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> Mopedführerschein
Laribum
Geschrieben am: 11.02.2014, 16:37
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Hallo !

Ich habe mal gelesen das es so ist wenn jemand einen Auto-Führerschein vor dem Jahre XXXX egmacht hat in der DDR muß man keinen Moped oder Motorradschein machen kann damit aber fahren .
Stimmt das denn ?

Danke.
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Svidhurr
Geschrieben am: 11.02.2014, 16:50
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Na bis vor ca. 1 Jahr ist beim Auto-FS das Moped mit dabei gewesen wink.gif
Also bis 50 ccm biggrin.gif Im Osten darfste auch 60 km/h fahren.


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Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
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ENIGMA
Geschrieben am: 11.02.2014, 17:20
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QUOTE
Na bis vor ca. 1 Jahr ist beim Auto-FS das Moped mit dabei gewesen wink.gif


Blödsinn,ich weiß aus meiner Fahrschule (hatte PKW nachgeholt)das der Gesetzgeber in naher Zukunft vorhatt,das die Klasse B (Auto)das Moped (AM) engültig nicht mehr mit einschliesst, weil es doch was ganz anderes ist als Autofahren,aber noch! ist Moped bis 50ccm nach wie vor enthalten.
Hier der entsprechente Absatz dazu:



In Deutschland ist zum Führen eines Kleinkraftrades ein Führerschein der Klasse AM (EU-Führerschein) erforderlich, der ab einem Alter von 16 Jahren (in Österreich Mopedausweis mit 15 Jahren) erworben werden kann (der Erwerb der Führerscheinklassen A1, A2, A, B oder T schließt u. a. die Klasse AM mit ein). Vor dem 19. Januar 2013 hieß die entsprechende Führerscheinklasse M.
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GrasserBenno
Geschrieben am: 11.02.2014, 17:25
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ich kenn die Zahlen auch nicht, und habe auch nichts gefunden (bin zu blöd) aber ich meine auch gehört zu haben, Das Leute, die vor einem bestimmten Jahr geboren sind und einen Autoführerschein haben, die dürfen heute bis 125cm³ fahren.

Wo ich mir aber sicher bin, dass ich , weil ich über 25 bin, dirkt den gaaaanz großen Motorradführerschein machen darf. (Kommt für mich aber nicht in Frage, ich will noch leben)

Aber wie du sagst, Auto und Kraftrad sind extreme unterschiede.


Und fast vergessen:
50cm³ auf 25km/h gedrosselt dürfen alle, die vor einem Bestimmten Jahr geboren wurden, oder ein betimmtes Lebensalter erreicht haben. Was von beiden da zählt, weiß ich auch grad nicht


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schwalbe rider
Geschrieben am: 11.02.2014, 17:57
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Alter ist Egal. Nen Schein musste haben wink.gif
Du darfst sowas nicht Fahren wenn du 40 bist und kein Lappen hast.
Zu DDR Zeiten war der 125´er Schein mit im Auto drinne.
Mofaschein haste eigentlich Überall drinne.
Das die Moped streichen wollen ist eher Abzocke. Ein Autofahrer könnte ja mit einem Moped rumfahren und Sprit sarsam sein und muss auch keine KFZ Steuern zahlen... Die Regierung ist zum kotzen hir...
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Svidhurr
Geschrieben am: 11.02.2014, 18:06
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QUOTE (ENIGMA @ 11.02.2014, 18:20)
QUOTE
Na bis vor ca. 1 Jahr ist beim Auto-FS das Moped mit dabei gewesen wink.gif


Blödsinn,ich weiß aus meiner Fahrschule (hatte PKW nachgeholt)das der Gesetzgeber in naher Zukunft vorhatt,das die Klasse B (Auto)das Moped (AM) engültig nicht mehr mit einschliesst, weil es doch was ganz anderes ist als Autofahren,aber noch! ist Moped bis 50ccm nach wie vor enthalten.
Hier der entsprechente Absatz dazu:



In Deutschland ist zum Führen eines Kleinkraftrades ein Führerschein der Klasse AM (EU-Führerschein) erforderlich, der ab einem Alter von 16 Jahren (in Österreich Mopedausweis mit 15 Jahren) erworben werden kann (der Erwerb der Führerscheinklassen A1, A2, A, B oder T schließt u. a. die Klasse AM mit ein). Vor dem 19. Januar 2013 hieß die entsprechende Führerscheinklasse M.

Na du bist aber ein ganz Schlauer wink.gif

Mein Sohn hat Anfang Januar 2013 mit 17 Jahren seinen PKW Schein gemacht.
Also noch vor dem 15. Jan.

Er fährt seitdem Schwalbe und das mit gültigen FS thumbsup.gif


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Gruß Svid (Thomas)

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ETZ-Schrauber
Geschrieben am: 11.02.2014, 18:20
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GrasserBenno
Geschrieben am: 11.02.2014, 22:24
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QUOTE (schwalbe rider @ 11.02.2014, 18:57)
Alter ist Egal. Nen Schein musste haben wink.gif


Habe mittlerweile was gefunden: (Bei wicki wohl überlesen?):
"Für das Mofafahren braucht man überhaupt keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Und wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, braucht noch nicht mal diese."


Und hier steht auch:
"Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren. Deshalb wird in diesem Fall beim Umtausch auch die Klasse A1 zugeteilt"



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Laribum
Geschrieben am: 11.02.2014, 23:16
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Hallo !
Danke euch.
Ist eben mit den ganzen Vorschriften echt nicht so einfach durchzusehen.
Bin auch schon selber am überlegen ob ich mir ein Mofa zulege einfach zum herrichten.Naja mal sehen was das Jahr so bringt und ich den Platz bekomme.

Grüße
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OTRIUS
Geschrieben am: 12.02.2014, 07:15
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Also hast du noch gar kein Fahrzeug und keinen Führerschein?

Gruß Christian


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Manu_Simson
Geschrieben am: 12.02.2014, 07:32
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QUOTE (Svidhurr @ 11.02.2014, 19:06)
QUOTE (ENIGMA @ 11.02.2014, 18:20)
QUOTE
Na bis vor ca. 1 Jahr ist beim Auto-FS das Moped mit dabei gewesen wink.gif


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Na du bist aber ein ganz Schlauer wink.gif

Mein Sohn hat Anfang Januar 2013 mit 17 Jahren seinen PKW Schein gemacht.
Also noch vor dem 15. Jan.

Er fährt seitdem Schwalbe und das mit gültigen FS thumbsup.gif

Steht doch da, noch schließt die Führerscheinklasse den Mopedschein ein, nur das der nicht mehr M heißt sondern AM. Es ist angedacht den Mopedschein bei B nicht mehr automatisch zu erteilen.


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Grüße Manu (Manuela)
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Motorradrocker
Geschrieben am: 13.02.2014, 00:11
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@ Svidhurr:
QUOTE
Im Osten darfste auch 60 km/h fahren.



60 km/h darf man auch im Westen fahren, solange das im "Beitrittsgebiet" gebaute Kleinkraftrad vor dem 28.02.1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde wink.gif


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