S51 alltagstauglich machen - Bitte um Vorschläge
Bockwurst-mit-Senf |
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QUOTE | Ich gehe davon aus, dass eine Powerdynamo eben keinen Akku läd.
Gruß, Frank. |
Powerdynamo hat 100W Gleichstrom, ob du Beleuchtung betreibst oder Akku lädts oder beides machst kommt auf deinen Geschmack an. Ich persönlich finde dieses Zündung super, das Umschalten von Rück - zu -Bremslicht gibts dann auch nicht mehr. Jeder wie er es gerne haben möchte. PS: endlich mal eine angeregte Debatte hier
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Grüße Robert Wer IFA fährt,fährt NIE verkehrt ! Meine Fahrzeuge: SR 2 von 1959 --> GliggKR 50 von 1961 --> Gligg----Projekt ruht im Moment S 51/1 E von 1990 Alltagsmoped --> GliggS 51 B 2-4 von 1979 - Vorserie --> GliggS 51 N von 1986 --> GliggMKH/M2 von 1981 --> Gligg
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vondi |
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24) | QUOTE (ckich) | Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.
Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein... |
Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht. Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.
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Ganz genau. Im meinen Papieren steht eh nur S51 ohne jegliche Typ-Bezeichnung.
Gruß, Frank.
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24) | QUOTE (ckich) | Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.
Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein... |
Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht. Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.
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Genau so ist es.
Das Gesetz sagt aber auch, wenn Blinker verbaut sind, dann müssen Sie funktionieren. Will ich also keine Blinker haben, dann muss man Sie abbauen.
Die Parkleuchte ist eben so wenig vorgeschrieben und braucht man somit auch nicht.
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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docralle |
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Bei den Fahrzeugen, welche nach der Wende von Band liefen, genauer unter dem Label Fahrzeugwerk Suhl, wurden ab 1993 PVL-Anlagen verbaut. Der alte Zulieferer war anscheinend schon zu teuer. Die Rester waren inzwischen aufgebraucht. Was leider von diesen Anlagen nicht Überliefert wurde, ist die Gesamtleistung auf der Wechselspannungseite. Vermutlich nicht mehr als 70W. Ab diesen Zeitpunkt konnte man sich die Mopeds im Praktiker kaufen.
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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ckich |
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24) | QUOTE (ckich) | Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.
Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein... |
Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht. Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.
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Aha, dann kann ich also auch an meiner 83er und 87er S51 das Bremslicht abbauen und andere auch. Willst du allen ernstes sagen ein Fahrzeug muss nicht seiner BE entsprechen, die erlischt nicht wenn daran Veränderungen/Umbauten gemacht werden Und für was werden dann bei Umbauten/Veränderungen, dann so genannte Änderungsabnahmen durch die Prüfstellen gemacht ? QUOTE (vondi @ 30.11.2023, 09:20) | Im meinen Papieren steht eh nur S51 ohne jegliche Typ-Bezeichnung. |
Dann sind das wohl keine echten. Alle die ich in der Hand hatte, ob KTA-BE oder KBA Zweischrift, in den Stande die Typenbezeichnung und die KTA Nummer. Die KTA Nummer ist nun mal bei einer S51 N eine andere als zb. einer S51 B1 Auf der KTA BE steht unter "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.:" je nach Ausführung steht da 1477-1 = S51 N 1477-2 = S51 B1-3 1477-3 = S51 B1-4 1477-4 = S51 B2-4 1477-5 = S51 Enduro 1477-5 = S51 C und unter "Fahrzeugtyp" die Typenbezeichnung Bei den KBA Zweitschriften steht die Typenbezeichnung über der FIN und die KTA-Nr. unter K
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Unhold |
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Na ja, diese Mühe, da rein zu schauen mache ich mir gar nicht erst, denn ein bundesdeutsches Gesetz, hier die StVZO, ist das höherrangigere Recht gegenüber dem Verwaltungsakt irgendeiner Behörde. Im Übrigen waren auch in der DDR laut Gesetz an Kleinkrafträdern "Fahrtrichtungsanzeiger" keine Pflicht. Zudem gehe ich davon aus, dass sich im Zweifel auch kein gestresster Polizist am Straßenrand die Mühe machen wird, sich da irgendeinen Wisch heraus zu suchen und durch zu lesen, nur, um am Ende einzusehen, dass es umsonst war. Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.
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der Unhold
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