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> Andy's s51 und der MKH, Instandsetzung
Am87
Geschrieben am: 07.04.2021, 21:41
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Hallo Miteinander, nach langer Zeit möchte ich wieder mal was von mir hören lassen und nervige Fragen beantwortet haben. laugh.gif _clap_1.gif

Meine S51 aus Jugendzeiten durfte wieder Tageslicht erblicken.
Es musste einiges gemacht werden
Einen Werksneuen Motor und eine Vape hab ich verbaut.
Der alte Motor war leider nicht zu retten.
Soweit auch alles gut und läuft auch nicht schlecht.
Wahnsinnig überrascht bin ich von der Vape und der H4
Aber auf das Moped möchte ich noch nicht weiter eingehen, denn der Anhänger plagt mich.

An und für sich kann man ja alles ergooglen, aber....
Ich möchte alles richtig machen.
Es heißt doch, man soll das Nummernschild am Anhänger wiederholen.
Da ich dieses Jahr ein Aufkleber statt einen Blechnummernschild bekommen habe, überlegte ich mir, kurzerhand bei der Versicherung anzurufen und um ein Duplikat zu bitten.
Darauf hin musste ich erstmal erklären um was es genau geht und warum ich ein zweites Nummernschild bräuchte.

Nach ewigen Diskussionen wurde das Ende dieser Unterhaltung vertagt.
Am nächsten Morgen kam der Anruf:
Duplikat gibt es nicht, den Anhänger seine nicht versichert.
Im Gegenteil, sollte mir mit dem Gespann irgendetwas passieren, wäre ich nicht versichert.

Da ich nun tausende Beiträge gelesen habe und nix bis dato dazu gehört habe, bin ich entsetzt.
Is euch derart was bekannt?
Vielleicht sollen wir alle mal mit unseren Versicherungen telefonieren?

Jedenfalls hab ich vor lauter Aufregung mal mit unserem Polizeirevier und mit der Dekra telefoniert.
Jeweils wusste mit meinem gelaber nichts anzufangen.
Wenn der Anhänger in Ordnung wäre und dem Typ anspricht wäre alles ok.

Aber was ist den nun im Ernstfall!?
Bin echt ratlos und hoffe auf zahlreiche Antworten eurerseits.


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Gruß Andy!

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docralle
Geschrieben am: 08.04.2021, 04:35
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Da für den Anhänger eine ABE nötig ist, gilt das selbe wie beim Fahrradträger am Auto. Kennzeichenwiederholung und Beleuchtung, welche auch am Heck des Zugfahrzeug zu finden ist.

Somit ist das automatisch mitversichert. Da aber in den gebrauchten Bundesländern ein Anhängerbetrieb am Moped wenig gebräuchlich ist, weil nicht wirklich geregelt, sind solche Reaktionen normal. Selbst für die China-Roller gibt es keine Typgeprüfte AHZ..


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Gruß Ralle
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ckich
Geschrieben am: 08.04.2021, 11:28
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Das ist schon klar geregelt.

Mal § 27 der FZV lesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html
Da kann man quasi schon zwischen den Zeilen erahnen, das der Anhänger mit übers Zugfahrzeug versichert ist, das es auch so ist, kann man im §2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV, nachlesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Eine Betriebserlaubnis muss er haben und Vorschriftsmäßig muss er sein.
Neben den VKZ, Beleuchtung, welche auch am Heck des Zugfahrzeug zu finden ist, wie docralle schon geschrieben hat, gehört ein dreieckigen Rückstrahler (Spitze nach oben) links dran und das 40km/h Schild.
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AbundZuS50
Geschrieben am: 08.04.2021, 12:54
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Oder wenn man Langeweile hat, baut man sich sowas.
Alles dran, bei Bedarf leicht abzuhängen, O Stress .
Ja eine VK-Ablichtung mußte halt noch machen und anbringen.


Angefügtes Bild
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Steh- / Fuhrpark
'63 SR 2 E ( Maron )
'74 KR 51/1K ( Pastellweiß )
'76 S50 B ( Saharabraun )
'77 S50 N (noch nicht Olympiablau )
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'75 MKH / M ( im Neuaufbau )
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Am87
Geschrieben am: 09.04.2021, 13:03
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Danke für die schnellen und ausführliche Antworten.


Ich möchte es dennoch gerne zusammenfassen, den ich denke hier liegt noch ein Missverständnis vor.

Seitens der Versicherung darf ich keinen Anhänger mitführen, da dieser nicht im Versicherungumfang enthalten ist.

Mit anderen Worten, egal welchen Anhänger ich ans Moped mache, erlischt der Versicherungsschutz.


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AbundZuS50
Geschrieben am: 09.04.2021, 13:13
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Ich glaube , das sagt alles.
Steht auch bei anderen so oder so ähnlich.
Der Context ist aber gleich.
https://www.check24.de/mopedversicherung/fragen/anhaenger/

Ansonsten würd ich mal die Versicherung wechseln, wenn deine rumzaubert. biggrin.gif


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ckich
Geschrieben am: 09.04.2021, 17:59
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QUOTE (Am87 @ 09.04.2021, 13:03)
Seitens der Versicherung darf ich keinen Anhänger mitführen, da dieser nicht im Versicherungumfang enthalten ist.

Mit anderen Worten, egal welchen Anhänger ich ans Moped mache, erlischt der Versicherungsschutz.

Ich glaube dein Versicherungs-Mensch erzählt dir was vom Pferd.

Die Versicherungen müssen sich bei der Haftpflichtversicherung an die Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetz halten.
Das der Anhänger keine extra Versicherung benötigt ist ist doch laut §2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV schon geregelt.
Das eine Haftpflichtversicherung erlischt, weil Anhänger zieht, ist ja was ganz neues .......

