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> Wer kennt diesen Benutzer
enrico-82
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:26
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Man kann die Blinker austragen lassen -nur ähm ohne Blinker ist eventuell in MV möglich aber selbst hier im Allgäu kommt man ins schwitzen beim Abbiegen.

Jörg du durftest nur nachrüsten, nicht abbauen wink.gif


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Viele Grüße,
Enno


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:32
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QUOTE (enrico-82 @ 02.03.2010, 21:26)
Man kann die Blinker austragen lassen -nur ähm ohne Blinker ist eventuell in MV möglich aber selbst hier im Allgäu kommt man ins schwitzen beim Abbiegen.

Jörg du durftest nur nachrüsten, nicht abbauen  wink.gif

Wenn an einem Fahrzeug keine Blinker vorgeschrieben sind, dann brauchst du auch keine. Somit kannst du sie auch abbauen und keiner kann dir was. smile.gif

Hat man nach § 54 Abs.6 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie aber den Vorschriften entsprechen.

Jörg


--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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enrico-82
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:37
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Und das ist ja nunmal an der S51 der Knackpunkt, lediglich die S51 N sowie die Sparenduro kamen ohne Blinker daher.

Alle anderen Typen hatten Blinker, und das ist auch im Datenblatt bei KTA und KBA hinterlegt. Somit gilt die BE für ein Fahrzeug nur wenn es den Herstellerangaben genüge leistet.

Als ganz böser Mensch werfen ich in den Raum das man nicht mal ein Bremslicht bei Fahrzeugen der Klasse M - speziell Simson bräuchte - gemäß Gesetz.


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Enno


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Sachswolf
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:40
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Unregistered









Hier was, was den Jörg bestätigt:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.

einachsigen Zugmaschinen,
2.

einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.

offenen Krankenfahrstühlen,
4.

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.

folgenden Arten von Anhängern:
1.

eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
2.

angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
3.

einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
4.

Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
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enrico-82
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:48
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thumbsup.gif

Recht hast du - theoretisch könnte man :

A) ein neues Thema draus basteln

cool.gif das was nicht reingehört löschen

Wir wollten ja nur ausführlich sein - kann es ja auch in der ein oder anderen Diskussion geben - meist dann mit Morgen und Grauen laugh.gif

Nix für Ungut rolleyes.gif


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Enno


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:52
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Wenn man es genau nimmt, müsste man die Ochsenblinker sowieso abbauen, weil sie nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen. wink.gif

Seit 1986 dürfen nach hinten wirksame Blinker nämlich nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Bei den Ochsenblinkern am Lenker ist das aber der Fall.

Die Blinker bleiben aber weiterhin zulässig, wenn zusätzlich hintere Blinker an festen Fahrzeugteilen angebracht werden.

EDIT:
Danke Swenni, hatte hier die wichtigsten Wörter unterschlagen.
Habs jetzt richtig ergänzt. thumbsup.gif

Jörg


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Grüße Jörg

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Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

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Sachswolf
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:53
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Unregistered









...mich ausklink. huh.gif

Grüße vom Sax
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Sachswolf
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:55
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 02.03.2010, 21:52)
Wenn man es genau nimmt, müsste man die Ochsenblinker sowieso abbauen, weil sie nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen. wink.gif

Seit 1986 dürfen Blinker nämlich nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Bei den Ochsenblinkern am Lenker ist das aber der Fall.
Die Blinker bleiben aber weiterhin zulässig, wenn zusätzlich hintere Blinker an festen Fahrzeugteilen angebracht werden.

Jörg

kurz einklink....

Also alles vor 1986 Bestandsschutz?

...wieder ausklink.

Sax
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NorbertE
Geschrieben am: 02.03.2010, 21:58
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 02.03.2010, 21:32)
Wenn an einem Fahrzeug keine Blinker vorgeschrieben sind, dann brauchst du auch keine.

