Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 572
Mitgliedsnummer.: 7079
Mitglied seit: 15.01.2014
Moin,
wahrscheinlich eine blöde Frage, aber im Netz hab ich nichts so eindeutiges gefunden.
Die Habicht die exportiert wurden, unterliegen die den selben Regelungen wie die Ungarnschwalben etc. bei uns?
Bekommt man für einen Exporthabicht die BE beim KBA?
--------------------
Mfg Philipp alias Freak
---->Aktuelle Teilegesuche<----
Kniebleche ES 250/2 EHR / VDO 20" Tachoantrieb ETZ Tacho & DZM mit Plastenadel (Beispielfoto) Tacho für 64er Star (Wie KR 50nur mit 70er Skala) Beispielfoto
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 475
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017
Für ein Exportmodell/ Reimport gibt es keine BE vom KBA, ob das ein Habicht ist oder eine anderes Simson-Modell, spielt keine Rolle. Selbst für ein BRD-Export gibt's da nichts. Für die ganzen Simson´s die in Export gegangen sind, hat das KTA der DDR keine BE erteilt/Ausgestellt. Weil die im Exportland uninteressant ist sowie die Simson`s ja nach entsprechend den Vorschriften des Exportlandes ausgestattet wurden. Da das was es vom KBA gibt, ist eine Zweischrift von der KTA-BE der DDR und deswegen gibt es für die Reimporte nichts vom KBA.
Um an eine BE zukommen muss man das Moped bei einer Prüfstelle vorstellen und ein Einzelabnahme machen lassen, zur Erlangung einer BE. Die Einzelabnahme erfolgt nach bundesdeutschen STVZO/FZV und nach dieser gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf (50km/h bist Baujahr 2002 und ab 45km/h). Genau deswegen gibt es für alle Simson-Reimporte nur BE mit maximal 50km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad.
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014
QUOTE (ckich @ 01.09.2020, 11:43)
Für ein Exportmodell/ Reimport gibt es keine BE vom KBA, ob das ein Habicht ist oder eine anderes Simson-Modell, spielt keine Rolle. Selbst für ein BRD-Export gibt's da nichts. Für die ganzen Simson´s die in Export gegangen sind, hat das KTA der DDR keine BE erteilt/Ausgestellt. Weil die im Exportland uninteressant ist sowie die Simson`s ja nach entsprechend den Vorschriften des Exportlandes ausgestattet wurden. Da das was es vom KBA gibt, ist eine Zweischrift von der KTA-BE der DDR und deswegen gibt es für die Reimporte nichts vom KBA.
Um an eine BE zukommen muss man das Moped bei einer Prüfstelle vorstellen und ein Einzelabnahme machen lassen, zur Erlangung einer BE. Die Einzelabnahme erfolgt nach bundesdeutschen STVZO/FZV und nach dieser gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf (50km/h bist Baujahr 2002 und ab 45km/h). Genau deswegen gibt es für alle Simson-Reimporte nur BE mit maximal 50km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad.
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 299
Mitgliedsnummer.: 10075
Mitglied seit: 04.06.2018
QUOTE (ckich @ 01.09.2020, 11:43)
Um an eine BE zukommen muss man das Moped bei einer Prüfstelle vorstellen und ein Einzelabnahme machen lassen, zur Erlangung einer BE. Die Einzelabnahme erfolgt nach bundesdeutschen STVZO/FZV und nach dieser gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf (50km/h bist Baujahr 2002 und ab 45km/h). Genau deswegen gibt es für alle Simson-Reimporte nur BE mit maximal 50km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad.
Sehr schön erklärt, nicht vergessen, dass das Gutachten von TÜV/DEKRA noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden muss. Sonst bleibt es nichts weiter als ein Gutachten. Nur mit dem Stempel wird es zur BE.
--------------------
Gruß Max
Ein Zollbeamter entspricht 2,54 Zentimeterbeamten.
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 475
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017
QUOTE (300TDTurbo @ 03.09.2020, 21:43)
Sehr schön erklärt, nicht vergessen, dass das Gutachten von TÜV/DEKRA noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden muss. Sonst bleibt es nichts weiter als ein Gutachten. Nur mit dem Stempel wird es zur BE.
Danke für die Blumen.
Gut das du darauf hinweist, das wird oft genug vergessen. Um die 40€ kostet dieser Verwaltungsakt auf der Zulassungsstelle. Für eine 21er Einzelabnahme habe ich Anfang März knapp 100€ bei der Dekra bezahlt.
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2867
Mitgliedsnummer.: 7174
Mitglied seit: 22.02.2014
Man muss ja auch noch eine eidesstaatliche Erklärung abgeben, diese kostet auch noch mal um die 50€. Also muss man mit alles in allem knapp 200€ rechnen.
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 475
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017
QUOTE (ddr-driver @ 04.09.2020, 11:50)
Man muss ja auch noch eine eidesstaatliche Erklärung abgeben, diese kostet auch noch mal um die 50€. Also muss man mit alles in allem knapp 200€ rechnen.
Das habe ich bis jetzt, warum auch immer, noch nicht gebraucht.
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)