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> S51 B1-3, 1985, ČSSR–Export „originalisieren“, Langzeitprojekt -Fragen, Bilder, Gelaber
ddr-driver
Geschrieben am: 11.02.2021, 12:33
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Ich schau nachher mal bei meinen Fahrzeugen nach.

Soweit ich weiß ist es nicht verboten das Kennzeichen seitlich anzubringen, es muss ja nicht mal beleuchtet werden. Beim S51 gibts aber tolle Haltebleche, diese schraubt man unter die untere Schraube vom Rücklichthalter, die nehm ich immer. Seitlich hab ich das Kennzeichen nur am SR2 oder an der Vogelserie.


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cosca
Geschrieben am: 11.02.2021, 16:57
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QUOTE (ddr-driver @ 11.02.2021, 12:33)
Soweit ich weiß ist es nicht verboten das Kennzeichen seitlich anzubringen...

Direkt verboten nicht, aber ein paar Sachen sind schon vorgegeben. Auch wenn`s oft keinen interessiert.
§27 (3) FZV
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ddr-driver
Geschrieben am: 11.02.2021, 18:45
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Dann wäre das jetzt geklärt, wusste ich auch noch nicht. smile.gif

@Max: Ich hab heute mal nachgeschaut. Bei mir sind die originalen Schutzbleche alle am hinteren Ende angeschrägt, egal ob bei S50 oder die kürzeren vom S51. Die Nachbauten nicht. Damit sollte das wahrscheinlich Ungarnschutzblech von Dir original sein und das andere ein Nachbau.


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endurojotsch
Geschrieben am: 14.02.2021, 16:39
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Genau so ist es es ist nicht klar definiert wo das Versicherungsschild angebracht werden muss die hatten früher keins und es muss werder beleuchtet sein oder ähnliches.... Ich habe ein rotes Schild das ich aber nicht ständig ummontieren möchte ich führe es nur mit mit dem Versicherungsschein und fertig... Ich werde bestimmt nicht in meine original Kotflügel Löcher bohren.... Es besteht eine Nachweispflicht das es versichert ist mehr nicht.... Es ist kein amtliches Kennzeichen... Eben nur eins der Versicherung... Wenn ich länger fahre mach ich es mittig am Gepäckträgerbügel fest dort sieht es gut aus und kann ohne Schäden in 1 min wieder entfernt werden wink.gif


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Gruß Jo


meine Mopeds...

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endurojotsch
Geschrieben am: 14.02.2021, 16:43
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Aha 89 oder 90 dann wäre es eine 1E aber diese gibt es nicht im Export der Ostblock Staaten... Es wird eine 1E1 sein wenn sie von cz kommt....


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Gruß Jo


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300TDTurbo
Geschrieben am: 14.02.2021, 16:55
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QUOTE (endurojotsch @ 14.02.2021, 16:39)
Genau so ist es es ist nicht klar definiert wo das Versicherungsschild angebracht werden muss die hatten früher keins und es muss werder beleuchtet sein oder ähnliches.... Ich habe ein rotes Schild das ich aber nicht ständig ummontieren möchte ich führe es nur mit mit dem Versicherungsschein und fertig... Ich werde bestimmt nicht in meine original Kotflügel Löcher bohren.... Es besteht eine Nachweispflicht das es versichert ist mehr nicht.... Es ist kein amtliches Kennzeichen... Eben nur eins der Versicherung... Wenn ich länger fahre mach ich es mittig am Gepäckträgerbügel fest dort sieht es gut aus und kann ohne Schäden in 1 min wieder entfernt werden wink.gif

Du hast schon den § 27 FZV gelesen? Da steht ziemlich genau drin, wie das Versicherungskennzeichen angebracht werden muss.

Dazu schreibt mir bspw. die Versicherung vor, dass ich es anbringen muss, damit der Versicherungsschutz besteht. Hier ein kleiner Auszug aus meinem Versicherungsvertrag (HUK-Coburg):
B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in
Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag
gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Außerdem müssen Sie das Versicherungskennzeichen
bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am
Fahrzeug angebracht haben.

Damit meinen die wohl den § 27 FZV. Ich schätze, dass andere Versicherungsverträge das nicht anders sehen.


Zudem gibt es ja noch andere Möglichkeiten das Kennzeichen ordnungsgemäß anzubringen. Gibt ja jede Menge Kennzeichenhalter, die man bspw. mit dem Rücklicht verschraubt. So wie ich den Gesetzestext verstehe, darf es auch am Gepäckträger angebracht werden. Es soll ja nur wenn möglich unter dem Rücklicht sein.


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Gruß
Max



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Die Garage:
S 51 B1-3 Bj. 1985 "ČSSR–Export"

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ddr-driver
Geschrieben am: 15.02.2021, 12:55
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Schnell mal mit nem Kabelband am Gepäckträger festgemacht hab ich mein rotes Kennzeichen auch schon. Ich hab aber mittlerweile an allen Fahrzeugen einen Halter. Wenn man das Kennzeichen nämlich am Gepäckträger festmacht, kann man sich auch böse in die Finger schneiden beim abbocken.

