Betriebserlaubnis (zu DDR-Zeiten Registrierschein...hat man von Adolf übernommen

): Die Orginale liegen beim Hersteller, denn er hats beantragt. Eine Kopie liegt (DDR-KTA, BRD-KBA) beim zuständigen Amt. Diese Kopien (oder im Falle Neukauf die Orginale) werden in entsprechender Weise fahrzeugbezogen ausgefertigt und mit dem Fahrzeug ausgereicht.
Die BA oder der immer noch gültige DDR-Registrierschein ist beim Betrieb mitzuführen.
Da es sich eh um Kopien handelt, kann man davon auch Kopien fertigen und mitführen.
Dies ist die Aussage eines Ost-Polizisten.
Ich musste selbst mal ein KBA-Orginal vorzeigen, worauf mich der grüne Mann fragte: "Wohl selbst gedruckt, wa?"
Man bekommt bei Neuausfertigung vom KBA ein Anschreiben mit. Besser ist es, dieses mit der BA mitzuführen, da dies das eigentliche amtliche Schreiben ist. Dies ist die Aussage des KBA Flensburg.
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus