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> Sonderreglung 60 Kmh
docralle
Geschrieben am: 15.10.2025, 16:47
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Moin,

Aktuell streite ich mich mit einem auf YouTube wegen dieser Regelung. Der behauptet, Ungarn-Exporte dürfen 60 fahren. Ich sage nein, es hat sich auch keiner eine Mütze aufgesetzt, um bei der KBA als ABE-Inhaber für solche Mopeds Papiere nach gültigen Vorschriften auszustellen.

Hier eine Zusammenfassung:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1056...-006-25-pdf.pdf

Hintergrund ist ein Video des 2Radgeber-Teams, wonach in Thüringen 60 Kmh-ABE ausgestellt werden dürfen. Wer genau dahinter steckt, ist erst mal egal.

Fakt ist, das Reimporte für gewöhnlich nur so schnell sein dürfen, wie in den Export-Ländern festgelegt sind. Also ein Bunny für die alten Bundesländer eben halt 50.


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Otto
Geschrieben am: 16.10.2025, 15:50
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Ja, in Thüringen streiten sich Mett-Mario und Björn wer der größere Simson Fan und Fahrer ist. Du kannst von beiden viele Bilder im Netz finden, wo sie auf irgendwelchen Simson-treffen udn -ausfahrten zu sehen sind. Höcke damit angefangen und der Mario will jetzt auf diesen Zug aufspringen. Dazu hat die CDU eine Vorlage ins Landesparlament eingebracht, dass die Reimporte auch 60km/h fahren dürfen. Ob das schon durch ist und jetzt so umgesetzt wird entzieht sich gerade meiner Kenntnis. Soll aber wohl so sein oder bald so kommen. Man merkt es auch schon auf den handelsplattformen, dass die Preis von deutschen Papieren sinken und die Preis der Ungarn-Reimporte sich den deutschen Fahrzeugen angleichen. In dem Fall muss sagen sagen: Ja, AFD wirkt: Die Afd macht/ sagt was und die CDU zieht nach.


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docralle
Geschrieben am: 26.10.2025, 17:44
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Obwohl die Unterschiede bei der Auslieferung schon gravierend waren. 40er Auspuff, vereinfachte Elektrik und so weiter. Schließlich wurden die Mopeds für einem völlig anderen Markt gebaut. Und diese so einfach an dem deutschen Markt zu adaptieren ist das nun auch nicht. Deswegen werden viele auch als Garagenfund und Teileträger verkauft. Die 60 Kmh waren eine DDR-Ausnahme und sonst nirgends zu finden.


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hallo-stege
Geschrieben am: 02.11.2025, 09:42
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QUOTE (docralle @ 15.10.2025, 17:47)
Moin,

Aktuell streite ich mich mit einem auf YouTube wegen dieser Regelung. Der behauptet, Ungarn-Exporte dürfen 60 fahren. Ich sage nein, ...

Moin,

ich sage ja. Die 60 km/h Versionen für Ungarn haben ungarische Papiere und ein ungarisches amtliches Kennzeichen, sodass sie im Falle eines Reimportes problemlos als Leichtkrafträder mit 60 km/h und amtlichem Kennzeichen in Deutschland angemeldet werden können.
Das gilt sinngemäß natürlich auch für bulgarische, rumänische, griechische, vietnamesische ... Export Versionen.
Das KBA kann dafür keinen Ersatzabdruck eines ABE Kärtchens ausstellen, weil das KTA (als DDR Behörde) dafür keine ABE erteilt hat, sondern die jeweilige Typgenehmigungsbehörde in dem entsprechenden Exportland (Zuständigkeit beachten). EU weit gültige Typgenehmigungen gab es damals noch nicht.

Insofern sollte man sich immer die ausländischen Papiere mitgeben lassen, nicht nur, um Dubletten zu verhindern, sondern auch, weil einige Verkäufer die Papiere behalten und die Maschine danach als geklaut melden, um Versicherungsleistungen zu kassieren, was eine internationale Fahndung nach sich ziehen kann.

