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> KBA 2021, Neues Formular KBA
ckich
Geschrieben am: 26.01.2021, 23:08
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Ich habe letztes Jahr bei der Dekra 90,10€ bezahlt, plus 39.80€ auf der Zulassungstelle.
Prüfstellen haben alledings zum 1.1.2021 die Gebühren angehoben,
Da jetzt für so eine 21er Abnahme plus die Gebühren auf der Zulassungstelle, bei 150-160€ liegen.

Hier stellt die Prüfstelle normal kein Gutachten mit 60km/h aus und wenn doch, stempelt die Zulassungstelle die nur ab, wenn man Nachweisen kann das es ein DDR Modell ist.
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Andi0105
Geschrieben am: 27.01.2021, 08:38
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QUOTE (ddr-driver @ 26.01.2021, 19:26)
Der Weg über die DEKRA ist zwar möglich jedoch mit höheren Kosten und Aufwand verbunden als beim KBA. Schade eigentlich, denn die Fahrzeuge kommen doch trotzdem mit 60km/h auf die Straße, obwohl sie vom KBA abgelehnt wurden.

Dafür ist das alles innerhalb von ein paar Tagen erledigt wink.gif
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ddr-driver
Geschrieben am: 27.01.2021, 12:28
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Also in unserem Kreis ist man da mit mindestens 150€ komplett dabei. Allein die eidesstaatliche Erklärung kostet schon 40-50€. Dann kommt noch das abstempeln dazu und natürlich das Gutachten.

Dazu sollte man sich genau überlegen was man bei der eidesstaatlichen Erklärung sagt, sonst geht man ganz schnell ohne Papiere nach Hause.


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ckich
Geschrieben am: 27.01.2021, 13:52
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Hat von mir noch keiner gewollt.
Zu was auch ?
Das KBA stellt ja auch ohne eine eidesstaatliche Erklärung, eine Zweitschrift aus.

Ich weis das, wenn der Zulassungteil 1 oder 2 (Fahrzeugbrief) weg ist, eine verlangt wird und da auch noch eine "Aufbietung" gemacht wird.
Wenn die "Aufbietung" abgelaufen ist (4Wochen), erst dann wird ein neuer
Zulassungsteil 1 und 2 ausgestellt.


Problem ist halt das es bei den Weg über ein 21er Abnahme in der Regel nur eine BE mit maximal 50km/h als KKR gibt.

Habe es schon erlebt das jemand stolz seine 60km/h BE präsentiert hat und wie sich dabei herausstellt, war es nach dieser als LKR eingestuft.
Das war den Besitzer überhaupt nicht bewusst das es nach seiner BE kein KKR ist sondern ein LKR und somit ein großen Kennzeichen brauch, eine gültige HU und A1 Führerschein damit er sie überhaupt fahren darf.
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vondi
Geschrieben am: 27.01.2021, 17:05
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Hey was sind denn das mittlerweile für Preise bei der Dekra ??? Ich habe 2008 da genau 38,70 Euro gelassen, sogar mit Eintragung eines Lenkers. Ich schätze auf der Zulassungsstelle waren dann noch mal so 20-30 Euro fällig. Das war es dann aber auch.

Gruß, Frank.
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Zwiebacksäge
Geschrieben am: 27.01.2021, 17:15
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QUOTE (Freak @ 25.01.2021, 12:20)
QUOTE (Zwiebacksäge @ 24.01.2021, 13:36)
Hallo zusammen,
was ist denn mit der klassischen Beantragung der ABE über das HTML Formular vom KBA:
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Fahrze...enfte_node.html
Da steht nix von Bildern einreichen etc. dann dabei. Hab es die Tage ausgefüllt und abgeschickt, so wie die letzten Jahre auch.
Versteh grad nicht, weshalb hier 2 unterschiedliche Beantragungsvarianten mit unterschiedlichen Aufwänden verfügbar sind  _uhm.gif 
Nein, beim KBA hab ich da noch nicht nachgefragt.

Schönen Sonntag noch
Nico

Moin,

das ist so leider nicht ganz richtig. Im Antrag direkt steht jetzt auch drin das es komplette Fahrzeuge sein müssen. Ebenso wird auf die DDR Produktion verwiesen. Daraus schließe ich das bei den online Anträgen dann nach 20 Woochen die Frage nach den Fotos kommen wird. So wie es jetzt schon war wenn die Nummer nicht konkret als Export auszuschließen war. Nur jetzt halt generell.

Antragsformular HTML

Siehe Foto.

Viel bescheidener finde ich das jetzt auch in dem Fall Gebühren fällig werden wenn die ABE nicht ausgestellt werden kann.

