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> Allgemeine Verkehrskontrolle,...., Tuning schön, die rechtlichen Folgen,.??
Rennleitung
Geschrieben am: 16.10.2012, 12:26
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Hallo an die Fans von Simson und Co.,

wie Ihr aus meinem Namen entnehmen könnt, hat dieser etwas mit meinem Beruf zu tun. Warum bin ich hier? Nun ich kann mich als Einer der Wenigen bezeichnen, welcher nicht nur die Kelle hebt, sondern Tuning 10 Meter gegen den Wind riecht.

In meiner Region bin ich,...naja,..."bekannt". Ich denke von mir selber behaupten zu können, dass ich mehr Gnade walten lasse als Recht. Ich will keinem ,meist jungen Menschen das Leben verbauen. Doch immer wieder sehe ich, wie diese Fahrer sich von dem gefährlichen Halbwissen im Internet verleiten lassen und zum Tuning greifen.

60/4 ??? fällt nicht auf!!!

Das sieht kein Bulle,....

Nun,... ich schon. Und auch ein Gutachter im Falle eines Unfalls!!!

Fahren ohne Führerschein? Sch****,....
Pflichtversicherungsgesetz? Mist....

Die Augen werden groß, wenn ich meine Untersuchungsberichte geschrieben habe und den Tatvorwurf eröffne. Ich beobachte viele Foren. Leider muss ich feststellen, dass weniger die Tradition und das Erbe von SIMSON gepflegt wird. Es geht nur darum, wie ich die Karre noch schneller machen kann und die Polizei noch besser vera.... kann.

Ich hoffe in diesem Forum Liebhaber der Fahrzeuge zu finden. Ich bin nicht hier um Täter zu finden. Ich bin hier um meine Hilfe zu rechtlichen Fragen anzubieten. Spaß am Fahren ist OK aber lasst es nicht zum bösen Erwachen kommen. Ich will Euch nicht sagen, wieviele Menschen nach Unfällen mit manipulierten Mopeds vor meinen Augen starben.

Liebe ADMIS,.... ich hoffe in einem vernünftigen Forum zu sein.

Gruß

Rennleitung
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simson willi
Geschrieben am: 16.10.2012, 12:42
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Unregistered









Willkommen im Forum für Originalos !

Auf sowas hatte ich mal gewartet, mal jemanden, den man Fragen stellen kann ob was legal oder illegal ist.

Ich selber bin gegen Tuning, und wenn doch, dann nur bisschen DDR-Mäßig oder halt Umbauten die die Verkehrssicherheit verbessern, wie Bremsen mit außenliegendem Hebel...

Die jenigen die mehr Motorleistung wollen sollen sich ne 125er kaufen oder so aber Motortuning ist im öffentlichen Straßenverkehr schon Sch****, und am schlimmsten dann noch in Verbindung mit gebogenen Obergurt oder lebensgefährlichen Kotflügeln !

Und solche Leute müssen einfach bestraft werden, das ist doch so gesehen Zerstörung des Kulturgutes und die haben doch dann nix gekonnt, wenn die unversichert rumgurken und im Fall eines Unfalles auf den Kosten sitzen bleiben und sich ihr ganzes Leben dumm und dämlich bezahlen !

Viele Grüße und viel Spaß im Forum!

Ps : Fährst du eigentlich selber Simson?
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Saxonia
Geschrieben am: 16.10.2012, 12:56
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Sojemand ist hier schon, einer der es nicht jedem auf die Nase binden will und dennoch immer mit Rat unterstützt.

Sicherlich ein Frischling unsere Rennleitung laugh.gif

Meld dich mal bei denen die stehen drauf wenn sich jemand wie du mit Wohnort meldet thumbsup.gif

http://www.chopperforum.de/index.php

Wenn die Leute einen Führerschein ausgeteilt bekommen wissen sie wie die Gesetze in diesen Fällen sind - mündig genug dürften sie ja auch in deinen Augen sein hmm.gif
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Rennleitung
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:04
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Sagen wir es mal so,.... zahlreiche SIMSONs haben ihr Ende in meinen Händen gefunden. Man war jung un unerfahren,..;-)

Im Moment habe ich eine S51 im Aufbau um günstiger an die Arbeit zu kommen. Zählt man die ganzen Teile zur Präsentation und Schulung der Kollegen dazu,... ja da hätte ich einige Simsons.

Ich muss dazu sagen, ich habe nichts gegen Tuning. Aber bitte nur da, wo es hingehört. Auf die Rennstrecke!!!

Wenn also so ein aufgeregter junger Mann in der Kontrolle vor mir steht und dieser mehr und mehr rafft, dass er lügen kann wie er will, bleibe ich trotzdem Mensch. Anbauteile hier und da,...ist mir egal. Geht es aber an die Leistung ist Schluss mit Lustig!!!

Als die Wende war,...ich war fast volljährig. Auch ich habe damals Tuning betrieben. Nur war bei nem Ritzel, ner Coladose im Puff und den polierten Kanälen in aller Regel Schluss. Daher darf man auch an seinem Moped tunen. Aber seht Euch mal auf den Internetseiten der Tuner um. Es wird alles als absolut unschädlich und rechtlich angeboten. Naja,...und als junger Mensch denke ich mir doch nichts böses und kaufe all das.

Es gibt aber auch die "Fans", welche in den Foren Tipps geben, wie man die Polizei richtig schön vera.... kann. Wie man Tuning so original wie nur möglich aussehen lässt und das nichts besser ist als Leistung,...nur noch mehr Leistung.

Diese Herren haben keine Gnade zu erwarten. Wenn dann noch Einer dabei ist, der schon 28 mal im jugendlichen Alter ein Fahren ohne FS bekommen hat und dem schon 2 S51 vom Staatsanwalt verschrottet wurden,.... dem ist nicht zu helfen.

PS:
Ich bin nicht täglich online aber ich versuche alle Fragen so gut es geht aus "MEINER ERFAHRUNG" zu beantworten.

Gruß
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Rennleitung
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:06
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Davon gehe ich doch mal aus, dass ich nicht der Einzige hier bin aber danke.

Der Frischling wink.gif
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Saxonia
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:15
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Das kann ja heiter werden _clap_1.gif

Ich bitte um genauere Beschreibung des legalen Auspufftunings, der Zylinderbearbeitung etc...

laugh.gif
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pneubusiness
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:21
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Mensch ist der Karle heut gereizt tongue.gif


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MfG Tino

Man(n) lernt nie aus ...


SR1 Bj. 55 maron (original)
SR2 Bj. 59 british racing green
Husqvarna WR240 Bj. 83 weiß
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enrico-82
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:29
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immer geschmeidig bleiben - ich kenne auch Leute die haben zu DDR Zeiten Kolben bearbeitet um einen leichteren Kolben zu haben und mehr PS


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Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
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schwalbe rider
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:30
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Aus dem Grund der Legalität mache ich aus meiner S51 nächstes Jahr warscheinlich eine S70 cool.gif Es ist Möglich einen normalen S51 Rahmen (ohne Enduro) umzumelden! Kostet ca. 100€ thumbsup.gif
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enrico-82
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:32
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Und was machst du mit den Unterzugstreben?

- lese auch gern mehr via PM, bin da nämlich auch dabei...


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Viele Grüße,
Enno


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heiwen
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:33
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Tino, du warst schneller.... wink.gif

Ich finde Deine ehrliche Vorstellung und Meinung sehr erbauend.

Da meine Tochter langsam ins Alter kommt und ich mir mal das eine oder andere S51 angeschaut habe, kann ich nur zustimmen, weit entfernt von einer Betriebserlaubnis...und manchmal ziemlich gefährlich für sich und andere.

Aber ich hoffe doch, du kommst nicht nur als Ratgeber, gerne auch als Hobbyschrauber und -fahrer.

Grüße

Heiko


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"Back to the Roots" mit SR 2 und AWO 425 T Gespann
Nicht das Baujahr oder die Herkunft zählt, sondern die Faszination der Maschine.
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Saxonia
Geschrieben am: 16.10.2012, 13:49
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QUOTE (pneubusiness @ 16.10.2012, 14:21)
Mensch ist der Karle heut gereizt  tongue.gif

Eigendlich nicht, ich komm auch im realen Leben gut mit den Herrn in Blau gut aus, vorrausgesetzt Sie bringen mir den selben Respekt entgegen.

Versucht er mich für dumm zu verkaufen kann ich das ebenso laugh.gif



Pardon aber der Nickname sowie der Vorstellungstitel ist einfach nur zum user posted image



user posted imageKarl
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Heiloe
Geschrieben am: 16.10.2012, 14:02
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Dann fang ich mal an zu fragen an die Rennleitung. Erstmal vorneweg ich bin dafür die Fahrzeuge in einen originalen Zustand zu belassen. Ich halte nichts von Tunning und Leistungssteigerung.
Wie ist das mit den 60er Zylindern, es wird immerwieder behauptet das wäre legal weil das Maß den letzten Schleifmaß entspricht. Ich würde das Ding nicht verbauen stehe aber in meiner Näheren Ümgebung relativ allein mit der Meinung da.
Also normaler 60ccm Zylinder legal oder nicht ?
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Roadrunner335
Geschrieben am: 16.10.2012, 14:16
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Das kann dir auch hier jeder Beantworten. 60cm³ ist illegal...
Du verwechselst das mit dem letzten Reparaturschliff des Zylinders, welcher noch als legal gewertet wird. Dann hast du z.B. beim M5x1 maximal ~54cm³. Das wäre der 6.Reparaturschliff.

Ich muss sagen, dass ich den 63ccm Satz für die alten Schwalben noch am ehesten für sinnvoll halte, um (am Berg) nicht als Verkehrsbehinderung wahrgenommen zu werden.
Als Originalo ist das gefährliche im Straßenverkehr nämlich der Autofahrer. Ich kann schon garnichtmehr zählen, wie oft ich beim überholt-werden ans Fenster hätte klopfen können...
Aber das Gesetz gibt nunmal 50cm³ vor und das respektiere ich auch.


--------------------
Gruß Marcel
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Rennleitung
Geschrieben am: 16.10.2012, 14:54
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Die Antwort ist grundsätzlich richtig,.... 60ccm ist nicht 50!!! Das mit dem 6.R-Schliff ist auch eine nur für Simson gültige Regel. Simson selber hat diese Regel damals aufgestellt und somit besteht Besitzstandwahrung. 53-54ccm ist somit kein Problem, sondern einfach nur eine Folge der,...naja,..Wartung.

Ich betone, dass ich aus der polizeilichen Erfahrung rede. Dies beinhaltet Gespräche mit Staatsanwälten, Richtern und Gutachtern.

Wer einen 60er verbaut macht nix falsch,..... wenn,.... er das Ding nicht auf öffentlichen Straßen betreibt.

Durch den Einbau eines Zylinders mit 60ccm ändert der Halter die Fahrzeugart von Kleinkraftrad in ein Leichtkraftrad. Die BE ist erloschen. Nun müsste man diesen Umbau bei der DEKRA abnehmen lassen. Mit diesen Unterlagen geht es dann zur Zulassungsstelle um die Papiere auf 60ccm "umtragen" zu lassen.

Somit ist das erledigt. Nun musst Du Dich an Deine Versicherung wenden. Ein Leichtkraftrad bedarf einer Anpassung der Versicherung. Es geht weiter. Nun brauchst Du ein amtliches Kennzeichen. Denn ein Leichtkraftrad ist zlassungsfrei und steuerfrei, jedoch Kennzeichenpflichtig. Hierbei findet zwar auch ne Art "Zulassung" statt, ist aber nicht eine wie im üblichen Sinne.

Weiter "Umstände" einer S51 mit 60ccm sind der TÜV und natürlich auch die Notwendigkeit einer FS A1 !!!

Nun wirst Du also von der Polizei angehalten und der 60er wird festgestellt.

Folgen:

-> bei 2 Augen zugedrückt: 50 Euro und Pkt.
-> volles Programm: 90 Euro 4 Pkt
-> wenn der Halter nicht gleich der Fahrer kann auch der sich über 135 Euro freuen
-> BE weg
-> keinen FS A1? Game over!!!!
-> Untersagung der Weiterfahrt. Kann ein langer Weg nach Hause werden

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz????

Darüber streiten sich die Geister. Dieser Tatvorwurf kann durchaus gemacht werden und wenn dies ausreichend und überzeugend begründet wird, wird es für den Fahrer eng.

Gruß

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