KBA 2021, Neues Formular KBA
Andi0105 |
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QUOTE (Bastell @ 31.01.2021, 09:56) | Mein Schwager, fährt schon 30 Jahre mit der Schwalbe auf Arbeit, wurde schon mehrmals kontrolliert, da hat keiner nach einer ABE gefragt. Die Kontrolle richtete sich auf Führerschein und Versicherung. |
Mein Schwager hat einen Nachbarn, der einen kennt, wo das schon mal so ähnlich war...
Wenn dich die Polizei anhält und die Papiere sehen möchte, brauchst du sie, oder eben du zahlst.
Es gibt sicher solche und solche Polizisten bzw. Kontrollen. Wenn es der Dorfsheriff ist, den du schon 20 Jahre kennst, reicht dem sicherlich der FS und der VS. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
Mit Papieren bzw. KTA, KBA oder EBE bist du auf "der sicheren Seite".
Mfg Andi
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m@ngo |
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Zum allerletzten Mal, eure Fahrzeuge sind alle, nur mit Ausnahme der Sperber, ALLE zulassungsfrei! Lediglich Versicherungspflichtig. Das musst du nachweisen können. Kannst du das nicht, fragt die Polozie über Funk an, und weiss da i.d.R. nach 1 Minute. Dafür kann man im dümmsten Fall zur Kasse gebeten werden. Und was due Herren Froschmänner meinen, kann völlig egal sein. Wenn das Fahrzeug original ist, hat keiner irgendwas zu befürchten. Selbst wenn es getunt ist, wird man einer allgemeiner Verkehrskontrolle unterzogen, und man ist sich sicher, das man nicht wegen des Fahrzeugs auffällig geworden ist, gilt immer noch die Unschuldsvermutung!
Sollte man jedoch zu schnell (über 60) und evtl. zu laut unterwegs gewesen sein, das Fahrzeug verbastelt ist, kann man mit allem rechnen. Bis zur sofortigen Stillegung, Einzug des Fahrzeugs und Vorführung beim Sachverständigen...
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stay tuned - mfg m@ngo
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cosca |
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@m@ngo Also ich habe Geduld. Zulassungsfrei bedeutet hier "ausgenommen vom förmlichen/ behördlichen Zulassungsverfahren". Bedeutet aber nicht Betriebserlaubnisfreiheit. Im Übrigen ist auch der Sperber zulassungsfrei, allerdings als LKR kennzeichnungspflichtig. Das eine originale Simson eine ABE hat, da sind wir uns ja einig. Aber wie kommst du auf die Idee,, daß man dies gegenüber niemanden nachweisen müßte. Bitte ließ dir einfach mal den Absatz 5 §4 FZV durch. Die FZV kennt den Begriff Betriebserlaubnis zwar nicht mehr, sondern den Begriff Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Datenbestätigung, meint aber genau dieselbe. Dabei handelt es sich inhaltlich um die Fortgeltung der Bestimmung des alten §18 (5) StVZO, der verkürzt lautete: "Wer ein ... betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt..., muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen 1. Die Ablichtung oder den Abdruck einer ABE (§20) oder 1a- die...Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder 2. eine Betriebserlaubnis im Einzelfall (§21), die...durch den Vermerk "BE erteilt" auf dem Gutachten eines aaS...ausgestellt ist..." Ganz ehrlich, die von dir vertretene Auffassung habe ich noch nie gehört. Würde mich echt mal interessieren wo du das her hast. Ich meine das ohne Ironie.
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ckich |
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QUOTE (Bastell @ 31.01.2021, 08:56) | Mein Schwager, fährt schon 30 Jahre mit der Schwalbe auf Arbeit, wurde schon mehrmals kontrolliert, da hat keiner nach einer ABE gefragt. Die Kontrolle richtete sich auf Führerschein und Versicherung. |
Interessant, das in so einen Zusammenhang dann immer solche "Kindergarten- Argrumente" als Begründung kommen. Ob die dann helfen wenn ein Herr von der Rennleitung eine BE sehen will Gibt auch Leute die Fahren X Jahre mit PKW ohne Führerschein, nur weil den Führerschein noch nicht vorlegen mussten, ist es halt X Jahre gut gegangen. Aber deswegen bedeutete es ja nicht das man kein Führerschein braucht, oder ? Das m@ngo seine behauptung, das man keine BE benötigt bzw. diese nicht auf verlangen vorweisen muss, schlichtweg und falsch ist, kann man ganz schnell sehen/nachlesen wenn man nur mal google bemüht. Da kommt man gleich auf dies hier zb. https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsr...bnis-beantragenhttps://www.bussgeldkatalog.de/betriebserlaubnis-verloren/https://www.bussgeldkatalog.org/betriebserl...nis-beantragen/https://www.bussgeld-info.de/betriebserlaubnis-verloren/Was steht in allen drin ? Das eine BE notwendig ist und das man die mitführen und auf verlangen auch vorlegen muss. Da sind auch mit die Strafen nach Bußgeldkatalog aufgeführt. Betriebserlaubnis nicht mitgeführt" sind 10€ fällig und fahren ohne eine Betriebserlaubnis kostet 50€, nach Bußgeldkatalog. Das man eine BE benötigt und mitführen muss, darauf kann man auch selber kommen wenn man mal nachdenkt. Woher soll denn der Herr von der Rennleitung, bei eine Kontrolle sonst wissen um was es sich für eine Fahrzeugart handelt, als was es eine Betriebserlaubnis hat, ob als Mofa, KKR oder LKR ? Erst wenn das feststeht, kann er eigentlich auch erst richtig kontrollieren, ob es seiner Fahrzeugart, auch der entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt, sowie ob der Fahrer den passenden Führerschein dazu auch hat.
