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> KBA 2021, Neues Formular KBA
m@ngo
Geschrieben am: 30.01.2021, 20:19
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Nochmal.
Für was brauchst du eine BE vom kba?
Wenn das Fahrzeug original ist und nichts verändert wurde was abgenommen werden muss, hat das Fahrzeug die ABE auch wenn du die verloren hast. Du musst die nirgends vorzeigen und auch nicht mitführen.
Der Versicherungsnachweiss reicht aus.
Wozu den Aufwand?
Ich verstehe es immer noch nicht


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cosca
Geschrieben am: 30.01.2021, 21:11
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QUOTE (m@ngo @ 30.01.2021, 20:19)
...Für was brauchst du eine BE vom kba?
Wenn das Fahrzeug original ist und nichts verändert wurde was abgenommen werden muss, hat das Fahrzeug die ABE auch wenn du die verloren hast. Du musst die nirgends vorzeigen und auch nicht mitführen.
Der Versicherungsnachweiss reicht aus. ...

Richtig, die ABE hat das Fahrzeug unabhängig davon, ob du die Bescheinigung (dabei) hast oder nicht. Aber wie weist du das bei einer Kontrolle nach? Doch wohl am einfachsten mit dem originalen "Auszug aus der ABE" (DDR/KTA) oder eben dem "Nachweis der ABE (KBA) oder auch mit einer EBE oder dem Stempel der Zulassungsstelle auf dem Gutachten (Vermerk: BE erteilt). Die Form des Nachweises ist im Gegensatz zu Zulassungspapieren für die förmliche Zulassung nicht festgelegt. Wie du darauf kommst, dass das sowieso niemand kontrollieren kann oder darf ist mir nicht klar. Das ist doch dein Zulassungsnachweis. Das "Nichtvorzeigenkönnen" kostet dich 10€ gem. aktuellem Bußgeldkatalog. Das der Polizei in der Praxis häufig der Versicherungsnachweis reicht steht auf einem anderen Blatt. Verlassen kannst du dich nicht darauf.

nachgeschlagen: Mitführungs- und Aushändigungspflicht an "zuständige Personen" besteht nach §4(5) FZV
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blauemaus
Geschrieben am: 30.01.2021, 21:55
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Hallo Freak,

das war im Oktober 2020.

Viele Grüße, Micha

PS
Es ist mir lieber, nicht in einer Grauzone unterwegs zu sein. Ich frage mich auch, was im Schadensfall passieren würde, wenn die Versicherung einen Nachweis der ABE verlangt.
Steht wahrscheinlich irgendwo im Kleingedruckten, ist aber für mich mit ABE sicher nicht relevant.


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ckich
Geschrieben am: 30.01.2021, 23:16
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QUOTE (cosca @ 30.01.2021, 21:11)
Das "Nichtvorzeigenkönnen" kostet dich 10€ gem. aktuellem Bußgeldkatalog.

Mit nicht dabei haben, ist man mit 10€ dabei.
Soll man die dann nicht Nachträglich vorlegen können, weil man keine hat, sind 50€ fällig und unter umständen auch ein Punkt.

Und wenn ganz dumm läuft, steht fahren ohne gülrige Führerschein im Raum.
Rennleitung kann bei ein 2 Rad was 60km/h läuft annehmen das es ein LKR ist oder ein getuntes KKR.
Ohne BE hat man kein Nachweis, das unter eine Sonderregelung fällt und ein legales KKR mit 60km/h ist..
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Bastell
Geschrieben am: 31.01.2021, 08:56
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Mein Schwager, fährt schon 30 Jahre mit der Schwalbe auf Arbeit, wurde schon mehrmals kontrolliert, da hat keiner nach einer ABE gefragt. Die Kontrolle richtete sich auf Führerschein und Versicherung.


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Gruß Bernd
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Andi0105
Geschrieben am: 31.01.2021, 09:10
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QUOTE (Bastell @ 31.01.2021, 09:56)
Mein Schwager, fährt schon 30 Jahre mit der Schwalbe auf Arbeit, wurde schon mehrmals kontrolliert, da hat keiner nach einer ABE gefragt. Die Kontrolle richtete sich auf Führerschein und Versicherung.

