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> Auf die Nase gefallen...?
MisterFlo
Geschrieben am: 20.01.2013, 17:58
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QUOTE (Halloecho @ 20.01.2013, 17:44)
einen Bankeinzug kann man gewöhnlich bis zu 6 Wochen widersprechen und zurückbuchen lassen

Ich hab nochmal recherchiert. Man hat sogar 13 Monate Zeit, wenn der Betrag fälschlicherweise eingezogen wurde.


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Gruß- Florian

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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:08
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Flo, dir muss ich leider widersprechen!
Du bringst hier einige Sachen durcheinander!
Einer Lastschrift kannst du als Kontoinhaber immer wiedersprechen, einem vorweg per extra geschlossenem Abbuchungsvertrag allerdings nicht!
Hier ist nur eine Rückgabe mangels Deckung möglich!

Und noch ein Widerspruch!
Die 13 Monate sind völliger Schwachsinn.
Bei Privatgirokonten erfolgt der Rechnungsabschluss alle Vierteljahr. Den hast du innerhalb 6 Wochen zu prüfen. Danach gilt er stillschweigend als genehmigt.
Allerdings kannst du auch dann immernoch auf dein Risiko die Lastschriften zurück gehen lassen.


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Grüße
Sebastian
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MisterFlo
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:12
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Unter Abbuchungsauftrag verstehe ich z.B. eine Bestellung in einem Online-Shop. Du gibst der Firma den Auftrag, den fälligen Betrag bei dir abzubuchen. Und genau dieser Abbuchung kann man grundsätzlich widersprechen.

Oder verstehst du unter Abbungsauftrag etwas anderes? Kann auch sein, das ich etwas verwechsle _uhm.gif


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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:15
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Das ist KEIN Abbuchungsauftrag!
Das ist eine Genehmigung zum Einzug des Rechnungsbetrages im Wege des Lastschriftverfahrens!

Abbuchungsaufträge sind quasi Generalaufträge. Für Privatleute wenig von Bedeutung. Kommt hauptsächlich bei Gewerbetreibenden vor. Aber es muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden!


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Sebastian
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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:22
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Danke an Saxonia für den Hinweis!
Es geht hier sicherlich nicht um irgendwelche Unsummen, wir reden hier inkl. Versand über 8 EUR.
Allerdings bin ich der Meinung, dass egal über welchen Betrag wir uns hier unterhalten, ich habe bezahlt und erwarte einfach dafür die entsprechende Gegenleistung. Heißt: Lieferung.

Wenn es um Bezahlmöglichkeiten geht, können wir uns gern in einem anderen Thema dazu auslassen!


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Sebastian
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MisterFlo
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:26
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OK, sorry, dann habe ich den falschen Begriff verwendet. unsure.gif
Ich dachte Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung ist das Gleiche.

Aber die 13 Monate sind kein Schwachsinn rolleyes.gif
"...Sofern Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Belastungsbuchung...."
Der Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung ist dort auch gut erklärt: Klick


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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:34
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Flo, das ist eine AGB der DKB. Grundsätzlich passt das oben von mir geschriebene.
Die DKB schreibt "sofern sie keine ... erteilt haben". Ist dies nachprüfbar für die DKB? Werden sie dich je nach einem solchen Nachweis fragen? Nein!
Eine Rückgabe der Lastschrift erfolgt durch den Kontoinhaber zu Lasten dessen Konto. Somit besteht weder Vor- noch Nachteil für das Kreditinstitut.
Sie werden deinen Wunsch auf Rücklastschrift erfüllen, da dies einzig und allein dein Risiko ist.
Eine so späte Rücklastschrift ist aber in der Bankenpraxis eh sehr selten.
In der Regel unterhalten wir uns hier über 1 bis 2 Monate.


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Sebastian
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Halloecho
Geschrieben am: 20.01.2013, 18:38
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ich hatte mal auf Grund eines felenden Kommas einen wesentlich zu hohen Betrag online überwiesen, und der Betrag war auch bereits gebucht.
Ich telefonioerte mit meiner Bank und bat um Rückbuchung und muss sagen, gegen eine wirklich kleine Gebühr wurde der Betrag zurück gebucht, die Bank musste dazu mit der anderen Bank Kontakt aufnehmen und das Einverständnis einholen, es war ein Betrag von ca. 2400 € statt 24,00 €.
Wenn die andere Bank sich quer gestellt hätte, wäre es schwer geworden, also selbstverständlich ist es nicht.
Seit dem achte ich auf Kommas ganz besonders

Wolfgang


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... Roller übers Land ...
www.DDRMotorroller.de
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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 19:00
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... und die Empfängerbank hat sich mit ihrem Kunden in Verbindung gesetzt ...


