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> KBA papiere 2020
gs51
Geschrieben am: 14.05.2020, 22:37
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wenn das noch so möglich ist, könnte das funktionieren, nach meiner Info geht das z.Z nur über die KBA (zumindest für die 60km/h)

die Leistungsdaten P4 sind sehr fraglich nur 3800 U/min und weitere Fahrzeugrelevante Daten stimmen auch nicht oder fehlen

kann man nur versuchen bei der Zulassungsstelle den Stempel zu erlangen, wenn die keine weitere Fragen haben Glück gehabt, ansonsten kann es schwierig werden (könnte ja auch ein Import sein) oder abwarten bis die Papiere kommen, dann sollte aber nicht die B1-4 beantragt worden sein?

GRuß erstmal von mir Heiko
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chrumi
Geschrieben am: 14.05.2020, 22:54
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Das ist ja der Witz bei den Dekra-Papieren. Du kannst mit irgendeinem umgebauten Fahrzeug dahin fahren ohne irgendwelche Unterlagen und eine Vollabnahme machen.
Habe ich selbst schon gemacht.
Beantragst du Papiere beim KBA werden (mittlerweile) alle Ungereimtheiten aufgezeigt.
Das heißt, die überprüfen die Rahmennummer auf Model, Baujahr und Importfahrzeugen. Neuerdings fordern die auch Fotos vom Fahrzeug. Hast du ein Reimportrahmen bekommst du keine Papiere.
Die haben alle Rahmennummern mit entsprechendem Model auf einer Liste.
Das miese dabei ist, dass so viele Reimportfahrzeuge sehr billig eingekauft wurden, bei der Dekra (die das nicht interessiert) abgenomen werden, und teuer verkauft werden.
Das ist eventuell auch beim Rahmen von Latze so.


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Gruß Mike

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hallo-stege
Geschrieben am: 14.05.2020, 22:55
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Da es sich bei deiner Simson mit der FIN 63336xx um eine S 51/1E1-H (Ungarn Export) handelt, hättest Du Dir den KBA Antrag sowieso sparen können wink.gif


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chrumi
Geschrieben am: 14.05.2020, 22:58
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Dann hat sich mein Verdacht also bestätigt. sad.gif
Oder handelt es sich vielleicht um einen Ersatzrahmen?
Das wird "Latze" gar nicht gefallen.


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chrumi
Geschrieben am: 14.05.2020, 23:11
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Ich glaube jetzt kennen wir das Fahrzeug besser als seinen Besitzer. rolleyes.gif


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Gruß Mike

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docralle
Geschrieben am: 15.05.2020, 05:20
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Das liegt eher an denen mit dem Kittel. Ich habe es selbst erlebt, beim Roller. Nicht hat der ganze Spaß 70€ gekostet, nur wegen der AHZ, wo beim PKW schon allein die Anleitung als ABE zählt und nicht mehr eintragungspflichtig ist.

Dafür habe ich bei der Rennleitung die wenigsten Probleme bei der Kontrolle, da Siegel drauf.


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
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1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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SimsonFAN!
Geschrieben am: 15.05.2020, 09:06
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Also hier waren grundsätzlich wieder mal unehrliche Leute am Werk. Vlt. für latze nochmal kurz zusammengefasst:

> Ursprünglich ist das Moped (zumindest der Rahmen) eine späte S51/1 ("S51 Strich 1", also Nachfolgerbaureihe mit 12V), Modell E1-H (wie hallo-stege mitteilte wink.gif )

> Es ist also ein Export-Modell, welches in Deutschland aufgrund der techn. Abweichungen nicht betrieben werden darf, da dieses Modell hier nie für deutsche Straßen genehmigt wurde (das KBA wird deine Anfrage auf Betriebserlaubnis einfach ablehnen)

> Nun wollen unehrliche Leute das Teil in Deutschland natürlich trotzdem als betriebsfähig verkaufen, also sind sie ohne Unterlagen zur Dekra (diesen Weg nutzt man eigentlich nur zur Abnahme techn. Veränderungen). Da das Moped technisch sehr gut da steht, wird gutgläubig dieser Bericht ausgestellt; die Fahrgestell-Nr. hinterfragt dort im Normalfall niemand.

An dieser Stelle eine Anmerkung: hätte man da mit offenen Karten gespielt, wäre möglicherweise alles rechtlich korrekt gelaufen! Die geringen techn. Änderungen der Exportmaschinen sind ein Witz und lassen ohne Probleme auf ein entsprechendes deutsches Modell abändern und dies kann schließlich durch eine Prüfstelle bestätigt werden. Hier wurde aber wahrsch. nix davon erzählt und einfach behauptet, es ist eine ganz normale (deutsche) S51 B1-4 mit Umbau auf Enduro.


> Nun hast du auf jeden Fall diesen Bericht und die vorbereitete BE und könntest damit auf deine Zulassungsstelle. Die stempeln dir das ab, tragen noch paar Daten ein und stellen höchstwahrsch. keine weiteren Fragen.

> da ist doch alles gut, oder?

Tja, zumindest wird es nie wieder jemanden interessieren; du wirst auch in Zukunft das jährlich benötigte kleine Versicherungskennzeichen bekommen, da Versicherungen meines Wissens keine Fahrgestell-Nr. hinterfragen.

Kritisch sind aus meiner Sicht zwei Fälle: ein schlimmer Unfall und der Weiterverkauf. Weil in diesen Situationen Rückfragen an das KBA geschehen könnten und dann ginge ein ordentlicher Zirkus los cry.gif

Um diese Betrügerei zu unterbinden, kann man nur raten, sich immer die KBA-Papiere ausstellen zu lassen oder noch besser man bekommt die Originale beim Kauf dazu!


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Viele Grüße,
Benjamin


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Andi0105
Geschrieben am: 15.05.2020, 10:04
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Vielleicht verstehe ich das Problem nicht?

Wenn du ein Auto importierst, was es in D so nicht gab, machst du bei der Dekra die Vollabnahme, die drucken Dir ein Zettelchen aus mit dem Du bei der Zulassung deine Papiere bekommst.
Dann kannst du damit fahren. Im Falle eines Unfalls passiert da genau nichts anderes, wie mit einem Auto, was schon immer in D zugelassen war.
Und auch beim Weiterverkauf sehe ich da keinen Unterschied. Es ist alles abgenommen und für D zulässig.

Und ob man nun 20 Wochen auf den KBA Wisch wartet oder sich innerhalb weniger Tage alles bei Dekra und Zulassungstelle organisiert, macht außer Zeit und ein paar Euro keinen Unterschied.

Positiver noch ist zu erwähnen, dass wenn das Fahrzeug der Dekra vorgetellt wird, auch der technische Zustand geprüft wird. Beim KBA gibts ja für jeden Bastelrotz mit deutscher Nummer Papiere.

Ich sehe jetzt kein Problem drin, das o.g. Fahrzeug in den Betrieb zu nehmen.
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hallo-stege
Geschrieben am: 15.05.2020, 10:32
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Wenn die Zulassungsstelle aufgrund eines Dekra/TÜV/GTÜ/KÜS etc. Gutachtens die Betriebserlaubnis erteilt (hat), sehe ich ausser dem Betrugstatbestand des Verkäufers (er muss ja angeben, das es sich um einen Reimport handelt) auch kein Problem ...


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chrumi
Geschrieben am: 15.05.2020, 11:08
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Probleme könnte es aber wegen 60 Kmh Regelung geben. Das Fahrzeug bzw. der Rahmen war nicht vor 1992 in Deutschland zugelassen und dürfte somit nur 50 Kmh fahren. hmm.gif


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ddr-driver
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:01
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QUOTE (chrumi @ 15.05.2020, 11:08)
Probleme könnte es aber wegen 60 Kmh Regelung geben. Das Fahrzeug bzw. der Rahmen war nicht vor 1992 in Deutschland zugelassen und dürfte somit nur 50 Kmh fahren. hmm.gif

Ist aber hinfällig, da es abgenommen wurde und die 60km/h bestätigt wurden.

Also latze, fahr mit den Zetteln von der DEKRA zur Zulassungsstelle und lass sie Dir abstempeln. Dann einfach aufsteigen und losfahren. Das ist halt Deutschland, irgendwo gibt es immer einen Weg.

Unsere Zulassungsstelle bietet die Mopeds übrigens 3 Wochen auf und man muss eine eidesstaatliche Erklärung ablegen woher das Fahrzeug kommt und wie die Papiere weggekommen sind, bevor sie die BE unterschreibt und besiegelt. (Kosten mit DEKRA ca. 120€) Quasi gleicher Werdegang wie bei den großen Kfzs. Da lob ich mir doch das KBA.

Ob das richtig von denen gehandhabt wird würde mich mal interessieren, ist nämlich erst seit kurzem so. Früher gabs die Unterschrift und das Siegel gleich unter die BE vom Moped.


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latze
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:05
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Mahlzeit, ok ich werde nächste woche mal zur zulassungsbehörde gehen und das mitnehmen was ich habe und stelle mich unwissend mal sehen was bei rauskommt. mfg

p.s habe 1800 € bezahlt ist das zu viel gewesen?
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chrumi
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:08
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Zuviel hast du nicht bezahlt. Wenn das Fahrzeug so gut da steht wie auf dem Foto zu sehen ist.


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Andi0105
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:09
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QUOTE (hallo-stege @ 15.05.2020, 11:32)
Wenn die Zulassungsstelle aufgrund eines Dekra/TÜV/GTÜ/KÜS etc. Gutachtens die Betriebserlaubnis erteilt (hat), sehe ich ausser dem Betrugstatbestand des Verkäufers (er muss ja angeben, das es sich um einen Reimport handelt) auch kein Problem ...

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Voll und ganz deiner Meinung.
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latze
Geschrieben am: 15.05.2020, 12:10
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