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> Versandschaden, Wie geht man vor ?
Calle
Geschrieben am: 08.12.2008, 18:43
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habe bei ebay was ersteigert

Artikel kam (18€ Porto DPD) , beim Nachbarn abgeholt der hatte das angenommen

ausgepackt, Artikel kaputt ohmy.gif
Fotos gemacht, dem Verkäufer gemeldet, er kümmert sich

hin und her , ende vom Lied ; ich hab pech, er hatte es ordnungsgemäß verpackt,bei der entgegennahme unterschrieben für ordnungsgemäßen Empfang DPD zahlt nichts, schöne Weihnachten blink.gif

Der Artikel war nicht in einen Karton verpackt sonder der Karton war quasi um den Artikel gewickelt und mit etwas Pappschredderei gepolstert.

Und das bei einer Plastescheibe fürn Wowa .

Ich habe bei DPD angerufen. Verkäufer hatte was gemeldet.Wurde von DPD aber abgelehnt.Empfänger hatt bei Abnahme unterschrieben.


Ich bin aber der eigentliche Empfänger. Wenn eine Nachbarin das entgegennimmt muß der DPD das dann prüfen. Verkäufer macht aber nichts mehr, stellt sich stur, fasselt was von Anwalt und Gericht _uhm.gif

Bei DPD kann man auch unversichert Versenden, normalerweise ist das aber bis 500€ abgesichert.Im DPD Rechner steht aber nix davon das er unversichert verschickt hat.

Ich sehe das so:
Ich habe dem Verkäufer ne Summe X bezahlt damit er die Ware zu mir schickt.
Er hat mit DPD einen Vertrag abgeschlossen mit Abgabe der Ware. Er ist zuständig, das ich den Artikel ordnungsgemäß erhalte.

Falls das nicht der Fall ist, hat er oder DPD nen Fehler gemacht. Also muß er oder DPD den Artikel zurücknehmen und mir den Kaufpreis erstatten inkl Rückversand.

Da er sich nicht mit DPD einigen konnte müsste er den Artikel zurücknehmen und das als Lehrgeld verbuchen.

Falls bis zu meiner gesetzten Frist sich nix tut was wären meine Möglichkeiten danach?

hmm.gif


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Calle
Geschrieben am: 08.12.2008, 18:44
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nochwas

bei ebay kann man nur bis 60 Tage ab Kaufdatum bewerten wink.gif Die rote wird ihm wohl sicher sein




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enrico-82
Geschrieben am: 08.12.2008, 19:54
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Hallo Calle,

ich komme aus dem Speditionswesen (Versicherung) (mein Brötchengeber hat DPD mitgegründet).

Also Fakt ist DPD hätte das Paket nicht einfach deinem Nachbarn geben dürfen.
Es lag keine Genemigung dafür vor. Jedoch handelt es sich ja nicht um einen Verlust, somit ist DPD aus dem Schneider.

Die Ware hätte aber ordnungsgemäß verpakt sein müssen.
Dafür ist der Absender verantwortlich.
Deiner Beschreibung nach war dies nicht gegeben.

Jetzt ist wichtig: ist dein Verkäufer Privat oder Gewerblich?

Privat gilt kein HGB und er kann den Widerruf streichen, das muss er aber ausdrücklich schreiben.

So wenn der Verkäufer nun nichts machen will, ziehe Ihm die Überweisung zurück und schicke deine kaputte Ware zurück.
Bei einem Gewerblichen hast du 1 Monat Widerruffrist dafür.

Bei Ebay würde ich mit einer Mail oder Anruf die Sachlage erklären (du wirst also definitiv rot sehen _console.gif ).

PS du hast gemäß HGB §438 Abs. 2 7 Tage Zeit einen verdeckten Schaden zu melden. Wenn der Verkäufer einen Beweis von dir fordert so kannst du diesen mit einer Eidesstaatlichen Erklärung deines Nachbarn und von dir erbringen.