Gruß von Frank


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mulchhüpfer
Geschrieben am: 04.11.2025, 22:01
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QUOTE (docralle @ 26.10.2025, 17:44)
Obwohl die Unterschiede bei der Auslieferung schon gravierend waren. 40er Auspuff, vereinfachte Elektrik und so weiter. Schließlich wurden die Mopeds für einem völlig anderen Markt gebaut. Und diese so einfach an dem deutschen Markt zu adaptieren ist das nun auch nicht.

Naja, das S 51 N entsprach ebenfalls den Bestimmungen der DDR, zumindest bis 1987. Von daher sind die technischen Unterschiede der Exportmodelle formal gesehen nicht wirklich erheblich, jedenfalls nicht bedenklich im verkehrsrechtlichen Sinne. Da kann man sich bei manchem Umbau der nachträglich vorgenommen wurde, mehr Sorgen machen...

Ich finde es aber eher ein Spiel mit dem Feuer was die AfD da veranstaltet. Wenn das jemand auf höhere richterliche Ebene zur Entscheidung treibt, könnte dabei herauskommen dass die 60 km/h Ausnahmeregelung insgesamt abgeschafft werden muss, weil der eigentliche Grund, weshalb sie geschaffen wurde, nicht mehr gegeben ist. Es ging bei der Schaffung der Ausnahmeregel schließlich um noch im Alltagsgebrauch befindliche Gebrauchtfahrzeuge am Ende der DDR. Nicht darum, dass diese Jahre später zigmal neu aufgebaut oder gar massenhaft reimportiert werden. Es hatte damals wohl niemand für möglich gehalten, dass diese Ausnahmeregel dazu führen könnte, dass 35 Jahre nach der Wende Simson-Mopeds aus DDR-Zeiten eine bedeutende Rolle im Straßenverkehr spielen würden. Das war jedenfalls ganz sicher nicht die Intension des Gesetzgebers, in jedem Fall ist der fahrerlaubnisrechtliche DDR-Bezug inzwischen nicht mehr plausibel.


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boerdy61
Geschrieben am: 05.11.2025, 09:49
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QUOTE (mulchhüpfer @ 04.11.2025, 23:01)
QUOTE (docralle @ 26.10.2025, 17:44)
Obwohl die Unterschiede bei der Auslieferung schon gravierend waren. 40er Auspuff, vereinfachte Elektrik und so weiter. Schließlich wurden die Mopeds für einem völlig anderen Markt gebaut. Und diese so einfach an dem deutschen Markt zu adaptieren ist das nun auch nicht.

Naja, das S 51 N entsprach ebenfalls den Bestimmungen der DDR, zumindest bis 1987. Von daher sind die technischen Unterschiede der Exportmodelle formal gesehen nicht wirklich erheblich, jedenfalls nicht bedenklich im verkehrsrechtlichen Sinne. Da kann man sich bei manchem Umbau der nachträglich vorgenommen wurde, mehr Sorgen machen...

Ich finde es aber eher ein Spiel mit dem Feuer was die AfD da veranstaltet. Wenn das jemand auf höhere richterliche Ebene zur Entscheidung treibt, könnte dabei herauskommen dass die 60 km/h Ausnahmeregelung insgesamt abgeschafft werden muss, weil der eigentliche Grund, weshalb sie geschaffen wurde, nicht mehr gegeben ist. Es ging bei der Schaffung der Ausnahmeregel schließlich um noch im Alltagsgebrauch befindliche Gebrauchtfahrzeuge am Ende der DDR. Nicht darum, dass diese Jahre später zigmal neu aufgebaut oder gar massenhaft reimportiert werden. Es hatte damals wohl niemand für möglich gehalten, dass diese Ausnahmeregel dazu führen könnte, dass 35 Jahre nach der Wende Simson-Mopeds aus DDR-Zeiten eine bedeutende Rolle im Straßenverkehr spielen würden. Das war jedenfalls ganz sicher nicht die Intension des Gesetzgebers, in jedem Fall ist der fahrerlaubnisrechtliche DDR-Bezug inzwischen nicht mehr plausibel.

