Headerlogo Forum


  AntwortenNeues ThemaUmfrage

> Helmpflicht beim Mofa
Saxonier
Geschrieben am: 06.05.2014, 11:30
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 81
Mitgliedsnummer.: 1583
Mitglied seit: 01.10.2008



ich habe da mal ne frage.
mir begegnen häufiger Fahrräder mit Benzinmotor(keine E-Bikes) und Mofa-schild,aber ohne helm.
gibt es keine helmpflicht beim Mofa?
gut ich würde nie ohne fahren,muß mir aber noch was zeitgenössisches fürs SL1 besorgen,da drauf mit integralhelm,nee,da macht man sich zum klops


--------------------
Mein Fuhrpark:
Skoda Favorit,Bj.1994,Simson Star SR4-2/1,Bj.1972,Jawa Mustang,Bj.1973,Mofa Simson SL1s,Bj.1971
PME-MailWebseite
Top
Raphael
Geschrieben am: 06.05.2014, 12:06
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5864
Mitgliedsnummer.: 1772
Mitglied seit: 31.12.2008



Leichtmofa bis 20Km/H --- keine Helmpflicht (z.B. eine Saxonette).

Ab Mofa 25Km/H besteht Helmpflicht.

Gruss,
Raffi


--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




altearmee.org
PM
Top
Rush
Geschrieben am: 06.05.2014, 14:45
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 3549
Mitgliedsnummer.: 5410
Mitglied seit: 17.04.2012



Ich würde sagen , sobald man am Straßenverkehr teilnimmt (egal ob mit Motor oder ohne...bei Fußgängern natürlich nicht) muss man einen Helm tragen ! Auch ,,nur" auf dem Fahrrad . Immer!


--------------------
MfG Rico
OST-Fahrzeugefahrer grüßen OST-Fahrzeugefahrer!....
Besser man hat was und braucht's nicht als braucht was und hat's nicht
PME-Mail
Top
Raphael
Geschrieben am: 06.05.2014, 23:28
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5864
Mitgliedsnummer.: 1772
Mitglied seit: 31.12.2008



Rico , "müssen" musst du nicht . Sicherer ist es natürlich .

Gruss,
Raffi


--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




altearmee.org
PM
Top
mulchhüpfer
Geschrieben am: 24.07.2014, 10:03
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2852
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010



QUOTE (Rush @ 06.05.2014, 14:45)
Ich würde sagen , sobald man am Straßenverkehr teilnimmt (egal ob mit Motor oder ohne...bei Fußgängern natürlich nicht) muss man einen Helm tragen ! Auch ,,nur" auf dem Fahrrad . Immer!

Für Radfahrer gibt es keine Helmpflicht, weil befürchtet wird dass die Zahl der Radfahrer bei Einführung einer Helmpflicht stark zurückginge. Bzw. die Attraktivität des Fahrradfahrens so weit reduziert ist dass keiner mehr Bock drauf hat. Unfälle vermeiden indem man gar nicht mehr am Straßenverkehrs teilnimmt, kann keine Lösung sein. Mir würde eine Helmpflicht das Hobby ebenfalls verdrießen. Man gefährdet niemand anderen damit, wenn man ohne Helm fährt, sondern allein sich selbst. Deshalb sollte es auch die freie Entscheidung jedes einzelnen sein ob man Helm trägt oder nicht. Aus meiner Sicht brauchen wir überhaupt keine Helmpflicht, auch nicht für Motorrad. Die meisten Motorradfahrer würden auch ohne Pflicht den Helm aufsetzen, dafür würde man nicht gleich von der Polizei angehalten werden wenn man mit dem Moped mal im Dorf ohne Helm zum Bäcker knattert...
Die gleiche Meinung habe ich auch zu anderen Selbstschutz-Fragen, wie etwa Anschallpflicht - sinnlose Regulierungswut ist das. Sowas sollte jeder Fahrer vor Ort in der individuellen Situation für sich selbst entscheiden dürfen. Der Gipfel sind für mich die z.b. bei VW eingebauten Pieper, die sofort losnerven wenn man unangeschnallt fährt. Und wenn es aufm Feldweg ist... oder wenn man ein Paket auf den Beifahrersitz ablegt...


--------------------
PME-Mail
Top
GrasserBenno
Geschrieben am: 24.07.2014, 11:57
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 3915
Mitgliedsnummer.: 5580
Mitglied seit: 12.06.2012



Hüpfer, an sich vertrete ich deine Meinung.

Aber es gibt dann doch etwas wo die Allgemeinheit mit reinspielt.
Wenn du es für dich selber riskierst ohne Helm zu fahren (man riskiert nur sich). Ist es an sich OK und wie gesagt, ich kann deine Einstellung verstehen.

