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> S51 alltagstauglich machen - Bitte um Vorschläge
blauemaus
Geschrieben am: 24.11.2023, 21:16
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Ganz bestimmt 😂
Wahrscheinlich wird sich sogar noch jemand finden!
Im Bekanntenkreis hat jemand eine vergleichbare Schwalbe gekauft und konnte sich auch nicht davon abbringen lassen!
Jetzt will er sie loswerden....


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Biete öfter mal alte Teile über Kleinanzeigen an, einfach mal vorbeishauen: Meine Angebote bei ebay Kleinanzeigen
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Orionheizer
Geschrieben am: 24.11.2023, 22:10
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Powerdynamo hat keine Betriebserlaubnis für z.B. eine S51. Die Teile haben ein (e) und dürfen damit in ein Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis ist erloschen, weil nicht für das Fahrzeug genehmigt.

Vape ist ein Simson Originalteil. Wurde ja irgendwann nach der Wende in Serie verbaut und ersetzt die originalen Anlagen. Das darf man!

Ich nutze auch Powerdynamo. Finde das mit dem einheitlichen Bordnetz super!
Bei einer Kontrolle kommt da auch echt keiner drauf! Man sollte sich der Sache nur bewusst sein.

Warum mach ich das?! Weil ich im Frühling Luft aufpumpe, den Benzinhahn auf dreh und einfach los fahr. Nix Batterie laden, nix tote Batterie.

Das Problem wäre vom Tisch, wenn einfach mal einer eine ABE machen würde. Ähnlich z.B. ZT für ihr Spielzeug. Verkauft sich auch so, tut sich also keiner an.


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ckich
Geschrieben am: 27.11.2023, 11:37
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QUOTE (Orionheizer @ 24.11.2023, 22:10)
Powerdynamo hat keine Betriebserlaubnis für z.B. eine S51. Die Teile haben ein (e) und dürfen damit in ein Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis ist erloschen, weil nicht für das Fahrzeug genehmigt.

Vape ist ein Simson Originalteil. Wurde ja irgendwann nach der Wende in Serie verbaut und ersetzt die originalen Anlagen. Das darf man!


Nochmal, Vape ist eine Firma und diese ist Hersteller der Powerdynamo-Anlagen sowie der MZA Anlage.

Tatsche ist das , das eine Vape nie original in einer S50, S51, KR51, SR4-x usw. verbaut war,
und damit kein Originalteil bei diesen Modellen ist.

Teile von Nachtwende Modelle wie zb. einer S53 sind für eine S50/51 Typenfremde Teile.
Daher darf man zb eine originale Scheibenbremse von der S53, auch nicht in eine S50 einfach so verbauen.
So nebenbei, die Nachwendemodelle ab 1992 sind Simson auch noch von einen anderen Fahrzeughersteller gebaut worden.

Von daher zeige doch mal so was wie Bauartgenehmigung der MZA-Vape für die oben genannten Modellen.

Und nenne doch mal die Simsons außer die SC050, TS050 die ab Werk überhaupt eine Vape Zündung gehabt haben sollen.

Fakt ist das die die Powerdynamo nach den selben Vorschriften geprüft ist wie die MZA-Vape was man an den Prüfzeichen E8 erkennen kann, welches beide Anlagen tragen.
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smartsurfer81
Geschrieben am: 27.11.2023, 12:04
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MS50 hatte auch eine Vape verbaut.

Mal davon ab, wer interessiert sich den für den Zündungstyp welcher in ein Moped verbaut ist?

Was mir Kopfschmerzen bereiten würde ist die Tatsache, dass, so wie ich es gelesen habe, ich keine Batterie im Fahrzeug habe.

Somit also im Ernstfall keinerlei Beleuchtung am Fahrzeug habe, bei Motorausfall z.b.

Und das interessiert bestimmt auch die Ordnungshüter....
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Pyramidenverleih
Geschrieben am: 27.11.2023, 12:36
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Meines Wissens nach haben Powerdynamo sowie die Vape alle eine Musterzulassung und sind somit völlig legal.

Wegen der Betriebserlaubnis:
Man sollte sich Gedanken machen das man auch die Glühlampen vom Originalausrüster einbaut sonst könnten sich ja eventuell andere Ausleuchtungen der Straße ergeben
... und damit die Betriebserlaubnis erlöschen. smile.gif


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Gruß Bernd

War das Drehmoment erreicht, geht die Schraube wieder leicht.

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Orionheizer
Geschrieben am: 27.11.2023, 13:49
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Ich will doch nur, dass sich jeder bissel Gedanken macht. Nix mehr!
Ich fahr auch Powerdynamo und ohne Batterie.
Ich bin mir der Dinge im Klaren.


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ckich
Geschrieben am: 27.11.2023, 19:12
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QUOTE (smartsurfer81 @ 27.11.2023, 12:04)
MS50 hatte auch eine Vape verbaut.