Jörg, da sind wir bei einem Streitthema. rolleyes.gif

Ich beziehe mich auf meine "Dreikantfeile" (ich versuche Dir als Wessi ein Foto nachzureichen wink.gif ). Es ist eine, nach heutiger Definition, "Selbstfahrende Baumaschine", 20km/h max. (ringsrum Schilder dran mit 20 und links das Halterschild.
Versichert ist das Ding über meine Gewerbehaftpflicht.)
Stells Dir als 3-rädrigen Dumper vor: vorne die kippbare Mulde über der Achse mit 2 Rädern, hinten unter dem offenen Fahrersitz ein lenkbares Rad. Keine Zulassung.
Orginal waren keine Blinker dran. Licht/Bremslicht ist dran und funktioniert. Der DEKRA/TÜV-Mensch meinte aber, ich müsse zwangsläufig eine Warnblinkanlage und damit Blinker haben.

das geht schon Jahre... laugh.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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SR Prinz
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:06
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Wenn Blinker (und wir reden doch vom Star) vom Werk montiert sind und Bestandteil der KTA Betriebserlaubnis sind (KTA ABE Nr 587), dann dürfen diese auch nicht abgebaut werden.
Denn damit erlischt ja die Betriebserlaubnis.

Damit habe ich faktisch recht.

Recht hast du natürlich, dass gemäß § 54 Mofetten keine Blinker brauchen. Dies bezieht sich auf so auch neu zu erwerbende Fahrzeuge, Mofas zum Beispiel oder die Nachrüstung von Fahrzeugen, die ja nicht erfolgen muß.

Bei den Simsonfahrzeugen jedoch trifft deine Behauptung nicht zu, da es ja ein entfernen eines Bestandteils der ABE wäre, was ja nicht statthaft ist.
Thomas


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Lack ist überbewertet, loofen müssen se...

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NorbertE
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:06
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S-U, das Eine ist ja ohne dem Anderen schwer vorstellbar. laugh.gif


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Sachswolf
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:12
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QUOTE (SR Prinz @ 02.03.2010, 22:06)
Wenn Blinker (und wir reden doch vom Star) vom Werk montiert sind und Bestandteil der KTA Betriebserlaubnis sind (KTA ABE Nr 587), dann dürfen diese auch nicht abgebaut werden.
Denn damit erlischt ja die Betriebserlaubnis.

Damit habe ich faktisch recht.

Recht hast du natürlich, dass gemäß § 54 Mofetten keine Blinker brauchen. Dies bezieht sich auf so auch neu zu erwerbende Fahrzeuge, Mofas zum Beispiel oder die Nachrüstung von Fahrzeugen, die ja nicht erfolgen muß.

Bei den Simsonfahrzeugen jedoch trifft deine Behauptung nicht zu, da es ja ein entfernen eines Bestandteils der ABE wäre, was ja nicht statthaft ist.
Thomas

Was ist aber jetzt, wenn man den Star eine neuen ABE anmeldet und hier die blinker nicht angibt?

Falsche Daten, oder möglich?

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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:12
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QUOTE (SR Prinz @ 02.03.2010, 22:06)
Wenn Blinker (und wir reden doch vom Star) vom Werk montiert sind und Bestandteil der KTA Betriebserlaubnis sind (KTA ABE Nr 587), dann dürfen diese auch nicht abgebaut werden.
Denn damit erlischt ja die Betriebserlaubnis.

Damit habe ich faktisch recht.

Recht hast du natürlich, dass gemäß § 54 Mofetten keine Blinker brauchen. Dies bezieht sich auf so auch neu zu erwerbende Fahrzeuge, Mofas zum Beispiel oder die Nachrüstung von Fahrzeugen, die ja nicht erfolgen muß.

Bei den Simsonfahrzeugen jedoch trifft deine Behauptung nicht zu, da es ja ein entfernen eines Bestandteils der ABE wäre, was ja nicht statthaft ist.
Thomas

Wie wärs, wenn wir mal beim TÜV nachfragen, was richtig oder falsch ist? wink.gif

Jörg



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Grüße Jörg

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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:14
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Und was hat der gute Prüfer gesagt?

Wo denn? Ich kann nix finden? _uhm.gif


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SR Prinz
Geschrieben am: 02.03.2010, 22:22
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...im übrigen habe ich mich bei einem Prüfer aus Thüringen GTÜ und einem Prüfer aus Berlin DEKRA erkundigt und beide Antworten in meiner Begründung zugrunde gelegt.
Thomas


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