Headerlogo Forum


Seiten: (6) « Erste ... 4 5 [6]  ( Zum ersten neuen Beitrag ) AntwortenNeues ThemaUmfrage

> kursives "E" auf Typenschild, Ersatzrahmen oder Enduro-Exportversion?
Zillemoto
Geschrieben am: 19.04.2019, 18:07
Zitat


Newbie
*

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 6
Mitgliedsnummer.: 10272
Mitglied seit: 02.10.2018



Hallo wolte mal berichten wie der aktuelle Stand mit der s51 aus Ungarn ist.
Habe das Moped über den Winter komplett neu aufgebaut, vorher habe ich natürlich mit dem Dekra Mann meines Vertrauens alles zwegs Zulassung als S70 (Leichtkraftrad) abgeklärt.
Seit zwei Wochen ist die Simson nun als S70 zugelassen.

Gruß Klaus biggrin.gif
PME-Mail
Top
SFT3250
Geschrieben am: 07.09.2019, 09:21
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 232
Mitgliedsnummer.: 6269
Mitglied seit: 17.03.2013



Ich wühle das Thema mal hoch.

Oldtimerkennzeichen an einem LKR bis 125ccm.
Absoluter Blödsinn.
Ihr bezahlt für das H im Kennzeichen dann Steuern und das bei einem Fahrzeug was mit ner regulären Zulassung ( mit bzw. ohne Saison) bis 125ccm STEUERFREI ist.


--------------------
Gruß Lars
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 10.09.2019, 18:52
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1180
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



Stimmt nicht, ein Leichtkraftrad bleibt auch mit "H" steuerfrei. Das "H" ist eine Abgasverschlüsselung, und führt nicht dazu, dass ein Leichtkraftrad der Zulassungspflicht unterliegt:

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von

1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind; ...


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
SFT3250
Geschrieben am: 13.09.2019, 07:33
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 232
Mitgliedsnummer.: 6269
Mitglied seit: 17.03.2013



Hallo Frank,

gut zu wissen.

Wie verhält es sich wenn man wie ich, auch ein 07er Kennzeichen sein Eigen nennt und darauf NUR...
2x S70
1x Sperber

zugelassen hat.

Hab schon mit dem Zoll/Finanzamt diskutiert und heraus kam das ich für das 07er die Steuer zu entrichten habe.


--------------------
Gruß Lars
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 15.09.2019, 09:57
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1180
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



Nützt nix, für ein 07er musst Du Steuern bezahlen (weil die rote Nummer unabhängig von der Zulassungspflicht der damit bewegten Fahrzeugen versteuert wird ... meiner Erinnerung nach gabs eine Ermäßigung wenn Du nur ein Motorrad-Schild nimmst, kein PKW)


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
ckich
Geschrieben am: 16.09.2019, 11:17
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 473
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



Abgesehen davon darf das 07er nur genutzt werden,
für die fahrt Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung und Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung.
Einfach mal Samstags/Sonntags eine runde drehen ist nicht.
Selbst wenn ein Fahrzeug mit 07er Kennteichen nur im Bereich der StVZO geparkt ist, kann es Ärger geben.
PME-Mail
Top
ddr-driver
Geschrieben am: 16.09.2019, 11:40
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014



Zudem darf ich Probefahrten durchführen und wie oft ich die mache, ist mir überlassen. smile.gif


--------------------
PME-Mail
Top
ckich
Geschrieben am: 16.09.2019, 15:52
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 473
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



QUOTE (ddr-driver @ 16.09.2019, 11:40)
Zudem darf ich Probefahrten durchführen und wie oft ich die mache, ist mir überlassen. smile.gif

Ist schon richtig,
nur wenn das dir die Rennleitung nicht abnimmt, dann ist das 07er auch ganz schnell weg.
PME-Mail
Top
Andi0105
Geschrieben am: 16.09.2019, 15:55
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 6347
Mitgliedsnummer.: 3868
Mitglied seit: 26.09.2010



QUOTE (ckich @ 16.09.2019, 16:52)
QUOTE (ddr-driver @ 16.09.2019, 11:40)
Zudem darf ich Probefahrten durchführen und wie oft ich die mache, ist mir überlassen. smile.gif

Ist schon richtig,
nur wenn das dir die Rennleitung nicht abnimmt, dann ist das 07er auch ganz schnell weg.

Wenn die dich nicht zufällig jeden einzelnen Wochentag hintereinander anhalten, wie wollen die das denn da wissen?!
Sie können Dir ja nicht beweisen, dass du keine Probefahrt machst.
PME-Mail
Top
ddr-driver
Geschrieben am: 16.09.2019, 17:35
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014



Mein Fahrzeug kann doch so viele Macken haben, dass ich jeden Tag damit zum testen fahren muss. wink.gif


--------------------
PME-Mail
Top
cosca
Geschrieben am: 16.09.2019, 18:32
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 186
Mitgliedsnummer.: 7727
Mitglied seit: 24.10.2014



QUOTE (hallo-stege @ 10.09.2019, 18:52)
... ein Leichtkraftrad bleibt auch mit "H" steuerfrei. Das "H" ist eine Abgasverschlüsselung, und führt nicht dazu, dass ein Leichtkraftrad der Zulassungspflicht unterliegt: ...

