Headerlogo Forum


Seiten: (4) 1 2 [3] 4  ( Zum ersten neuen Beitrag ) AntwortenNeues ThemaUmfrage

> Freiwillige Zulassung Kleinkraftrad, Zulassung nach §3 FZV
enrico-82
Geschrieben am: 02.04.2017, 20:18
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7031
Mitgliedsnummer.: 1445
Mitglied seit: 05.08.2008



Man kann auch alles schlecht reden rolleyes.gif wink.gif laugh.gif

Ich meinte das irgendwo gelesen zu haben ob im Schwalbennest oder SF.de k.A.
Da gibt es diese Hinweise schon seit mind. letztem Jahr.



--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
PM
Top
kajakaja
Geschrieben am: 03.04.2017, 08:38
Zitat


Newbie
*

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 23
Mitgliedsnummer.: 8373
Mitglied seit: 21.08.2015



Wenn man ein H Kennzeichen will so muss man trotzdem zum TÜV/ DEKRA um den Original und Erhaltungswürdigen Zustand nachzuweisen. Das dürfte bei 75% der Simmen eher schwierig werden, da auch nur Originalteile verbaut sein dürfen, ebenso muss der Motor der Werksmotor sein oder nachgewiesener Maßen binnen 10 Jahren nach Erstzulassung eingebaut worden sein. Eine Simme mit der nachvollziehbaren Historie wird man nur schwer finden.

Steuern werden auch beim H Kennzeichen fällig, auch wenn sie unter 125 ccm hat, dennoch werden 45 für Krafträder pauschal fällig.

Hab alle Varianten durchgerechnet/ nachgeprüft, eine Stino Zulassung ist das einfachste und stressfreiste - aber wer was besonderes will kann sich ja auch am H oder 07 versuchen.


--------------------

MfG
Thomas
PME-Mail
Top
bäcker89
Geschrieben am: 03.04.2017, 10:30
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 605
Mitgliedsnummer.: 4020
Mitglied seit: 23.11.2010



Das mit deinen Auflagen ist völliger Quatsch.
Mann bekommt es auch für Zeitgemäße Umbauten.
PME-Mail
Top
enrico-82
Geschrieben am: 03.04.2017, 10:33
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7031
Mitgliedsnummer.: 1445
Mitglied seit: 05.08.2008



Ist es leider nicht - es ist Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers wink.gif

Und wenn man bedenkt das viele MZA Nachbauteile verbaut haben, die keine Prüfzeichen etc. verwenden oder andere "Varianten" so wird es schwer.

Es ist aber auch völlig Wumpe, da es mehr Geld kosten würde als das Versicherungskennzeichen.

Von meiner Seiten ein Hut ab vor den Leuten, die hier mit dem Büroschimmel gekämpft haben und dies auch gern öffentlich bekannt machen.

An alle Meckerer sei gesagt: Es zwingt Euch niemand dazu tongue.gif


--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
PM
Top
cosca
Geschrieben am: 03.04.2017, 10:36
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 186
Mitgliedsnummer.: 7727
Mitglied seit: 24.10.2014



Das man ein Gutachen für die Zulassung als Oldtimer benötigt ist doch nicht die Frage. Hier war von der HU nach §29 StVZO die Rede.
Besteuert werden Fahrzeuge nicht Kennzeichen. §9 (4) KraftStG stellt lediglich dar, dass für Oldtimer ein Steuersatz gilt und keine Staffelung nach Hubraum.
Die Befreiung nach §3 Nr.1 bleibt aber ausdrücklich erhalten! Oder kennst du einen Kommentar, Urteil etc. wo das in Frage gestellt wird? Das würde mich mal interessieren.
PME-Mail
Top
enrico-82
Geschrieben am: 03.04.2017, 10:54
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7031
Mitgliedsnummer.: 1445
Mitglied seit: 05.08.2008



Nein aber wenn man davon ausgeht, das Die KFZ Art geändert wird ist es genaugenommen kein KKR mehr sondern wird als Oldtimer geführt.

Damit wäre die Besteuerung Pauschal bei ca. 46 EURO.

Solange es keiner von Euch probiert werden wir aber nichts in der Hand haben.


--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
PM
Top
cosca
Geschrieben am: 03.04.2017, 11:26
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 186
Mitgliedsnummer.: 7727
Mitglied seit: 24.10.2014



Da ändert sich nichts an der Fahrzeugart. Das Fahrzeug ist zugelassen, in unserem Fall freiwillig. Und jetzt bekommt es eben nicht das "normale" Kennzeichen zugeteilt, sondern auf Grundlage des Gutachtens ein H-Kennzeichen zugeteilt. Da es aber immer noch ein KKR ist und bleibt, ist es weiterhin steuerfrei. Somit hat das H-Kennzeichen in diesem Fall keine steuerlichen Auswirkungen.
PME-Mail
Top
enrico-82
Geschrieben am: 03.04.2017, 11:55
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7031
Mitgliedsnummer.: 1445
Mitglied seit: 05.08.2008



So du hattest teils Recht und teils will ich mal sagen Auslegungssache tongue.gif

Der Schadstoffschlüssel wird umgewandelt nicht die KFZ Art, hatte das falsch im Kopf.

Den Rest darfst du mir dann nachweisen bei deinem H Kennzeichen am Moped laugh.gif
Ich interpretiere (und genau das ist der Knackpunkt) es als pauschale Versteuerung.

Aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen - wenn es auf amtlichen Wege ist - so und nun ist hier Ende für mich - der eigentlich gute Thread schweift erneut ab. _console.gif


--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
PM
Top
MAWfreund
Geschrieben am: 03.04.2017, 16:56
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 9282
Mitgliedsnummer.: 1628
Mitglied seit: 22.10.2008



Ich habe zum Bsp eine RT 125 und ich habe ein H Kennzeichen, dieses wäre beim Oldtimer pauschal mit 45 Euro besteuert. Aber, da die RT 125ccm hat und Fahrzeuge bis 125ccm Zulassungsfrei sind, werden keine Steuern fällig da sie nicht zugelassen sondern nur angemeldet ist. Somit Steuerfrei. Das gilt für alle Kkr bis 125ccm und zwar ausnahmslos. Daher kann man ein H Kennzeichen durchaus fahren, erst bei mehr als 125ccm werden die 45-Euro bedingt durch die Zulassung fällig. Das Fahrzeug ist also nicht als Oldtimer zugelassen sondern “angemeldet mit amtlichem Kennzeichen“ als Oldtimer.

Alle bis 125ccm sind übrigens zulassungsfrei in Deutschland.

Angefügtes Bild
Angefügtes Bild


--------------------
DDR Mopeds und Motorräder
Simson Fahrräder aus allen Epochen,
von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
PME-Mail
Top
MAWfreund
Geschrieben am: 03.04.2017, 17:09
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 9282
Mitgliedsnummer.: 1628
Mitglied seit: 22.10.2008



QUOTE (enrico-82 @ 03.04.2017, 11:54)
Nein aber wenn man davon ausgeht, das Die KFZ Art geändert wird ist es genaugenommen kein KKR mehr sondern wird als Oldtimer geführt.

Damit wäre die Besteuerung Pauschal bei ca. 46 EURO.

Solange es keiner von Euch probiert werden wir aber nichts in der Hand haben.

Das stimmt so nicht, ein KKR bleibt immer ein KKR, auch als Oldtimer, da es ja zulassungsfrei ist. Auf welcher Grundlage will man auch Steuern für ein nicht zugelassenes Fahrzeug erheben?

Einfach gesagt habe ich keine Oldtimer Zulassung sondern ein Oldtimer gutachten, damit ist das Fahrzeug angemeldet aber nicht zugelassen.

Ich fahre so seit Jahren und zahle nur Versicherung.


Angefügtes Bild
Angefügtes Bild


--------------------
DDR Mopeds und Motorräder
Simson Fahrräder aus allen Epochen,
von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 03.04.2017, 18:08
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1183
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



QUOTE (kajakaja @ 03.04.2017, 09:38)
Wenn man ein H Kennzeichen will so muss man trotzdem zum TÜV/ DEKRA um den Original und Erhaltungswürdigen Zustand nachzuweisen. Das dürfte bei 75% der Simmen eher schwierig werden ...

Echt ?

Ich hab Sperber und Super 80 auf "H" und das war völlig unproblematisch, sie sind auch weiterhin steuerfrei und Ori-Zustand ...

So einen Bastel-Umbaukram hab ich sowieso nicht, jedenfalls nicht für die Straße ...


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
cosca
Geschrieben am: 03.04.2017, 18:51
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 186
Mitgliedsnummer.: 7727
Mitglied seit: 24.10.2014



QUOTE (hallo-stege @ 03.04.2017, 18:08)
Echt ?

Ich hab Sperber und Super 80 auf "H" und das war völlig unproblematisch, sie sind auch weiterhin steuerfrei und Ori-Zustand ...

So einen Bastel-Umbaukram hab ich sowieso nicht, jedenfalls nicht für die Straße ...

Ohne Gutachten? Das hätte ich nicht erwartet. Aber gut, wenn`s das Amt mitmacht. biggrin.gif
PME-Mail
Top
hallo-stege
Geschrieben am: 03.04.2017, 20:38
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1183
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008



Natürlich mit Gutachten, völlig unproblematisch wink.gif


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
PME-MailWebseite
Top
cosca
Geschrieben am: 03.04.2017, 20:51
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 186
Mitgliedsnummer.: 7727
Mitglied seit: 24.10.2014



Dann hab ich dich mißverstanden. Beinahe hätte ich den Glauben an die deutsche Bürokratie verloren. Genauso geht das biggrin.gif
PME-Mail
Top
kajakaja
Geschrieben am: 07.04.2017, 10:16
Zitat


Newbie
*

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 23
Mitgliedsnummer.: 8373
Mitglied seit: 21.08.2015



Das mit dem H wundert mich nun, im Zusammenhang mit den RT´s und der Steuer, die stehende Ausage meine ZS ist pauschale Steuer wird fällig, Kubik egal weil pauschal - ich nehme an hier gibt's aber wieder keine Schnittstelle zwischen Hauptzollamt und Zulassungsstelle.. Das sind ja lt. Neuland LKRäder, die zwar Zulassungsbefreit aber Kennzeichenpflichtig sind, somit zählt ja der ganze Zynober mit der HU da rein.

Hier in Sachsen wird um die Oldizulassung bei der DEKRA echt heiß gekocht, da kann manchmal schon ein neuer Spiegel oder ein anderes Rücklicht das Zünglein an der Waage sein, das ist aber auch Prüferabhängig. Von der Dekra gibt's genaue Begutachtungsregeln hierzu: http://www.gerolt.de/oldtimerservice/H%20K...20Gutachten.pdf



--------------------

MfG
Thomas
PME-Mail
Top
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen OptionenSeiten: (4) 1 2 [3] 4  AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter