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> KBA papiere 2020
SimsonFAN!
Geschrieben am: 17.05.2020, 10:41
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Könnte sein, aber es gäbe noch mehr offene Fragen. Am Ende gehts drum, wer welche Interessen hat und am längsten Hebel sitzt. Wenns z. B. nur Blechschaden-Unfall ist bezahlt ne Versicherung wahrsch. die paar Tausend Euro ohne viel Recherche, Gutachten etc.
Aber spätestens bei Personenschäden machen die dann ein richtig großes Fass auf und dann is der Spaß vorbei... da kommen Sachverständige und suchen nach jeder Unstimmigkeit. Wobei man sagen muss die würden wahrscheinlich bei jedem von uns irgendwas finden und wenns abgefahrene Reifen sind.


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Viele Grüße,
Benjamin


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Denis159
Geschrieben am: 17.05.2020, 16:09
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Allerdings muss die Versicherung auch nachweisen, dass der festgestellte Mangel ursächlich für den unfallhergang war.

Dh wenn man beim rechtsabbiegen jemanden übern Haufen fährt (weil man jemanden übersehen hat), dann sind abgefahrene Reifen oder die fehlende Drosselung auf 45km/h in keinem Fall Ursache.

Wenn man allerdings einen Unfall bei verursacht, bei dem man auch nachweislich 60 km/h gefahren ist und ein Gutachten nahelegt, dass man mit 45km/h hätte rechtzeitig bremsen können, wäre das schon streitbar, wenn auch nicht glasklar.
Abgefahrene Reifen und sturz ist schon etwas einfacher zu bewerten.

60km/h zu fahren mit einem Fahrzeug, welches nur bis maximal 45km/h zugelassen ist, ist eher ein rechtliches Problem. Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung, fahren ohne fahrerlaubnis, Gefährdung,...
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ddr-driver
Geschrieben am: 17.05.2020, 18:19
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QUOTE (Denis159 @ 17.05.2020, 16:09)
Allerdings muss die Versicherung auch nachweisen, dass der festgestellte Mangel ursächlich für den unfallhergang war.

Dh wenn man beim rechtsabbiegen jemanden übern Haufen fährt (weil man jemanden übersehen hat), dann sind abgefahrene Reifen oder die fehlende Drosselung auf 45km/h in keinem Fall Ursache.

Wenn man allerdings einen Unfall bei verursacht, bei dem man auch nachweislich 60 km/h gefahren ist und ein Gutachten nahelegt, dass man mit 45km/h hätte rechtzeitig bremsen können, wäre das schon streitbar, wenn auch nicht glasklar.
Abgefahrene Reifen und sturz ist schon etwas einfacher zu bewerten.

60km/h zu fahren mit einem Fahrzeug, welches nur bis maximal  45km/h zugelassen ist, ist eher ein rechtliches Problem. Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung, fahren ohne fahrerlaubnis, Gefährdung,...

Würde ich so nicht sagen. Man fährt dann nämlich mit einem Moped, was keine ABE hat. Sprich, es hat gar nichts auf der deutschen Straße verloren. Da ists egal ob es noch hätte bremsen können...

Bei Simson ists halt noch die Optik, die den DDR-Modellen sehr nahe kommt und sie deswegen fast unsichtbar macht. Trotzdem gilt diese Regelung auch für diese, genauso wie für eine von China importierte Plastikbombe.


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Orionheizer
Geschrieben am: 17.05.2020, 18:53
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Wenn man ein Auto tiefer legt, ist dessen ABE erloschen. Dekra passt die Fahrzeugdaten an und man darf wieder fahren.
Das ist hier nicht anders. Ch mach mir da nicht ins Hemd.


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Dazzle
Geschrieben am: 20.05.2020, 19:38
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Mich wundert das selbst Papiere für ne S70 mittlerweile Monate dauern.


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user posted imageMfG Dirk
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Bastell
Geschrieben am: 21.05.2020, 12:17
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Ich habe für einen S 51 auch so eine Betriebserlaubnis bei der DEKRA machen lassen. Das ist schon 17 Jahre her, aus Unwissenheit, der gute Mann hat das Moped technisch Überprüft ,hat alles eingetragen, da ist sogar ein Stempel vom Landradsamt drin.


