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> S51 B2-4, Garagenfund
smartsurfer81
  Geschrieben am: 29.01.2022, 23:01
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Danke.
Korrios ist, dass als Baujahr 1983 eingetragen ist.
Laut Typschild 1982.
Aber die Papiere wurden im Januar 1983 ausgefüllt.

So habe ich mal das Typschild bzw. die Historie meiner TS250 versaut.
Dort stand 1980 auf dem Typschild, die Erstzulassung war im DEZ 1979.
Den übereifrigen Dekra Mann hat es bei der Vollabnahme gestört, ich hab aus der 80 eine 79 gemacht auf dem Typschild

Das passiert mir nie wieder.
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300TDTurbo
Geschrieben am: 31.01.2022, 08:37
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Glückwunsch zu den originalen Papieren _clap_1.gif


Ich an deiner Stelle würde mir noch zusätzlich KBA Papiere holen. Das hätte die Vorteile, dass du
1. Bei einer Verkehrskontrolle nicht die verschiedenen Baujahre erklären müsstest und
2. Die originalen Papiere schön trocken und sicher zu Hause lassen kannst und trotzdem eine BE nach internationalen und neuen Standards dabei hast.
In der Zwischenzeit kannst ja mit einer Kopie von den DDR-Papieren fahren und den Kontrollbeamten vorschlagen, dass du das Original auf der Dienststelle vorzeigen kannst, wenn er sich an der Kopie stört.



--------------------
Gruß
Max



Ein Zollbeamter entspricht 2,54 Zentimeterbeamten.

Die Garage:
S 51 B1-3 Bj. 1985 "ČSSR–Export"

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smartsurfer81
Geschrieben am: 31.01.2022, 08:51
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Danke schön.

Da bin ich dann doch zu geizig/sparsam zu. Es bist ja auch nicht das Einzige Moped aus meinem Fundus mit DDR Papieren.
Wenn ich damit fahren sollte würde ich das mit der Kopie machen.
Habe ich auch noch nie anders gemacht.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.01.2022, 10:00
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QUOTE (300TDTurbo @ 31.01.2022, 09:37)
Glückwunsch zu den originalen Papieren _clap_1.gif


Ich an deiner Stelle würde mir noch zusätzlich KBA Papiere holen. Das hätte die Vorteile, dass du
1. Bei einer Verkehrskontrolle nicht die verschiedenen Baujahre erklären müsstest und
2. Die originalen Papiere schön trocken und sicher zu Hause lassen kannst und trotzdem eine BE nach internationalen und neuen Standards dabei hast.
In der Zwischenzeit kannst ja mit einer Kopie von den DDR-Papieren fahren und den Kontrollbeamten vorschlagen, dass du das Original auf der Dienststelle vorzeigen kannst, wenn er sich an der Kopie stört.

Wie kann einem nur so ein Schwachsinn einfallen?!

Wenn du originale Papiere hast, dann kannst du doch nicht einfach neue beantragen!

Ist ja das Gleiche, wenn ich zum Motorrad einen Brief hab und dann zur Zulassungsstelle geh und sag ich hab den nicht mehr und lass mir einen neuen ausstellen. Dieses Vorgehen ist übrigens strafbar!

Ich rate deshalb Niemanden dazu so etwas zu machen!

Die Originalpapiere sind unbefristet gültig. Es gibt da auch keine Probleme bei Verkehrskontrollen.

Wer die originalen Papiere schonen will, der macht sich ne Kopie davon und führt die mit. Im Notfall könnte man das Original auch nachreichen. Hatte in den letzten 25 Jahren aber noch keine Kontrolle wo das notwendig war.



--------------------
Grüße Jörg

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300TDTurbo
Geschrieben am: 01.02.2022, 08:38
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 31.01.2022, 10:00)
Dieses Vorgehen ist übrigens strafbar!



Nach welchem Gesetz/Verordnung soll das strafbar sein Jörg?

Ich mache ja keine falschen Angaben oder erschleiche mir eine Leistung. Ich musste bis jetzt bei keinem KBA Antrag bestätigen, dass ich keine originalen Papiere mehr habe. Auch steht das in keiner Forderung auf der Seite vom KBA, dass ich die Papiere nur beantragen darf, wenn ich keine gültigen Papiere habe.
Daher mache ich keine Falschangaben oder missbrauche einen Service, der ja nicht eindeutig für diesen Zweck bestimmt ist. Meiner Meinung nach ist das keine Straftat. huh.gif

Ich will natürlich hier niemanden raten sich strafbar zu machen. Ganz im Gegenteil! _uhm.gif

Mir ist schon klar, dass das KBA für den Ersatzfall da ist. Aber so lange das KBA das nicht als nötige Bedingung für die Ausstellung der Papiere kommuniziert und verlangt, bleibt es ganz allein meine Entscheidung, einen Antrag zu stellen. Strafbar wäre es, wenn ich welche von den Papiere dann in Ebay verkaufe oder mir damit ein zweites Moped aufbaue.

Für mich macht das Sinn, weil ich davon ausgehe, dass KBA-Papiere oder auch DEKRA-Papiere im Ausland eher akzeptiert werden als DDR-Papiere. DDR-Papiere sollten natürlich auch akzeptiert werden, aber selbst die würde ich auf eine lange Tour nicht mitnehmen wollen. Dann lieber KBA.


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Gruß
Max



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smartsurfer81
Geschrieben am: 01.02.2022, 08:58
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Für mich macht das nur Sinn mit KBA Papieren wenn die Originalen fast am auseinanderfallen sind.
Jeder Polizeibeamte wird aber auch verstehen, denke ich zumindest, wenn man eine Kopie von den fast zerfallenen Papieren mit führt.
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