Freiwillige Zulassung Kleinkraftrad, Zulassung nach §3 FZV
| kajakaja |
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Wenn man ein H Kennzeichen will so muss man trotzdem zum TÜV/ DEKRA um den Original und Erhaltungswürdigen Zustand nachzuweisen. Das dürfte bei 75% der Simmen eher schwierig werden, da auch nur Originalteile verbaut sein dürfen, ebenso muss der Motor der Werksmotor sein oder nachgewiesener Maßen binnen 10 Jahren nach Erstzulassung eingebaut worden sein. Eine Simme mit der nachvollziehbaren Historie wird man nur schwer finden.
Steuern werden auch beim H Kennzeichen fällig, auch wenn sie unter 125 ccm hat, dennoch werden 45 für Krafträder pauschal fällig.
Hab alle Varianten durchgerechnet/ nachgeprüft, eine Stino Zulassung ist das einfachste und stressfreiste - aber wer was besonderes will kann sich ja auch am H oder 07 versuchen.
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MfG Thomas
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| enrico-82 |
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Ist es leider nicht - es ist Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers Und wenn man bedenkt das viele MZA Nachbauteile verbaut haben, die keine Prüfzeichen etc. verwenden oder andere "Varianten" so wird es schwer. Es ist aber auch völlig Wumpe, da es mehr Geld kosten würde als das Versicherungskennzeichen. Von meiner Seiten ein Hut ab vor den Leuten, die hier mit dem Büroschimmel gekämpft haben und dies auch gern öffentlich bekannt machen. An alle Meckerer sei gesagt: Es zwingt Euch niemand dazu
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| MAWfreund |
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Ich habe zum Bsp eine RT 125 und ich habe ein H Kennzeichen, dieses wäre beim Oldtimer pauschal mit 45 Euro besteuert. Aber, da die RT 125ccm hat und Fahrzeuge bis 125ccm Zulassungsfrei sind, werden keine Steuern fällig da sie nicht zugelassen sondern nur angemeldet ist. Somit Steuerfrei. Das gilt für alle Kkr bis 125ccm und zwar ausnahmslos. Daher kann man ein H Kennzeichen durchaus fahren, erst bei mehr als 125ccm werden die 45-Euro bedingt durch die Zulassung fällig. Das Fahrzeug ist also nicht als Oldtimer zugelassen sondern “angemeldet mit amtlichem Kennzeichen“ als Oldtimer. Alle bis 125ccm sind übrigens zulassungsfrei in Deutschland.
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Grüße Maik
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| MAWfreund |
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| QUOTE (enrico-82 @ 03.04.2017, 11:54) | Nein aber wenn man davon ausgeht, das Die KFZ Art geändert wird ist es genaugenommen kein KKR mehr sondern wird als Oldtimer geführt.
Damit wäre die Besteuerung Pauschal bei ca. 46 EURO.
Solange es keiner von Euch probiert werden wir aber nichts in der Hand haben. |
Das stimmt so nicht, ein KKR bleibt immer ein KKR, auch als Oldtimer, da es ja zulassungsfrei ist. Auf welcher Grundlage will man auch Steuern für ein nicht zugelassenes Fahrzeug erheben? Einfach gesagt habe ich keine Oldtimer Zulassung sondern ein Oldtimer gutachten, damit ist das Fahrzeug angemeldet aber nicht zugelassen. Ich fahre so seit Jahren und zahle nur Versicherung.
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| kajakaja |
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Das mit dem H wundert mich nun, im Zusammenhang mit den RT´s und der Steuer, die stehende Ausage meine ZS ist pauschale Steuer wird fällig, Kubik egal weil pauschal - ich nehme an hier gibt's aber wieder keine Schnittstelle zwischen Hauptzollamt und Zulassungsstelle.. Das sind ja lt. Neuland LKRäder, die zwar Zulassungsbefreit aber Kennzeichenpflichtig sind, somit zählt ja der ganze Zynober mit der HU da rein. Hier in Sachsen wird um die Oldizulassung bei der DEKRA echt heiß gekocht, da kann manchmal schon ein neuer Spiegel oder ein anderes Rücklicht das Zünglein an der Waage sein, das ist aber auch Prüferabhängig. Von der Dekra gibt's genaue Begutachtungsregeln hierzu: http://www.gerolt.de/oldtimerservice/H%20K...20Gutachten.pdf
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MfG Thomas
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