KBA 2021, Neues Formular KBA
Zwiebacksäge |
|
Mitglied
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 38
Mitgliedsnummer.: 8880
Mitglied seit: 16.05.2016
|
QUOTE (Freak @ 25.01.2021, 12:20) | QUOTE (Zwiebacksäge @ 24.01.2021, 13:36) | Hallo zusammen, was ist denn mit der klassischen Beantragung der ABE über das HTML Formular vom KBA: https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Fahrze...enfte_node.html Da steht nix von Bildern einreichen etc. dann dabei. Hab es die Tage ausgefüllt und abgeschickt, so wie die letzten Jahre auch. Versteh grad nicht, weshalb hier 2 unterschiedliche Beantragungsvarianten mit unterschiedlichen Aufwänden verfügbar sind Nein, beim KBA hab ich da noch nicht nachgefragt.
Schönen Sonntag noch Nico |
Moin, das ist so leider nicht ganz richtig. Im Antrag direkt steht jetzt auch drin das es komplette Fahrzeuge sein müssen. Ebenso wird auf die DDR Produktion verwiesen. Daraus schließe ich das bei den online Anträgen dann nach 20 Woochen die Frage nach den Fotos kommen wird. So wie es jetzt schon war wenn die Nummer nicht konkret als Export auszuschließen war. Nur jetzt halt generell. Antragsformular HTMLSiehe Foto. Viel bescheidener finde ich das jetzt auch in dem Fall Gebühren fällig werden wenn die ABE nicht ausgestellt werden kann. |
Servus,
ja, das ist ja gut und schön, dass das im pdf-Antrag so drin steht. Nur, das pdf öffne ich nicht mal ansatzweise, wenn ich vorher beim html Formular abbiege und das ausfülle. Generell ist es halt sinnvoll und dient dem besseren Verständnis, wenn man die Nutzer/Anwender darlegt, was wann benutzt werden sollte und warum. Und das schon auf der entsprechenden Hauptseite. Das dürfte zusätzlich Zeit- und Arbeitsaufwände (Brief mit der Bitte Fotos nachzusenden etc.) verringern. Wie gesagt, Anfrage beim KBA hierzu läuft, sobald ich was habe, meld ich mich wieder.
Schönen Nachmittag noch
--------------------
momentaner Fuhrpark: Simson S50 B; Bj. 1975 gelb MZ ETS 250; Bj. 1970 rot Jawa 50 Typ 23 Mustang; Bj. 1973 momentaner Standpark: Simson S50 B; Bj. 1975 grün u.a.
|
|
|
boerdy61 |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5468
Mitgliedsnummer.: 1054
Mitglied seit: 21.01.2008
|
QUOTE (ddr-driver @ 27.01.2021, 19:40) | QUOTE (ckich @ 27.01.2021, 13:52) | Hat von mir noch keiner gewollt. Zu was auch ? Das KBA stellt ja auch ohne eine eidesstaatliche Erklärung, eine Zweitschrift aus.
Ich weis das, wenn der Zulassungteil 1 oder 2 (Fahrzeugbrief) weg ist, eine verlangt wird und da auch noch eine "Aufbietung" gemacht wird. Wenn die "Aufbietung" abgelaufen ist (4Wochen), erst dann wird ein neuer Zulassungsteil 1 und 2 ausgestellt.
Problem ist halt das es bei den Weg über ein 21er Abnahme in der Regel nur eine BE mit maximal 50km/h als KKR gibt.
Habe es schon erlebt das jemand stolz seine 60km/h BE präsentiert hat und wie sich dabei herausstellt, war es nach dieser als LKR eingestuft. Das war den Besitzer überhaupt nicht bewusst das es nach seiner BE kein KKR ist sondern ein LKR und somit ein großen Kennzeichen brauch, eine gültige HU und A1 Führerschein damit er sie überhaupt fahren darf. |
Tja wieso und weshalb die bei uns eine eidesstaatliche Erklärung bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen wollen frag ich mich auch. War vor ein paar Jahren noch nicht so.
