Headerlogo Forum


Seiten: (3) 1 [2] 3  ( Zum ersten neuen Beitrag ) AntwortenNeues ThemaUmfrage

> neue Betriebserlaubnis beantragt, Fahrzeug aber nur in Einzelteilen
Wonne
Geschrieben am: 24.07.2019, 18:30
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 72
Mitgliedsnummer.: 841
Mitglied seit: 29.09.2007



Gibt es da irgendwo im Netz die Listen der verbauten Motornummern?
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 24.07.2019, 21:13
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1182
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



Nein, aber ich hab eine eigene recht umfangreiche Liste ...


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 11:27
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



QUOTE (ckich @ 22.07.2019, 18:37)
KBA möchte aber Bilder vom Moped.
Wahrscheinlich zu sehen ob es Export- Merkmalen hat.
Gibt es keine Bilder vom Moped wird es als Reimport deklariert, so meine Erfahrung in Kurzform.

Woher wollen die denn wissen, ob der Reimport vielleicht bereits 1990 oder 1991 erfolgte und somit auch ein Exportmoped regulär als Kleinkraftrad i.s.d. Vorschriften der DDR eingestuft werden kann? Von daher steht diese Identifizierung von möglichen Exportmopeds meinesachtens auf tönernen Füßen.

Davon angesehen erscheint grundsätzlich fraglich, was eigentlich die rechtliche Grundlage dafür ist. Laut Gesetzestext wird keine (!) Einchränkung vorgenommen, wo das Fahrzeug erstmals in Verkehr kam. Es wird lediglich formuliert, dass das Fahrzeug vor Feb-1992 "in Verkehr" gekommen sein muss. Das bedeutet keinesweges, dass es in Deutschland erstmals in Verkehr gekommen sein müsse. Jedenfalls auf Basis der mir bekannten Rechtslage, lässt sich das nicht ableiten.
https://web.archive.org/web/20140429061920/...E020002377.html

Da es sich bei den Exportmopeds (die oft sogar gedrosselt sind), sehr wohl um Kleinkrafträder i.s.d. Vorschriften der DDR handelt, sind diese mit der Ausnahmegenehmigung rechtlich voll abgedeckt.


--------------------
PME-Mail
Top
ddr-driver
Geschrieben am: 25.07.2019, 11:37
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014



Man bezieht sich in diesem Gesetztestext allerdings auf die Reglungen der DDR, andere Länder, z.B. Ungarn hatten andere Bestimmungen z.B. auch zur Höchstgeschwindigkeit und sind m.E. nicht zutreffend für diesen Gesetztestext. Ausnahme bleiben allerdings die Mopeds, welche zu DDR-Zeiten schon reimportiert wurden, allerdings mussten diese dann auch den Regelungen der DDR angepasst werden, z.B. hintere Soziusrasten, Hupe... Eine BE bekamen diese Fahrzeuge ja dann auch. Wenn man die nun verloren hat, sieht es schlecht aus.


--------------------
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 11:45
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



QUOTE (ddr-driver @ 25.07.2019, 11:37)
Man bezieht sich in diesem Gesetztestext allerdings auf die Reglungen der DDR, andere Länder, z.B. Ungarn hatten andere Bestimmungen z.B. auch zur Höchstgeschwindigkeit und sind m.E. nicht zutreffend für diesen Gesetztestext.

Man kann ja nicht einfach irgendwas auf etwas anderes beziehen. Das muss schon eine rechtliche Grundlage haben. Ich erkenne nicht, warum Export-Simsons den Vorschriften für Kleinkrafträder i.s.d. DDR widersprechen sollten. (im Gegensatz zu all den auf 60 ccm umgebauten Simsons rolleyes.gif rolleyes.gif )


--------------------
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 11:53
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



P.S. Eine andere Frage wäre, ob eine bestimmte ABE auch auf Export-Simsons zutrifft. Dann wäre die Ausnahmeregelung für diese Mopeds zwar bestehend, aber ggf. dennoch keine passende ABE verfügbar.

