Helmpflicht beim Mofa
Saxonier |
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ich habe da mal ne frage. mir begegnen häufiger Fahrräder mit Benzinmotor(keine E-Bikes) und Mofa-schild,aber ohne helm. gibt es keine helmpflicht beim Mofa? gut ich würde nie ohne fahren,muß mir aber noch was zeitgenössisches fürs SL1 besorgen,da drauf mit integralhelm,nee,da macht man sich zum klops
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Mein Fuhrpark: Skoda Favorit,Bj.1994,Simson Star SR4-2/1,Bj.1972,Jawa Mustang,Bj.1973,Mofa Simson SL1s,Bj.1971
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mulchhüpfer |
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QUOTE (Rush @ 06.05.2014, 14:45) | Ich würde sagen , sobald man am Straßenverkehr teilnimmt (egal ob mit Motor oder ohne...bei Fußgängern natürlich nicht) muss man einen Helm tragen ! Auch ,,nur" auf dem Fahrrad . Immer! |
Für Radfahrer gibt es keine Helmpflicht, weil befürchtet wird dass die Zahl der Radfahrer bei Einführung einer Helmpflicht stark zurückginge. Bzw. die Attraktivität des Fahrradfahrens so weit reduziert ist dass keiner mehr Bock drauf hat. Unfälle vermeiden indem man gar nicht mehr am Straßenverkehrs teilnimmt, kann keine Lösung sein. Mir würde eine Helmpflicht das Hobby ebenfalls verdrießen. Man gefährdet niemand anderen damit, wenn man ohne Helm fährt, sondern allein sich selbst. Deshalb sollte es auch die freie Entscheidung jedes einzelnen sein ob man Helm trägt oder nicht. Aus meiner Sicht brauchen wir überhaupt keine Helmpflicht, auch nicht für Motorrad. Die meisten Motorradfahrer würden auch ohne Pflicht den Helm aufsetzen, dafür würde man nicht gleich von der Polizei angehalten werden wenn man mit dem Moped mal im Dorf ohne Helm zum Bäcker knattert... Die gleiche Meinung habe ich auch zu anderen Selbstschutz-Fragen, wie etwa Anschallpflicht - sinnlose Regulierungswut ist das. Sowas sollte jeder Fahrer vor Ort in der individuellen Situation für sich selbst entscheiden dürfen. Der Gipfel sind für mich die z.b. bei VW eingebauten Pieper, die sofort losnerven wenn man unangeschnallt fährt. Und wenn es aufm Feldweg ist... oder wenn man ein Paket auf den Beifahrersitz ablegt...
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docralle |
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Besser ist, da reicht ein einfacher Jet-Helm mit E-Zulassung. Helme aus der ehemaligen DDR ohne E-Zulassung sind nur noch gedultet, wie es die Versicherung sieht, ist eine andere Sache. Wesendlich seltener sind dafür die DDR-Helme mit E-Zulassung, weil erst in die 1980er die Kennzeichnung kam. Problem, diese hatten ein Pur-Schaumstoffausfütterung, welche mittlerweile zerbröselt. Du kannst aber auch die orginalen Wermachtshelme aufsetzen. Dann darfst du auch dich nicht wundern, das die Ordnungshüter dich böse anschauen
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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Raphael |
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QUOTE (docralle @ 26.07.2014, 08:05) | Du kannst aber auch die orginalen Wermachtshelme aufsetzen. Dann darfst du auch dich nicht wundern, das die Ordnungshüter dich böse anschauen |
Das stimmt nicht. Geduldet werden die alten Helme auch nur dann , wenn sie zum Motorradfahren gebaut wurden . Bauhelme, Stahlhelme etc. sind ausdrücklich verboten .
Gruss, Raffi
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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Raphael |
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Sonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des §21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben.
Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (August 2008) hinsichtlich unserer Anfrage zu sonstigen Kraftrad-Schutzhelmen lautet wie folgt: „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“
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Das sagt einem schon der vernünftige Verstand,das man heutzutage einen Wehmachtshelm nicht als Schutzhelm auf dem Krad benutzt. Da kann man ja gleich einen Bauhelm aufsetzen,beide sind gedacht um Schläge von kleineren Bruchstücken,die allerdings keine extreme Geschwindigkeiten haben,abzufangen. Und nicht um den Kopf zu schützen wenn der auf was hartes aufklatscht oder auf dem Aspahlt schlittert.  Das wäre ein fürchterliches Ergebniss. Aber selbst ich benutze bei Oldtimerfahrten Keinen E.Helm,sondern ne alte Eierhalbschale,aber das ist mein eigenes mir Bewusstes Risiko und die auch Ausnahme .Wenigstens weiss ich,das der Helm mal für Kradfahrer konzipiert war,wenn er auch kaum Sicherheit bietet,aber wenigtens mehr als ein blanker Stahlhelm mit nacktem Lederschweissband als Innenfütterung . Das ist sicher auch der Gedanke vom Gesetztesgeber,sonst wären die auch schon längst verboten.
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