Headerlogo Forum


  AntwortenNeues ThemaUmfrage

> Einmal Oldtimerzulassung immer Oldtimerzulassung?
Der_Starke
Geschrieben am: 03.05.2020, 07:29
Zitat


Newbie
*

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1
Mitgliedsnummer.: 11153
Mitglied seit: 01.05.2020



Hallo zusammen,


ich habe eine MZ ES 175/2 erworben. Beim Vorbesitzer lief die unter dem roten 07-Oldtimerkennzeichen.

Ich habe nun die Woche den TÜV machen lassen und die MZ über einen Bekannten beim LRA zugelassen.

Leider haben die nun dem Bike eine H-Zulassung verpasst, was ich aber gar nicht wollte (benötigtes Oldtimergutachten war auch nicht beigefügt).

Gemäß Aussage der Zulassungsstelle, muss das auch so sein, wenn es einmal als Oldtimer lief.

Persönlich habe ich in Gesetzen und Verordnungen nichts darüber gefunden, soweit wie ich Einblick hatte.

Hat jemand schon gleiche Erfahrungen gemacht? Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.
PME-Mail
Top
bäcker89
Geschrieben am: 03.05.2020, 10:16
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 605
Mitgliedsnummer.: 4020
Mitglied seit: 23.11.2010



Diese Aussage ist vollkommener Blödsinn, somal wenn das Oldtimergutachten fehlt sie dies eigentlich nicht dürften.
PME-Mail
Top
essiquäler
Geschrieben am: 03.05.2020, 18:21
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Moderator
Beiträge: 2712
Mitgliedsnummer.: 1154
Mitglied seit: 06.03.2008



Es steht doch die 98 in teil 1 und 2.


--------------------
Grüße Gerald
PME-Mail
Top
Schrauber200
Geschrieben am: 04.05.2020, 08:05
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 96
Mitgliedsnummer.: 6010
Mitglied seit: 18.11.2012



Hi !

Was hast Du gemacht ? Vollgutachten ? Welche Papiere sind vorhanden ? Was steht darin ?

Bei 07-Kennzeichen sind doch eigentlich gar keine Papiere (Teil1 und 2) vorhanden, oder ?

Und bei einer regulären Zulassung (schwarzes H-Kennzeichen) ist bei einem Oldtimer zu2 und zu3 dann mit Nullen ausgefüllt.
Ob man hier wieder die regulären Schlüselnummern bekommt, kann ich nicht sagen, wäre mir aber auch neu, wenn das nicht ginge.
Denn bei Außerbetriebsetzung und einem anschließenden Vollgutachten wird ja der reguläre Typ ermittelt ("MZ ES175/2") und nicht "Oldtimer".
PM
Top
ddr-driver
Geschrieben am: 04.05.2020, 11:53
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014



Natürlich muss man das Fahrzeug nach der 07er Zulassung wieder normal in Betrieb nehmen können. Nur weil es einmal ein 07er hatte, heißt das noch lange nicht, dass es immer so bleiben muss. Das bleibt Entscheidungssache des Besitzers. Bei einer 07er Zulassung gibt es eigentlich nur einen Oldtimerpass, keinen Kfz-Brief. Den Kfz-Brief kann man aber natürlich behalten, sofern vorhanden.


--------------------
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 05.05.2020, 08:05
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1180
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



Die "Oldtimerzulassung" - also die Schlüsselnummer 98 zu Ziffer 14.1 mit Klartext in Ziff. 14 ist ein Abgasschlüssel. Wenn man den wieder los werden will, muss man den einfach von einer Prüfstelle streichen und den ursprünglichen Eintrag (hier: 00) wieder bestätigen lassen.


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen Optionen AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter