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> KBA 2021, Neues Formular KBA
SimsonSammler1234
Geschrieben am: 29.01.2021, 14:58
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 29.01.2021, 15:47)
Heute hatte ich einen Brief in der Post. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Als begründung steht drin: meine Typschilder sind nicht Original.

Sind die auch nicht, was ich aber Null als Problem gesehen habe...

Meine Meinung verfestigt sich, die wollen die Simsons weg haben. Nach 2 Min in einer Suchmaschine ist zu lesen das jeder ein Typschild nachfertigen darf, wenn die Angaben Inhaltlich stimmen.

Naja, zum Glück habe ich für ein Projekt die Originalen Papiere noch gefunden und was ich mit dem zweiten mache, das weiß ich noch nicht.

Ich wünsche Euch allen viel Glück mit diesem Amt!

Meiner Meinung nach Willkür! Es gibt keine rechtliche Grundlage den Antrag wegen eines fehlenden originalen Typenschild abzulehnen. Es ist allein die Fahrgestellnummer ausschlaggebend. Wenn es keinen eindeutigen Beweis auf Export gibt, muss eine ABE ausgestellt werden.


Ich würde Einspruch einlegen und die rechtlichen Grundlagen zur Erneuerung eines Typenschildes mit anführen.

Kann ja immer mal sein, dass das Typenschild nicht mehr vorhanden oder sogar nicht mehr lesbar ist. Sollte das originale Typenschild erneuert werden müssen, würde ich das originale aber trotzdem aufheben.



--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Orionheizer
Geschrieben am: 29.01.2021, 17:08
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Wenn einer ne gute Rechtsschutz hat, muss das mal durchgedrückt werden.
Leider gäbe es keinen Lobby-Verein, der das übernehmen würde … ich kenn zumindest keinen.
Der Verbraucherzentrale wird das egal sein.


--------------------
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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 29.01.2021, 18:45
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Ich möchte euch hier nochmal meinen Vorgang beschreiben.

Ich habe Papiere beantragt für 2 Mopeds S51 N und B2-4.


Frank Alias Hallo Stege hatte mir gesagt die Nummern sind okay. Vielen Dank nochmal Frank! thumbsup.gif

Jetzt zur Sache:

- FIN am Rahmen Original
- Typenschild nachgefertigt
( kein Nachbau! Originalschild Blanko, beim Nummern schlagen sehr viel Mühe gegeben )
- mit Kerbnägeln befestigt
- Nummern Polizeilich geprüft
- für die N habe ich Fotos von der Steuer - und Versicherungskarte mitgeschickt
( Heft mit den Marken 8,50 DDR Mark ) wink.gif

Wartezeit bis zur Mailaufforderung für Bilder: 23 Wochen blink.gif

Weitere Wartezeit bis zur Ablehnung 2 Wochen cry.gif

Fazit:
1. es wurde immer gesagt es geht um den Nachweis von DDR Fahrzeugen - Falsch
2. wer kein Original Typenschild hat - kann es sein lassen
3. ein Aufbau aus Teilen ist fast unmöglich geworden weep.gif

Ich veröffentliche das hier, um vieleicht den ein oder anderen zu helfen, nicht viel Geld in den Sand zu setzen.
Bei mir persönlich, Lehrgeld bezahlt...ich werde es überleben wink.gif

Hier seht ihr das Schreiben:



Angefügtes Bild
Angefügtes Bild


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Grüße Robert

Wer IFA fährt,fährt NIE verkehrt !

Meine Fahrzeuge:

SR 2 von 1959 --> Gligg

KR 50 von 1961 --> Gligg----Projekt ruht im Moment

S 51/1 E von 1990 Alltagsmoped --> Gligg

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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 29.01.2021, 21:14
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 29.01.2021, 19:45)
Ich möchte euch hier nochmal meinen Vorgang beschreiben.

Ich habe Papiere beantragt für 2 Mopeds S51 N und B2-4.