Bei der MS50 habe ich original nur die PVL bis jetzt gesehen.
Das da eine PVL verbaut ist sieht man auch auf Schaltplan das https://www.mza.de/wp-content/uploads/2019/12/MS50.pdf

QUOTE (smartsurfer81 @ 27.11.2023, 12:04)

Was mir Kopfschmerzen bereiten würde ist die Tatsache, dass, so wie ich es gelesen habe, ich keine Batterie im Fahrzeug habe.

Somit also im Ernstfall keinerlei Beleuchtung am Fahrzeug habe, bei Motorausfall z.b.



Ja ohne Akku geht ein Sicherheitsaspekt den man durch der Powerdynamo hat
verloren.
Da das Licht auch leuchtet ohne das der Motor läuft.
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smartsurfer81
Geschrieben am: 27.11.2023, 19:19
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.....und auch Vape.
Der Hersteller hat mir sogar für meinen einen Stromlaufplan zukommen lassen.
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ckich
Geschrieben am: 27.11.2023, 19:24
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Ob nun PVL oder MZA-Vape, Stromlaufplan wäre ja der selbe, da beide den AC/DC Mix haben.
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smartsurfer81
Geschrieben am: 27.11.2023, 19:47
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Gab es denn zur Jahrtausendwende schon MZA?
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vondi
Geschrieben am: 28.11.2023, 09:25
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@smartsurfer81

Auf der MZA Seite steht 1993 in Ahnatal gegründet.

Eine N hat auch null Notfallbeleuchtung und keine Batterie in dem Sinne. Also von dem her wird es wahrscheinlich da keine Probleme geben.
Dafür wäre z.B. eine Powerdynamo ja ideal, wenn es einer an der N moderner haben will.

Powerdynamo gibt es natürlich auch von Vape.

Gruß, Frank.
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ckich
Geschrieben am: 28.11.2023, 09:36
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QUOTE (smartsurfer81 @ 27.11.2023, 19:47)
Gab es denn zur Jahrtausendwende schon MZA?

Seit 1993 gibt es die Firma MZA
und von Anfang hat MZA mit Simson-Teilen ihr Geld verdient.
Ab 1995 auch mit neu produzierte Teilen.
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ckich
Geschrieben am: 28.11.2023, 09:48
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QUOTE (vondi @ 28.11.2023, 09:25)


Eine N hat auch null Notfallbeleuchtung und keine Batterie in dem Sinne. Also von dem her wird es wahrscheinlich da keine Probleme geben.
Dafür wäre z.B. eine Powerdynamo ja ideal, wenn es einer an der N moderner haben will.

Powerdynamo gibt es natürlich auch von Vape.

Gruß, Frank.

Die S51N hat aber auch eine BE so wie sie ist ohne Blinker, Akku, Parklicht.

Ob es von daher ohne Akku bei anderen Modellen Probleme geben kann, sei dahin gestellt.

Nur zur eigenen Sicherheit sollte man auf einen Akku und damit auch Licht ohne das der Motor läuft, nicht verzichten.
Wie sagt man, sehen und gesehen werden.

Eine N mit einer Powerdynamo und mit Akku, hat dann auch noch Licht wenn der Motor nicht läuft.
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vondi
Geschrieben am: 28.11.2023, 09:53
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Ich gehe davon aus, dass eine Powerdynamo eben keinen Akku läd.

Gruß, Frank.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 28.11.2023, 10:28
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QUOTE (ckich @ 28.11.2023, 09:48)
QUOTE (vondi @ 28.11.2023, 09:25)


Eine N hat auch null Notfallbeleuchtung und keine Batterie in dem Sinne. Also von dem her wird es wahrscheinlich da keine Probleme geben.
Dafür wäre z.B. eine Powerdynamo ja ideal, wenn es einer an der N moderner haben will.

Powerdynamo gibt es natürlich auch von Vape.

Gruß, Frank.

Die S51N hat aber auch eine BE so wie sie ist ohne Blinker, Akku, Parklicht.

Ob es von daher ohne Akku bei anderen Modellen Probleme geben kann, sei dahin gestellt.

Nur zur eigenen Sicherheit sollte man auf einen Akku und damit auch Licht ohne das der Motor läuft, nicht verzichten.
Wie sagt man, sehen und gesehen werden.

Eine N mit einer Powerdynamo und mit Akku, hat dann auch noch Licht wenn der Motor nicht läuft.

Beim Kleinkraftrad ist es völlig unrelevant ob dort eine Batterie verbaut ist oder nicht. Es sind vom Gesetz her keine Blinker Pflicht und die Parkleuchte ist auch nur Spielerei. Man kann also auch auf die Batterie verzichten, muss dann allerdings auch die Blinker demontieren.

Eine Notfallbeleuchtung am Moped halte ich persönlich auch nicht für notwendig. Wenn dann sollte man besser eine Warnweste, Reflektoren und Leuchtmittel an der Jacke haben, die einen Nachts erkennbar machen.



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Grüße Jörg

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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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