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Sooooo,
hatte eben ein klärendes Gespräch mit einem Herren vom TÜV. Die VAPE braucht vom Hersteller eine Zulassung, was einer vorherigen Prüfung zu unterziehen muß. Rein rechtlich ist es, wenn dies nicht vorhanden ist, nicht zulässig. Am sichersten ist es, eine orig. mit Bauartzulassung für 12V zu verbauen. Da ich meine 2 S 51 aber schon umgebaut habe bleibt es so.
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Hallo Enrico und Sebastian ,
meines Wissens steht in der neuen Betriebserlaubnis, die die Prüforganisation ausgestellt hat, noch Mokick drin! Ich werde das mir mal beim nächsten Treffen zeigen lassen. Dann gibt es auch Fotos- ich weis schon jetzt, nicht jedermanns Sache, aber mir gefällt es auch. Einige Sachen hätte ich anders gelöst- na ja es ist nicht mein Fzg.