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> Helmpflicht, und was es damit auf sich hat
ddrschrauber
Geschrieben am: 18.01.2010, 16:04
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QUOTE (enrico-82 @ 18.01.2010, 15:40)
jeder ambitionierte Fahrradfahrer kann einen Sr 2 einholen. Dieser trägt dann meist keinen Helm.


laugh.gif Ich hatte auf dem Weg von Berlin zum Treffen nach Weimar einen hinten dran. Er hat mit 50km/h mitgehalten, aber der SR2 hatte die bessere Ausdauer.

Der Tim


--------------------
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Simson:
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SR2E
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Schikra
MZ:
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und noch ne Honda CB 500

Homepage der Simson Söhne
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seg02
Geschrieben am: 18.01.2010, 16:47
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Hallo Tim thumbsup.gif ,

hast du schon mal etwas von dieser Wettfahrt im Hainich gehört??
Da tritt seit ein paar Jahren ein Radfahrer gegen einen SR 2 an, gefahren werden glaube ich um die 50 Km, zweimal nun schon hat der Radfahrer gewonnen cool.gif .


--------------------
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der Lehmann
Geschrieben am: 18.01.2010, 17:21
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QUOTE (seg02 @ 18.01.2010, 16:47)
Hallo Tim thumbsup.gif ,

hast du schon mal etwas von dieser Wettfahrt im Hainich gehört??
Da tritt seit ein paar Jahren ein Radfahrer gegen einen SR 2 an, gefahren werden glaube ich um die 50 Km, zweimal nun schon hat der Radfahrer gewonnen cool.gif .

Das ist klar,

weil die mich nicht mit meinem Post-Essi eingeladen haben. laugh.gif laugh.gif laugh.gif


--------------------
Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
UT 14 in der Sächsischen Schweiz im Jahr 2021 auch abgesagt!

"Das Können ist des Dürfens Maß!" Paul Preuß
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Weimaraner
Geschrieben am: 18.01.2010, 20:48
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Kuckst Du hier

Grüße Andreas
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C_Stefan
Geschrieben am: 14.03.2010, 17:45
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QUOTE (Schmied @ 18.01.2010, 15:17)
Da ich mich ja damals ausgiebig damit beschäftigt hatte...

Diese Abhandlung zum §21a ist seit 2006 nicht mehr zutreffend, da ab diesem Zeitpunkt der § als solches geändert wurde.
Da dort jetzt zu lesen ist: "...geeignete Helme" und im Anhang erklärt wird was (ua.) "geeignet" ist, (...)
Streitpunkt dabei sind weiterhin neue "Replika-Helme" und auch Feuerwehrhelme.
Komplett verboten sind z.B. Traditions und Bauhelme, etc.!

Eigentlich ganz einfach... rolleyes.gif

Hallo zusammen!

Was ist der "Anhang" von dem Schmied spricht?

ich habe zwar kein DDR-Moped sondern ein altes Velosolex 3800 (Bj. 1979) aber das Helmthema geht doch alle an rolleyes.gif und ich bitte euch um Nachsicht wenn ich hier mich einschalte.

NorbertE hatte einen sehr schönen und ermutigenden Beitrag der auch für die Bürgerrechte und - freiheiten wichtig ist, geliefert.

Mein Velosolex hat eine Leistung von aufgerundet 1 PS und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 24 km/H. Nach etlichen Gesetzesänderungen gilt es als Mofa, obwohl es ursprünglich wohl mal ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" war.

Ich hatte auch mal ein uraltes Zündapp mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und für ca. 150 DM mir einen Uvex-Helm dazu kaufen müssen. (inzwischen ist mir beides abhanden gekommen.) Ich sehe nicht ein neben den teuren Ersatzteilen auch noch einen Standard-Helm kaufen zu müssen, der von der Bauart her auch für 200 km/h schnelle viel stärkere Motorräder die Bedingungen erfüllen muss, und dass einem als Bürger soviele unverhältnismässige Lasten auferlegt werden.

Darum habe ich mich angemeldet, weil Schmied in seinem Beitrag da ein wenig Wasser in den Wein geschüttet hat und ich die Lage "im liberalen Sinn" gern geklärt wüsste.

Schmied schrieb, was ein Helm sei, sei in dem "Anhang" zu § 21 a StVO aufgelistet.

WIRKLICH ??

http://beck-online.beck.de/default.aspx?ty..._341#FNID0ELZYQ

Hier lese ich, die Verwaltungsvorschrift VwV zu § 21 a STVO sei am 20.3.2008 aufgehoben worden.