Mein Schwager hat einen Nachbarn, der einen kennt, wo das schon mal so ähnlich war...

Wenn dich die Polizei anhält und die Papiere sehen möchte, brauchst du sie, oder eben du zahlst.

Es gibt sicher solche und solche Polizisten bzw. Kontrollen.
Wenn es der Dorfsheriff ist, den du schon 20 Jahre kennst, reicht dem sicherlich der FS und der VS.
Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

Mit Papieren bzw. KTA, KBA oder EBE bist du auf "der sicheren Seite".

Mfg Andi
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m@ngo
Geschrieben am: 31.01.2021, 13:33
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Zum allerletzten Mal, eure Fahrzeuge sind alle, nur mit Ausnahme der Sperber, ALLE zulassungsfrei!
Lediglich Versicherungspflichtig.
Das musst du nachweisen können.
Kannst du das nicht, fragt die Polozie über Funk an, und weiss da i.d.R. nach 1 Minute. Dafür kann man im dümmsten Fall zur Kasse gebeten werden.
Und was due Herren Froschmänner meinen, kann völlig egal sein.
Wenn das Fahrzeug original ist, hat keiner irgendwas zu befürchten.
Selbst wenn es getunt ist, wird man einer allgemeiner Verkehrskontrolle unterzogen, und man ist sich sicher, das man nicht wegen des Fahrzeugs auffällig geworden ist, gilt immer noch die Unschuldsvermutung!

Sollte man jedoch zu schnell (über 60) und evtl. zu laut unterwegs gewesen sein, das Fahrzeug verbastelt ist, kann man mit allem rechnen. Bis zur sofortigen Stillegung, Einzug des Fahrzeugs und Vorführung beim Sachverständigen...


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vondi
Geschrieben am: 31.01.2021, 13:39
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Ich finde ja auch, dass heutzutage einfach alles korrekt sein sollte. Aber zu DDR Zeiten war es nie ein Problem, wenn z.B. wegen dem Ersatzrahmen kein Typschild dann dran war. Selbst nach der Wende hat mich niemand nach den Papieren zum Rahmen gefragt. Die originalen Papiere hatte ich aber immer dabei. In der ersten Steuerkarte wurde die Rahmennummer mit einem Kuli oben drüber geschrieben. Habe aber auch eine neue Steuerkarte mit der neuen korrekten Rahmennummer. Hatte ich halt als Beweis immer dabei. Die wollten immer nur den Versicherungsscheins sehen. Wie oben geschrieben bin ich 2008 dann los das alles mal i.O. zu bringen, Typschild und Papiere. Mein Kumpel in Feucht meinte, mach das die gucken jetzt (also 2008)viel genauer. Wie gesagt, für mein Verständnis auch richtig so.

Gruß, Frank.
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cosca
Geschrieben am: 31.01.2021, 15:24
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@m@ngo
Also ich habe Geduld. biggrin.gif
Zulassungsfrei bedeutet hier "ausgenommen vom förmlichen/ behördlichen Zulassungsverfahren". Bedeutet aber nicht Betriebserlaubnisfreiheit. Im Übrigen ist auch der Sperber zulassungsfrei, allerdings als LKR kennzeichnungspflichtig.
Das eine originale Simson eine ABE hat, da sind wir uns ja einig. Aber wie kommst du auf die Idee,, daß man dies gegenüber niemanden nachweisen müßte. Bitte ließ dir einfach mal den Absatz 5 §4 FZV durch. Die FZV kennt den Begriff Betriebserlaubnis zwar nicht mehr, sondern den Begriff Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Datenbestätigung, meint aber genau dieselbe.
Dabei handelt es sich inhaltlich um die Fortgeltung der Bestimmung des alten §18 (5) StVZO, der verkürzt lautete:
"Wer ein ... betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt..., muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen
1. Die Ablichtung oder den Abdruck einer ABE (§20) oder
1a- die...Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder
2. eine Betriebserlaubnis im Einzelfall (§21), die...durch den Vermerk "BE erteilt" auf dem Gutachten eines aaS...ausgestellt ist..."
Ganz ehrlich, die von dir vertretene Auffassung habe ich noch nie gehört. Würde mich echt mal interessieren wo du das her hast. Ich meine das ohne Ironie.
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ckich
Geschrieben am: 01.02.2021, 11:03
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QUOTE (Bastell @ 31.01.2021, 08:56)
Mein Schwager, fährt schon 30 Jahre mit der Schwalbe auf Arbeit, wurde schon mehrmals kontrolliert, da hat keiner nach einer ABE gefragt. Die Kontrolle richtete sich auf Führerschein und Versicherung.