Jedenfalls ist das bei uns nötig, inkl. zweiwöchiger Aufbietungsfrist. Praktisch genauso wie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Danach bekommt man aber seine 60km/h eingetragen und abgestempelt.
|
Es wird halt zu viel geklaut und die Preise für zulassungsfreie sind inzwischen teilweise höher als für zulassungspflichtige Fahrzeuge.
--------------------
Gruß Thorsten
boerdy61
Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
|
|
|
m@ngo |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1437
Mitgliedsnummer.: 7560
Mitglied seit: 05.08.2014
|
Wenn du überhaupt eine abgeben solltest, (dann die Lüge) , das du die alte ABE verloren hast Aber wie schon einmal erwähnt, es wäre mir auch neu, das das für ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug notwendig wäre. Bei Fahrzeugen wo TEIL1 UND 2 fehlt, ist es auf jeden Fall notwendig. Man benötigt einen Eigentumsnachweis. Kaufvertrag reicht niemals aus.
--------------------
stay tuned - mfg m@ngo
|
|
|
ckich |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 414
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017
|
QUOTE (m@ngo @ 27.01.2021, 19:59) | Man benötigt einen Eigentumsnachweis. Kaufvertrag reicht niemals aus. |
Kaufvertrag ist ein Eigentumsnahweis. Eigentümer ist der das Fahrzeug erworben und Kaufvertrage belegt das nun mal wer es erworben hat. Eidesstattlicher Erklärung Eidesstattlicher Erklärung vom Vorbesitzer und was macht man wenn der für mich nicht mehr greifbar ist, weil dieser zb. verstorben ist, Alzheimer hat oder unbekannt verzogen ist ? Also muss es auch einen anderen Weg geben, ohne diese Eidesstattlicher Erklärung. Wenn ich Fahrzeug ohne Papiere gekauft habe, musste man früher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA für diese Fahrzeug beantragen mit dieser hat dann die Zulassungsstelle neue Papiere ausgestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, hat das KBA, nach Ablauf einer gewissen Frist, die erst nach der Beantragung ablaufen muss, zugesendet "Aufbietung". Heute in digitalen Zeitalter machen das die Zulassungsstellen und das ist sogar gesetzlich geregelt. https://www.kba.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zentra...cheinigung.htmlDie Zulassungsstelle prüft eh nach ob gegen die FIN was vorliegt. Wie ob eine Diebstahlanzeige vorliegt, ob den Fahrzeug die BE entzogen wurde usw. die "Aufbietung" ist nichts anderes nur das das noch eine gewisse Frist ablaufen muss ob eventuell noch was nach kommt. Die Tatsache das das KBA eine Zweitschrift ohne Eidesstattlicher Erklärung erstellt. Von da schon sehen ich das schon als Willkür der Zulassungsstelle an wenn die zwingende eine Eidesstattlicher Erklärung verlangt. Auch weil nur um eine BE geht und nicht um ein KFZ Brief bzw. zulassungspflichtigen Fahrzeug. Hier mal was wo es auch um eine BE geht. https://www.bussgeldkatalog.org/betriebserl...aubnis_verloren
|
|
|
Bockwurst-mit-Senf |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 851
Mitgliedsnummer.: 8514
Mitglied seit: 26.10.2015
|
Heute hatte ich einen Brief in der Post. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Als begründung steht drin: meine Typschilder sind nicht Original.
Sind die auch nicht, was ich aber Null als Problem gesehen habe...
Meine Meinung verfestigt sich, die wollen die Simsons weg haben. Nach 2 Min in einer Suchmaschine ist zu lesen das jeder ein Typschild nachfertigen darf, wenn die Angaben Inhaltlich stimmen.
Naja, zum Glück habe ich für ein Projekt die Originalen Papiere noch gefunden und was ich mit dem zweiten mache, das weiß ich noch nicht.
Ich wünsche Euch allen viel Glück mit diesem Amt!
--------------------
Grüße Robert Wer IFA fährt,fährt NIE verkehrt ! Meine Fahrzeuge: SR 2 von 1959 --> GliggKR 50 von 1961 --> Gligg----Projekt ruht im Moment S 51/1 E von 1990 Alltagsmoped --> GliggS 51 B 2-4 von 1979 - Vorserie --> GliggS 51 N von 1986 --> GliggMKH/M2 von 1981 --> Gligg
|
|
|
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|