Nur mal so zum besseren Verständnis, Zugfahrzeug mit angekoppelten Anhänger, wird als eine Einheit gesehen.
PKW Anhänger der an zb. einen PKW angekoppelt ist, ist über die Versicherung des Zugfahrzeuges mit versichert.
Entsteht Schaden durch den Anhänger, wird der normal über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges reguliert, nicht über die Haftpflicht vom Anhänger.
Die Haftpflichtversicherung vom Anhänger ist nur für Schaden da, wenn ein abgekoppelter Anhänger ungewollt selbstständig macht, irgendwo dran rollt und dadurch ein Schaden entsteht.
Bei ein Kfz-Schachverständigen kann man sich dazu erkundigen oder hier steht auch was dazu.
https://www.ruv.de/presse/pressemitteilunge...l-mit-anhaenger

Schau doch einfach in dein Moped-Versicherungsvertrag rein,
ob da explizit drin steht, das ein Anhänger nicht mit versichert ist, sowie das kein Anhänger ziehen darfst.

Bei der WGV steht im Versicherungsvertrag
Zitat:
"Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet."
Quelle https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/moped.pdf
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kradschütze
Geschrieben am: 10.04.2021, 06:15
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Das mit dem Aufkleber als Kennzeichen wird interessant. Kannst Du uns mal bitte ein Bild vom Aufkleber und der Grundplatte machen?

Übrigens hat von der Anhängerei am Moped kaum einer wirklich Ahnung. Die Vorschriften hierzu sind absolut unverständlich. Ich behaupte mal, dass man die Katzenaugendreiecke nicht ranmachen muss, da die Beleuchtung an den MKHs Bestandsschutz haben sollte.
Du machst Dir jetzt ne Farbkopie vom Kennzeichen und pflasterst die hinten einfach an die Rückwand des Hängers ran.
Den Rest hat Herr Ckich gut beschrieben.
Wenn doch was falsch ist, handelt es sich nur um eine sog. OWiG. Also kein Grund zur Panik.



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Gruß, Sven
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docralle
Geschrieben am: 10.04.2021, 10:31
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Das Dreieck ist bei PKW-Anhänger Pflicht. Bei Moped nur Sicherheit, ich habe beim RB sowas nicht dran, aber beim M3. Da aber nur einen.


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ckich
Geschrieben am: 10.04.2021, 19:56
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QUOTE (docralle @ 10.04.2021, 10:31)
Das Dreieck ist bei PKW-Anhänger Pflicht. Bei Moped nur Sicherheit, ich habe beim RB sowas nicht dran, aber beim M3. Da aber nur einen.

Ist stimmt nicht, die dreckigen Rückstrahler an jeden Anhänger Vorschrift egal ob an PKW, LKW usw.
Die sind sogar bei einer Kutsche ( wird rechtlich als Anhänger gesehen) Vorschrift.
Da wird der dreckigen Rückstrahler, so angebaut, das eine Spitze nach unten zeigt, bei eine Anhänger der mit Muskelkraft gezogen wird.
Von Motorkraft gezogenen Anhänger kommt eine Spitze nach oben.
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Andi0105
Geschrieben am: 11.04.2021, 06:14
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QUOTE (ckich @ 10.04.2021, 20:56)
Ist stimmt nicht, die dreckigen Rückstrahler an jeden Anhänger Vorschrift egal ob an PKW, LKW usw.
Die sind sogar bei einer Kutsche ( wird rechtlich als Anhänger gesehen) Vorschrift.
Da wird der dreckigen Rückstrahler, so angebaut, das eine Spitze nach unten zeigt, bei eine Anhänger der mit Muskelkraft gezogen wird.
Von Motorkraft gezogenen Anhänger kommt eine Spitze nach oben.

Du meinst sicher die DREIECKIGEN Rückstrahler wink.gif

Dreckige gibts auch, in allen möglichen Formen.

Mfg Andi
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kradschütze
Geschrieben am: 11.04.2021, 08:32
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Ich habe mir den § 72 StVZO zwar nicht bis hinten durchgelesen (hat sicher noch niemand gemacht), aber danach gilt das, was in der DDR galt.
Wenn ich mal Zeit haben sollte, kann ich ja mal versuchen herauszufinden, wie viele Widersprüche oder zumindest Zweideutigkeiten hierzu (DDR Mopedhänger) in den Gesetzen zu finden sind.
Genau deswegen haben einige meiner besonders alten Zweiräder auch keinen Rückspiegel.
Fakt bleibt aber versicherungstechnisch, dass ein Anhänger am Moped, wie auch immer beleuchtet, mit versichert ist.


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Gruß, Sven
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ckich
Geschrieben am: 11.04.2021, 08:45
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QUOTE (Andi0105 @ 11.04.2021, 06:14)
QUOTE (ckich @ 10.04.2021, 20:56)
Ist stimmt nicht, die dreckigen Rückstrahler an jeden Anhänger Vorschrift egal ob an PKW, LKW usw.
Die sind sogar bei einer Kutsche ( wird rechtlich  als Anhänger gesehen) Vorschrift.
Da wird der dreckigen Rückstrahler,  so angebaut, das eine  Spitze nach unten zeigt, bei eine Anhänger der mit Muskelkraft gezogen wird.
Von Motorkraft gezogenen Anhänger kommt eine Spitze nach oben.

Du meinst sicher die DREIECKIGEN Rückstrahler wink.gif

Dreckige gibts auch, in allen möglichen Formen.

Mfg Andi

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