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Ein Moped braucht keine Kennzeichenbeleuchtung und das Bremslicht war damals meines Wissens beim Moped auch nicht vorgeschrieben.
Grüße Jörg
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Grüße Jörg
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Gibt es für den KR50 eigentlich irgendwas "offizielles", dass der kein Bremslicht und keine Kennzeichenbeleuchtung hat?
Gibt es. Bei einer bbH von nicht mehr als 50km/h ist auch aktuell keine Bremsleuchte erforderlich -> §53 (2) Nr.1. StVZO. Eine Beleuchtung des Versicherungskennzeichens ist nicht erforderlich -> § 27 (4) FZV.
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QUOTE (docralle @ 23.03.2018, 21:04)
Auch die Mustang hat es nicht.
Du meinst wegen bbh = 60 km/h? Andere Baustelle Aber wenn vor dem 01.01.1988 erstmals in Verkehr gekommen (wovon ich ausgehe; egal wo), dann auch kein Bremslicht erforderlich. -> StVZO § 72(2) zu § 53 (2) Satz 1 i.d.F. v. 18.10.1988
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Eben. Blinker und Stoplicht waren die Vorraussetzungen für eine BA mit 60 km/h. Und das wurde am Star und an der Schwalbe realisiert. Der Spatz war noch ein richtiges Moped. Und sozialistische Importe aus den Bruderstaaten waren was eigenes.
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QUOTE (docralle @ 25.03.2018, 05:52)
Blinker und Stoplicht waren die Vorraussetzungen für eine BA mit 60 km/h.
S50N, S51N, S51E4 und SR50N fahren 60 auch ohne Blinker
Da das Bremslicht keine Vorschrift war, als der KR50 gebaut wurde, braucht er auch keins. Da es dem Originalzustand entspricht, hat es auch weiterhin Bestandsschutz - ohne Bremslicht.
Du musst also nichts nachrüsten, ist ja kein VW Diesel
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Ich will meinen KR freiwillig zulassen, aber amtliche Kennzeichen müssen beleuchtet sein. Wenn allerdings original keine Kennzeichenfunzel dran war, wird man sie sicher nicht nachrüsten müssen. Deswegen meine Frage.
Ich suche übrigens noch ein Tropfen-Rücklicht, falls jemand eins entbehren kann.
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Da man das Moped nirgendwo vorzeigen muss, ist das erst mal nicht so wild. Allerdings gibt es hier in meinem Kreis noch kein freiwillig zugelassenes Moped, wird also sicher erst mal ein Bullenmagnet. Und die können mich ehrlich gesagt nicht sonderlich leiden...