@Jo, da hast Du bestimmt recht mit dem Modell. Bei Gelegenheit guck ich mal was auf dem Typenschild steht. thumbsup.gif


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ckich
Geschrieben am: 15.02.2021, 13:25
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QUOTE (300TDTurbo @ 14.02.2021, 16:55)
QUOTE (endurojotsch @ 14.02.2021, 16:39)
Genau so ist es es ist nicht klar definiert wo das Versicherungsschild angebracht werden muss die hatten früher keins und es muss werder beleuchtet sein oder ähnliches.... Ich habe ein rotes Schild das ich aber nicht ständig ummontieren möchte ich führe es nur mit mit dem Versicherungsschein und fertig... Ich werde bestimmt nicht in meine original Kotflügel Löcher bohren.... Es besteht eine Nachweispflicht das es versichert ist mehr nicht.... Es ist kein amtliches Kennzeichen... Eben nur eins der Versicherung... Wenn ich länger fahre mach ich es mittig am Gepäckträgerbügel fest dort sieht es gut aus und kann ohne Schäden in 1 min wieder entfernt werden wink.gif

Du hast schon den § 27 FZV gelesen? Da steht ziemlich genau drin, wie das Versicherungskennzeichen angebracht werden muss.


Zudem gibt es ja noch andere Möglichkeiten das Kennzeichen ordnungsgemäß anzubringen. Gibt ja jede Menge Kennzeichenhalter, die man bspw. mit dem Rücklicht verschraubt. So wie ich den Gesetzestext verstehe, darf es auch am Gepäckträger angebracht werden. Es soll ja nur wenn möglich unter dem Rücklicht sein.


Genau der § 27 FZV schreibt es klar und deutlich vor wie es anzubringen ist.
Was mal früher war ist Wurst, in der DDR gab es auch kein VKZ, aber jetzt und das muss angebaut sein entsprechend § 27 FZV
.
Wenn das nicht entsprechend angebaut ist, dann gibt es schnell mal Stress
und rotes, ist da mal auch ganz schnell Weg.
Ein rotes unterliegt ja auch noch anderen Spielregeln.

Ist im Prinzip das gleich wie beim Amtlichen Kennzeichen, nur das dieses auch beleuchtet sein muss.
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Orionheizer
Geschrieben am: 15.02.2021, 13:51
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Als Kennzeichenhalter finde ich die von AKF nicht schlecht, die man unter das Rücklicht montiert. Das hat sonst keinen Kontakt.
Finde ich nur preislich etwas anspruchsvoll, für so ein "Blechel".

KENNZEICHENHALTER


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S51 B2-4 von 1987 mit Kindersitz
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Dazzle
Geschrieben am: 15.02.2021, 14:11
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Zumal es nicht passt. Die Bohrungen fürs Versicherungskennzeichen sind falsch.


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user posted imageMfG Dirk
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m@ngo
Geschrieben am: 15.02.2021, 18:04
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Ich habe so einen seit 2016 verbaut, und da passt alles


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stay tuned - mfg m@ngo
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ddr-driver
Geschrieben am: 15.02.2021, 18:51
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Ich habe diesen an allen S50/51 verbaut: https://www.ebay.de/itm/323950625360?mkevt=...5cdcae2b4e3be22


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endurojotsch
Geschrieben am: 15.02.2021, 22:53
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Kann alles sein ich mach es trotzdem nur bei längeren Fahrten dran in meinem Versicherungsschein steht davon nichts ist nur ein Blatt...da kommen keine Halter dran das sieht einfach nur Sch..... aus....und bei meinen Mopeds sind das einige Halter...naja so viele Spielregeln auch nicht man sollte nur nicht jeden morgen um 7 an der gleichen Stelle angehalten werden ausser es ist jedes mal ein anderes Moped 😊


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Gruß Jo


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endurojotsch
Geschrieben am: 15.02.2021, 23:09
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Dort steht nichts von einem Roten Schild....dies hat ja auch ganz andere Grundelemente wie das normale Mopedschild....


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300TDTurbo
Geschrieben am: 15.02.2021, 23:43
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Zum Thema Halterung:
Ich werde die Löcher auf alle Fälle nutzen, wie genau muss ich mir noch überlegen, aber da reift schon eine Idee in mir rolleyes.gif
Ich werde versuchen das Moped in den nächsten Wochen zu koplettieren, so dass es Fahrbereit ist, dass die Saison schonmal starten kann smile.gif

Um das Thema rotes Versicherungskennzeichen abzuschließen, lohnt es sich einen Paragraphen weiterzublättern. In § 28 FZV "Rote Versicherungskennzeichen" steht: "Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Absatz 7 in Betrieb gesetzt werden." Der § 27 Abs. 7 besagt: "Kraftfahrzeuge, [...] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist..."

Egal, wie man es dreht und wendet und was die Versicherung schreibt oder nicht schreibt, man muss das Kennzeichen entsprechend anbringen und fertig.

Am Ende vom Tag muss das jeder selbst wissen. Ich möchte hier auch nicht den Moralapostel spielen (siehe mein Star), aber ich finde jeder, der sowas macht, sollte wissen, mit was er zu rechnen hat, wenns schief geht. Und im Zweifelsfall würde ich darauf wetten, dass die Versicherung alles daran setzt einen evtl. entstandenen Schaden nicht bezahlen zu müssen. Es kann halt teuer werden, egal wie nett und verständnisvoll die Polizisten vorher immer waren. unsure.gif


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Gruß
Max



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