Helfen würde ich dir gern, anber ich darf keine Rechtsberatung geben wink.gif

Enrico


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Viele Grüße,
Enno


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doccolor
Geschrieben am: 08.12.2008, 20:02
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Calle,

wenn die äußere Verpackung i. O. war, musst DU Dich mit DPD in Verbindung setzen. Das sollte aber glaub ich spätestens 10 Tage nach Erhalt sein.

Schreib DPD an und verlange ein Schadensprotokoll, danach wird das Paket incl. Verpackung abgeholt und zu einer Schadensstelle zur Überprüfung geschickt.
Dort wird dann festgestellt, ob der Inhalt durch mangelhafte Verpackung beschädigt wurde. Ist das der Fall, haftet der Versender.

Das DEPOT das für Deine Region zuständig ist, erfährst Du im Internet.

Übrigens muss ein Karton einen Falltest auf die Kante aus 80cm Höhe aushalten, sonst ist es mangelhafte Verpackung.

Halt mich auf dem Laufenden....

Doc


....da war schon Einer schneller..... smile.gif
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enrico-82
Geschrieben am: 08.12.2008, 20:04
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Naja also eigentlich kann nur der Auftraggeber und Frachtzahler von DPD einen Schaden geltend machen - hier der Absender.

So kenne ich es jedenfalls aus täglicher Übung - gemeldet wurde es ja wie er schreibt.


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Viele Grüße,
Enno


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doccolor
Geschrieben am: 08.12.2008, 20:08
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Hab ich eigentlich auch gedacht, aber bei DHL ist es so..... _uhm.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 08.12.2008, 21:03
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Als Empfänger muss man prüfen, bevor man unterschreibt. In dem Fall wars die Nachbarin, die eigentlich die Minuskarte gezogen hat. Sie hätte es (wenn augenscheinliche äussere Mängel) nicht annehmen dürfen.

Ich mach sowas generell nicht mehr.

Ansonsten: Dokumentieren,Rücksenden...siehe Enricos Ausführungen.

Ich drück Daumen nach Berlin.


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Calle
Geschrieben am: 08.12.2008, 21:22
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also, verkäufer war privat,

das mit der nachbarin ist laut aussage dpd auch kein problem, aber dann kann man im nachhinein das als versandschaden deklarieren, weil ich selber es nicht prüfen konnte und die nachbarin es nicht muß


ich selber kann gar nichts machen, das muß alles der machen , der die ware verschickt hat sad.gif

und das mit den 80 cm ermm.gif hier das bild der verpackung






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Calle
Geschrieben am: 08.12.2008, 21:27
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keine stabile verpackung für ne große plastescheibe,

die nachbarin ist ausm schneider, laut dpd, in solchen fällen wird das paket wieder abgehlot zur prüfung, nur leider bekommt der versender das nich gebacken bzw hat wohl keine lust zu,

ich kann als käufer keine rote bewertung bekommen, ich habe auch ne unstimmigkeit eröffnet , is das erste mal in meiner ebay zeit,

vom geld her ist es verschmerzlich, aber eigentlich auch wiede rnich, ggf ist die scheibe durch kleben nochmal zu retten, wollt sie mir hinlegen, sind recht selten

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lambiman
Geschrieben am: 08.12.2008, 22:33
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Also ich selber habe mal bei DPD gearbeitet

Richtig ist man darf bei nachbarn abgeben diese quittieren aber lediglich den erhalt ist von außen ein schaden ersichtlich hätte deine nachbarin die annahme verweigern müssen dann wärs zurück an den versender gegangen(ausnahme du hinterlegst ein schriftstück das nur du das paket entgegen nehmen willst dann ist der zusteller am arsch)

Richtig ist auch das paket muss eine fallhöhe von min 80cm aushalten ist die bandhöhe und wies dort früh zugeht will ich jetzt nicht öffentlich klären ph34r.gif

Eine Möglichkeit wäre noch gewesen ein Fragile (vorsicht glas) band draufzukleben dann ist DPD dafür zuständig das nichts kaputt geht.

Also deine möglickeit ist jetzt dich ans Depot zu wenden steht ja alles auf dem Aufkleber und die können dann den zusteller hinzuziehen auf jeden fall nicht locker lassen natürlich winken die erstmal ab da alles arbeit macht und zeit sowie geld kostet.