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Gruß Bernd
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cosca
Geschrieben am: 21.05.2020, 21:25
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Wenn du mit diesem Gutachten auf der Zulassungsstelle auftauchst kriegst mehr als nur einen Stempel drauf und gut ist. Das Gutachten ist zur Erteilung einer BE als LKR. Geht zwar alles ein wenig drunter und drüber (gleichzeitig wird ja eine KTA-Betriebserlaubnis bescheinigt) aber auch konsequent bei 60 km/h und Ungarn-Export. Das heißt du darfst ein Kennzeichen montieren, kein Versicherungsschild, alle 2 Jahre zum TÜV und der Fahrer braucht min. A1. Hab ich was vergessen?
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vondi
Geschrieben am: 22.05.2020, 09:41
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Er redet ja von einer S51 mit Dekra Abnahme aus 2003.

Ich habe mein jetziges Moped S51 1990 von meinem Bruder übernommen, er hat aber den Rahmen noch zu DDR Zeiten tauschen müssen. Der Austauschrahmen mit ganz normaler 7 stelliger 55..... Nummer ist damals im Suhler Simson Laden gekauft worden. Natürlich war an so einem Rahmen kein Typschild dran. Die ersten originalen DDR Papiere, Steuerkarte und das Garantieheft besitze ich natürlich noch. Zuerst wurde in der Steuerkarte mit Kuli einfach die Nummer geändert. Eine spätere DDR Steuerkarte mit der neuen Nummer habe ich aber auch. Das hat zu DDR Zeiten und in den ersten Jahren nach der Wende zum Fahren, bei Kontrollen und dann zum versichern völlig gereicht. Erst später kam das auf, dass ein Typschild und exakte Papiere vorhanden sein müssen. Finde ich ja auch völlig in Ordnung so. Weiß nicht, warum das bis dahin so lax gehandelt worden ist. Na ja die ersten Jahre war ja auf einmal alles nix mehr wert. Es ist kaum einer noch mit Simsons gefahren, vielleicht deshalb. Bin dann 2008 auch mal lieber losgezogen um bei der Dekra neue Papiere zu besorgen. Habe Einzelabnahme machen lassen, diesen blauen A4 Dekra Zettel und die neuen Papiere bekommen. Mit dem Ganzen dann zur Zulassungsstelle und das wurde dann geprüft und abgestempelt. Habe aber nie, damals ohne richtige Papiere, oder später mit den neuen Papieren irgendwie bei der Rennleitung Probleme gehabt.

Gruß, Frank.
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cosca
Geschrieben am: 22.05.2020, 10:10
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Der TE hat aber ein Gutachten hier eingestellt in dem es um die Erteilung einer BE für eine S51 als LKR geht. Korrekterweise muss man ja in diesem Fall sagen. Zumindest wenn es bei 60 km/h bleiben soll. Aber dann ist eben auch nix mit Moped und Versicherungsschild, kein TÜV erforderlich usw. Nette Geschichten zu meinen Fahrzeugen habe ich auch, aber das will der TE bestimmt nicht wissen. Geht ja um sein Moped.
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vondi
Geschrieben am: 22.05.2020, 11:24
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Also der Bernd 2 Posts über meinem schreibt von S51 Dekra Kleinkraftrad Papieren, wahrscheinlich hat er sogar die originalen DDR Papiere auch noch und der TE redet doch auch nur über eine S51 mit aus seiner Sicht hoffentlich 60km/h Kleinkraftrad Zulassung. So verstehe ich es zumindest.

Gruß, Frank.
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Bastell
Geschrieben am: 22.05.2020, 11:25
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Ich habe damals das Moped hingestellt, und nach 2 Tagen wieder abgeholt, mit Papieren. Die DEKRA und die Zullasungsstelle haben das alles überprüft, davon habe ich aber nicht mitbekommen, und auch nicht gewußt.