Da teile ich voll deine Meinung! Verschärft werden könnte die Gefahr des ganz Abschaffens der Sonderregelung durch die vielen ungenehmigten und unzulässigen Umbauten.


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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Otto
Geschrieben am: 05.11.2025, 10:07
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QUOTE (mulchhüpfer @ 04.11.2025, 22:01)
QUOTE (docralle @ 26.10.2025, 17:44)
Obwohl die Unterschiede bei der Auslieferung schon gravierend waren. 40er Auspuff, vereinfachte Elektrik und so weiter. Schließlich wurden die Mopeds für einem völlig anderen Markt gebaut. Und diese so einfach an dem deutschen Markt zu adaptieren ist das nun auch nicht.



Ich finde es aber eher ein Spiel mit dem Feuer was die AfD da veranstaltet.

Das hat die CDU ins Parlament eingebracht. Die versuchen als Getriebene die AfD jetzt in allem zu überholen. Höcke hat sich nur immer wieder mit Simson auf Ausfahrten gezeigt. Der 60 km/h Antrag stammt aber aus der Feder der CDU.

Von wem das aber auch stammt, aus meiner Sicht ist der Antrag technisch durchaus sinnvoll, logisch und bürgernah. Daher sollte man dem auch zustimmen, auch wenn er von der CDU ist. Hier sollte die AfD keine Brandmauer gegen die CDU aufbauen, nur weil ein guter Vorschlag von der falschen Partei kam.


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Geschrieben am: 06.11.2025, 10:34
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QUOTE (mulchhüpfer @ 04.11.2025, 22:01)
(...) weil der eigentliche Grund, weshalb sie geschaffen wurde, nicht mehr gegeben ist. Es ging bei der Schaffung der Ausnahmeregel schließlich um noch im Alltagsgebrauch befindliche Gebrauchtfahrzeuge am Ende der DDR.

(...) dass 35 Jahre nach der Wende Simson-Mopeds aus DDR-Zeiten eine bedeutende Rolle im Straßenverkehr spielen würden. (...)

Aber dann ist doch eben noch genau der Grund vorhanden. Die Moppeds sind immer noch im Alltagsgebrauch.

Oder verstehe ich deine Argumentation falsch?


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mulchhüpfer
Geschrieben am: 07.11.2025, 20:04
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Ja, aber die allerwenigsten fahren heute Simson, weil sie es sich zu DDR-Zeiten gekauft hatten, im Rahmen des damals geltenden Rechts, auf das der Einigungsvertrag abzielt. Der Zusammenhang besteht einfach nicht mehr. Wer heute ein Simson aufbaut oder sich kauft, hat persönlich mit der DDR in der Regel nicht das geringste mehr zu tun oder zu tun gehabt. Sondern fragt eher ChatGPT warum es Simson mit Klasse B fahren darf...


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Otto
Geschrieben am: 17.11.2025, 18:01
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https://www.gmx.net/magazine/regio/brandenb...attern-41599636

Wie bereits weiter oben geschrieben, finde ich das richtig, technisch sinnvoll und bürgernah.

Allerdings habe ich da dann doch einige grundsätzliche Fragezeichen. Ist die Zulassung von Fahrzeugen wirklich Landessache? Wofür leisten wir uns dann ein Kraftfahrt BUNDES amt? Ich wohne in Gera (Th=60km/h), was passiert wenn ich nach 10km in Giebelroth (SA=50km/h Land) von den Sheriffs angehalten werde? Bzw. was passiert, wenn ich mit meiner Simson in den Westen (die können/dürfen ja nur 45km/h fahren) ziehe? Und wird hier nicht die Büchse der Pandora geöffnet? Was ist wenn das Schule macht und die in ganz linksgrün versifften Gegenden wie Bremen, Berlin, Freiburg oder Münster auch anfangen "kreative" lokale Zulassungsvorschriften für Verbrenner zu entwickeln? Ob das am ende zu weniger Bürokratie führt oder zu mehr zersplitterung und noch viel schwierigeren Zuständen? Ich habe da dann doch meine Zweifel.