Servus,

ja, das ist ja gut und schön, dass das im pdf-Antrag so drin steht. Nur, das pdf öffne ich nicht mal ansatzweise, wenn ich vorher beim html Formular abbiege und das ausfülle.
Generell ist es halt sinnvoll und dient dem besseren Verständnis, wenn man die Nutzer/Anwender darlegt, was wann benutzt werden sollte und warum. Und das schon auf der entsprechenden Hauptseite. Das dürfte zusätzlich Zeit- und Arbeitsaufwände (Brief mit der Bitte Fotos nachzusenden etc.) verringern.
Wie gesagt, Anfrage beim KBA hierzu läuft, sobald ich was habe, meld ich mich wieder.

Schönen Nachmittag noch


--------------------
Fuhrpark:
Simson S50 B; Bj. 1975 gelb
Simson S50 B; Bj. 1975 grün
Simson S50 B; Bj. 1975 saharabraun
MZ ETS 250; Bj. 1970 rot
Jawa 50 Typ 23 Mustang; Bj. 1973 rot
Standpark:
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Victoria KR20 LG; Bj. 1936
DKW 500 SB
u.a.
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ddr-driver
Geschrieben am: 27.01.2021, 18:40
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QUOTE (ckich @ 27.01.2021, 13:52)
Hat von mir noch keiner gewollt.
Zu was auch ?
Das KBA stellt ja auch ohne eine eidesstaatliche Erklärung, eine Zweitschrift aus.

Ich weis das, wenn der Zulassungteil 1 oder 2 (Fahrzeugbrief) weg ist, eine verlangt wird und da auch noch eine "Aufbietung" gemacht wird.
Wenn die "Aufbietung" abgelaufen ist (4Wochen), erst dann wird ein neuer
Zulassungsteil 1 und 2 ausgestellt.


Problem ist halt das es bei den Weg über ein 21er Abnahme in der Regel nur eine BE mit maximal  50km/h als KKR gibt.

Habe es schon erlebt das jemand stolz seine 60km/h BE präsentiert hat und wie sich dabei herausstellt, war es nach dieser als LKR eingestuft.
Das war den Besitzer überhaupt nicht bewusst das es nach seiner BE kein KKR ist sondern ein LKR und somit ein großen Kennzeichen brauch, eine gültige HU und A1 Führerschein damit er sie überhaupt fahren darf.

Tja wieso und weshalb die bei uns eine eidesstaatliche Erklärung bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen wollen frag ich mich auch. War vor ein paar Jahren noch nicht so.

Jedenfalls ist das bei uns nötig, inkl. zweiwöchiger Aufbietungsfrist. Praktisch genauso wie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Danach bekommt man aber seine 60km/h eingetragen und abgestempelt.


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Andreas51
Geschrieben am: 27.01.2021, 19:52
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Hallo,
was muß man denn da eidestattlich erklären?

Andreas
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boerdy61
Geschrieben am: 27.01.2021, 19:57
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QUOTE (ddr-driver @ 27.01.2021, 19:40)
QUOTE (ckich @ 27.01.2021, 13:52)
Hat von mir noch keiner gewollt.
Zu was auch ?
Das KBA stellt ja auch ohne eine eidesstaatliche Erklärung, eine Zweitschrift aus.

Ich weis das, wenn der Zulassungteil 1 oder 2 (Fahrzeugbrief) weg ist, eine verlangt wird und da auch noch eine "Aufbietung" gemacht wird.
Wenn die "Aufbietung" abgelaufen ist (4Wochen), erst dann wird ein neuer
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Tja wieso und weshalb die bei uns eine eidesstaatliche Erklärung bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen wollen frag ich mich auch. War vor ein paar Jahren noch nicht so.

Jedenfalls ist das bei uns nötig, inkl. zweiwöchiger Aufbietungsfrist. Praktisch genauso wie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Danach bekommt man aber seine 60km/h eingetragen und abgestempelt.

Es wird halt zu viel geklaut und die Preise für zulassungsfreie sind inzwischen teilweise höher als für zulassungspflichtige Fahrzeuge.


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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Geschrieben am: 27.01.2021, 19:59
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Wenn du überhaupt eine abgeben solltest, (dann die Lüge) , das du die alte ABE verloren hast mad.gif

Aber wie schon einmal erwähnt, es wäre mir auch neu, das das für ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug notwendig wäre.

Bei Fahrzeugen wo TEIL1 UND 2 fehlt, ist es auf jeden Fall notwendig.
Man benötigt einen Eigentumsnachweis. Kaufvertrag reicht niemals aus.


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boerdy61
Geschrieben am: 27.01.2021, 20:17
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Und in einer eidesstattlichen Erklärung eine Falschangabe zu machen, wird extrem ungemütlich.