Interessant, das in so einen Zusammenhang dann immer solche "Kindergarten- Argrumente" als Begründung kommen. rolleyes.gif

Ob die dann helfen wenn ein Herr von der Rennleitung eine BE sehen will _uhm.gif
Gibt auch Leute die Fahren X Jahre mit PKW ohne Führerschein, nur weil den Führerschein noch nicht vorlegen mussten, ist es halt X Jahre gut gegangen.
Aber deswegen bedeutete es ja nicht das man kein Führerschein braucht, oder ?


Das m@ngo seine behauptung,
das man keine BE benötigt bzw. diese nicht auf verlangen vorweisen muss,
schlichtweg und falsch ist, kann man ganz schnell sehen/nachlesen wenn man nur mal google bemüht.
Da kommt man gleich auf dies hier zb.
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsr...bnis-beantragen
https://www.bussgeldkatalog.de/betriebserlaubnis-verloren/
https://www.bussgeldkatalog.org/betriebserl...nis-beantragen/
https://www.bussgeld-info.de/betriebserlaubnis-verloren/
Was steht in allen drin ?
Das eine BE notwendig ist und das man die mitführen und auf verlangen auch vorlegen muss.

Da sind auch mit die Strafen nach Bußgeldkatalog aufgeführt.
Betriebs­erlaubnis nicht mitgeführt" sind 10€ fällig
und fahren ohne eine Betriebs­erlaubnis kostet 50€, nach Bußgeldkatalog.

Das man eine BE benötigt und mitführen muss, darauf kann man auch selber kommen wenn man mal nachdenkt.
Woher soll denn der Herr von der Rennleitung, bei eine Kontrolle sonst wissen um was es sich für eine Fahrzeugart handelt, als was es eine Betriebserlaubnis hat, ob als Mofa, KKR oder LKR ?
Erst wenn das feststeht, kann er eigentlich auch erst richtig kontrollieren, ob es seiner Fahrzeugart, auch der entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt, sowie ob der Fahrer den passenden Führerschein dazu auch hat.
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blauemaus
Geschrieben am: 01.02.2021, 19:48
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Die Geschichte mit der Verkehrskontrolle ist nur eine Seite des Problems. Beruflich habe ich oft mit Versicherungen zu tun und wenn ein Versicherer die Möglichkeit sieht, die Leisung zu verweigern, nimmt er sie gerne an. Derartige Fälle erlebe ich durchaus häufig!
Im Kleingerduckten meiner Moped Versicherung steht, dass für Kleinkrafträder bis 60 km/h eine ABE vorliegen muss.
Wass es bedeuten kann, wenn eine Versicherung im Haftpflichtfall nicht zahlt, möche ich mir nicht vorstellen. Selbst wenn die Schuld geteilt wird.

Viele Grüße,

Micha


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Zwiebacksäge
Geschrieben am: 22.02.2021, 19:10
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So, zurück zum Thema smile.gif :
nach meinem heutigen Telefonat mit einem Mitarbeiter aus der entsprechenden Fachabteilung (Auskünfte...ABE...ehemalige DDR) bzgl. der zwei Varianten um eine ABE bspw. für eine S50B zu beantragen:
es ist wohl so, dass leider noch nicht die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Ganze per Mail (also Formular + Fotos) einzureichen.
Auch ein Hinweis, dass bei Antragstellung via html Formular hier noch eine gesonderte Aufforderung kommen wird um die Fotos einzureichen (ggfs. gar per Mail)...fehlt momentan.