Frank Alias Hallo Stege hatte mir gesagt die Nummern sind okay. Vielen Dank nochmal Frank! thumbsup.gif

Jetzt zur Sache:

- FIN am Rahmen Original
- Typenschild nachgefertigt
( kein Nachbau! Originalschild Blanko, beim Nummern schlagen sehr viel Mühe gegeben )
- mit Kerbnägeln befestigt
- Nummern Polizeilich geprüft
- für die N habe ich Fotos von der Steuer - und Versicherungskarte mitgeschickt
( Heft mit den Marken 8,50 DDR Mark ) wink.gif

Wartezeit bis zur Mailaufforderung für Bilder: 23 Wochen blink.gif

Weitere Wartezeit bis zur Ablehnung 2 Wochen cry.gif

Fazit:
1. es wurde immer gesagt es geht um den Nachweis von DDR Fahrzeugen - Falsch
2. wer kein Original Typenschild hat - kann es sein lassen
3. ein Aufbau aus Teilen ist fast unmöglich geworden weep.gif

Ich veröffentliche das hier, um vieleicht den ein oder anderen zu helfen, nicht viel Geld in den Sand zu setzen.
Bei mir persönlich, Lehrgeld bezahlt...ich werde es überleben wink.gif

Hier seht ihr das Schreiben:

Das ist eine Schweinerei!! mad.gif


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Andi0105
Geschrieben am: 30.01.2021, 07:57
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Das heißt jetzt also, nichts mehr kaufen, wo kein originales Typenschild dran ist.
Und selbst da muss es nicht heißen, da ja nicht alle Export Fahrzeuge zusätzliche Kennungen auf dem Typenschild haben.

Andi
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Freak
Geschrieben am: 30.01.2021, 09:44
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 29.01.2021, 18:45)

- Typenschild nachgefertigt
( kein Nachbau! Originalschild Blanko, beim Nummern schlagen sehr viel Mühe gegeben )
- mit Kerbnägeln befestigt

Moin,

was sich mir nicht erschließt. Wenn es so ist wie du beschreiben hast, woran wurde denn dann erkannt das eben kein originales Typenschild ist?

MFG Freak


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Mfg Philipp alias Freak

---->Aktuelle Teilegesuche<----

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wer was hat, bitte per PN melden.
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m@ngo
Geschrieben am: 30.01.2021, 10:08
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Denke das ist nur wegen der Überlastung des Personals. Denen wird das langsam über den Kopf wachsen. Da das ein nicht bezahlter Mehraufwand ist, dies zu prüfen, wird die Masse dieses Schreiben bekommen, wenn das typenschild nicht vorhanden ist.
Näher geprüft wird dann bestimmt nur, wenn Wiederspruch eingelegt wurde.
Unbedingt währen!
Wiederspruch.
In deinem Fall ist aufgrund der originalen Versicherungskarte doch ein zusätzlicher Beweis erbracht. Ich verstehe es auch nicht, warum der abgelehnt wurde.

Generell verstehe ich nicht, warum ihr alle zum KBA rennt.
Es geht doch auch ohne diesen Wisch.
Den braucht eigentlich keiner!


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stay tuned - mfg m@ngo
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cosca
Geschrieben am: 30.01.2021, 11:44
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QUOTE (m@ngo @ 30.01.2021, 10:08)
Generell verstehe ich nicht, warum ihr alle zum KBA rennt.
Es geht doch auch ohne diesen Wisch.
Den braucht eigentlich keiner!

Nun ja, streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur diesen Weg. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist. Haben wir ja oft genug durchgekaut. Jetzt war in der Vergangenheit oft strittig wann denn für ein Fahrzeug eine neue Einzelbetriebserlaubnis nach §21StVZO (EBE) ausgestellt werden darf. Die Frage, die sich stellt ist ja dann; das Fahrzeug hätte ja dann eine ABE (KTA) und eine EBE (§21StVZO). Strittig bis 2012, denn da wurde der Absatz 1a zum §21StVZO eingefügt. Der bestimmt, daß eine EBE nur dann erteilt werden darf, wenn die BE erloschen ist! Ergebnis, wer einen neuen Nachweis über die erteilte ABE beantragt - und nichts anderes macht das KBA, es erteilt keine neue BE!- dem bleibt nur dieser Weg.
Alle die den Weg über den §21StVZO gehen (müssen) erhalten auf diesem Wege eine neue EBE. Zu diesem Thema speziell zur bbH gibt es ja durchaus verschiedene Auffassungen, aber das möchte ich nicht schon wieder ergebnislos aufwärmen.
Abschließend, ja in der Praxis läuft es häufig auch anders. Ob Gott sei Dank oder leider kann sich jeder selber raussuchen.

