Das Problem mit der Polizei bei Simson, ..was ist berechtigt und was nicht
Sachswolf |
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Hallo, ich mach das Thema aus persönlichen Grund auf und habe ein paar Fragen. 1. Es wurde Bemängelt, dass ich meinen MKH nicht breiter, als mein Lenker beladen darf 2. Es soll nicht zulässig sein, das Nummernschild leicht zum Schutzblech etwas links und rechts abzurunden. Die Begründung hierbei war vom Polizist, das die Reflektion nicht mehr gegeben wäre 3. Ich darf meinen alten Mopethelm nicht mehr benutzen, da der diese neue Richtlinie nicht entspricht. Zu 3. habe ich diesen Beitrag gefunden und ich hoffe, das ist noch Aktuell: https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?sho...ndpost&p=248651
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Bitte keine IM's mehr schreiben. Ich habe hier vom Simsonsammler1234 und seinen Schergen ein Schreibmaulkorb bekommen, obwohl ich ausdrücklich vor Jahren um eine Löschung gebeten habe und diese verweigert wird!
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Jenser! |
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3. Ich darf meinen alten Mopethelm nicht mehr benutzen, da der diese neue Richtlinie nicht entspricht.
Meines Wissens geht es um die ece Norm:
QUOTE | * ADAC - Statement Seit 01.01.1976 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmtragepflicht für Kraftradfahrer; ausgenommen sind die Fahrer eines sog. Leicht-Mofas. Auf Grund verschiedener Änderungen des § 21 a Abs. 2 StVO ist nicht hinreichend klar, welche gesetzlichen Anforderungen verlangt werden.
Die aktuelle Fassung dieser Vorschrift trat mit der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2006 in Kraft:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 20 a StVO ist das Fahren ohne Schutzhelm eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Bußgeldkatalog Nr. 101 mit dem Tatbestand „keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt getragen“ mit 15,- € Verwarnungsgeld geahndet.
Die früher gültige Fassung der StVO verwendete noch den Begriff „amtlich genehmigter Schutzhelm“. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Durch die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde die unbefristete Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, gestattet.
Durch die Neufassung des § 21 a Abs. 2 StVO wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Schutzhelme auch dann zugelassen sind, wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Begründet wurde dies durch den Verordnungsgeber seinerzeit damit, dass eine wirksame Kontrolle, ob der jeweils getragene Helm der geforderten ECE-Regelung entspricht, nicht immer gewährleistet ist, da der vorgeschriebene ECE-Aufnäher sich in der Praxis als nicht ausreichendes Identifikationsmerkmal erweist (VkBl. 1990 S. 230).
Bislang wurde in der Verwaltungsvorschrift zu § 21 a Abs. 2 StVO erläutert, was „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist. Diese Verwaltungsvorschrift wurde zwar ersatzlos gestrichen, dennoch gilt die Kernaussage weiterhin: Geeignet sind alle Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Dieses ist z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr nicht der Fall.
Wer sich einen Helm anschaffen möchte, der über kein der ECE-Regelung entsprechendes Prüfzeichen verfügt, sollte jedoch einerseits beachten, dass bei einem Verkehrsunfall mit Kopfverletzungen durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ein Mitverschulden eingewendet werden könnte. Unabhängig davon, ob dieser Einwand auch im Prozess Erfolg hat, wird die Durchsetzung der Ansprüche erheblich erschwert. |
Du darfst damit fahren aber wenn es zu einem Unfall kommt kann es sein das die Versicherung Probleme macht bzw. Du der Versicherung nachweisen musst, dass der Helm ausreichend Schutz bietet/bot. Bei Helm mit ece Norm musst Du das nicht.
Grauzone.
Falls es da in den letzten 2 Jahren was neues gibt, möge man mich verbessern.
Grüße, J.
N.S.: Fahre auch ne ewig alte Halbschale und muss jeder selbst wissen wie er mit dem Thema Sicherheit umgeht.
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Otto |
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Wollten die Geld von dir? Ich werde auch andauern von denen angehalten. Einziger Grund ist, dass ich einen 19 Jahre alten französischen Kleinstwagen fahre. Nach meiner Erfahrung sind das immer irgendwelche 20jährige in der Ausbildung, irgendwelche kassernierten Schutzstafeln. Plan und Ahnung haben die nicht wirklich, so laufen dann auch die Kontrollen ab. Die sind, glaube ich, einfach froh, dass sie mal raus dürfen und nicht nur Hooligans, Demos und Asylbewerber bewachen müssen. Ich wurde in den letzten 6 Monaten 3x angehalten, jedesmal das volle Programm mit Alkohol und Drogentest. Jedesmal negativ. Wenn die eine halbwegs funktionierende Organisation hätten, würden die das schon im System sehen, dass ich x-mal ohne Ergebnis kontrolliert wurde und man würde ein anderes Fahrzeug rauswinken - aber soweit ist denen ihre Führungs- und Organisationsstruktur vielleicht in 20 Jahren. Da die bei mir bisher nichts holen konnten, nehme ich es halt so hin. Ob die das tatsächlich dürfen und es dafür eine belastbare Rechtsgrundlage gibt, wag ich mal zu bezweifeln.
Aber ich will es mal nicht gar so schlecht aussehen lassen, mir wurde bei Pannen auch schon mehrfach von der Autobahnpolizei geholfen, einfach so ohne Probleme. War allerdings auch jedesmal die gleiche ältere Besatzung im Wagen. Gibt halt solche und solche.