Aber selbst wenn Exportmopeds nach Auffassung des KBA tatsächlich nicht von der ABE abgedeckt werden (etwa weil sie etwas geringere Leistung als in der ABE angegeben haben), wäre ein solches Vorgehen der KBA der blanke Hohn wenn man bedenkt, dass für Tausende Simson mit 60 oder 70 ccm Motor und Leistung weit jenseits der 4 PS ABEs ausgestellt werden. Und wer ne gedrosselte Exportgeschichte hat, dem wird die ABE dann aufgrund hochengagierter Rechercher und Kontrolle verweigert. Das kann doch nicht wahr sein!


--------------------
PME-Mail
Top
Simson Liebhaber
Geschrieben am: 25.07.2019, 12:06
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1312
Mitgliedsnummer.: 5822
Mitglied seit: 06.09.2012



Es ist aber so, diese Regelung hatte man damals gemacht, weil man dachte die Simson´s sind bei Zeiten weg.

Unterschiede gibt es ja bei den Exportmaschienen zum beispiel eine Klingel statt Elektrischer Hupe bei der S51 und Schwalbe. Damit sind sie ja nicht mehr im sinne der DDR Vorschriften gewesen.

Schlimmer finde ich Verkäufer die bewusst die Leute Täuschen, wäre das nicht so. Hätten wir den ärger mit den neuen ABE´s nicht.

Ich musste auch schon Fotos hinschicken und habe immer meine ABE bekommen.


--------------------
Gruß Tom


PME-Mail
Top
ckich
Geschrieben am: 25.07.2019, 12:33
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 476
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



QUOTE (mulchhüpfer @ 25.07.2019, 11:27)
QUOTE (ckich @ 22.07.2019, 18:37)
KBA möchte aber Bilder vom Moped.
Wahrscheinlich zu sehen ob es Export- Merkmalen hat.
Gibt es keine Bilder vom Moped wird es als Reimport deklariert, so meine Erfahrung in Kurzform.

Woher wollen die denn wissen, ob der Reimport vielleicht bereits 1990 oder 1991 erfolgte und somit auch ein Exportmoped regulär als Kleinkraftrad i.s.d. Vorschriften der DDR eingestuft werden kann? Von daher steht diese Identifizierung von möglichen Exportmopeds meinesachtens auf tönernen Füßen.

Davon angesehen erscheint grundsätzlich fraglich, was eigentlich die rechtliche Grundlage dafür ist. Laut Gesetzestext wird keine (!) Einchränkung vorgenommen, wo das Fahrzeug erstmals in Verkehr kam. Es wird lediglich formuliert, dass das Fahrzeug vor Feb-1992 "in Verkehr" gekommen sein muss. Das bedeutet keinesweges, dass es in Deutschland erstmals in Verkehr gekommen sein müsse. Jedenfalls auf Basis der mir bekannten Rechtslage, lässt sich das nicht ableiten.
https://web.archive.org/web/20140429061920/...E020002377.html

Da es sich bei den Exportmopeds (die oft sogar gedrosselt sind), sehr wohl um Kleinkrafträder i.s.d. Vorschriften der DDR handelt, sind diese mit der Ausnahmegenehmigung rechtlich voll abgedeckt.

Da steht deutlich
"der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse"
Für ein Moped was in Export ging ist keine KTA- Betriebserlaubnis erteilt wurden.
Genau deswegen gibt von KBA es keine Zweitschrift von der BE, weil das Moped die nicht hat.
Deswegen benötigen Reimporte eine Einzelabnahme um eine deutsche Betriebserlaubnis zu bekommen.
Bei der Einzelabnahme geht es mach bundesdeutsche StVZO/FZV
weil wir nun mal in der BRD leben.
Nach der bundesdeutschen STVZO/FZV darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002
50km/h ab 2002 45km/h maximal fahren.

Da spielt es keine Rolle ob ein Reimport gedrosselt ist oder nicht, diese Vorschriften der STVZO/FZV muss es erfüllen wenn es eine BE ausgestellt werden soll.

Ein zb. Ungarn-Modell entspricht nicht den Vorschrift der DDR noch der BRD sondern den Ungarischen.
Das diese Solomaschinen sind, keine Hupe, Tacho haben und teilweise kein Fernlicht ist bekannt.
Somit entsprechen diese nicht den Modellen der DDR und darüber hinaus erfüllen die Vorschriften der ehemaligen DDR nicht und auch der BRD, so nicht.