Jetzt ist natürlich blöd das du das Paket schon geöffnet hast war den von außen ein schaden erkennbar?

P.S. hab jetzt bei ebay 5 komplette Auspüffe ersteigert so kamen die an mit HERMESHab auch ertsmal reingeschaut in diesem fall kam das paket schon so vom Band

Leider gibts da ein problem lässt der Zusteller das Paket im Depot kriegt er ärger mitn Depot nimmters mit ärger mitn Kunden also nicht unbedingt auf die Zusteller schimpfen genauso wenig darf ers wieder reparieren also zwickmühle würde ich sagen.

Edit: In dem Fall ist der Verkäufer schuld da diese Verpackung definitiv nicht ausreichend war aber wie soll ich bei alten Auspüffen beweisen das die beulen nicht schon vorher da waren aussichtslos

Gruss
Dirk

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kiwi1702
Geschrieben am: 08.12.2008, 22:37
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@ Calle:

Ich denk fast, dass der Keks gegessen ist.

Du wirst dich wahrscheinlich in Opportunismus üben müssen und die Scheibe am besten selbst kleben.

Das Problem ist ja auch die Sache mit der Beweislast. Es wird schwierig dem Verkäufer nachzuweisen, dass die Ware unsachgemäß verpackt war.

Und dem Versanddienst wirst du schwer nachweisen können, dass der Schaden beim Transport eingetreten ist.

Also am besten deswegen keine grauen Haare wachsen lassen, auch wenn ich deinen Ärger nachvollziehen kann.

Gruß Lars
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Calle
Geschrieben am: 08.12.2008, 23:00
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von aussen war kein schaden erkennbar ,wie auch, paket war ja nich eckig oder so, sondern einfach um die scheibe "gewickelt" laugh.gif

trotzdem würde der dpd es überprüfen, es kann aber nur der versender alles anleiern mad.gif

ich sehs so: ware ist kaputt, verpackung ist äußerlich unbeschädigt, also ist das versandunternehmen raus

ergo: verkäufer hat nich richtig verpackt, er muß die ware zurücknehmen und das geld erstatten,

meine meinung, egal ob privat oder nicht, das zurücknehmen geht doch nur nich bei nichtgefallen oä , aber doch nich bei mangelhafter verpackung ? oder ?


der käufer muß mir nachweisen das er das paket ordnungsgemäß verpackt hat, ich kanns beweisen anhand von zeugen und bildern das es beim auspacken defekt war

graue haare wachsen mir nich biggrin.gif bin blond , bin ja immer froh überhaupt den artikel zu bekommen

mir gehts nur drum es zu verstehen , hatte sowas noch nich,


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NorbertE
Geschrieben am: 09.12.2008, 12:40
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Calle, Du hast die Ware doch im nicht defekten Zustand gekauft. Du müsstest (Du schreibst, kannst Du) belegen, dass die Ware egal durch wen oder was, defekt bei Dir angekommen ist.
Mitteilung an den Verkäufer (Reklamation) und Dich mit dem in Verbindung setzen. Entweder Ersatz oder Geld zurück. Zur Überprüfung kann der Verkäufer ja einen unabhängigen Gutachter schicken laugh.gif (hatte ich mal bei einem Waschbecken), der feststellt a) ist der Schaden überhaupt da und cool.gif wer hat ihn verursacht.

Im Fall des Waschbeckens hab ich anstandslos ein Neues bekommen und das alte hab ich auch noch.


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enrico-82
Geschrieben am: 09.12.2008, 13:54
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Genau, das ist das übliche Prozedere.

Aber für einen geringen Betrag kommt meist gar kein Gutachter, da dieser auch ordentlich zu Buche schlägt.


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Enno


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Calle
Geschrieben am: 09.12.2008, 15:04
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und 2. intressiert das den verkäufer wohl nen schnurz , leider

hab nu seine telenummer biggrin.gif per mail is ja immer so unpersönlich


kommt wer aus freiberg ? laugh.gif

grad kam wieder nen päckchen, nen schön ordentlich verpackt und heiler teltowtacho thumbsup.gif das entschädigt


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