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> S51 Fahren in Österreich
Rudul
Geschrieben am: 09.05.2014, 16:45
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Hiho,

Ich hab ne frage...ich habe eine S51 und nur einen Klasse B FS das ich die in Deutschland Fahren kann weiß ich ....Wohne im mom in Österreich der arbeit wegen....meine frage is darf ich die da auch mit meinen Klasse B FS fahren...


mfg
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 09.05.2014, 17:19
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QUOTE (Rudul @ 09.05.2014, 17:45)
Hiho,

Ich hab ne frage...ich habe eine S51 und nur einen Klasse B FS das ich die in Deutschland Fahren kann weiß ich ....Wohne im mom in Österreich der arbeit wegen....meine frage is darf ich die da auch mit meinen Klasse B FS fahren...


mfg

Hallo Neuer und Namenloser.

Du hast einen EU weit gültigen Führerschein. In deinem Führerschein sind neben der Fahrerlaubnisklasse B ( PKW) auch die Klasse M ( neu ab 19.01.2013) AM, mit der du auch im Ausland ein Kleinkraftrad führen darfst.

Es geht wohl eher darum ob du aus versicherungstechnischer Sicht mit deiner S51 in Österreich fahren darfst. Also ist die S51 in Deutschland versichert, würde ich dazu einfach die jeweilige Versicherungsgesellschaft hinterfragen ob dein Fahrzeug im Ernstfall auch im Ausland versichert.

Es kann aber gut sein, dass du deine S51 auch direkt in Österreich versichern musst, solltest du dort einen dauerhaften Wohnsitz haben. Ich denke da solltest du dich besser bei den Behörden in Österreich erkundigen. Ob du dann wiederum die S51 in Österreich überhaupt versichern bzw. kostengünstig anmelden kannst (60 km/h) weiß ich auch nicht.

Und nun noch ein große Bitte. Wir haben hier Forumsregeln und dich möchte ich doch bitten, die Forumsregel Nr.9 zu beachten. Bitte schreibe ganze Sätze mit Komma, Punkt etc. und bitte auch die Groß-und Kleinschreibung beachten.

Außerdem wäre es sehr nett, wenn du unter deine Beiträge deinen Vornamen schreibst, das macht die Sache hier etwas persönlicher.

Viele Grüße der MOD Jörg




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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Rudul
Geschrieben am: 09.05.2014, 21:49
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Hallo,

Das problem ist ich habe mich hier schon auf der bezirkshauptmannschaft informiert und die sagen halt ich darf mit meinen FS nur bis 45 kmh fahren. nur kann und will ich das nicht glauben.ich denke halt EU ist EU und damit darf ich hier wie in Deutschland damit fahren.wenn ich z.b. eine ture von Erfurt nach Innsbruck geplant habe und dann mich die Polizei in Österreich anhält und sagt ich dürfe hier damit net fahren. was soll das sein.ich möchte einfach mal eine komplett koreckte antwort haben wie es sich verhält hier. der eine sagt das der andere das. sry wegen der Rechtschreibung ich bin net der große Forum schreiber....ich bitte lediglich um ein bisschen hilfe um mein problem zu löhsen...damit ich meine S51 hier fahren kann...mein Hauptwohnsitz is noch in Deutschland und mein nebenwohnsitz is in Österreich..und ich würde die S51 in deutschland weiter anmelden. weil ich denke das das nicht so einfach ist dieses gute stück hier anzu melden.

vielen dank schonmal für die hilfe.


mfg Fred
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domdey
Geschrieben am: 09.05.2014, 22:51
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Das S 51 ist für 60 km/h ausgelegt, also kannst du die auch fahren ! Das steht ja so in der BE . wink.gif Die BE gilt speziell für das Fahrzeug .


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

Fahrzeuge:
SR 4-3 "Sperber" Bj '69
SR 4-1 "Spatz" Bj. '76
SR 4-2/1 "Star" Bj. '74
SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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Raphael
Geschrieben am: 10.05.2014, 13:13
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Ich sehe das Problem eher darin , dass die Simsons hier in Deutschland ja auch nur auf Ausnahmeregelung 60Km/H fahren dürfen.

Das muss Österreich nicht zwingend akzeptieren .

Die einzig verlässliche Antwort wirst du sicher erst dann haben , wenn du einen österreichischen Rechtsanwalt fragst , der das Sachgebiet Verkehrsrecht beackert.

Gruss,
Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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Unhold
Geschrieben am: 10.05.2014, 16:41
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Ich glaube das leider auch, dass sich die österreichische Gendarmerie im Zweifel einen Dreck um irgendwelche Vereinbarungen im deutsch-deutschen Einigungsvertrag scheren wird. Besonders, wenn du deinen Wohnsitz in Österreich hast. _console.gif


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der Unhold
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 10.05.2014, 20:13
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QUOTE (Unhold @ 10.05.2014, 17:41)
Ich glaube das leider auch, dass sich die österreichische Gendarmerie im Zweifel einen Dreck um irgendwelche Vereinbarungen im deutsch-deutschen Einigungsvertrag scheren wird. Besonders, wenn du deinen Wohnsitz in Österreich hast. _console.gif

Wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist und das Moped sonit auch in Deutschland versichert wurde haben die Ösis nix zu melden.

Ob aber versicherungstechnisch eine dauerhafte Nutzung im EU Ausland möglich ist weiß ich nicht. Dazu sollte man den Versicherungsvertreter befragen, der sollte das wissen. Es steht aber glaube ich auch was im Versicherungsvertrag wie es mit Auslandsfahrten ist.

Gruß Jörg


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Rudul
Geschrieben am: 11.05.2014, 08:44
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Hiho,

Vielen dank schon mal für die Antworten.Ich telefoniere am Montag nochmal mit der Dekra Thüringen.und hoffe da das sie mir eine sicherere Antwort geben können.



mfg Fred

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Jansen83
Geschrieben am: 11.05.2014, 10:15
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QUOTE (Rudul @ 11.05.2014, 09:44)
Hiho,

Vielen dank schon mal für die Antworten.Ich telefoniere am Montag nochmal mit der Dekra Thüringen.und hoffe da das sie mir eine sicherere Antwort geben können.



mfg Fred

Die Dekra wird dir damit nicht weiterhelfen können.

Ansonsten gucke mal hier dort wurde durch Jörg eigentlich alles bereits zusammengefasst.
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Quax
Geschrieben am: 11.05.2014, 11:26
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Hallo,

Du kannst ja auch mal beim österreichischen Verkehrsministerium anfragen: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/index.html

mfg Gert
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Jansen83
Geschrieben am: 11.05.2014, 13:42
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Macht doch keine Wissenschaft draus.
Die Simson hat ne Deutsche BE, darf somit auch im europäischen Ausland so betrieben werden.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Österreich findest du hier

Wie es mit dem Versicherungsschutz aus sieht kannst du auf deinem Versicherungsschein nachlesen.
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