Nur so kann man diesen Typen den Wind aus den Segeln nehmen. Leider werden wir jetzt mit solchen Problemen konfrontiert, da das hohe Preisniveau solche Kriminalität lohnenswert macht...

Es ist wirklich schade, das zu den "Ramsch-Zeiten" der Mopeds die original BE's massenhaft verloren gegangen sind. Die sind jetzt mehr Wert denn je rolleyes.gif


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hallo-stege
Geschrieben am: 15.05.2020, 16:13
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QUOTE (Orionheizer @ 15.05.2020, 16:10)
Das mit den Betrug und verschweigen des Import ist auch so eine Sache. Bei einem Fahrzeug, was nur versichert wird, gibt es keine Historie wie beim Auto.
Die Teile gehen oft durch zig Hände. Woher soll ein Verkäufer sowas wissen (außer er holt das aus dem Ausland)?

Derjenige, welcher das alte Typenschild entfernt und ein neues angebracht hat, wird schon ziemlich genau gewusst haben, was er erreichen wollte. Immerhin steigert sich der Wert einer Ungarn-Simson durch das Umfrisieren und Käufer bescheissen auf das 3-5 fache ...



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Orionheizer
Geschrieben am: 15.05.2020, 16:52
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Das stimmt! Aber auch als offizielles Import/Export Modell wäre das nicht billiger!


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hallo-stege
Geschrieben am: 15.05.2020, 18:02
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Als offizielles Importmodell wäre es für die Szene fast völlig uninteressant, da keine 60 km/h als Mokick ...


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Andi0105
Geschrieben am: 15.05.2020, 19:15
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Höchstens für Sammler interessant, wenn es sich in einem ausgesprochen gut erhaltenem Zustand befindet.
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chrumi
Geschrieben am: 17.05.2020, 01:09
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Man kann also daraus schließen, dass ein Reimportfahrzeug von der Dekra oder wie auch immer eine 60 Kmh Zulassung bekommt.
Im Rechtsstreit nach einem Unfall wird es wohl rauskommen, dass das Fahrzeug eigentlich diese Zulassung gar nicht hätte bekommen dürfen.
Es sei denn das Reimportfahrzeug wurde vor Februar 1992 in Deutschland für den Verkehr zugelassen. (Einigungsvertrag)


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Gruß Mike

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