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Zwiebacksäge |
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So, zurück zum Thema  : nach meinem heutigen Telefonat mit einem Mitarbeiter aus der entsprechenden Fachabteilung (Auskünfte...ABE...ehemalige DDR) bzgl. der zwei Varianten um eine ABE bspw. für eine S50B zu beantragen: es ist wohl so, dass leider noch nicht die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Ganze per Mail (also Formular + Fotos) einzureichen. Auch ein Hinweis, dass bei Antragstellung via html Formular hier noch eine gesonderte Aufforderung kommen wird um die Fotos einzureichen (ggfs. gar per Mail)...fehlt momentan. Mein persönliches Fazit: der pdf Antrag inkl. der Fotos per Post dürfte unter diesen Umständen schneller gehen als die Thematik mit dem html. Vorausgesetzt, beide Antragsvarianten haben die gleiche "Liegezeit" bis zur eigentlichen Bearbeitung. Gruß
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Fuhrpark: Simson S50 B; Bj. 1975 gelb Simson S50 B; Bj. 1975 grün Simson S50 B; Bj. 1975 saharabraun MZ ETS 250; Bj. 1970 rot Jawa 50 Typ 23 Mustang; Bj. 1973 rot Standpark: Jawa 50 Typ 23 Mustang, Bj. 1973 gelb Victoria KR20 LG; Bj. 1936 DKW 500 SB u.a.
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Orionheizer |
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Also gleich ne Mail mit Fotos hin schicken geht auch. Habe aus einer alten Mail einfach den Teil raus kopiert, wo die ganzen Angaben drin stehen … aktualisiert und eingefügt. Bilder dazu und los. War so praktischer, weil ich gleich Bilder gemacht hab, vor dem Zerlegen. Steht ja nirgends, dass es ein hübsches Moped sein soll! Geht aber auch nicht schneller!
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S51 B2-4 von 1987 mit Kindersitz S51 B1-4 von 1983 mit Kindersitz S50B von 1975 Patina-Aufbau S51 B1-4 von 1980 Patina-Aufbau S51 Enduro von 1985 als NVA Replika Suzuki Bandit 600 N Kult MZ Charly - E-Mobilität ist nix neues im Osten!
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hallo-stege |
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 29.01.2021, 15:47) | Meine Meinung verfestigt sich, die wollen die Simsons weg haben. |
Nein, das stimmt nicht ...
Das Amt reagiert lediglich darauf, dass etwa die Hälfte der Anträge Export Kisten sind, das Fernsehen darüber berichtet, dass inzwischen "Rahmen Jäger" in aller Welt unterwegs sind, um Rahmen mit Nummern für einen Neuaufbau zu bekommen (und man dafür ja problemlos Ersatzpapiere bekommt), windige Verkäufer sich Nummern ausgedacht und dafür Papiere beantragt haben, diese werden dann für 200-300 Euro bei Ebay etc. feilgeboten, KBA Papiere semiprofessionell gefälscht werden etc. etc ... da kann man schon glauben, das es im Hintergrund jede Menge Aufruhr gab/gibt.
Wenn man sich auf dem Markt umschaut, wird auch dort manipuliert und beschissen ohne Ende. "Mit Papieren" heisst in den Anzeigen nicht zwangsläufig, dass die Papiere echt sind oder zum Fahrzeug gehören, und "Opas Scheunenfund" besagt nicht, dass die Scheune nicht in Rumänien steht, um mal ein paar tägliche Highlights aus unserer Marktforschung zu nennen.
Das dann einige ehrliche Leute über die Schippe fallen, ist blöd.
Im Zweifel und wenn die Wartezeit zu lang ist, würde ich momentan auch auf den Weg technische Prüfstelle / Zulassungsstelle ausweichen. Dank der Freigabe des § 21 StVZO dürfen das ja inzwischen nicht nur TÜV und Dekra, sondern auch speziell befugte Sachverständige bei GTÜ, KÜS, etc. (ggf. nachfragen)
Gruß von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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