Nach welchem Gesetz/Verordnung soll das strafbar sein Jörg?
Ich mache ja keine falschen Angaben oder erschleiche mir eine Leistung. Ich musste bis jetzt bei keinem KBA Antrag bestätigen, dass ich keine originalen Papiere mehr habe. Auch steht das in keiner Forderung auf der Seite vom KBA, dass ich die Papiere nur beantragen darf, wenn ich keine gültigen Papiere habe.
Daher mache ich keine Falschangaben oder missbrauche einen Service, der ja nicht eindeutig für diesen Zweck bestimmt ist. Meiner Meinung nach ist das keine Straftat.
Ich will natürlich hier niemanden raten sich strafbar zu machen. Ganz im Gegenteil!
Mir ist schon klar, dass das KBA für den Ersatzfall da ist. Aber so lange das KBA das nicht als nötige Bedingung für die Ausstellung der Papiere kommuniziert und verlangt, bleibt es ganz allein meine Entscheidung, einen Antrag zu stellen. Strafbar wäre es, wenn ich welche von den Papiere dann in Ebay verkaufe oder mir damit ein zweites Moped aufbaue.
Für mich macht das Sinn, weil ich davon ausgehe, dass KBA-Papiere oder auch DEKRA-Papiere im Ausland eher akzeptiert werden als DDR-Papiere. DDR-Papiere sollten natürlich auch akzeptiert werden, aber selbst die würde ich auf eine lange Tour nicht mitnehmen wollen. Dann lieber KBA.