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> KBA beantragen, S50 mit M541 Motor
M45893112
Geschrieben am: 02.12.2019, 09:13
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Hallo,
Sufu wurde benutzt, aber nichts passendes gefunden.

Ich möchte gern eine KBA beantragen für meinen S50, nur befindet sich ein M541 Motor drin den ich gern so belassen würde.
Ich bin zwar handwerklich sehr begabt wenn es darum geht alles instand zu setzten jedoch fehlt es mit hierbei an wissen/Erfahrung.

Bekomme ich mit ankreuzen des "4 Gänge" Feldes eine KBA ausgestellt?
Wenn nicht, was muss ich tun?
Ist der motorwechsel generell Legal?
Hat jemand Erfahrung damit, oder es schon einmal selbst ausgefüllt und kba bekommen (mit s50 und 4 gang motor)
Muss ich zum TÜV damit?

Typenschild war leider nicht mehr vorhanden, bj gibts ja im Netz über die Rahmennummer oder?
Kennt jemand das zulässige Gesamtgewicht?^^'
Gibts ne Möglichkeit generell den Typ rauszufinden (N,B1,B2...?)

Danke für eure Mühen schonmal im voraus.
MfG Moe smile.gif
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ckich
Geschrieben am: 02.12.2019, 09:45
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Du solltes das was auf der KBA-Antragseite steht auch lesen.
Zitat:
"Hinweis: Bitte geben Sie nur den Ursprungstyp im Herstellerzustand an, das heißt ohne Umbauten. Für jegliche Umbauten sind TÜV und DEKRA zuständig."

Damit ist eigentlich auch alles zum Motor gesagt,
S50 hat ein M53 Motor, der hat 3 Gänge.

Um das Baujahr kann man mit Hilfe so einer Liste ermitteln.
https://www.tkm-racing.com/infocenter/lexikon/rahmennummern/

Zulässige Gesamtgewicht ist 230kg.

Typ herausfinden ist nicht so einfach.
Mit folgenden Punkten kann man Rückschlüsse auf den Typ stellen.
- Baujahr
- ob ein Zündschloss vorhanden ist oder nicht,
- was für eine Zündanlage ,U-Zündung mit innenliegender- oder
- außenliegender Zündspule oder eine E-Zündung.

Na dann kann man nur für dich hoffen das es kein Reimport ist,
ohne echte Papiere kauf man heute zu Tage kein Moped.
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boerdy61
Geschrieben am: 02.12.2019, 10:01
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Ich würde zuerst einmal den user hallo-stege darum bitten zu prüfen, ob es sich nicht um einen reimport handelt. Das fehlende Typenschild hört sich schon mal nicht so gut an...


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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M45893112
Geschrieben am: 02.12.2019, 10:42
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Erstmal danke für die Antworten.
Ich hab, wie ich bemerkt habe vergessen das es sich hierbei um ein rahmengestell handelt, welches ich für einen "Appell undn ei"
bekommen habe.
Den reimport würde ich woran erkennen?

Ich hatte bisher noch nie was mit import oder reimport am Hut.
Und die motorfrage wäre damit leider auch nicht ganz geklärt.
Viele meinen durch den tausch der Motoren ändert sich weder Sicherheit noch Geschwindigkeit somit ist der Motor als zulässiges austauschteil und somit ein-/umtragungsfrei untereinander tauschbar da keine Rahmenänderungen notwendig sind.(soll wohl zu ddr Zeiten schon legal gewesen sein)
Andere wiederum pochen darauf das es zum tüv/Dekra muss.
Ich hab den Rahmen von einer sehr seriöser Quelle, will aber eure Vorsicht durchaus teilen.
Danke für die antworten
Ps.: ich werde versuchen mit dem angegebenen User Kontakt aufzunehmen.
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boerdy61
Geschrieben am: 02.12.2019, 10:56
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Tüv/Dekra ist quatsch, Motor umbauen ist erlaubt, Reimport lass unbedingt vor Antragstellung prüfen. Evtl. sagt er dir auch den Typ.


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Gruß Thorsten

boerdy61

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M45893112
Geschrieben am: 02.12.2019, 11:02
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Ok, ich danke euch für die Infos, ich werde mal prüfen lassen.
Danke smile.gif
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ckich
Geschrieben am: 02.12.2019, 11:57
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QUOTE (boerdy61 @ 02.12.2019, 10:56)
Tüv/Dekra ist quatsch, Motor umbauen ist erlaubt, Reimport lass unbedingt vor Antragstellung prüfen. Evtl. sagt er dir auch den Typ.