ABER:
Wenn du ohne Helm eine Verletzung bekommst, die mit Helm nicht gewesen wäre dann: MUSS DIE ALLGEMEINHEIT DEINEN ARTZ USW. BEZAHLEN
genau so siehts beim anschnallen aus.
Bedeutet: Du riskierst zwar nur deine Gesundheit, aber das Geld von anderen.


ps. Helmpflich bei 'angetriebenen' Fahrrädern ist noch nicht wirklich sicher geregelt. Es gibt noch immer Lücken im Gesetz. Vor allem jetzt ,wo die Pedelec's und andere Elektrofahrräder in den Umlauf kommen.
(Meines wissens ist bisher alles nur auf Verbrennungsmotoren ausgerichtet)


--------------------
PME-Mail
Top
kradschütze
Geschrieben am: 24.07.2014, 22:12
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1473
Mitgliedsnummer.: 6158
Mitglied seit: 27.01.2013



Wenn der Hüpfer kein Hartzi ist, bezahlt er eine KV. Seine OP zahlt er dann irgendwie selbst. Weg mit den Helmen!


--------------------
Gruß, Sven
PME-Mail
Top
docralle
Geschrieben am: 26.07.2014, 07:05
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 6808
Mitgliedsnummer.: 3883
Mitglied seit: 01.10.2010



Besser ist, da reicht ein einfacher Jet-Helm mit E-Zulassung. Helme aus der ehemaligen DDR ohne E-Zulassung sind nur noch gedultet, wie es die Versicherung sieht, ist eine andere Sache. Wesendlich seltener sind dafür die DDR-Helme mit E-Zulassung, weil erst in die 1980er die Kennzeichnung kam. Problem, diese hatten ein Pur-Schaumstoffausfütterung, welche mittlerweile zerbröselt.

Du kannst aber auch die orginalen Wermachtshelme aufsetzen. Dann darfst du auch dich nicht wundern, das die Ordnungshüter dich böse anschauen wink.gif


--------------------
Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
Mein Fuhrpark:

SR 50 CE (neues Projekt)

Meine 51er

1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
PME-Mail
Top
Raphael
Geschrieben am: 26.07.2014, 07:30
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5864
Mitgliedsnummer.: 1772
Mitglied seit: 31.12.2008



QUOTE (docralle @ 26.07.2014, 08:05)
Du kannst aber auch die orginalen Wermachtshelme aufsetzen. Dann darfst du auch dich nicht wundern, das die Ordnungshüter dich böse anschauen wink.gif

Das stimmt nicht. Geduldet werden die alten Helme auch nur dann , wenn sie zum Motorradfahren gebaut wurden .
Bauhelme, Stahlhelme etc. sind ausdrücklich verboten .

Gruss,
Raffi


--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




altearmee.org
PM
Top
Raphael
Geschrieben am: 26.07.2014, 07:35
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5864
Mitgliedsnummer.: 1772
Mitglied seit: 31.12.2008



Sonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des §21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben.

Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.

Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (August 2008) hinsichtlich unserer Anfrage zu sonstigen Kraftrad-Schutzhelmen lautet wie folgt: „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“


--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




altearmee.org
PM
Top
ENIGMA
Geschrieben am: 26.07.2014, 16:25
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2358
Mitgliedsnummer.: 2215
Mitglied seit: 11.05.2009



Das sagt einem schon der vernünftige Verstand,das man heutzutage einen Wehmachtshelm nicht als Schutzhelm auf dem Krad benutzt. Da kann man ja gleich einen Bauhelm aufsetzen,beide sind gedacht um Schläge von kleineren Bruchstücken,die allerdings keine extreme Geschwindigkeiten haben,abzufangen. Und nicht um den Kopf zu schützen wenn der auf was hartes aufklatscht oder auf dem Aspahlt schlittert. dry.gif
Das wäre ein fürchterliches Ergebniss.

Aber selbst ich benutze bei Oldtimerfahrten Keinen E.Helm,sondern ne alte Eierhalbschale,aber das ist mein eigenes mir Bewusstes Risiko und die auch Ausnahme .Wenigstens weiss ich,das der Helm mal für Kradfahrer konzipiert war,wenn er auch kaum Sicherheit bietet,aber wenigtens mehr als ein blanker Stahlhelm mit nacktem Lederschweissband als Innenfütterung . Das ist sicher auch der Gedanke vom Gesetztesgeber,sonst wären die auch schon längst verboten.
PME-Mail
Top
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen Optionen AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter