Ausnahmeregelung Tagfahrlicht Pflicht ?, Erlaubte Relaisschaltung von Wendezeit
ENIGMA |
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Hallo,als meine Freundin letzes Jahr ihre 150er MZ TS 150 von 1983 bekamm,war in den ganzen Zubehörzeugs ein sehr interessanter Zeitungsartikel dabei,der wohl noch direkt in der Wendezeit oder unmittelbar danach rauskam,jedenfalls ist auf der Rückseite schon von einem Oberbürgermeister von der CDU die Rede. Es geht um die bereits verpflichtende Tagfahrlichtregelung,die zwar bei den kleinen und großen ETZen kein Proplem darstellt,was die Ladeleistung angeht,aber bei den Mopeds und TSen zu Nachlade-Proplemen führt,die den TS Fahrern unter uns bekannt sein dürften. Man hatt sich wohl bei MZ Gedanken darüber gemacht,denn es geht um eine Relaisschaltung in der Schalterstellung 4,unten im Bild,die auch schon an der 150er MZ meiner Freundin realisiert wurde,allerdings hatt die einen sehr nachteiligen Haken,der zum Konflikt mit der Fahrsicherheit und dem Gesetz führen könnte,obwohl diese Schaltung damals explizit erlaubt "war". Es ist die Rede davon,das durch das Relais das Licht im Stand bei niedriger Drehzahl-wie an einer Ampel zB.-erlischt,um Energie zu sparen. nun mache ich gerade die Fahrschule,mein Fahrlehrer meint dazu,das sowas "wahrscheinlich" Bestandsschutz habe,da es ja damals gesetzlich erlaubt sei und dies eh nur ein Tüv Prüfer genau beantworten könnte,doch mal von der eigenen Sicherheit von anderen gesehen zu werden,also auch bei Stop,was würde die Polente sagen,wenn ich auf Grün warte und die sehen mich ohne Licht? Bei Nacht ist das ja noch blöder,da will ich auf keinen fall übersehen werden und ich kann nicht eben mal auf ständiges Ablendlicht schalten,den ist ja schon die letze Schalterstellung 4. Wo kann ich nachschlagen,das dies heute noch Gesetzlich erlaubt sei? Wenn ja,würde ich das auch an meiner 125er Ts umrüsten,den seit Jahren habe ich nur Propleme mit dem viel zu hohem Verbrauch der Batterieleistung vor allem bei täglichen Stadtfahrten. mfg Enrico und Manu
Angefügtes Bild

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hallo-stege |
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QUOTE (ENIGMA @ 05.08.2013, 16:46) | Es ist die Rede davon,das durch das Relais das Licht im Stand bei niedriger Drehzahl-wie an einer Ampel zB.-erlischt,um Energie zu sparen. nun mache ich gerade die Fahrschule,mein Fahrlehrer meint dazu,das sowas "wahrscheinlich" Bestandsschutz habe,da es ja damals gesetzlich erlaubt sei und dies eh nur ein Tüv Prüfer genau beantworten könnte,d |
Wenn es die Schaltung damals gegeben hat und sie im Rahmen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges genehmigt wurde, mag es sogar sein, das sie Bestandsschutz hat (Du sie also nicht ausbauen musst), das nützt Dir nur nichts, weil Du sie nicht benutzen darfst ...
Dazu sagt die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
"I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung ... (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. ..."
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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ENIGMA |
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Alte Halbschalenhelme tragen auch nicht im Ernsttfall zur körperlichen Unversertheit bei,und trotzdem werden sie von den allermeisten Oldifans entgegen alller Vernunft getragen. Natürlich hast Du vollkommen recht mit dem Licht an zur Sicherheit,niemand wird ernsthaft wollen,das er im Straßenverkehr übersehen wird. Doch fahre mal täglich wie ich seit Jahren mit der TS zur Arbeit,und merke das Du nach ein paar Tagen Deine Fahrtrichtung (blinken) nicht mehr anzeigen kannst,oder Dein Bremslicht und Rücklicht kaum noch zu erkennen ist, weil die schwachbrüstige 6V 60 W Anlage mit dem Nachladen bei dem 50km/h Gejukel im Stadverkehr bei zu niedrigen Drehzahlen nicht mehr interher kommt und die Battrie schon wieder leer ist,obwohl man die am letzen Wochenende geladen hatt! Und genau das scheint man damals erkannt zu haben,abslout sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen,hatt mit Sommerlochthema nicht im geringsten zu tun,im Gegenteil,es geht um die Erhöhung der Verkehrsicherheit von TS Fahrern!!!  Im übrigen habe ich ja schon erwähnt,das das Abschalten bei Verkehrsalltag,untauglichen extrem niedriger Drehzahl erfolgt,und wenn dann leuchtet vorne immer noch das Standlicht und hinten das Rücklicht,also ist das kein Vergleich zu Deinem Dich ärgernten Mopedfahrer...
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kradschütze |
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Über TS-Fahrer ärgere ich mich nie, selbst wenn die ohne Licht kommen. Die sind viel zu selten. Wenn ihr aber so viel tüftelt, dann tüftelt doch mal eine Lima, welche ordentlich Strom bringt. Selbst eine Schwalbe fährt heute mit 12 V Vape, hat Xenon und LED. Wenn Du jeden Tag mit der TS unterwegs bist, dann kauf Dir doch mal sowas. Die beschriebe Technik (im Stand aus) gibt es bei den neumodischen Bioautos auch. Wenn diese Start-Stop-Automatik an der Ampel angeht, schaltet das Licht wohl auf Standlicht um. Ich dachte, ich hab das mal gesehen oder es war zumindest mal im Gespräch. Mag bei Autos gut sein, Zweirad soll aber gesehen werden. Ich halte gutes Licht am Krad für lebenswichtig. Das Problem des Übersehenwerdens ist neben dem Rasen Unfallursache Nummer eins. Rasen trifft für uns zum Glück eher nicht zu. Zudem ruft eine Trübe Funzel sofort die Rennleitung auf den Plan, auch nicht immer angenehm. @boerdy61: Ich gehe jetzt Kaffeetrinken! Sven
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Gruß, Sven
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Willy |
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Hi,
den Scheinwerfer schalte ich bei Überlandfahrten, dazu zähle ich auch kleinste Straßen zwischen Feldern hindurch, aus. Wenn mir doch mal ein Traktor entgegen kommt oder ich ein Ortsschild passiere, schalte ich ein. Zudem ist die Tachobeleuchtung abgeklemmt, (ich fahre nur bei Tage mit dem Ding) und hinten leuchtet eine LED. Zu komme ich eigentlich ganz gut zurecht.
Wie ist das mit Tagfahrlicht? Damit habe ich mich noch gar nicht befasst, dürfen Kräder das ansich haben? Mit LED-Technik könnte man da ja satt Strom sparen, natürlich muss man welche finden, die nicht wie ein Fremdkörper an der alten Emme wirken.
Gruß Willy
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Aus UNNA, NRW TS 125 (1984), Suzuki Freewind, R60/6, CB 750 Four, Hexagon GTX 125
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