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> Fahrerlaubnis
Steffen92
Geschrieben am: 11.08.2009, 11:51
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Ich weiß ja, dass ich mit meinem führerschein klasse b die s51 fahren darf, die ich mir gekauft habe. aber was mir immer noch große sorgern bereitet ist der zusatz, dass das moped vor i-einem datum im jahre 1992 erstmals in betrieb genommen werden musste, damit ich es mit m fahren darf. ich hab die papiere für das moped neu machen lassen also woher soll der polizist der mich anhält wissen, ob das moped wirklich vor diesem datum in betrieb genommen wurde? das baujahr (1989) allein reciht da ja eigentlich nicht als beweis...ich hab keine lust meinen führerschein wieder abzugeben...habt ihr n tip?
danke
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enrico-82
Geschrieben am: 11.08.2009, 11:54
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Hallo,

also wenn das Fahrzeug BJ 89 ist geht das KBA davon aus das es zugelassen war (sonst würdest du die Abschrift nicht erhalten).

Genaugenommen ist das eine Grauzone du kannst es nicht beweisen sondern behaupten aber die Cops können auch nichts beweisen.

Hier zählt also das Baujahr und gut. Mach dir keine Sorgen ich fahre auch schon lange mit den Papieren.

Gruß Enrico


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Viele Grüße,
Enno


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Steffen92
Geschrieben am: 11.08.2009, 12:56
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ok danke das beruhigt mich:D
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