!!!Mein Passat ist weg!!!, Wer hat ihn vielleicht gesehen???
AlexZ |
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Und weiter geht´s... Eigentlich, hat ja im heute im Bezug des Diebstahl´s, nix Neues ergeben... Es war ja eigentlich auch abzusehen, dass die die Beamten- Mühlen in solchen Fällen besonders langsam mahlen  . Nun kommt meine erste Frage, ob von Euch schon mal in einer ähnlichen Situation gesteckt hat, bezüglich der Abwicklung der Versicherung?! Im Voraus gleich von mir: Der Wagen, war mit TK 150€ SB versichert! Und als zweite Frage, nach was der Passat bezüglich des (Rest)Wertes berechnet wird?! Läuft das unter Zeit-, Rest-, oder Wiederbeschaffungswert? Ich stelle diese Fragen in den Raum, damit ich gleich mit konkreten Aussagen der Versicherung "entgegen" kommen kann. Denn ich muss zusehen, das relativ schnell hier Geld fliesst, da es mir persönlich nicht möglich ist einen neuen Untersatz zu leisten...  Hier ist jeder Tag entscheidend! P.S. Es war sicherlich auch eine Fehlentscheidung die (gesicherten) Grenzen einzusparen bzw. wegfallen zu lassen... Ich nehme aber Abstand von Vorurteilen oder rassistischem Hintergrund dieser Aussage! Alex
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Lieber Blödeleien, als blöde Laien! ;-)
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AlexZ |
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Morgen! Das alles macht mich schon wieder wuschig... Also in meiner Police steht folgendes: Fahrzeugteilversicherung tritt in Kraft bei: - Brand oder Explosion - Enwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durchfremde Personen, Raub und in besonderen Fällen auch Unterschlagung - Zusammenstoss mit Haarwild und Pferden, Rindern Schafe oder Ziegen - unmittelbare Einwirkung von Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung - Bruchschäden an der Verglasung - Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss - Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen Demzufolge, geh ich doch davon aus, dass ich unter den Pkt. 2 falle?  @Blitz: Soll ich dem Brief nach Dresden also, Deiner meiner Meinung/Aussage nach, z.B. die Rechnung vom Fahrwerk beilegen??! Gruss und "Gute Nacht"  an alle.... Alex
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drehmoment |
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QUOTE (Siebenson @ 16.01.2009, 21:03) | Meine Versicherung hat mir seinerzeit die Teilkasko bei einem Fahrzeugalter von 28 Jahren gekündigt, weil das keinen Sinn mehr machen würde, nachdem ich 4,5 Jahre schön eingezahlt habe. ...Versicherungen muß man nicht verstehen, oder?
s-u |
Ich habe nach einem selbst verursachten Unfall für meinen damals noch nicht volljährigen Wagen die Teilkasko gekündigt und somit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
* durch den Kaskowegfall zahlte ich selbst nach der Prämienerhöhung nach dem Unfall nicht mehr
* im Fall der Fälle ist ´ne Kasko für ein altes Auto eh nur ein schönes Zubrot für die Versicherung, und die verdienen eh schon genug... Die zahlen Dir ja eh nur den Zeitwert, das Geld kann man besser anlegen...
Gruß,
Bernd
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AlexZ |
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Morgen Männers! Als allerallererstes VIELEN DANK für Euer Interesse und Eure Anteilnahme! @Siebenson: Ich denke ja, dass sich meine Versicherung ruhig mal drehen kann- ich meine ich bin seit meiner Volljährigkeit, bei diesem Unternehmen, denn ich habe ab dato auch "nur" eingezahlt, sozusagen in ein Komplettpaket, angefangen von der Auto-, über Hausrat-, über Haftpflicht-, über BU-, bis hin in die RECHTSSCHUTZ-Versicherung! So, und nun kommt Dazzle`s Version in´s Spiel, die eigentlich sich gar nicht mal so schlecht klingt  ... Wenn ich mit meiner RECHTSSCHUTZ, die ich wie o.g. bei dem selbigen Unternehmen habe, gegen das eigene Unternehmen in Anspruch nehme- ob das gut geht??! Das wirft an dieser Stelle fragen auf... ABER, bei genauerem Betrachten, dass jetzt alle "Altfahrzeuge" genau jetzt einen psychologischen Wert von 2500,-€ haben, müsste doch an genau DIESER Stelle, sich der Wert von 2500,-€ wiederspiegeln, denn ich das Fahrzeug war ja mehrere Jahre auf mich zugelassen, und auch fast doppelt so alt als die "vorgegebenen" 9 Jahre! Das wiederrum ergibt ja auch irgendwo einen Sinn, denn das Auto ist immer noch mein Eigentum... Ob man das in wirklich mal auf diesem Wege versuchen sollte??! Grübbelnde Grüsse von der Gerichtsstrasse und Gute Nacht Alex
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