Aha, ist Quatsch was auf der KBA Seite steht so so.....
Ich hatte gar nichts dazu geschrieben ob ein Motorumbau erlaubt ist oder nicht, aber kannst ja gleich mal hallo-stege dazu fragen, er hatte mal was es dazu geschrieben und zwar das es abgenommen werden muss.
DDR Zeiten sind halt vorbei.


"Den reimport würde ich woran erkennen"
An der FIN erkennt das das KBA.
Ungarn und Tschechien Exporte haben meist eine Kennung auf Typenschild.
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ddr-driver
Geschrieben am: 02.12.2019, 12:49
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Motortausch M53 -> M541/531 erlaubt
Motortausch M541/M531 -> M53 nicht erlaubt aufgrund der geänderten Abgasemission. Siehe Buch zur S50/51 Typenreihe von Erhard Werner unter zulässigen Umbauten.

Allerdings ist beim KBA, wie es schon genannt wurde, das Fahrzeug im Urzustand mit 3 Gängen anzugeben.


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ckich
Geschrieben am: 02.12.2019, 14:19
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QUOTE (ddr-driver @ 02.12.2019, 12:49)
Motortausch M53 -> M541/531 erlaubt
Motortausch M541/M531 -> M53 nicht erlaubt aufgrund der geänderten Abgasemission. Siehe Buch zur S50/51 Typenreihe von Erhard Werner unter zulässigen Umbauten.

Allerdings ist beim KBA, wie es schon genannt wurde, das Fahrzeug im Urzustand mit 3 Gängen anzugeben.

Vollkommen richtig was du schreibst,
allerdings hat hallo-stege das mal geschrieben dieses Heft seine Gültigkeit verloren hat.
Hier kann man es nachlesen https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/Th...166#post1495166

Deswegen und weil es halt eine technischer Änderung ist, muss der Motorumbau abgenommen werden.
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m@ngo
Geschrieben am: 02.12.2019, 22:00
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Theoretisch mag das sein, und praktisch interessiert das sowas von keine Sa...
Ich verstehe nicht was ihr den Leuten für Gespinste ins Hirn pflanzt, und was das alles soll. In über 25 Jahren Moped Karriere und 100+ Kontrollen hat noch nie jemand bemängelt, das in der s50 an essanhnefuftzsch Motor drin ist und andersrum ah net.


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stay tuned - mfg m@ngo
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boerdy61
Geschrieben am: 02.12.2019, 23:03
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... Meine Meinung. Die 50 Kubik sind nicht überschritten und auch die legalen 60 nicht. Man kann natürlich schlafende Hunde wecken, wenn man möchte. Und was soll an den Abgasen anders sein? Die sollen mal die getunten aus dem Verkehr ziehen, da haben sie genug zu tun.


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Gruß Thorsten

boerdy61

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ckich
Geschrieben am: 03.12.2019, 10:13
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QUOTE (m@ngo @ 02.12.2019, 22:00)
Ich verstehe nicht was ihr den Leuten für Gespinste ins Hirn pflanzt, und was das alles soll.

Das ist nur das was hallo-stege dazu geschrieben hat.

Meine Meinung dazu kannst du auch im link lesen.....
Im Ernstfall geht es dann nicht aber nach Meinungen.
Deswegen sollte Faire weise, schon sagen wie es legal ist.
Das ist ein anderer Motor Typ, der da verbaut ist, damit ist das eine technische Veränderung am Fahrzeug, die angenommen werden muss.

Das ganze ändert aber nichts an der Tatsache, das beim beantragen eine BE-Zweitschrift, der Zustand angegeben werden muss wie das Moped aus dem Werk gerollt ist.
Steht so Klipp und Klar auf der KBA-Seite.
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M45893112
Geschrieben am: 03.12.2019, 11:38
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Hab bei Mitglieder nach dem hallo-stege user gesucht, ohne Erfolg.
Gibts da nen Trick wie ich ihn finden kann?
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M45893112
Geschrieben am: 03.12.2019, 11:40
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Doch noch gefunden sry ^^'
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Unhold
Geschrieben am: 04.12.2019, 13:47
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QUOTE (m@ngo @ 02.12.2019, 22:00)
Theoretisch mag das sein, und praktisch interessiert das sowas von keine Sa...

Seh' ich auch so. wink.gif
Ich würde beim KBA die Betriebserlaubnis für ein original S50-Mokick beantragen und gut ist's. Keiner wird sich später in der Praxis daran reiben, wenn da mal ein S51 Motor eingebaut wurde.
Eine Einzelabnahme beim TÜV/DEKRA wäre zwar der richtige Weg, käme aber viel teurer.


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der Unhold
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