Der Kradfahrer und die StVO, Sicherheit oder Reglement
enrico-82 |
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Es ist ja kein Geheimnis, Norbert und ich hatten am Montag ein kleines Usertreffen – Bodensee.
Dabei sind wir nach ein paar Meter Regenwald auch auf folgende – durchaus fast unbeantwortete Thematik gestoßen:
Das Rechtsfahrgebot im täglichen Straßenverkehr, speziel für kleinhubige Zweiräder.
Oder anders gesagt:
Was macht man wenn einem ein PKW zu dicht überholt und einem von der Straße drängt?
Auf Frankreichs Straßen ist es gängige Praxis: ein beherzter Tritt in die Türe des Überholenden weckt diesen auf.
Aber wie sieht es in Deutschland aus?
§ 2 der StVO sagt „ es ist möglich weit Rechts zu fahren.“
Desweiteren aber gilt nebem § 1 (Gegenseitige Rücksichtnahme) auch der §5 sagt einiges zum Überholen aus, u.a. das die Verkehrslage es zulassen muss und niemand behindert oder gefährdet werden darf. Es muss ebenfalls ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Über diesen Abstand schweigt der Gesetzgeber aber, hier muss also für eine Grundlage ein amtlicher Wert genommen werde. Die Rechtssprechung geht bei sich überholenden Kraftfahrzeugen von 1,00-1,50 Metern aus. Fahrradfahrer sind da sogar noch in einem größeren Abstand zu Überholen.
Soweit die Theorie. _________________________________________________________
Die Praxis auf Deutschlands Straßen ist anders! Wer kennt das nicht, man fährt seine vorgeschriebene Gecshwindigkeit in der Stadt und wird von hinten wild bedrängelt, in der Praxis fährt man ja mittig in seinem Fahrstreifen – somit verstößt man aber gegen §2 StVO.
So nun halten wir uns an selbigen und fahren soweit Rechts wie es uns möglich ist, mit einem kleinen Sicherheitsabstand zum Straßenrand. Was passiert, der nachfolgende PKW sieht das sein Fahrzeug doch locker durch die Lück paßt die nun zwischen dem rechtsfahrenden Gegenverkehr und dem Kradfahrer vor Ihm entstanden ist. Er hat auch eine große Portion Zweitaktgeruch im Auto und keine Nerven, also gibt er Gas und setzt zum Überholen an. Während diesem Vorganges merkt er plötzlich: Es reicht nicht, ich fahre ja schon 60 oder gar ich muss gleich Rechts abbiegen. Was tut er – er zieht weiter nach Rechts und man hat plötzlich auf dem Krad keinen Platz.
Resultat Auto ganz – Krad liegt im Seitengraben.
Jetzt kann man nur noch hoffen der PKW Fahrer belibt wenigstens stehen und leistet Erste Hilfe.
Was aber wenn der Kradfahrer aber aus Reaktion dem PKW in die Türe tritt?
Wir haben nun Beide die StVO verletzt – aber wer würde Recht bekommen (den Schaden hat immer der Kradfahrer).
Um es mit Norberts Worten zu sagen: „Freiwillige vor – wer versucht es als erster!?!“
Wie bewegen wir uns richtig und sicher auf der Straße?
Wir stehen immer zwischen Regelverstoß und Sicherheit!
Wenn jemand dazu was sagen kann wäre es prima, denn uns Beiden ist keine Lösung eingefallen, aber unzählige Beispiele und Begebenheiten an der es mehr als kritisch zuging.
Es grüßen
Norbert & Enno
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lambiman |
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Enno du hast ja so verdammt recht Ich fahr ja nun täglich mit meinen Mopeds vorallem der Arbeitsweg wird bestritten. Deine geschilderten Situationen gab es schon öfters im Stadtverkehr fahre ich stets mittig hier seh ich auch keinen Grund warum mich irgendwer überholen sollte. Auf Landstraßen und so kenne ichs auch noch aus der Fahrschule fahr ich Rechts am Rand natürlich auch mit min. 1m abstand hier ist es mir auch noch nicht so oft passiert das ich zu eng überholt wurde offenbar ist hier der Autofahrerverstand eingeschalten warum auch immer. Ein Patentrezept kann hier wohl keiner geben denn Vorschriften gibt es genug aber dran halten tut sich noch lange keiner. Wer also soll die Vorschriften verteten wer sorgt dafür das sie eingehalten werden Polizei!!!!! Die sorgen sich mehr darum das denen der Arsch nicht zu kalt wird. Also fahrt so das eure eigene Sicherheit im Vordergrund steht. Übrigens ich hab den Autoführerschein gemacht nicht Moped kenne also beide Seiten Gruss Dirk
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Smudo |
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Die Situation ist mir bestens bekannt. Ich musste bis vor kurzem wegen einer Baustelle hier immer über die B172 rausfahren wenn ich eine Tour machen wollte. Entweder die Autos fahren mit 120 an einem vorbei so das dich noch der Windschatten des Auto zum schleudern bringt, oder sie bleiben hinter einem weil sie sich nicht trauen zu überholen, werden dann aber von völlig "Bekloppten" meist noch vor Kurven überhollt, sehen aber dann erst das ich auch noch da bin. Ich hab mal in der Fahrschule gelernt 1,5 m.....sobald der Lappen aber da war hällt das keiner mehr ein. Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich auch so Auto fahre. Erst wo ich selbst mit meiem Essi unterwegs bin, nehm ich deutlich mehr Rücksicht. Um das Problem aufzuheben..... Ihr kennt doch die Schilder auf LKW's oder Busen: "Fahrzeug schwenk aus" oder so ähnliches. Wie wäre es mit einem Aufkleber: " Schneid mich und ich tret Dir in die Tür!" Gruss Andreas Und ein Frohes Fest morchen.....
