QUOTE (simson&co @ 21.05.2014, 18:52) | Das ist eine ganz legale Rahmennummer mit der man sicher auch wieder eine Wiederzulassung beantragen kann. Es waren normale Ersatzteile für defekte Serienrahmen.
@hallo-stege : nach Deiner Theorie dürfte auch kein Fahrzeug mit E-Rahmen wieder in den Verkehr gebracht werden. |
Das ist zwar eine legal von der Volkspolizei/Zulassungsstelle vergebene Rahmennummer (entspricht der TP-Nr. im Westen), es wurde aber ein Fahrzeug damit aufgebaut, welches per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht wurde. Insofern ist es kein Fahrzeug, für welches der KTA-Typschein (die ABE) gilt, und deswegen kann auch kein Nachweis über die ABE vom KBA ausgestellt werden ... (diese Nr. sind beim KBA "gesperrt")
Im Rahmen einer Einzelabnahme bei der technischen Prüfstelle kannst Du das Fahrzeug natürlich auch heute noch begutachten und Dir dann von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilen lassen. Ist natürlich etwas aufwändiger.
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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