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Sebastian
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MisterFlo
Geschrieben am: 20.01.2013, 19:11
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QUOTE (Beck´s @ 20.01.2013, 18:34)
Flo, das ist eine AGB der DKB. Grundsätzlich passt das oben von mir geschriebene.

Ich sehe da keine Geschäftsbedingungen, das ist eine FAQ.

QUOTE (Beck´s @ 20.01.2013, 18:34)
Die DKB schreibt "sofern sie keine ... erteilt haben". Ist dies nachprüfbar für die DKB? Werden sie dich je nach einem solchen Nachweis fragen? Nein!
Eine Rückgabe der Lastschrift erfolgt durch den Kontoinhaber zu Lasten dessen Konto. Somit besteht weder Vor- noch Nachteil für das Kreditinstitut.
Sie werden deinen Wunsch auf Rücklastschrift erfüllen, da dies einzig und allein dein Risiko ist.

Ich habe nie behauptet, dass die Rücklastschrift für den Kontoinhaber weder gebühren- noch risikofrei ist. Ich habe nur davon geredet, dass es nicht unmöglich ist. Man findet diese "13 Monate" fast überall im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Lastschrift, eine genaue Erklärung bleibt aber aus (Beispiel). Ich muss ehrlicherweise auch gestehen, dass ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin und bis jetzt auch nur die sechs Wochen kannte, aber von den 13 Monaten letztens auch gehört habe. Ich würde dir ja auch einen genauen Paragraphen nennen, finde aber im Netz nur schwammige Aussagen ohne Quellenangabe.

QUOTE (Beck´s @ 20.01.2013, 18:34)
Eine so späte Rücklastschrift ist aber in der Bankenpraxis eh sehr selten.
In der Regel unterhalten wir uns hier über 1 bis 2 Monate.

Das habe ich nie angezweifelt. Aber wie du selber schreibst: Es ist nicht unmöglich und genau das wollte ich nur sagen wink.gif

Ich bitte um Verzeihung, dass ich fälschlicherweise von der "Lastschrift" und nicht von der "Lastschrift, die auf einer Einzugsermächtigung basiert" geredet habe. Sorry _console.gif


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Beck´s
Geschrieben am: 20.01.2013, 19:21
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Für mich ist an dieser Stelle Schluss, da ich keine generelle Diskussion über Banken anzetteln wollte, sondern meinen Unmut über das Verhalten eines Einzelnen kundtun wollte.


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Saxonia
Geschrieben am: 20.01.2013, 19:33
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Gib mir mal die daten die du hast via PN, evt findet sich in einer Datenbank noch etwas über Ihn, solltest du die adresse und Telefonnummer nicht haben.


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 20.01.2013, 20:47
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Also laut einem Forumsbeitrag wohnt der Kerl 50 km von Fulda weg.

Hat denn keiner seine genaue Anschrift. Vor allem die, wo schon mal mit ihm gechäftlich zu tun hatten?

Kramt also mal in eueren Unterlagen und diskutiert hier nicht über diese blöde Überweisung! wink.gif

Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 07.02.2013, 13:23
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Hi,
wenn der Thread hier schon mal da ist, könnte man ja hier alle schwarzen Schafe reinschreiben, mit denen es Probleme gibt ph34r.gif
Und da nenne ich jetzt ganz öffentlich den User: paul400 mad.gif dry.gif
Erst sagt er ja kauf ich und ist bezahlt, dann kam kein Geld da hat er gesagt es war ein Zahlendreher und Geld geht morgen raus...das war am 20.1.13. Und wie sollte es anders sein kam bis heute nichts rolleyes.gif dry.gif
Solche Leute liebe ich, da hab ich extra Teile aus einem Motor ausgebaut, fotografiert und eingepackt und dann keine Reaktion mehr...hätte er ja wenigstens schreiben können warum er nicht bezahlt aber nein.
Teile würd ich bei dem nie kaufen, wer weiß die kommen wahrscheinlich nie an...Zahlenddreher laugh.gif laugh.gif laugh.gif


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Markus
S51-B3 : Bj. 81
S51 : Bj. unbekannt/MZA Rahmen
S51E : Bj. 85
KR51/1->umgebaut zur /2: Bj. 68
Sr2e : Bj. 64
Sr2e : Bj 62
Mz ETS 150 : Bj. 72
MZ ETZ 125 : Bj. 87
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Gudupower
Geschrieben am: 07.02.2013, 14:41
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Mit ihm gab es ja schon paar Mal Probleme soweit ich mich erinnere.. hmm.gif


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