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Gruß Thorsten

boerdy61

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Geschrieben am: 27.01.2021, 21:46
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Genau das sollst du aber bestätigen. Wenn du das nicht kannst, muss der Besitzer vor dir, die eidesstattliche abgegeben. Wenn der es nicht war, dessen Vorbesitzer und soweiter und soweiter.
Also das ist dann quasi unmöglich, das zu bewerkstelligen.


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ckich
Geschrieben am: 28.01.2021, 12:39
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QUOTE (m@ngo @ 27.01.2021, 19:59)
Man benötigt einen Eigentumsnachweis. Kaufvertrag reicht niemals aus.

Kaufvertrag ist ein Eigentumsnahweis.
Eigentümer ist der das Fahrzeug erworben und Kaufvertrage belegt das nun mal wer es erworben hat.



Eidesstattlicher Erklärung

Eidesstattlicher Erklärung vom Vorbesitzer
und was macht man wenn der für mich nicht mehr greifbar ist, weil dieser zb. verstorben ist, Alzheimer hat oder unbekannt verzogen ist ?

Also muss es auch einen anderen Weg geben, ohne diese Eidesstattlicher Erklärung.

Wenn ich Fahrzeug ohne Papiere gekauft habe, musste man früher eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA für diese Fahrzeug beantragen mit dieser hat dann die Zulassungsstelle neue Papiere ausgestellt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, hat das KBA, nach Ablauf einer gewissen Frist, die erst nach der Beantragung ablaufen muss, zugesendet "Aufbietung".

Heute in digitalen Zeitalter machen das die Zulassungsstellen und das ist sogar gesetzlich geregelt.
https://www.kba.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zentra...cheinigung.html

Die Zulassungsstelle prüft eh nach ob gegen die FIN was vorliegt.
Wie ob eine Diebstahlanzeige vorliegt, ob den Fahrzeug die BE entzogen wurde usw. die "Aufbietung" ist nichts anderes nur das das noch eine gewisse Frist ablaufen muss ob eventuell noch was nach kommt.

Die Tatsache das das KBA eine Zweitschrift ohne Eidesstattlicher Erklärung erstellt.
Von da schon sehen ich das schon als Willkür der Zulassungsstelle an wenn die zwingende eine Eidesstattlicher Erklärung verlangt.
Auch weil nur um eine BE geht und nicht um ein KFZ Brief bzw. zulassungspflichtigen Fahrzeug.

Hier mal was wo es auch um eine BE geht.
https://www.bussgeldkatalog.org/betriebserl...aubnis_verloren







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Freak
Geschrieben am: 29.01.2021, 13:47
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Was mir eben auffiel:

Man hat auch den Onlineantrag etwas abgespeckt. Früher wollte man ja wissen Lenker flach oder hoch, Auspuff ebenso. Schallzeicheneinrichtung (Geiles Wort), Blinker, Spiegel etc.

Habe eben für nen SL1 beantragt da waren die Punkte nicht mehr vorhanden. Läuft wohl wirklich generell auf Fotos hinaus.

Ebenso habe ich eben von der Post eine ABE für ein SL1 geholt welche ich schon am 31.08. beantragt habe. Das ging ohne Fotos. Aber für die S50B1 und S51B1, die ich zeitgleich beantragt habe, wollten sie letzte Woche Fotos haben.
Na ich bin ja mal gespannt wie wird.


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Mfg Philipp alias Freak

---->Aktuelle Teilegesuche<----

Kniebleche ES 250/2
EHR / VDO 20" Tachoantrieb
ETZ Tacho & DZM mit Plastenadel (Beispielfoto)
Tacho für 64er Star (Wie KR 50nur mit 70er Skala) Beispielfoto


wer was hat, bitte per PN melden.
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Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 29.01.2021, 14:47
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Heute hatte ich einen Brief in der Post. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Als begründung steht drin: meine Typschilder sind nicht Original.

Sind die auch nicht, was ich aber Null als Problem gesehen habe...

Meine Meinung verfestigt sich, die wollen die Simsons weg haben. Nach 2 Min in einer Suchmaschine ist zu lesen das jeder ein Typschild nachfertigen darf, wenn die Angaben Inhaltlich stimmen.

Naja, zum Glück habe ich für ein Projekt die Originalen Papiere noch gefunden und was ich mit dem zweiten mache, das weiß ich noch nicht.

Ich wünsche Euch allen viel Glück mit diesem Amt!



--------------------
Grüße Robert

Wer IFA fährt,fährt NIE verkehrt !

Meine Fahrzeuge:

SR 2 von 1959 --> Gligg

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S 51/1 E von 1990 Alltagsmoped --> Gligg

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