Siehe auch hier:
http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameauf...de/VwV/V21a.htm

Bisher wurde auf die über 1992 hinausgehende weitergeltende erlaubnis für amtlich nicht genehmigte Helme abgestellt:

http://freenet-homepage.de/BeastPage/Forum...gter_Bauart.pdf

... wo man dann still und leise die Forderung nach "KRAFTFAHR-" Helm lesen kann. Da ich der Meinung bin, dass bei einem 24 km/ h schnellen Fahrrad mit Hilfsmotor kein wesentlich "schlimmerer" Helm nötig ist als bei einem Leichtmofa (vMax= 20 km/h) wo überhaupt keine Helmpflicht besteht, muss ein Fahrradhelm ausreichen. Dass Bauhelm oder Zierhelm der Schweizer Garde nicht reicht ist mir auch so klar - nur, mit Aufhebung der VwV in 2008 müsste auch die Formulierung "Kraftrad-Helm" weggefallen sein, sodass es entsprechend der sinnvollen Entbürokratisierung der Eigenverantwortung eines jeden überlassen bleibt, den für ihn geeigneten Helm auszuwählen.

Wichtige Frage an Schmied:
Meintest du mit Anhang in Wirklichkeit die VwV? Oder gibt es in der StVO noch einen Anhang den ich bislang übersehen habe? _uhm.gif

Die StVo kennt im Gesetzestext m.E. nur "Anlagen" und keine "Anhänge", siehe auch hier:
http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-StVO
... und da war nichts dergleichen zu finden. hmm.gif

PS: Sorry dass es etwas länger geworden ist, aber ich hatte schon soviel Stress mit einer verschlampten Betriebserlaubnis, und die Bürokratie hat mich bereits zuviel ausgelaugt wink.gif
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Soemtron
Geschrieben am: 14.03.2010, 22:27
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Hallo !

... also was nun? Halbschale auf oder nicht? Kann ich bei meinen alten SR2 nun getrost meinen Halbschalenhelm von Anno 1960 aufsetzen ? Wer übersetzt das mal ins deutsche? blink.gif

MfG Steffan


--------------------
Rechtschreibfehler gefunden ? - Könnt Ihr gerne behalten !
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Raphael
Geschrieben am: 15.03.2010, 09:15
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Habe kürzlich das Thema mit einem Polizisten besprochen , der kam auf eine Oldie-Veranstaltung (privat) mit seiner 51er BMW mit Römer-Halbschale .
Eindeutige Aussage : Da steht irgendwo im Gesetz , dass ein "zum Motorradfahren geeigneter Helm " getragen werden muss , also kein Stahlhelm, Bauhelm , Feuerwehrhelm, Pickelhaube etc.

Die Halbschalen sind zum Motorradfahren gedacht und gebaut gewesen , also dürfen die auch benutzt werden.
Über die Sicherheit darf natürlich gestritten werden , auch was die Versicherung sagt wenn ein Unfall passiert weiss keiner so genau ...

Bitte benutzt mal die Suchfunktion zu diesem Thema , das taucht in unregelmässigem Abstand immer mal wieder auf. wink.gif

Grüsse vom
Raphael

P.S.: Eigentlich steht es doch hier recht deutlich :

10)Neufassung durch VO v.22.3.1988. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entspr. Der ECE-Regelung Nr.22 (BGB1 II 1984 S.746) gebaut, geprüft,
genehmigt und gekennzeichnet sind. Im Hinblick auf die Überwachungsprobleme und eine Ende 1989 erlassene Richtlinie der EG wurde durch die 2.Ausn.VO zur StVO vom 19.3.1990 (BGB1 I S.550), in der Fassung der VO v. 22.Dez. 1992 (BGBl I S.2481) bis auf weiteres auf das Merkmal " amtliche Genehmigung" verzichtet. Es bleibt jedoch die Verpflichtung einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, der hinreichenden Schutz gegen Kopfverletzungen bei Stürzen bieten kann, also insbes. Helme aus wiederstandsfähiger Kunststoffkonstruktion( nicht aber zB. Baustellenhelme Stahlhelme od. Paphelme); vgl. auch Anm.1 zu § 53.


--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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C_Stefan
Geschrieben am: 15.03.2010, 11:07
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QUOTE (Raphael @ 15.03.2010, 09:15)
Habe kürzlich das Thema mit einem Polizisten besprochen , der kam auf eine Oldie-Veranstaltung (privat) mit seiner 51er BMW mit Römer-Halbschale .
Eindeutige Aussage : Da steht irgendwo im Gesetz , dass ein "zum Motorradfahren geeigneter Helm " getragen werden muss , also kein Stahlhelm, Bauhelm , Feuerwehrhelm, Pickelhaube etc.

