Na ja, der Prüfer hat das aber nicht zu entscheiden
und wenn er dir ein 21er Gutachten mit 60km/h als KKR erstellt ohne Nachweis das die in der DDR auf der Straße war, kann man quasi auch sagen er setzt sich über geltendes Recht.
Abgesehen davon, erteilt die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis und nicht der Prüfer
und da ist meist Schluss mit 60km/h als KKR.
In den Landkreis wo ich wohne, sowie sämtlich angrenzenden Landkreisen und darüber hinaus, erteilen keine BE mit 60km/h als KKR nur mit 50km/h bis Bj 2002.
Es sei man kann Nachweisen das die in der DDR auf der Straße und somit unter die Regelung im Einigungsvertrag fällt.
Hier mal Infoblatt von einer Zulassungsstelle
https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?th...775#post1586775Von daher solltest du damit rechnen, das es nichts mit einer 60km/h BE wird.