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> S51 alltagstauglich machen - Bitte um Vorschläge
Orionheizer
Geschrieben am: 28.11.2023, 11:17
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Ich bin 45 … Ich muss wieder daheim sein, bevor es dunkel wird! cool.gif

Wir sind übrigens grad bissel vom Thema abgekommen. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp für den TE.


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S51 B2-4 von 1987 mit Kindersitz
S51 B1-4 von 1983 mit Kindersitz
S50B von 1975 Patina-Aufbau
S51 B1-4 von 1980 Patina-Aufbau
S51 Enduro von 1985 als NVA Replika
Suzuki Bandit 600 N Kult
MZ Charly - E-Mobilität ist nix neues im Osten!
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ckich
Geschrieben am: 28.11.2023, 12:30
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 28.11.2023, 10:28)
Beim Kleinkraftrad ist es völlig unrelevant ob dort eine Batterie verbaut ist oder nicht. Es sind vom Gesetz her keine Blinker Pflicht und die Parkleuchte ist auch nur Spielerei. Man kann also auch auf die Batterie verzichten, muss dann allerdings auch die Blinker demontieren.


Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.

Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein.

Das sind zwei paar Schuhe
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boerdy61
Geschrieben am: 28.11.2023, 12:40
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... und wenn sie dran sind, sollten sie auch funktionieren.


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 28.11.2023, 17:41
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QUOTE
Ich gehe davon aus, dass eine Powerdynamo eben keinen Akku läd.

Gruß, Frank.


Powerdynamo hat 100W Gleichstrom, ob du Beleuchtung betreibst oder Akku lädts oder beides machst kommt auf deinen Geschmack an.

Ich persönlich finde dieses Zündung super, das Umschalten von Rück - zu -Bremslicht gibts dann auch nicht mehr.

Jeder wie er es gerne haben möchte.

PS: endlich mal eine angeregte Debatte hier _clap_1.gif thumbsup.gif



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Grüße Robert

Wer IFA fährt,fährt NIE verkehrt !

Meine Fahrzeuge:

SR 2 von 1959 --> Gligg

KR 50 von 1961 --> Gligg----Projekt ruht im Moment

S 51/1 E von 1990 Alltagsmoped --> Gligg

S 51 B 2-4 von 1979 - Vorserie --> Gligg

S 51 N von 1986 --> Gligg

MKH/M2 von 1981 --> Gligg
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Unhold
Geschrieben am: 28.11.2023, 19:24
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QUOTE (ckich)

Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.

Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein...

Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht.
Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.


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der Unhold
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smartsurfer81
Geschrieben am: 28.11.2023, 22:19
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Und es ist auch keine Parkbeleuchtung vorgeschrieben?
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vondi
Geschrieben am: 30.11.2023, 09:20
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24)
QUOTE (ckich)

Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.

Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein...

Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht.
Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.

Ganz genau. Im meinen Papieren steht eh nur S51 ohne jegliche Typ-Bezeichnung.

Gruß, Frank.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 30.11.2023, 10:00
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24)
QUOTE (ckich)

Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.

Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein...

Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht.
Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.

Genau so ist es.

Das Gesetz sagt aber auch, wenn Blinker verbaut sind, dann müssen Sie funktionieren. Will ich also keine Blinker haben, dann muss man Sie abbauen.

Die Parkleuchte ist eben so wenig vorgeschrieben und braucht man somit auch nicht.




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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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docralle
Geschrieben am: 30.11.2023, 16:53
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Bei den Fahrzeugen, welche nach der Wende von Band liefen, genauer unter dem Label Fahrzeugwerk Suhl, wurden ab 1993 PVL-Anlagen verbaut. Der alte Zulieferer war anscheinend schon zu teuer. Die Rester waren inzwischen aufgebraucht. Was leider von diesen Anlagen nicht Überliefert wurde, ist die Gesamtleistung auf der Wechselspannungseite. Vermutlich nicht mehr als 70W. Ab diesen Zeitpunkt konnte man sich die Mopeds im Praktiker kaufen.


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1986-2016 Der Roller wird 30
Mein Fuhrpark:

SR 50 CE (neues Projekt)

Meine 51er

1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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ckich
Geschrieben am: 30.11.2023, 17:17
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QUOTE (Unhold @ 28.11.2023, 19:24)
QUOTE (ckich)

Richtig per STVZO/FZV sind beim KKR keine Blinker verbindlich vorgeschrieben.

Allerdings wenn ein KKR die BE mit Blinker erlangt hat, haben die dann auch dran zu sein...

Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht.
Wenn im Gesetz steht, dass Blinker am Kleinkraftrad nicht Pflicht sind, dann müssen da auch keine dran sein, egal was in der BE steht.


