neue Betriebserlaubnis beantragt, Fahrzeug aber nur in Einzelteilen
mulchhüpfer |
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QUOTE (ckich @ 22.07.2019, 18:37) | KBA möchte aber Bilder vom Moped. Wahrscheinlich zu sehen ob es Export- Merkmalen hat. Gibt es keine Bilder vom Moped wird es als Reimport deklariert, so meine Erfahrung in Kurzform. |
Woher wollen die denn wissen, ob der Reimport vielleicht bereits 1990 oder 1991 erfolgte und somit auch ein Exportmoped regulär als Kleinkraftrad i.s.d. Vorschriften der DDR eingestuft werden kann? Von daher steht diese Identifizierung von möglichen Exportmopeds meinesachtens auf tönernen Füßen. Davon angesehen erscheint grundsätzlich fraglich, was eigentlich die rechtliche Grundlage dafür ist. Laut Gesetzestext wird keine (!) Einchränkung vorgenommen, wo das Fahrzeug erstmals in Verkehr kam. Es wird lediglich formuliert, dass das Fahrzeug vor Feb-1992 "in Verkehr" gekommen sein muss. Das bedeutet keinesweges, dass es in Deutschland erstmals in Verkehr gekommen sein müsse. Jedenfalls auf Basis der mir bekannten Rechtslage, lässt sich das nicht ableiten. https://web.archive.org/web/20140429061920/...E020002377.htmlDa es sich bei den Exportmopeds (die oft sogar gedrosselt sind), sehr wohl um Kleinkrafträder i.s.d. Vorschriften der DDR handelt, sind diese mit der Ausnahmegenehmigung rechtlich voll abgedeckt.
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ckich |
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QUOTE (mulchhüpfer @ 25.07.2019, 11:27) | QUOTE (ckich @ 22.07.2019, 18:37) | KBA möchte aber Bilder vom Moped. Wahrscheinlich zu sehen ob es Export- Merkmalen hat. Gibt es keine Bilder vom Moped wird es als Reimport deklariert, so meine Erfahrung in Kurzform. |
Woher wollen die denn wissen, ob der Reimport vielleicht bereits 1990 oder 1991 erfolgte und somit auch ein Exportmoped regulär als Kleinkraftrad i.s.d. Vorschriften der DDR eingestuft werden kann? Von daher steht diese Identifizierung von möglichen Exportmopeds meinesachtens auf tönernen Füßen. Davon angesehen erscheint grundsätzlich fraglich, was eigentlich die rechtliche Grundlage dafür ist. Laut Gesetzestext wird keine (!) Einchränkung vorgenommen, wo das Fahrzeug erstmals in Verkehr kam. Es wird lediglich formuliert, dass das Fahrzeug vor Feb-1992 "in Verkehr" gekommen sein muss. Das bedeutet keinesweges, dass es in Deutschland erstmals in Verkehr gekommen sein müsse. Jedenfalls auf Basis der mir bekannten Rechtslage, lässt sich das nicht ableiten. https://web.archive.org/web/20140429061920/...E020002377.htmlDa es sich bei den Exportmopeds (die oft sogar gedrosselt sind), sehr wohl um Kleinkrafträder i.s.d. Vorschriften der DDR handelt, sind diese mit der Ausnahmegenehmigung rechtlich voll abgedeckt. |
Da steht deutlich "der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse"
Für ein Moped was in Export ging ist keine KTA- Betriebserlaubnis erteilt wurden. Genau deswegen gibt von KBA es keine Zweitschrift von der BE, weil das Moped die nicht hat. Deswegen benötigen Reimporte eine Einzelabnahme um eine deutsche Betriebserlaubnis zu bekommen. Bei der Einzelabnahme geht es mach bundesdeutsche StVZO/FZV weil wir nun mal in der BRD leben. Nach der bundesdeutschen STVZO/FZV darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h ab 2002 45km/h maximal fahren. Da spielt es keine Rolle ob ein Reimport gedrosselt ist oder nicht, diese Vorschriften der STVZO/FZV muss es erfüllen wenn es eine BE ausgestellt werden soll. Ein zb. Ungarn-Modell entspricht nicht den Vorschrift der DDR noch der BRD sondern den Ungarischen. Das diese Solomaschinen sind, keine Hupe, Tacho haben und teilweise kein Fernlicht ist bekannt. Somit entsprechen diese nicht den Modellen der DDR und darüber hinaus erfüllen die Vorschriften der ehemaligen DDR nicht und auch der BRD, so nicht. Im übrigen die Regelung aus den Einigungsvertrag gilt für alle Moped der DDR, also auch für die Jawa`s die in der DDR offiziell importiert wurden und eine BE von KTA ausgestellt wurde. Die Simson die nach der Wende aber noch 1992 in den gebrauchten Bundesländern verkauft wurden, haben eine 50km/h BE ausgestellt bekommen in den neuen 60km/h S51 als BRD Ausführung haben zum Teil nur eine 40km/h BE. https://images.app.goo.gl/qE9KqugfZLyWtZK66Der Neckermann Spatz hat auch nur eine 40km/h BE. @ mulchhüpferSeit wann darf ein Kleinkraftrad 60 oder 70ccm haben ? Schon in der DDR wie auch in der BRD, maximal 50ccm. Nochmal Eine BE auszustellen ist Aufgabe der Dekra/TÜV Das KBA stellt keine BE aus, das gibt eine Zweischrift von der bestehenden KTA-BE der DDR für das Moped raus. Das steht sogar auf der KBA-Seite. Dies ist auch so einmalig. Normal müssten alle die keine BE haben eine Einzelabnahme machen lassen. Bei den Nachwendemodelle von der Suhler Fahrzeugwerk GmbH gibt es nur den üblichen Weg.
