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> Ein Hochwasser Katastrophenbericht, So sieht die Wahrheit aus
Blaster
Geschrieben am: 03.10.2010, 20:13
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Nun gut aber das stammt nicht von mir. Gebe nur das weiter was die Görlitzer BF so erzählt. Dabei habe ich noch gar nicht den Zaun erwähnt der beim letzten Hochwasser angeblich fortgespült wurde.
Also beschwerde dich mal bei dehnen sind ja schlieschlich euer Leute.
Find es auch etwas Absonderlich wie man bei euch über andere Gemeinden redet.
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NorbertE
Geschrieben am: 03.10.2010, 20:14
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Die Inzuchtrunde hatte ich schon erklärt: ich weiss nicht, wo es herkommt, es ist eher scherzhaft gemeint, muss ja aber wohl irgend einen Hintergrund haben. wink.gif

Blaster`s Spruch mit "Krieg zu Ende" werd wohl ich mir hier regional auf die Fahne schreiben müssen. cool.gif
Immer, wenn wir davon sprechen, dass da vermeintlich Einer keine Ahnung hat, was falsch macht oder ich selbst in eine Gegend komme, die ich nicht kannte, sag ich immer: "Jungs, ich weiss nicht, ob die dort wissen, dass der Krieg zu Ende ist". laugh.gif
Mitgebracht habe ich diesen Spruch (er stammt also nicht von mir) von einem Allgäuer, mit dem ich montagemässig mal nördlich von Schweinfurt war. Ein Nest mitten in der Pampa, aber der Pensionschef(wo ich schlief) hatte eine Suhler Büchse. thumbsup.gif Ein Jäger also. Und immer, wenn der mit der Flinte loszog, sagte der Allgäu-Bayer in seinem Dialekt zu mir:" Jo, schau, die wissen net, doas der Krieg zu Ende is. Schau, jeden Toag missns losziehn" laugh.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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Blaster
Geschrieben am: 03.10.2010, 20:28
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Habe noch ein paar Fotos vom Einsatz.
Man sieht schon wie gelangweilt die Kameraden aussehen

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Blaster
Geschrieben am: 03.10.2010, 20:30
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Und hier mal 2 Vertreter der Presse.
Linkes RTL, rechts Pro 7

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Blaster
Geschrieben am: 28.10.2010, 22:16
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Nachtrag

Leider ist diese Geschichte noch nicht zu Ende, und hat ein bitteres Beigeschmack. Wir wurden Unterwegs Geblitzt, weil wir bei Rot über die Ampel sind, alle 5 Fahrzeuge die im Konvoi waren. Anfangs fanden wir das Lustig. Das Lachen ist jetzt aber allen vergangen, den die Stadt hat ein Bußgeld bekommen und das betrifft alle Gemeinden die dabei waren. Die Stadt ist in Widerspruch gegangen, und wir dachten es ist damit erledigt. Ist es aber nicht. Die Bußgeldstelle besteht auf dem Bußgeld und will den Namen des Maschinisten der das Fahrzeug gelegt hat. Es zählt auch nicht das wir mit Sondersignal gefahren sind, und das Katastrophenalarm ausgelöst wurde. So wie ich heute erfahren habe wollen die wissen warum wir mit Sondersignal gefahren sind, ob das Nötig war und und und.
Die wollen den Fahrer echt ans Bein Pissen!! Das Problem ist er macht das zwar Freiwillig Haftet aber in diesem Fall mit seinem Privatvermögen. Das heißt also wenn er dafür ein Fahrverbot bekommt ist er sein Job los.

Fazit ist
Wie heißt der dämliche Werbespruch der überall rumhängt
wir suchen Helden.
Na ganz toll
So einfach ist es ein Held zu sein
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enrico-82
Geschrieben am: 29.10.2010, 06:59
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Hmm Ihr wart doch zu einem Einsatz im Hochwassergebiet - führt Ihr darüber "Tagebuch" - wenn ja kopieren hinschocken und unterlegen das man im Einsatz war.