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Mein Fuhrpark Twingo C06 Bj 1998 zurzeit mal wieder abgemeldet und in Schweißkur Twingo C06 Bj. 2006 als temporären Ersatz - ach am Ende bleiben sie alle... http://www.twingotuningforum.de/thread-38712.htmlSaab 9-3 bj. 1999 abgemeldet seit 03/2022 C4 Grand Picasso von 2011 (Auto von meiner Frau, VTi120) Trabant 601 Bj 1989 (lange nicht mehr bewegt...) Ninja ZX6R Bj 1998 (als Neufahrzeug gekauft und dabei geblieben, soll eine rollende Restauration werden, derzeit 160.100km auf der Uhr) SR2E Bj 1962 (seitdem in Familienbesitz, Überholung läuft) Pegasus KM30 Bj 1994 (als Alltags und Reiserad, rollende Restauration, geschätzt 80.000km gelaufen, eine MIFA-Marke????) Giant Terrago Bj 1999 (Mountainbike geschätzt 50.000 km gelaufen) MIFA Klappie Bj 1972 (restauriert) Diamant 35154 Schwanenhals (Projekt für irgendwann) DKW RT100 Bj. 1938 (wird immer noch restauriert) DKW RT100 Bj. 1939 (eigentlich Teileträger für oben, aber wer weiß...) Express 98ccm Bj. 1949 (in Restaurierung) Motobecane MB2 Bj. 1928 (wird restauriert) Norton 16H - fährt natürlich auch nicht weitere Fahrräder, Motorräder, Autos, Stationärmotoren, Gedöns,...
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docralle |
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David, der für dem ich das Mofa startklar mache, hat einen alten NVA-Helm. Muß er wissen. Wo die Polizei bei mir wegen der Mopedpapiere in der Wohnung waren, war der eine über meine CB-Funkgerätesammlung sehr erstaunt. Der hatte mich gefragt, was ich so abhöre, hab ich den nur Amateurfunk gesagt. Auf der Yaesu war das Geraer Relais DB0GER eingestellt. Ich hab mich auch nur gefragt, spinn ich oder ist das Reality-TV. Die S51 haben sie auch kontrolliert. Ich hab den nur meine Quelle gezeigt, wo ich die Mopeds in Teilen kaufen kann. Für den war es auch unbegreiflich, das ich nur einen 10 Jahre alten XP-Rechner habe.
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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SimsonSammler1234 |
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Hallo, zu Punkt 3 ist ja alles gesagt. Das in dem Text stimmt so und da wird ja auch ganz klar von einem geeigneten Schutzhelm gesprochen. Heißt, alle Helme die vor der Einführung der CE Norma als Moped/Motorradhelm zugelassen waren, dürfen auch weiterhin verwendet werden.
Jedem muss allerdings klar sein, dass die alten Helme wesentlich weniger Schutz bieten als nach der neuen CE Norm.
1. Es wurde Bemängelt, dass ich meinen MKH nicht breiter, als mein Lenker beladen darf.
QUOTE | Wenn dein Hänger nicht gewichtmäßig überladen ist, dann sollte das auch kein Thema sein. Ansonsten mal zeigen lassen, wo das denn steht, dass man nicht breiter als der Lenker beladen darf. Ich kenne so eine Vorschrift nicht.
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2. Es soll nicht zulässig sein, das Nummernschild leicht zum Schutzblech etwas links und rechts abzurunden. Die Begründung hierbei war vom Polizist, das die Reflektion nicht mehr gegeben wäre.
1. hast du kein Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen. Dieses ist kein amtliches Kennzeichen, sondern zeigt nur, dass dein Bock versichert ist. Dass man die Ecken nicht etwas abrunden darf...kenne ich auch keine Vorschrift die das besagt. Man verändert ja im Grunde auch nichts und die Reflektiernde Fläche wird auch nicht kleiner.
In diesem Sinne gute Fahrt.
Grüße Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Jenser! |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 09.06.2017, 17:08) | Dass man die Ecken nicht etwas abrunden darf...kenne ich auch keine Vorschrift die das besagt. |
Ich bin mir gar nicht sicher was der Sachswolf sagen will oder besser wie das dann aussehen soll? Die "Ecken" am VK sind doch rund bzw abgerundet? Fragend, Jens
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Andi0105 |
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QUOTE (Jenser! @ 09.06.2017, 18:23) | QUOTE (SimsonSammler1234 @ 09.06.2017, 17:08) | Dass man die Ecken nicht etwas abrunden darf...kenne ich auch keine Vorschrift die das besagt. |
Ich bin mir gar nicht sicher was der Sachswolf sagen will oder besser wie das dann aussehen soll? Die "Ecken" am VK sind doch rund bzw abgerundet? Fragend, Jens |
Ich denke, er meint das gerade VK zur Rundung des Schutzbleches anzupassen.
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docralle |
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Tja, dann muß er das VK ordentlich mit Kantenschutz machen und redegewant den Herren Bullemanzei begreiflich machen, das diene dem Arbeitsschutz gewisser Klaufinger, damit diese sich nicht an den Scharfkantigen Blech schneiden dürfen, wenn diese das Möp mausen wollen. Dazu möglichst viele Zitate aus dem Takatukalesischen Arbeitsschutzhandbuch vom Planeten Klabsus zitieren. Manchmal funktionierts...
Also Lord Helmchen von vor ECEnochwas, war in der DDR nur für den EXPORT wichtig, darfst du Tragen. Also keine Fliegermütze, sondern Wilde oder Perfekt Berlin.
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Sachswolf |
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QUOTE (Wombat45 @ 09.06.2017, 20:19) | 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m, |
Ich fahre ein Kleinkraftrad. Darf ich da Korinthenkackern und meinen, dass es nur für Motorräder gilt?
QUOTE | Ich bin mir gar nicht sicher was der Sachswolf sagen will oder besser wie das dann aussehen soll?
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Im Video ab 30 sec sieht man, wie ich das Nummernschild immer rund gebogen habe. =) https://youtu.be/abgwYDzE3aI?t=30s
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