Anbei die in diesem Fall immer noch gültige Regelung im Verkehrsblatt.

Angefügtes Bild
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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 30.01.2021, 12:02
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Moin,

was sich mir nicht erschließt. Wenn es so ist wie du beschreiben hast, woran wurde denn dann erkannt das eben kein originales Typenschild ist?

MFG Freak



Diese Frage stelle ich mir auch, hier ein Foto....

Angefügtes Bild
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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 30.01.2021, 12:06
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Ich würde Einspruch einlegen und die rechtlichen Grundlagen zur Erneuerung eines Typenschildes mit anführen.

Kann ja immer mal sein, dass das Typenschild nicht mehr vorhanden oder sogar nicht mehr lesbar ist. Sollte das originale Typenschild erneuert werden müssen, würde ich das originale aber trotzdem aufheben.


Hey Jörg,

Könntest du vieleicht einen Link hier Teilen wo dazu was steht, ich bin auch am Überlegen in Einspruch zu gehen.

Denn das Fahrzeug ist definitiv kein Export Fahrzeug...

Will mich eigentlich auch nicht so einfach geschlagen geben.

Danke für deine Hilfe thumbsup.gif


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Freak
Geschrieben am: 30.01.2021, 12:07
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 30.01.2021, 12:02)
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Moin,

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MFG Freak



Diese Frage stelle ich mir auch, hier ein Foto....

Ich denke mal hier ist das Baujahr das Problem.

Das ist dein Vorserienmodell? Mach denen das mal klar _console.gif . Der Bearbeiter wird hier nur sehen 1979, ne kann nicht sein. Muss selbst gebastelt sein.


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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 30.01.2021, 12:18
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Hat mir Frank anhand der FIN bestätigt, mehr kann ich dazu halt leider selbst nichts sagen, als ich es bekommen habe waren halt keine Unterlagen dabei.
Was in den 90ern als jugendlicher auch kein Problem war. wink.gif


Das Schild von der N ist in der gleichen Qualität gefertigt plus Bilder von der Steuerkarte...hat auch nicht gereicht cry.gif


_uhm.gif


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Freak
Geschrieben am: 30.01.2021, 12:22
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 30.01.2021, 12:18)
Das Schild von der N ist in der gleichen Qualität gefertigt plus Bilder von der Steuerkarte...hat auch nicht gereicht cry.gif


_uhm.gif

Oha wenn selbst das mit der Steuerkarte abgelehnt wurde, sollte man da gegen vorgehen.

Na dann bin ich ja mal gespannt. Von mir wollten sie diese Woche Fotos von ner S50B1 und S51B1. Beide seit der Nachwendezeit im Besitz. Somit definitiv DDR.
Schaun wa mal was da kommt.


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blauemaus
Geschrieben am: 30.01.2021, 17:23
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Hallo an Euch,

musste für mein S50N auch Fotos senden, es war allerdings noch das original Typschild dran. Der Rahmen war an der Aufnahme für die Fußrasten weitgehend zerstört, hatte aber das Glück, dass mir ein Experte das perfekt geschweißt hat. Die ABE habe ich dann bekommen. Hätte ich den Rahmen ersetzt - wer weiß?

Viele Grüße, Micha


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Freak
Geschrieben am: 30.01.2021, 19:59
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QUOTE (blauemaus @ 30.01.2021, 17:23)
Hallo an Euch,

musste für mein S50N auch Fotos senden

Viele Grüße, Micha

Wann war das?
Das KBA macht erst seit 01.01.2021 die Probleme.


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