Wenn die Leute das nicht sehen hat die Behörde im Barndfall ja irgendwie ein Problem - "Ja wir haben alles da - Löschzüge, Drehleitern alles - aber keinen Fahrer ..."


Ist eben ein lustiges Land voller lustiger Schreibtischtäter! mad.gif


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Viele Grüße,
Enno


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OTRIUS
Geschrieben am: 29.10.2010, 07:12
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Moin,

nur wenn die Einsatzzentrale Sondersignal befohlen hat, darf zu schnell und über rote Ampeln gefahren werden. Dieses wird im Einsatzbuch schriftlich festgehalten. Für Kolonnenfahrt gilt zwar auch Sondersignal, aber berechtigt nicht, sich über die STVO hinwegzusetzen. Die Strafe kann daher fällig werden, so blöd es auch klingt...

Gruß Christian


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Dazzle
Geschrieben am: 29.10.2010, 10:53
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QUOTE (Blaster @ 28.10.2010, 22:16)
Nachtrag

Leider ist diese Geschichte noch nicht zu Ende, und hat ein bitteres Beigeschmack. Wir wurden Unterwegs Geblitzt, weil wir bei Rot über die Ampel sind, alle 5 Fahrzeuge die im Konvoi waren. Anfangs fanden wir das Lustig. Das Lachen ist jetzt aber allen vergangen, den die Stadt hat ein Bußgeld bekommen und das betrifft alle Gemeinden die dabei waren. Die Stadt ist in Widerspruch gegangen, und wir dachten es ist damit erledigt. Ist es aber nicht. Die Bußgeldstelle besteht auf dem Bußgeld und will den Namen des Maschinisten der das Fahrzeug gelegt hat. Es zählt auch nicht das wir mit Sondersignal gefahren sind, und das Katastrophenalarm ausgelöst wurde. So wie ich heute erfahren habe wollen die wissen warum wir mit Sondersignal gefahren sind, ob das Nötig war und und und.
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Örtliche Presse drauf aufmerksam machen, für den Fall das die Einsatzzentrale Sondersignal befohlen hat. Ist immer amüsant wie die "Organe" reagieren, wenn die sich in der Zeitung lesen ;-)


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Calle
Geschrieben am: 29.10.2010, 10:59
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QUOTE (OTRIUS @ 29.10.2010, 07:12)
Moin,

nur wenn die Einsatzzentrale Sondersignal befohlen hat, darf zu schnell und über rote Ampeln gefahren werden. Dieses wird im Einsatzbuch schriftlich festgehalten. Für Kolonnenfahrt gilt zwar auch Sondersignal, aber berechtigt nicht, sich über die STVO hinwegzusetzen. Die Strafe kann daher fällig werden, so blöd es auch klingt...

Gruß Christian

So hab ich es auch öfters erlebt. Trotz Blaulicht schwimmt die Kolonne normal im Verkeehr mit.


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Dessateur
Geschrieben am: 29.10.2010, 11:23
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Kinder, Kinder, Kinder...

Ein Sonderfahrzeug hat immer Sonderrechte.
Man darf Sonderrecht und Wegerecht nicht verwechseln.

Vieleicht sollten sich die betroffenen Gemeinden bei einem Verkehrsrechtsexperten mal einen Rat einholen.

MfG
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kiwi1702
Geschrieben am: 01.11.2010, 21:47
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Sonder- und Wegerechte dürfen in Anspruch genommen werden, um erhebliche Schäden an Gesundheit und Sachwerten zu verhindern bzw. einzudämmen, sowie Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden.

Bei Abfahrt besitzt das Alarmstichwort Gültigkeit, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, das garnix war.

Wenn euer Wehrleiter und Bürgermeister, sowie der Kreisbrandmeister keine Schwachköpfe sind, so ist das Strafmandat schneller Geschichte als eure Einsatzfahrt gedauert hat, da anhand der Daueraufzeichnung der Leitstelle die Alarmierung nachgewiesen werden kann und ich denke nicht, dass die Leitstelle die Inanspruchnahme von Sonderrechten verwährt hat (auch das kann nachgewiesen werden).

Nehmt euch sicherheitshalber nen Anwalt...

Gruß Lars
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