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mulchhüpfer |
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QUOTE (ckich @ 25.07.2019, 12:33) | Da steht deutlich "der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse" |
Das steht in (23) der sich auf ABEs bezieht, nicht in Absatz (21). Deswegen urteilten auch schon Gerichte in dem Sinne, dass die 60 km/h Ausnahmeregelung nicht auf Fahrzeuge der DDR beschränkt ist (sondern z.b. auch rückwirkend Gültigkeit für einen in der BRD verkauften Zündapp Roller mit 60 km/h-Vmax hat): https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau...mopeds-1.991376Bezogen auf die Frage, ob eine ABE im Sinne der DDR ausgestellt werden kann, ergibt sich eine andere Situation, da stimme ich zu. Laut https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__20.html ist das Kriterium wohl tatsächlich, dass es nicht genügt, ein Fahrzeug so umzurüsten, dass es den Kriterien der ABE entspricht. Es muss zwingend ursprünglich bereits entsprechend der Kriterien der ABE hergestellt worden sein. Demnach ist es also tatsächlich keine Lösung, ein Export-Simson ABE-gerechet umzurüsten. Macht logisch keinen Sinn, scheint aber geltendes Recht zu sein.
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mulchhüpfer |
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Ich finde, das ist unmöglich. Wer eine Export-Simson hat, die ABE-gerecht umgerüstet wurde, wird dennoch keine ABE ausgestellt, weil das Fahrzeug anno xy mal ohne el. Hupe ausgestattet wurde. Dabei ist doch bekannt, dass Abertausende Simsons, die mal ABE-gerecht hergesellt wurden, heute mit 10 PS oder was weiß ich herumdüsen, wohlgemerkt mit frischer ABE aus Flensburg. Die lediglich nachgerüstete Hupe als untragbar erklären, und die 90 km/h-Simmen fahren lassen. Das übliche: Auf den Kleinen herumhacken weil es bequem ist, und die dicken Fische schwimmen lassen. Ich finde das skandalös. Ein Schildbürgerstreich vom Feinsten ist das.
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Dem KTA kann das nicht mehr interessieren, weil es das nicht mehr gibt. Das da welche mit gültiger BE illegal unterwegs sind, das gibt es auch bei alle anderen Rollern/Kleinkrafträdern und ist eine ganz andre Sache. Ich weis nicht was du immer mit der ABE willst, der Punkt ist wurde für das Moped mit FIN xy eine BE ausgestellt oder nicht. Ist für die FIN xy keine KTA-BE vergeben, hat es keine durch die Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis. "Gerichte in dem Sinne, dass die 60 km/h Ausnahmeregelung nicht auf Fahrzeuge der DDR beschränkt ist (sondern z.b. auch rückwirkend Gültigkeit für einen in der BRD verkauften Zündapp Roller mit 60 km/h-Vmax hat)" Was du so raus liest aus den zusammengestückelter Artikel der süddeutschen  was da gar nicht steht, kann man sich nur wundern. Da steht überhaupt nicht drin, das das für eine in der BRD verkaufte Zündapp geht. Das kann genauso gut eine Zündapp sein die eine DDR- BE hat, wenn es da überhaupt um eine Zündapp ging und nicht was verwechselt wurde. Ist ja bekannt das nicht alles so stimmt, oder ist, was in mancher Zeitung steht. Jawa ist auch kein DDR Moped und dennoch gibt es welche für die in der DDR eine BE erteilt wurde und die falle auch darunter. Abgesehen geht es da um das Führerschein-Recht, und da die "Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit nicht mehr als 50 Kubikmetern Hubraum und nicht mehr als 60 Stundenkilometern zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern gleichgestellt" sind dürfen alle die eine Fahrerlaubnis für PKW- oder Kleinkraftrad haben, auch diese fahren. "Ich finde, das ist unmöglich. Wer eine Export-Simson hat, die ABE-gerecht umgerüstet wurde, wird dennoch keine ABE ausgestellt, weil das Fahrzeug anno xy mal ohne el. Hupe ausgestattet wurde. "
Wer behauptet denn das man für ein Reimport keine BE bekommt ? Wenn das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen ist und technisch in Ordnung bekommt man auch eine BE dafür. Halt nur mit maximal 50km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad bis Baujahr 2002. Über 50km/h ist es nun mal ein Leichtraftrad.
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