Ein Wertgutachten (WGU) lohnt sich in jedem Fall!
Allein schon, wenn sich mal ein Unfall ereignet oder der Vogel wirklich mal gestohlen werden sollte.
Bei einem Schadensgutachten nach einem unverschuldetetn VU sind die Versicherungen nämlich extrem seltsam und wollen grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert erstatten...
Und der liegt mit Gewissheit weit unter dem tatsächlichen Preis. Da hilft ein WGU schon ganz erheblich, um den "Denkprozess" des Sachbearbeiters zu unterstützen bzw. als Entscheidungshilfe für einen Richter im Zivilprozess!
Noch schlimmer ist es, wenn plötzlich gar nichts mehr da ist, was der Gutachter begutachten könnte (Diebstahl)..., da gab es schon die abenteuerlichsten Argumentationen der eigenen Versicherungen, um sich um die vollständigen Zahlungen zu drücken!
Kleiner Praxistipp: Ein WGU machen lassen (Kosten sind von Gutachter zu Gutachter verschieden...) und jährlich erneuern lassen ( kostet meist gar nix, wenn sich nix verändert hat). Dann bist Du immer auf der sicheren Seite!
Viele Grüße
Mattes, der ein Lied von störrischen Sachbearbeitern singen kann
Geiler als original? Geht nicht...