Die Halbschalen sind zum Motorradfahren gedacht und gebaut gewesen , also dürfen die auch benutzt werden.
(..)
Grüsse vom
Raphael

P.S.: Eigentlich steht es doch hier recht deutlich :

10)Neufassung durch VO v.22.3.1988. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entspr. Der ECE-Regelung Nr.22 (BGB1 II 1984 S.746) gebaut, geprüft,
genehmigt und gekennzeichnet sind. Im Hinblick auf die Überwachungsprobleme und eine Ende 1989 erlassene Richtlinie der EG wurde durch die 2.Ausn.VO zur StVO vom 19.3.1990 (BGB1 I S.550), in der Fassung der VO v. 22.Dez. 1992 (BGBl I S.2481) bis auf weiteres auf das Merkmal " amtliche Genehmigung" verzichtet. Es bleibt jedoch die Verpflichtung einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, der hinreichenden Schutz gegen Kopfverletzungen bei Stürzen bieten kann, also insbes. Helme aus wiederstandsfähiger Kunststoffkonstruktion( nicht aber zB. Baustellenhelme Stahlhelme od. Paphelme); vgl. auch Anm.1 zu § 53.

Für das Recht und als Richtschnur was man selber tun kann ist aber mit Verlaub nicht die Privatmeinung eines Polizisten massgeblich da es sehr viele verschiedene gibt - sondern das was Gesetze , Gerichte und Rechtskommentare sagen.- Wenn wir so anfangen schrumpfen wir sehr schnell wieder auf die Zustände vor 1992 zurück, wo amtlich genehmigte Helme gefordert waren.

Raphael, Dein Posting ist mit Verlaub leider ein Rückschritt und verunklart die Sache, weil aus deinem Zitat leider nicht hervorgeht WANN die Verordnung von 1988 neugefasst wurde.

In dieser Verordnung die du zitierst, wird definiert
a.) es muss ein Kraftradhelm sein
b.) es darf kein Bauhelm , Papphelm, Stahlhelm sein

Nach den Links die ich zitiert habe, wurde

1.) Genau diese Verordnung die du zitiert hast (oder vielmehr , die Verwaltungsvorschrift zu § 21 a in der dieses stand) am 20.3.2008 aufgehoben
2.) in § 21a StVO die Formulierung "amtlich genehmigt" durch "geeignet" ersetzt, d.h. deutlich abgeschwächt

Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass ein zum Motorradfahren geeigneter Schutzhelm verwendet wird, hätt er ins Gesetz geschrieben ein zum Motorradfahren geeigneter Schutzhelm , das leuchtet doch ein! Das ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip, dass man nur für etwas verantwortlich gemacht werden kann, das auch im Gesetz drinsteht und nicht erst auf dem Verwaltungsweg nachträglich hineingeheimnisst wird.

So aber hat er (seit 2006 m.E.) ins Gesetz nur noch "geeigneter Schutzhelm" geschrieben. Und meines Erachtens bedeutet das: Jeder Helm erfüllt die Helmtragepflicht, der nach der Alltagsanschauung eines um Verständnis bemühten, aber durchschnittlich gebildeten Laien nicht offenkundig ungeeignet ist.

jeder Helm, der bei einem Sturz auftretende Kräfte zu absorbieren vermag, ist geeignet. Ein Helm, der innen keine Polsterung hat und keine feste Aussenschicht, ist wahrscheinlich offenkundig ungeeignet auch ohne dass das im Gesetz stehen muss da sich das auch ein Laie denken kann. - Ich werde heute mal wenn Zeit ist an der Uni-Bibliothek einen Rechtskommentar zu §21 a in der neuen Fassung lesen und gucken was da steht und hier posten, okay?

Vor 5 Jahren hab ich das schonmal gemacht und da schrieb der Rechtsprofessor sinngemäss (ich zitiere nur ungefähr aus dem Gedächtnis) : "ob von Gesetzes wegen ein echter bauartzugelassener Motorradhelm verlangt wird, ist unklar, jedenfalls reicht ein bloßer Bauhelm nicht aus." - Mehr nicht!

Nun weiss ich leider nicht was ihr mit den "Halbschalen" oder Römern meint - bitte kann mich jemand aufklären? bei Halbschalen denke ich dauernd an Kontaktlinsen und in Römern hat meine Nachbarin mal ENtenbraten zubereitet laugh.gif
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Raphael
Geschrieben am: 15.03.2010, 11:29
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Stefan , ich zitiere ja diesen Polizisten nur deshalb , weil er bei einer Kontrolle ja dein "Erster Ansprechpartner" ist .
Deshalb weiss ich dann eben nach diesem Gespräch was von der Kontollierenden Behörde (Polizei) akzeptiert ist und was nicht .
Den Gesetzgeber habe ich persönlich noch nicht getroffen... wink.gif
Ich gebe Dir natürlich dahingehend Recht , als dass viele Gesetze sehr schwammig formuliert sind und viel Platz für Spekulationen lassen ,eigentlich genau das was ja nicht sein sollte ...

"Römer" war eine Firma die die besagten Halbschalenhelme produzierte .
Im Osten das "VEB-Perfekt" z.B.

Hier ein Link zu einer Halbschale :
http://cgi.ebay.de/Alter-Oldtimer-Motorrad...313127005r30828

Grüsse vom
Raphael


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NorbertE
Geschrieben am: 07.06.2011, 16:10
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Ich wärm diesen Mist nochmal auf, weil wir ja beim UT5 dazu eine lustige Begebenheit hatten. laugh.gif Es ist besser hier drüber zu diskutieren, als in dem UT5-Bilderfred.
Ursprung: Wir haben eine Helmpflicht. Die ist im §21a definiert. Die letzte Fassung davon lautet: "...ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen...". Das ist insoweit eindeutig, als das man das "genehmigt" in "geeignet" geändert hat.
Über das "geeignet" könnte man sich streiten, aber die allgemeine Auffassung ist: Was jemals zum Zecke des Mopedfahrens gebaut wird/wurde, wird als "geeignet" betrachtet. Über die Schutzwirkung und ev. zivilrechtliche Folgen hab ich zum Schluss noch einen Link. Nicht geeignet sind also Bau-,Feuerwehr-, Tropen- und sonstige Helme. Auch die Braincaps fallen da drunter, weil sich eigentlich alle sicher sind, dass eine ausreichende Schutzwirkung nicht gegeben ist. Obwohl sie für Mopeds gebaut sind!

Die eigentliche Diskussion enspann sich aber nicht um die Helme, sondern um das kleine Wörtchen "tragen". laugh.gif Was ist "tragen" per deutscher Definition?
Uhren werden getragen, Hosen, Socken, Brillen, Ohrringe. Selbst Kondome.
Kein Mensch kommt doch auf die Idee, sich ein Kondom oder eine Socke oder eine "Tragetasche" aus dem Supermarkt über den Kopf zu stülpen. Warum also den Helm? Ich z.B. "trage" meinen Helm am liebsten wie eine Rolex am Handgelenk laugh.gif Ist halt meine persönliche Note. laugh.gif Theoretisch (ich habs natürlich noch nicht probiert) könnte mir die Rennleitung garnichts. Ich "trage" ihn ja vorschriftsmässig.
Vom Sinn oder Unsinn mal völlig abgesehn. Ist wirklich nur rein theoretisch.
Dass die Rennleitung das anders sieht, ist mir völlig klar. Richtige Argumente hätte sie jedoch nicht.

Sacht mal an... wink.gif

Hier der Link zur Helmpflicht

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php


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Karl Kraus
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enrico-82
Geschrieben am: 07.06.2011, 18:13
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Moin Norbert,

das man nun wieder Lederhaube und andere "historische" Schutzhelme tragen kann erzählt mir mein Vater auch am WE.

Nur "tragen" würde ich anders sehen, da ich ja zum beispiel auch Hutträger bin, soll ausdrücken wenn die Bestimmung für den Kopf ist wird Dir da auch jeder Richter den Helm als Körbchen um die Ohren hauen wink.gif .

PS: suche derzeit eine Lederhaube ...


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Viele Grüße,
Enno


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Sachswolf
Geschrieben am: 07.06.2011, 18:15
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Unregistered









QUOTE (enrico-82 @ 07.06.2011, 19:13)
PS: suche derzeit eine Lederhaube ...

Kopfumpfang? smile.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 07.06.2011, 19:04
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Enno, sehe ich anders: Wenn Du Dir für Deine Rolex ein schniekes Band machen lässt und diese dann wie ein Stirnlampe trägst, wird keiner Anstoss nehmen. laugh.gif Ev. wird man Dich blöd ankucken.

Wenn ich per gesetzlicher Definition und Vorschrift meinen Helm "trage", und zwar am Handgelenk, will ich den Richter sehn...

Wie gesagt, meine Herren...nur theoretisch! wink.gif


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Manu_Simson
Geschrieben am: 07.06.2011, 19:23
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die Helme tun nur die Frisur zerstören mad.gif laugh.gif


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Grüße Manu (Manuela)
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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 07.06.2011, 19:25
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Selbst wenn man es machen würde, ich wöllte die Bullen sehen, die sich auf so was einlassen, da kommt 100% die Aussage ein Helm ist dafür gedacht ihn auf den Kopf zu setzen und nicht um ihn um die Hand zu legen wink.gif
Die Bollerzei dürfte sich bestimmt auch gar nicht darauf einlassen, sie würden auf ihrem Standpunkt bleiben und dir eine Geldstrafe verdonnern, da kannst du gar nix machen. _console.gif
Wie das ein Richter sieht würde ich aber auch mal wissen wollen, aber ich denke mal der kommt zum selben Ergebnis. tongue.gif


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Markus
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