Bis vor 1,5 Jahren war das wohl uneingeschränkt so. Mittlerweile scheint da aber Bewegung reinzukommen. Im Mai 2018 wurde im Kommentar "Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht" von Karneth/Koehl/Jagow der Hinweis aufgenommen, dass unter Umständen eine Steuerpflicht entstehen kann. Möglich erscheint das, da im Unterschied zur "normalen" Besteuerung -bei der das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird- bei der Besteuerung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen die Zuteilung des Kennzeichens an sich Gegenstand der Steuerpflicht ist. Eine einheitliche Auslegung scheint aber noch nicht zu existieren. Mal sehen wie das weitergeht.

Angefügtes Bild
Angefügtes Bild
PME-Mail
Top
k4rlos
Geschrieben am: 07.09.2020, 16:50
Zitat


Newbie
*

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 12
Mitgliedsnummer.: 9888
Mitglied seit: 23.01.2018



QUOTE (zweirad-TG @ 05.04.2018, 16:17)
Mir sind in den letzten Jahren einige S51-Typenschilder aufgefallen, bei denen im Feld für den Typ hinter dem gedruckten "S51" noch ein kursives "E" eingeschlagen ist. Da ich ähnliches auch schon bei einem SR2-Typenschild im Feld für das Qualitätszeichen gesehen hatte, war ich bisher immer davon ausgegangen, daß dieses "E" für "Ersatzrahmen" steht.
Heute wurde auf facebook aber die Meinung vertreten, daß damit die Enduros gekennzeichnet wurden, die in CSSR und die VR Ungarn exportiert wurden:
"Das nachträglich eingeschlagene E kann anscheinend auch ein Anzeichen für Ungarn-Simson sein ...
Wusste es bis dahin auch nicht und hab es vorher nirgends gelesen. Das habe ich vom KBA telefonisch erfahren. Für die ist sowas ein Anzeichen dafür und wenn dann, so wie in meinem Fall, die Nummer mit ihrer Exportliste übereinstimmt bekommt man keine ABE.
... 6003200 - 6005000 sind Export Enduro für CS und Ungarn"
(Quelle: www.facebook.com/groups/301495143305012/permalink/1610924005695446)

Was so aber auch nicht generell stimmen kann, da ich auch Typenschilder kenne, wo beim Typ neben der Bezeichnung "S51 E-" auch noch die Länderkennung ("CS" oder "H") eingedruckt ist.

Kann jemand hier Licht in mein Dunkel bringen?

Anbei mal eine Sammlung von Typenschildern mit dem "E" (alles S51, außer unten rechts vom SR2E)

Gruß Ulf

Wie ist das denn nun bei der SR2? Steht das E da auch für Export? Das wurde hier noch nicht beantwortet und ich finde leider nirgends sonst die Antwort oder ein Beispielbild wie hier im Thread.
Da wo sonst das E bei dieser SR2 steht, ist ja sonst auch ein Gütesiegel wie z. B. eine 2 im Dreieck zu finden. Ist das E dann vielleicht auch ein Gütesiegel?
PME-Mail
Top
ddr-driver
Geschrieben am: 07.09.2020, 17:23
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014



Nein, das E steht beim SR für Ersatz. Logisch, denn da konnte man dem Fahrzeug kein Gütesiegel zuordnen, die Ersatzrahmen gingen ja unverbaut aus dem Werk.


--------------------
PME-Mail
Top
ckich
Geschrieben am: 09.09.2020, 08:43
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 473
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



QUOTE (Andi0105 @ 16.09.2019, 15:55)
QUOTE (ckich @ 16.09.2019, 16:52)
QUOTE (ddr-driver @ 16.09.2019, 11:40)
Zudem darf ich Probefahrten durchführen und wie oft ich die mache, ist mir überlassen. smile.gif

Ist schon richtig,
nur wenn das dir die Rennleitung nicht abnimmt, dann ist das 07er auch ganz schnell weg.

Wenn die dich nicht zufällig jeden einzelnen Wochentag hintereinander anhalten, wie wollen die das denn da wissen?!
Sie können Dir ja nicht beweisen, dass du keine Probefahrt machst.

Na ja wenn zb. Mutti und Kind dabei sind oder Sonntags wenn deine guten Klamotten an hast, da nimmt die Rennleitung das nicht so einfach ab mit einer Probefahrt.
Abgesehen davon muss in Fahrtenbuch jede Fahrt eingetragen bevor man los fährt. Wenn die Rennleitung ein da anhält und es steht nicht der Tag, Zeit, Zielort nicht drin, gibt es schon Ärger.
Allgemein wenn das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt wird gibt es Stress und da ist das rote Kennzeichen ist dann auch mal schnell weg.
Ja und an Hand des Fahrtenbuches kann man ja feststellen wie oft das jeweilige Fahrzeug bewegst wurde.
PME-Mail
Top
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen OptionenSeiten: (6) « Erste ... 4 5 [6]  AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter