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> Zulassung von Motorrädern, Vollabnahme
Otto
Geschrieben am: 07.02.2017, 20:45
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QUOTE (klaus30 @ 07.02.2017, 11:05)
QUOTE (mathis @ 07.02.2017, 11:46)
Für kleine Kennzeichen ist die Zulassungsstelle verantwortlich.

Das ist richtig. Aber wenn im Gutachten eine Eintragung drin ist, dass bauartbedingt nur 255x130mm passt, dann hat man ein ordentliches Argument bei der Zulassungsstelle. Letztendlich entscheiden aber natürlich die Leute dort.

Da gibt es Vorschriften? Mich hat die Tante in der Schilderbude gefragt welche Größe ich möchte. Ich habe dann das mittlere genommen, weil das kleine arg popelig und mit dem Saisonkennzeichen überladen fand. Ich hätte aber auch so ein ganz kleines kriegen können. Dann bin ich mit dem Blech wieder rein und der Zulassungsmensch hat seine Aufkleber drauf gemacht. Hat keinen interessiert wie groß das Schild ist. Motorrad ist 600ccm Kawa, Zulassung in Gera, Schild wurde im Oktober 2015 wegen Beschädigung erneuert. Hatte 1998 bei Neuzulassung ein deutlich größeres bekommen als vor 1,5 Jahren.


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Mein Fuhrpark

Twingo C06 Bj 1998 zurzeit mal wieder abgemeldet und in Schweißkur
Twingo C06 Bj. 2006 als temporären Ersatz - ach am Ende bleiben sie alle...
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Saab 9-3 bj. 1999 abgemeldet seit 03/2022
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 08.02.2017, 03:19
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QUOTE (hallo-stege @ 07.02.2017, 19:16)
Moin Zusammen,

vorsicht mit der ganzen Geschichte !
Man darf nur dann fahren, wenn man ein Kennzeichen hat, was noch für das Fahrzeug gilt. DDR Kennzeichen sind aber inzwischen ungültig. wink.gif


Seit wann sind die DDR Kennzeichen ungültig? Vor paar Jahren wurde uns von der Zulassungsstelle noch mitgeteilt, dass man damit zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren darf. Deshalb fuhr mein Kumpel auch mit dem Sperber und alten DDR Kennzeichen zum Tüv bzw. Zulassungsstelle.

Dass man mit einem zugeteilten Kennzeichen fahren darf ist klar. Und wenn ersteres nicht mehr möglich ist, dann bleibt ja nur diese Möglichkeit um das Fahrzeug legal zum Tüv bzw. Zulassungsstelle zu fahren.





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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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kradschütze
Geschrieben am: 08.02.2017, 03:45
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Die Zonenschilder sind seit dem 1.1.1994 ungültig. Demnächst fährt man seine Zündapp KS noch mit Schildern von der Wehrmacht zum TÜV. Mal sehen, wie die Rennleitung reagiert. Evtl. salutieren sie ja auch. wink.gif


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Gruß, Sven
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Mopedsammler
Geschrieben am: 08.02.2017, 05:54
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QUOTE (hallo-stege @ 07.02.2017, 19:16)
Moin Zusammen,

vorsicht mit der ganzen Geschichte !
Man darf nur dann fahren, wenn man ein Kennzeichen hat, was noch für das Fahrzeug gilt. DDR Kennzeichen sind aber inzwischen ungültig. wink.gif

Weiterhin muss das Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt sein, und darf inzwischen nicht anderweitig vergeben sein. Es geht also im Prinzip nur, wenn das Fahrzeug abgemeldet und das Kennzeichen dabei fürs Fahrzeug reserviert wurde und die Reservierung nicht inzwischen abgelaufen ist.

Alles andere kann einen Mords Ärger bringen. Sogar eine Online Kennzeichen Reservierung bringt nix.

Deswegen im Zweifel: Erst zur Zulassungsstelle, dort mit der EVB Nr. etc. ein Kennzeichen zuteilen lassen. Dafür bekommt man dort einen Beleg / Stempel / Vermerk oder ähnlich. Dann das Schild prägen lassen. Damit darf man dann problemlos zur Prüfstelle fahren.

Gruss von Frank


Mitlesekommentar.
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pneubusiness
Geschrieben am: 08.02.2017, 07:27
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QUOTE (kradschütze @ 08.02.2017, 03:45)
Demnächst fährt man seine Zündapp KS noch mit Schildern von der Wehrmacht zum TÜV. Mal sehen, wie die Rennleitung reagiert. Evtl. salutieren sie ja auch. wink.gif

laugh.gif thumbsup.gif
Das wäre eine ordentliche Einstellung ...


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MfG Tino

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Paulisch
Geschrieben am: 08.02.2017, 09:31
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QUOTE (kradschütze @ 08.02.2017, 03:45)
Die Zonenschilder sind seit dem 1.1.1994 ungültig. Demnächst fährt man seine Zündapp KS noch mit Schildern von der Wehrmacht zum TÜV. Mal sehen, wie die Rennleitung reagiert. Evtl. salutieren sie ja auch. wink.gif

_clap_1.gif in dem Falle würde auch ich stramm stehen biggrin.gif


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Mit freundlichen Grüßen Pauli


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essifreak
Geschrieben am: 08.02.2017, 23:08
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Das Problem hat sich nun quasi von selbst erübrigt, dort wo ich morgen Vollabnahme habe, hat man mir angeboten, die MZ im Transporter zu holen und wieder zu bringen thumbsup.gif

Grüße
Crispin


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