Aha, dann kann ich also auch an meiner 83er und 87er S51 das Bremslicht abbauen und andere auch.

Willst du allen ernstes sagen ein Fahrzeug muss nicht seiner BE entsprechen,
die erlischt nicht wenn daran Veränderungen/Umbauten gemacht werden _uhm.gif

Und für was werden dann bei Umbauten/Veränderungen, dann so genannte Änderungsabnahmen durch die Prüfstellen gemacht ?


QUOTE (vondi @ 30.11.2023, 09:20)
Im meinen Papieren steht eh nur S51 ohne jegliche Typ-Bezeichnung.


Dann sind das wohl keine echten. _uhm.gif

Alle die ich in der Hand hatte, ob KTA-BE oder KBA Zweischrift, in den
Stande die Typenbezeichnung und die KTA Nummer.

Die KTA Nummer ist nun mal bei einer S51 N eine andere als zb. einer S51 B1

Auf der KTA BE steht unter "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.:"
je nach Ausführung steht da
1477-1 = S51 N
1477-2 = S51 B1-3
1477-3 = S51 B1-4
1477-4 = S51 B2-4
1477-5 = S51 Enduro
1477-5 = S51 C
und unter "Fahrzeugtyp" die Typenbezeichnung

Bei den KBA Zweitschriften steht die Typenbezeichnung über der FIN und die KTA-Nr. unter K
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ckich
Geschrieben am: 30.11.2023, 18:07
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QUOTE (docralle @ 30.11.2023, 16:53)
Bei den Fahrzeugen, welche nach der Wende von Band liefen, genauer unter dem Label Fahrzeugwerk Suhl, wurden ab 1993 PVL-Anlagen verbaut. Der alte Zulieferer war anscheinend schon zu teuer. Die Rester waren inzwischen aufgebraucht. Was leider von diesen Anlagen nicht Überliefert wurde, ist die Gesamtleistung auf der Wechselspannungseite. Vermutlich nicht mehr als 70W. Ab diesen Zeitpunkt konnte man sich die Mopeds im Praktiker kaufen.

Soviel ich weiß soll die PVL 60W haben.
Ob das die Gesamtleistung oder nur die Lichtleistung ist, weiß ich nicht.
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Unhold
Geschrieben am: 01.12.2023, 15:36
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Also in sämtlichen meiner Betriebserlaubnisse, egal ob noch aus der DDR stammend, ob vom KBA Flensburg oder von der DEKRA steht nirgendwo nix von Blinkern drin ... wink.gif

... und falls da irgendwer in Uniform (m/w/d) Langeweile hat, dann halte ich ihm/ihr/es gerne das Gesetzbuch unter die Nase.


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der Unhold
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ckich
Geschrieben am: 04.12.2023, 13:29
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QUOTE (Unhold @ 01.12.2023, 15:36)
Also in sämtlichen meiner Betriebserlaubnisse, egal ob noch aus der DDR stammend, ob vom KBA Flensburg oder von der DEKRA steht nirgendwo nix von Blinkern drin ... wink.gif

... und falls da irgendwer in Uniform (m/w/d) Langeweile hat, dann halte ich ihm/ihr/es gerne das Gesetzbuch unter die Nase.

Was steht da auf dem was als Betriebserlaubnis mitführen sollst ->
"Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.:" xxxx-x
Da musst du schon mal ins original bzw. in die vollständige , was Aktenorder umfasst, schauen.........


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Unhold
Geschrieben am: 04.12.2023, 15:37
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Na ja, diese Mühe, da rein zu schauen mache ich mir gar nicht erst, denn ein bundesdeutsches Gesetz, hier die StVZO, ist das höherrangigere Recht gegenüber dem Verwaltungsakt irgendeiner Behörde. Im Übrigen waren auch in der DDR laut Gesetz an Kleinkrafträdern "Fahrtrichtungsanzeiger" keine Pflicht.
Zudem gehe ich davon aus, dass sich im Zweifel auch kein gestresster Polizist am Straßenrand die Mühe machen wird, sich da irgendeinen Wisch heraus zu suchen und durch zu lesen, nur, um am Ende einzusehen, dass es umsonst war.

Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld. biggrin.gif


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der Unhold
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vondi
Geschrieben am: 06.12.2023, 08:59
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Vorallen funktionierten zu Ostzeiten diese störanfäligen Binker bei den meisten eh nie richtig und waren fast immer nach unten gedreht. So war jedenfalls meine Beobachtung. Ich denke heutzutage ist das sicher besser geworden.

Gruß, Frank.
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