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Gruß Bernd
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cosca
Geschrieben am: 22.05.2020, 11:48
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QUOTE (vondi @ 22.05.2020, 11:24)
Also der Bernd 2 Posts über meinem schreibt von S51 Dekra Kleinkraftrad Papieren, wahrscheinlich hat er sogar die  originalen DDR Papiere auch noch und der TE redet auch doch auch nur über eine S51 mit 60km/h Kleinkraftrad Zulassung. So verstehe ich es zumindest.

Gruß, Frank.

Okay, von vorn. Der TE hat eine S51 gekauft ohne (A)BE im Glauben es handelt sich um ein in der DDR gelaufenes Moped. Und damit auch um eine 60 kmH Variante. Das Gutachten nach §21 StVZO, das er dazu bekommen hat, ist aber für eine S51 mit bbH 60 km/h zur Erteilung einer BE als Leichtkraftrad (LKR)! Warum das so ist, erschließt sich aus dem Beitrag von Frank (hallo-stege). Es ist ein Ungarn-Reimport und unterliegt damit nicht den Regelungen / der Besitzstandswahrung nach dem Einigungsvertrag. Korrekterweise könnte also eine BE für ein Kleinkraftrad (KKR) nur mit einer bbH von max. 45 km/h erteilt werden. Der DEKRA-Prüfer hat sich offensichtlich zur Begutachtung einer bbH von 60 km/h bewegen lassen, hat aber auch konsequenterweise die Klassifizierung als LKR vorgenommen. Siehe Bild 1 des TE. Schlüsselnummer 2200 = Leichtkraftrad. Deswegen wird es mit diesem Gutachten keine BE als KKR geben und alle Schilderungen wie es normalerweise bei DDR-Fahrzeugen läuft helfen nicht weiter.
Vom KBA wird es auf Grund von Franks Angaben (die m.W. bis jetzt immer zutreffend waren) zur Ungarn-Herkunft nichts geben. Bleibt also nur die Zulassung als LKR mit 60 km/h oder ein neues Gutachten mit gedrosselter bbH auf 45 km/h.
So.
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vondi
Geschrieben am: 22.05.2020, 12:04
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Ah jetzt verstehe ich das. Habe gerade mal in meinen Dekra Papieren geschaut, da steht nämlich als Schlüsselnummer 2000 und weiter unten Kleinkraftrad 2-rädrig. Also so wollten die versuchen zu tricksen. Mann Mann Mann.

Gruß, Frank.
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300TDTurbo
Geschrieben am: 27.05.2020, 11:18
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QUOTE (cosca @ 22.05.2020, 11:48)
[...] Korrekterweise könnte also eine BE für ein Kleinkraftrad (KKR) nur mit einer bbH von max. 45 km/h erteilt werden. [...]

Ich stimme dir da vollkommen zu. Genauso sieht es aus. Akutell darf das Teil leider garnicht bewegt werden im Bereich der StVZO sad.gif

Allerdings wäre ein Diskussionsthema die 45km/h als KKR. Laut Aussage eines befreundeten Prüfingenieurs, sollte es auch möglich sein das Fahrzeug auch auf 50km/h zulassen zu können, da es vor 2002 gebaut (bzw. in den Verkehr gebracht? <- Wortlaut Gesetz) wurde. hmm.gif

Praxiserfahrungen dazu suche ich noch vergeblichst, vllt. auch aus gutem Grund. Aber die Aussage des Igenieurs war da recht eindeutig und erfolgte auf Rücksprache mit seinem Kollegen.


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Gruß
Max



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ddr-driver
Geschrieben am: 27.05.2020, 11:37
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Die Höchstgeschwindigkeit sollte der des Auslieferungszustands in Ungarn entsprechen. Ich denke das waren 50km/h.

So getäuscht wurde der TE also gar nicht, denn es wurde keine widrige Abnahme zum KKR gemacht, sondern eine rechtmäßige Abnahme zum LKR. Allerdings heißt das, wie schon genannt, TÜV und großes Kennzeichen.


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