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docralle
Geschrieben am: 30.11.2025, 09:19
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Soweit bekannt, ist das mit den Reimport-Mopeds abgewiesen wurden. Somit nur als Teileträger tauglich. Da es ja bekanntlich eine nationale Regelung zu dem Thema gibt. Alles was bis 1991 auf dem Gebiet der DDR/Neue Bundesländer zugelassen wurde, durfte 60. Da ja nicht wenige Simson auch in die Alten Bundesländer gingen und ab 1985 eine 50Kmh-Reglung gültig war, dürfen diese eben nur 50. Ganz anders sieht es bei den BRD-Exporten vor 1985 aus, diese durften nur 40 und waren erheblich in der Ausstattung reduziert. Der Berühmte Neckermann-Spatz. Damit gab es noch etwas Devicen.

Wenn dann wäre was eher mit der EU zu verhandeln. 50er mit Höchstgeschwindigkeit 60 und festes Nummernschild. Und wie in Österreich üblich eine Jährliche Kontrolle.

Und weil eben die Schluchtenscheißer genannt wurden, hier ihre Bestimmungen: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/per.../3/Seite.040600


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Geschrieben am: 01.12.2025, 08:55
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QUOTE (docralle @ 30.11.2025, 09:19)
Soweit bekannt, ist das mit den Reimport-Mopeds abgewiesen wurden.

Gibt es dazu eine Quelle?

Da das von der CDU eingebracht wurde und von der AfD unterstützt wird, ist mir nicht ganz klar, wo die "Mehrheit" gegen diesen Vorschlag herkommen soll.


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Geschrieben am: 02.12.2025, 07:00
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QUOTE (Otto @ 01.12.2025, 08:55)
QUOTE (docralle @ 30.11.2025, 09:19)
Soweit bekannt, ist das mit den Reimport-Mopeds abgewiesen wurden.

Gibt es dazu eine Quelle?

Da das von der CDU eingebracht wurde und von der AfD unterstützt wird, ist mir nicht ganz klar, wo die "Mehrheit" gegen diesen Vorschlag herkommen soll.

Es ist keine Ablehnung im Sinne von Mehrheitlicher Abstimmung im Landtag.
Sondern erstmal "nur" ein Nein vom Verkehrsministerium

Link

Allerdings glaube ich auch das wird bundesweit nicht kommen, ideologisch ist nicht gewollt das dann noch mehr "Stinker" rumfahren.

Und auf Landesebene kann ich mir, auch aufgrund des angesprochenen Flickenteppich, nicht vorstellen das das kommt.


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Geschrieben am: 02.12.2025, 10:07
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Danke für den Link.

Sehe genauso, es ist absolut sinnvoll sowas bundesweit festzulegen. Und aktuell hast du absolut Recht, dass es bundesweit derzeit noch nicht gewünscht ist. Aber die Mehrheitsverhältnisse drehen sich gerade und die Idee / Vorschlag ist jetzt erstmal in der Welt. Schauen wir mal, was da noch kommt.


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docralle
Geschrieben am: 05.12.2025, 16:50
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Das müsste eher Europaweit kommen. Leichtkrafträder zwischen 50cm³ und 80cm³ entsprechend zu definieren. Bis jetzt gibt es nur eine 80er Regelung. Die Stromer müssen aber dann auch berücksichtigt werden. Dann wären sogar die 60er, sofern eingetragen, auch legal.


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