Im übrigen die Regelung aus den Einigungsvertrag gilt für alle Moped der DDR, also auch für die Jawa`s die in der DDR offiziell importiert wurden und eine BE von KTA ausgestellt wurde.

Die Simson die nach der Wende aber noch 1992 in den gebrauchten Bundesländern verkauft wurden, haben eine 50km/h BE ausgestellt bekommen
in den neuen 60km/h
S51 als BRD Ausführung haben zum Teil nur eine 40km/h BE.
https://images.app.goo.gl/qE9KqugfZLyWtZK66
Der Neckermann Spatz hat auch nur eine 40km/h BE.

@ mulchhüpfer
Seit wann darf ein Kleinkraftrad 60 oder 70ccm haben ?
Schon in der DDR wie auch in der BRD, maximal 50ccm.

Nochmal
Eine BE auszustellen ist Aufgabe der Dekra/TÜV
Das KBA stellt keine BE aus, das gibt eine Zweischrift von der bestehenden
KTA-BE der DDR für das Moped raus.
Das steht sogar auf der KBA-Seite.
Dies ist auch so einmalig.
Normal müssten alle die keine BE haben eine Einzelabnahme machen lassen.
Bei den Nachwendemodelle von der Suhler Fahrzeugwerk GmbH gibt es nur den üblichen Weg.
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 13:04
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



QUOTE (ckich @ 25.07.2019, 12:33)
Da steht deutlich
"der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse"

Das steht in (23) der sich auf ABEs bezieht, nicht in Absatz (21). Deswegen urteilten auch schon Gerichte in dem Sinne, dass die 60 km/h Ausnahmeregelung nicht auf Fahrzeuge der DDR beschränkt ist (sondern z.b. auch rückwirkend Gültigkeit für einen in der BRD verkauften Zündapp Roller mit 60 km/h-Vmax hat):
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau...mopeds-1.991376

Bezogen auf die Frage, ob eine ABE im Sinne der DDR ausgestellt werden kann, ergibt sich eine andere Situation, da stimme ich zu. Laut https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__20.html ist das Kriterium wohl tatsächlich, dass es nicht genügt, ein Fahrzeug so umzurüsten, dass es den Kriterien der ABE entspricht. Es muss zwingend ursprünglich bereits entsprechend der Kriterien der ABE hergestellt worden sein. Demnach ist es also tatsächlich keine Lösung, ein Export-Simson ABE-gerechet umzurüsten. Macht logisch keinen Sinn, scheint aber geltendes Recht zu sein.


--------------------
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 13:27
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



Ich finde, das ist unmöglich. Wer eine Export-Simson hat, die ABE-gerecht umgerüstet wurde, wird dennoch keine ABE ausgestellt, weil das Fahrzeug anno xy mal ohne el. Hupe ausgestattet wurde. Dabei ist doch bekannt, dass Abertausende Simsons, die mal ABE-gerecht hergesellt wurden, heute mit 10 PS oder was weiß ich herumdüsen, wohlgemerkt mit frischer ABE aus Flensburg.
Die lediglich nachgerüstete Hupe als untragbar erklären, und die 90 km/h-Simmen fahren lassen. Das übliche: Auf den Kleinen herumhacken weil es bequem ist, und die dicken Fische schwimmen lassen. Ich finde das skandalös. Ein Schildbürgerstreich vom Feinsten ist das.


--------------------
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 14:01
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



Sicherlicht steckte da primär keine böse Absicht beim KBA dahinter, das möchte ich nicht unterstellen. Doch wenn man schon das (etwas überambitionierte) Ziel hat, penibel genau festzustellen ob ein bestimmtes Fahrzeug auch wirklich eine ABE ausgestellt bekommen darf, sollte man den Plan doch fair angehen und sich nicht selektiv auf schwarze Schafe stürzen, die aus Sicht der STVZO das allergeringste Problem sind.


--------------------
PME-Mail
Top
ckich
Geschrieben am: 25.07.2019, 14:01
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 476
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



Dem KTA kann das nicht mehr interessieren, weil es das nicht mehr gibt.