Mein persönliches Fazit:
der pdf Antrag inkl. der Fotos per Post dürfte unter diesen Umständen schneller gehen als die Thematik mit dem html. Vorausgesetzt, beide Antragsvarianten haben die gleiche "Liegezeit" bis zur eigentlichen Bearbeitung.

Gruß


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Fuhrpark:
Simson S50 B; Bj. 1975 gelb
Simson S50 B; Bj. 1975 grün
Simson S50 B; Bj. 1975 saharabraun
MZ ETS 250; Bj. 1970 rot
Jawa 50 Typ 23 Mustang; Bj. 1973 rot
Standpark:
Jawa 50 Typ 23 Mustang, Bj. 1973 gelb
Victoria KR20 LG; Bj. 1936
DKW 500 SB
u.a.
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ddr-driver
Geschrieben am: 23.02.2021, 12:29
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QUOTE (Zwiebacksäge @ 22.02.2021, 19:10)
Vorausgesetzt, beide Antragsvarianten haben die gleiche "Liegezeit" bis zur eigentlichen Bearbeitung.


Das denke ich definitiv, die achten da sehr auf Wartezeiten... ph34r.gif


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Orionheizer
Geschrieben am: 23.02.2021, 16:32
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Also gleich ne Mail mit Fotos hin schicken geht auch. Habe aus einer alten Mail einfach den Teil raus kopiert, wo die ganzen Angaben drin stehen … aktualisiert und eingefügt. Bilder dazu und los.
War so praktischer, weil ich gleich Bilder gemacht hab, vor dem Zerlegen. Steht ja nirgends, dass es ein hübsches Moped sein soll!

Geht aber auch nicht schneller! rolleyes.gif


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S51 B2-4 von 1987 mit Kindersitz
S51 B1-4 von 1983 mit Kindersitz
S50B von 1975 Patina-Aufbau
S51 B1-4 von 1980 Patina-Aufbau
S51 Enduro von 1985 als NVA Replika
Suzuki Bandit 600 N Kult
MZ Charly - E-Mobilität ist nix neues im Osten!
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hallo-stege
Geschrieben am: 02.03.2021, 10:48
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 29.01.2021, 15:47)
Meine Meinung verfestigt sich, die wollen die Simsons weg haben.

Nein, das stimmt nicht ...

Das Amt reagiert lediglich darauf, dass etwa die Hälfte der Anträge Export Kisten sind, das Fernsehen darüber berichtet, dass inzwischen "Rahmen Jäger" in aller Welt unterwegs sind, um Rahmen mit Nummern für einen Neuaufbau zu bekommen (und man dafür ja problemlos Ersatzpapiere bekommt), windige Verkäufer sich Nummern ausgedacht und dafür Papiere beantragt haben, diese werden dann für 200-300 Euro bei Ebay etc. feilgeboten, KBA Papiere semiprofessionell gefälscht werden etc. etc ... da kann man schon glauben, das es im Hintergrund jede Menge Aufruhr gab/gibt.

Wenn man sich auf dem Markt umschaut, wird auch dort manipuliert und beschissen ohne Ende. "Mit Papieren" heisst in den Anzeigen nicht zwangsläufig, dass die Papiere echt sind oder zum Fahrzeug gehören, und "Opas Scheunenfund" besagt nicht, dass die Scheune nicht in Rumänien steht, um mal ein paar tägliche Highlights aus unserer Marktforschung zu nennen.

Das dann einige ehrliche Leute über die Schippe fallen, ist blöd.

Im Zweifel und wenn die Wartezeit zu lang ist, würde ich momentan auch auf den Weg technische Prüfstelle / Zulassungsstelle ausweichen. Dank der Freigabe des § 21 StVZO dürfen das ja inzwischen nicht nur TÜV und Dekra, sondern auch speziell befugte Sachverständige bei GTÜ, KÜS, etc. (ggf. nachfragen)

Gruß von Frank



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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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