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> Erfahrungen? Fahrradstreifen mit Piccolo/5
Freak
Geschrieben am: 26.04.2021, 08:28
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Moin,

wie sieht eigtl. die Rechtslage aus wenn ich mit dem Piccolo 5 den Geh/ Radweg nutzen möchte?

Wenn ich richtig informiert bin dürfen "Krankenfahrstühle" auch den Radstreifen nutzen. Den Gehweg auch bei max. Schritttempo.
Gilt das auch Versehrtenfahrzeuge aus der DDR?

Hat das einer von euch schonmal praktiziert? Wie reagiert die Rennleitung oder die anderen Verkehrsteilnehmer?

Denn mit den 30kmh eines Piccolo5 im Stadtverkehr "mitschwimmen" ist ja nun nicht so rosig.


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Mfg Philipp alias Freak

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ENIGMA
Geschrieben am: 26.04.2021, 17:36
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Ist deine Frage echt ernst gemeint?
Dort darf noch nicht Mal innerorts ein E-Bike drauf fahren, wenn es nicht extra erlaubt ist.
Wenn du mit deinem Zweitakt Moped ( nichts anderes ist es!) daher kommst, wo andere friedlich radeln und spazieren wollen, machst du dich nicht nur sehr unbeliebt, sondern auch strafbar.
Du gefährtest alle anderen mit deinem Gefährt, Kind und Kegel, deshalb gehört es auch unbedingt auf die Straße !!!! ohmy.gif
Mfg Enrico
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Freak
Geschrieben am: 26.04.2021, 21:01
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Nein es ist offiziell kein moped oder sonst was.

Es ist ein motorbetriebener krankenfahrstuhl mit ein zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 kmh. Und auch die Dinger dürfen im Schritttempo auf fusswegen unterwegs sein. Oder wie erklärst du dir sonst die heutzutage verbreiteten elektrodinger in der fussgängerzone?

Mir geht es hier aber um Radwege. Zb. außerorts, wo man mit 30kmh auf der Straße schon sehr gefährlich lebt.


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Mfg Philipp alias Freak

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kradschütze
Geschrieben am: 01.05.2021, 06:18
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Seit wann hat das Teil einen Elektromotor? Also hast Du auch keinen Krankenfahrstuhl!
Wenn Du trotzdem ein paar Radfahrer einnebeln möchtest, hab ich persönlich nichts dagegen. Erlaubt ist es aber leider nicht.


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Gruß, Sven
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Freak
Geschrieben am: 01.05.2021, 06:44
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Ich habe mittlerweile eine Zusammenfassung per PDF gefunden

Zum Thema vom kradschütze

QUOTE
Seit wann hat das Teil einen Elektromotor? Also hast Du auch keinen Krankenfahrstuhl!


es ist NICHT auf die Art des Motors beschränkt.

Zitat der interessanten Punkte aus Quelle:

http://docplayer.org/47142904-Wo-fahren-kr...ollstuehle.html

1. Kreis der Berechtigten

(...)

1.2 Motorisierte Krankenfahrstühle§ 24 Abs. 2 StVO ist daher nicht auf nicht motorisierte Krankenfahrstühle beschränkt. Mitumfasst sind auch solche, die technisch gesehen über die in § 24 Abs. 1 StVO genannten Rollstühle hinaus-reichen, etwa durch Verwendung eines Motors (Letzteres ergibt sich explizit aus der amtlichen Begründung, die auf § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO-alt verweist).

(...)

Entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 1 FZV beziehungsweise des § 76 Nr. 2 FeV sind folgende motorisierte Krankenfahrstühle weiterhin als solche anerkannt:

(...)

Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR: Diese Kfz gelten nach dem Einigungsvertrag unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls als Krankenfahrstühle, wenn sie bis zum 28.2.1991 erstmals in den Ver-kehr gekommen sind. Hierunter fällt zum Bei-spiel das Dreirad DUO 4/1.13 Da motorisierte Krankenfahrstühle in der ehemaligen DDR nicht gesetzlich defniert waren, kann deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit teil-weise deutlich über der heute gültigen Grenze von 15 km/h liegen.


Ich werde mich mal zu gegebener Zeit durch die Paragraphen wühlen. Hatte gehofft hier auf Erfahrungsberichte zu stoßen. Aber wahrscheinlich sind die Dinger mittlerweile zu selten und nicht beliebt genug. Das somit die Erfahrungsberichte such nicht existieren. weep.gif


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Mfg Philipp alias Freak

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docralle
Geschrieben am: 02.05.2021, 10:37
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Meines Wissens kann man mit einem MOFA einen Radweg außerorts benutzen, was durch ein Schild in der Regel angekündigt wird.


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
Mein Fuhrpark:

SR 50 CE (neues Projekt)

Meine 51er

1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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