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Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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apfelbaum |
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Enrico, schön, dass du dieses Thema aufgreifst. Nach dem Essitreffen in Göda bin ich auch mit meinem SR1 die Hauptstraße Richtung Heimat gefahren. Mittig auf der Fahrbahn natürlich. Dann kam ein grünes Auto mit einer roten Schrift hinten dran und ich durfte mir das Geheule von dem grünen Männlein anhören. Ich solle doch rechts fahren, es stehe so im Gesetz. Ich habe dann nur geantwortet, dass ich es in der Fahrschule anders gelernt habe. Es ging noch ein Wenig hin und her bis er sagte, ich solle rechts fahren, wenn er in der Nähe ist. Sobald er nicht mehr da ist, kann ich ruhig wieder in der Mitte fahren  Ich fahre grundsätzlich in der Mitte von der Fahrbahn, schon nur der eigenen Sicherheit zu liebe. Ein Sicherheitsabstand von 1 - 1,5 m zum rechten Fahrbahnrand können nicht schaden. Ich wurde auch schon von Autos in unmöglichen Situationen überholt. Da kann einem schon anders werden... Frohe Weihnachten wünscht Konstantin
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NorbertE |
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Konsti, ich glaube nicht, dass Du was anderes als den §2 gelernt hast und der heisst "rechts fahren". Schon seit Langem (siehe Foto  ) Tut man Dies jedoch praktisch, lebt man gefährlich. Da ich Zweirad wirklich nur hobbymässig fahre, trifft es mich nicht allzu toll. Ich kann aber Diejenigen verstehn, die damit zur Arbeit fahren. Einem mit 60-70 nahe vorbeifahrendem Auto in die Tür treten geht bestimmt auch nicht gut  , aber an einer roten Ampel einem plötzlich auf der selben Spur neben einem stehenden PKW mit der Faust auf die rechte Seitenscheibe "klopfen" geht schon. Zweiradfahrer werden als Hindernis aufgefasst. Deswegen baut man ja auch fleissig Radwege, die wir allerdings nicht benutzen dürfen. Wir sind die Looser und eine Empfehlung hab ich auch nicht. Wenn man nicht allein unterwegs ist, kann man jede Verfehlung zur Anzeige bringen. Wenn Dies penetrant genug passiert, ändert sich vielleicht was.
Angefügtes Bild

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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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seg02 |
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Hallo Leute  , spitzen Thema, ich empfehle nur als Strafe für diese drängelnden Zweispurfahrer als Strafe, 5 Jahr mit einem Sil 131 im Ural fahren zu müssen. Da ich ja täglich mit nem 12 Tonner und nem Minibagger hinten drauf unterwegs bin, passieren mir solche Mannöver fast täglich. Ein Patentrezept gibt es hierzu sicher nicht. Daher fahre ich auch mit den kleinen aus Suhl mittig!
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heiwen |
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QUOTE | aber an einer roten Ampel einem plötzlich auf der selben Spur neben einem stehenden PKW mit der Faust auf die rechte Seitenscheibe "klopfen" geht schon. |
Das klappt eventuell noch in D und man bekommt ein blaues Auge. In Amerika gibt es gleich eine Kugel oder Handschellen. (Selbst gesehen) Ich bin jahrelang selbst Motorrad gefahren und mußte einige male den Hahn aufdrehen, um nicht als Briefmarke auf dem Asphalt zu enden. Ich fahre stets mittig, egal was die Blau/Weißen meinen. weihnachtliche Grüße Heiko
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"Back to the Roots" mit SR 2 und AWO 425 T Gespann Nicht das Baujahr oder die Herkunft zählt, sondern die Faszination der Maschine.
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