Das da welche mit gültiger BE illegal unterwegs sind, das gibt es auch bei alle anderen Rollern/Kleinkrafträdern und ist eine ganz andre Sache.

Ich weis nicht was du immer mit der ABE willst, der Punkt ist wurde für das Moped mit FIN xy eine BE ausgestellt oder nicht.

Ist für die FIN xy keine KTA-BE vergeben, hat es keine durch die Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis.

"Gerichte in dem Sinne, dass die 60 km/h Ausnahmeregelung nicht auf Fahrzeuge der DDR beschränkt ist (sondern z.b. auch rückwirkend Gültigkeit für einen in der BRD verkauften Zündapp Roller mit 60 km/h-Vmax hat)"

Was du so raus liest aus den zusammengestückelter Artikel der süddeutschen _uhm.gif was da gar nicht steht, kann man sich nur wundern.
Da steht überhaupt nicht drin, das das für eine in der BRD verkaufte Zündapp geht.
Das kann genauso gut eine Zündapp sein die eine DDR- BE hat,
wenn es da überhaupt um eine Zündapp ging und nicht was verwechselt wurde.
Ist ja bekannt das nicht alles so stimmt, oder ist, was in mancher Zeitung steht.

Jawa ist auch kein DDR Moped und dennoch gibt es welche für die in der DDR eine BE erteilt wurde und die falle auch darunter.

Abgesehen geht es da um das Führerschein-Recht,
und da die "Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit nicht mehr als 50 Kubikmetern Hubraum und nicht mehr als 60 Stundenkilometern zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern gleichgestellt"
sind dürfen alle die eine Fahrerlaubnis für PKW- oder Kleinkraftrad haben, auch diese fahren.

"Ich finde, das ist unmöglich. Wer eine Export-Simson hat, die ABE-gerecht umgerüstet wurde, wird dennoch keine ABE ausgestellt, weil das Fahrzeug anno xy mal ohne el. Hupe ausgestattet wurde. "
Wer behauptet denn das man für ein Reimport keine BE bekommt ?
Wenn das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen ist und technisch in Ordnung
bekommt man auch eine BE dafür.
Halt nur mit maximal 50km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad bis Baujahr 2002.
Über 50km/h ist es nun mal ein Leichtraftrad.
PME-Mail
Top
Dazzle
Geschrieben am: 25.07.2019, 14:02
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1209
Mitgliedsnummer.: 1809
Mitglied seit: 13.01.2009



Wenn Veränderungen vorgenommen wurden erlischt die BE.
Wie bei jedem frisiertem Kleinkraftrad.
Das KBA stellt Zweitschriften für Simon KTA BE der DDR aus.
Punkt aus Ende.
Du kannst die ja gerne verklagen um das zu ändern.


--------------------
user posted imageMfG Dirk
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 14:07
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



Nö. verklagen kann man die nicht. Es ist ja nicht illegal was die machen. Es ist nur mal wieder nach dem Motto "ah, nen lahmer Schwalbefahrer mit oller Halbschale, den ziehn wer raus", während der fette 1,2 Liter-Chopper mit Wehrmachtshelm und völlig unzulässigem Auspuffgeräuschen grinsend vorbeizieht. Auch hier handelt die Polizei nicht rechtswidrig, fragwürdig ist diese Form der Gesetzes-Exekution trotzdem.

@chick: Habe ich doch geschrieben, beid er Zündapp etc. geht es nicht um ABE-Fragen, sondern um die Frage nach der Definition von "Kleinkraftrad" im Sinne der Vorschriften der DDR. Das hat mit der ABE erst mal nichts zu tun. Ein Druckfehler ist das nicht, es gibt weitere Gerichtsurteile dazu, finde das momentan leider nicht mehr.


--------------------
PME-Mail
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 25.07.2019, 14:25
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2863
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



So dann ziehe ich mich mal wieder zurück aus dieser Debatte. Letztlich ist die Rechtslage so wie sie ist und das KBA macht nur seinen Job. Mag sein. Ändert halt nix an der unfairen Situation die dabei (ungewollt) entsteht.


--------------------
PME-Mail
Top
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen OptionenSeiten: (3) 1 [2] 3  AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter