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> Hilfe! Moped ohne Papiere gekauft
DreadMax
Geschrieben am: 15.03.2019, 14:04
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Ich habe mir eine RIGA MINI gekauft. Gebaut in der UdSSR, Baujahr 1989, 50 ccm, 40 km/h.

Hersteller "Riga Motorcycle Works" (Sarkana Zvaigzne)

Gekauft in Deutschland.

Ich habe: Kaufvertrag, eine Fotokopie vom Gutachten §18 Stvzo vom gleichen Moped

Was mache ich um eine Zulassung oder ABE zu bekommen?


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 15.03.2019, 14:26
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QUOTE (DreadMax @ 15.03.2019, 14:04)
Was mache ich um eine Zulassung oder ABE zu bekommen?

Zum TÜV fahren und eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen lassen. smile.gif


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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DreadMax
Geschrieben am: 15.03.2019, 14:33
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Danke!

Aber brauche ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für TÜV? Oder Eigentumsnachweis?

Und wo bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der Polizei oder Verkehrsamt?

Ich war beim Verkehrsamt und die Dame hat mir gesagt, dass ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkäufer kriegen soll, der Verkäufer aber antwortet nicht auf meine Mails.


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Simson Liebhaber
Geschrieben am: 15.03.2019, 16:52
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Normalerweiße reicht als Eigentumsnachweis ein Kaufvertrag, du kannst ja vor dem Kauf auch mit der Rahmennummer zur Polizei gehen und Fragen ob die Nummer in Fahndung steht.

Das kostet dich nix und dauert max 5min. Auf Wunsch kannst du dir das auch Schriftlich geben lassen, das ist dann die Undenklichkeitserklärung.

Eigentumsnachweiß ist immer der Kaufvertrag, da du damit das Eigentum an dem Fahrzeug erworben hast, insofern es nicht geklaut worden ist.


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Gruß Tom


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ddr-driver
Geschrieben am: 15.03.2019, 18:40
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Wichtig ist, dass ein Fahrzeug dieser Serie in Deutschland eine ABE bekommen hat, sprich zugelassen wurde. Wenn es dieses Moped in Deutschland noch nie gegeben hat, wird es sehr schwer mit der Zulassung, da die neuen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Wenn das Fahrzeug in Deutschland eine ABE bekommen hat, kannst Du dir das Moped bei der Dekra oder Tüv abnehmen lassen, bekommst dann ein Gutachten ausgestellt, was dann von der Zulassungsstelle beglaubigt werden muss. Danach kannst Du los fahren. smile.gif


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mopedfan34
Geschrieben am: 10.09.2020, 10:03
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hallo

bin auch der Meinung wie Simson Liebhaber....als Eigentumsnachweise würde ein Kaufvertrag eigentlich genügen müssen. Finde generell seine Vorgehensweise gut...würde es wahrscheinlich auch genauso machen.

LG
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ckich
Geschrieben am: 10.09.2020, 14:08
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QUOTE (DreadMax @ 15.03.2019, 14:33)
Danke!

Aber brauche ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für TÜV? Oder Eigentumsnachweis?

Und wo bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der Polizei oder Verkehrsamt?

Ich war beim Verkehrsamt und die Dame hat mir gesagt, dass ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkäufer kriegen soll, der Verkäufer aber antwortet nicht auf meine Mails.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Zulassungsstelle verlangt und diese musste man beim KBA beantragen.
Das war mal so.
https://www.kba.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zentra...cheinigung.html

"Ich habe: Kaufvertrag, eine Fotokopie vom Gutachten §18 Stvzo vom gleichen Moped"
Gutachten §18 STVZO gibt es schon ewig nicht mehr.
Es muss eine Abnahmen nach §21 (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeug) macht werden durch eine Prüfstelle.

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ddr-driver
Geschrieben am: 10.09.2020, 17:50
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QUOTE (ckich @ 10.09.2020, 14:08)
QUOTE (DreadMax @ 15.03.2019, 14:33)
Danke!

Aber brauche ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für TÜV? Oder Eigentumsnachweis?

Und wo bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der Polizei oder Verkehrsamt?

Ich war beim Verkehrsamt und die Dame hat mir gesagt, dass ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkäufer kriegen soll, der Verkäufer aber antwortet nicht auf meine Mails.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Zulassungsstelle verlangt und diese musste man beim KBA beantragen.
Das war mal so.
https://www.kba.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zentra...cheinigung.html

Wie ist das denn nun mit diesem "aufbieten"? Unsere Zulassungsstelle macht das jetzt immer generell 3 Wochen, egal ob Moped oder LKW. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Handelt da jemand auf eigene Faust? Oder dürfen die Zulassungsstellen sogar selber über ihr Vorgehen entscheiden?


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ckich
Geschrieben am: 11.09.2020, 13:00
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QUOTE (ddr-driver @ 10.09.2020, 17:50)
QUOTE (ckich @ 10.09.2020, 14:08)
QUOTE (DreadMax @ 15.03.2019, 14:33)
Danke!

Aber brauche ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für TÜV? Oder Eigentumsnachweis?

Und wo bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der Polizei oder Verkehrsamt?

Ich war beim Verkehrsamt und die Dame hat mir gesagt, dass ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkäufer kriegen soll, der Verkäufer aber antwortet nicht auf meine Mails.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Zulassungsstelle verlangt und diese musste man beim KBA beantragen.
Das war mal so.
https://www.kba.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zentra...cheinigung.html

Wie ist das denn nun mit diesem "aufbieten"? Unsere Zulassungsstelle macht das jetzt immer generell 3 Wochen, egal ob Moped oder LKW. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Handelt da jemand auf eigene Faust? Oder dürfen die Zulassungsstellen sogar selber über ihr Vorgehen entscheiden?

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR...icationFile&v=4

Wenn die Ausländischen Papiere da sind entfällt das mit der Aufbietung.
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ddr-driver
Geschrieben am: 14.09.2020, 18:17
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Interessant, laut der PDF ist nur eine 14-tägige Aufbietungsfrist zulässig. hmm.gif


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