Wer kennt diesen Benutzer
Sachswolf |
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Hier was, was den Jörg bestätigt: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5. folgenden Arten von Anhängern: 1. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; 2. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; 3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; 4. Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
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SimsonSammler1234 |
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Wenn man es genau nimmt, müsste man die Ochsenblinker sowieso abbauen, weil sie nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen. Seit 1986 dürfen nach hinten wirksame Blinker nämlich nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Bei den Ochsenblinkern am Lenker ist das aber der Fall. Die Blinker bleiben aber weiterhin zulässig, wenn zusätzlich hintere Blinker an festen Fahrzeugteilen angebracht werden. EDIT: Danke Swenni, hatte hier die wichtigsten Wörter unterschlagen. Habs jetzt richtig ergänzt. Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Sachswolf |
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...mich ausklink. Grüße vom Sax
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Sachswolf |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 02.03.2010, 21:52) | Wenn man es genau nimmt, müsste man die Ochsenblinker sowieso abbauen, weil sie nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Seit 1986 dürfen Blinker nämlich nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Bei den Ochsenblinkern am Lenker ist das aber der Fall. Die Blinker bleiben aber weiterhin zulässig, wenn zusätzlich hintere Blinker an festen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Jörg |
kurz einklink....
Also alles vor 1986 Bestandsschutz?
...wieder ausklink.
Sax
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NorbertE |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 02.03.2010, 21:32) | Wenn an einem Fahrzeug keine Blinker vorgeschrieben sind, dann brauchst du auch keine. |
Jörg, da sind wir bei einem Streitthema. Ich beziehe mich auf meine "Dreikantfeile" (ich versuche Dir als Wessi ein Foto nachzureichen  ). Es ist eine, nach heutiger Definition, "Selbstfahrende Baumaschine", 20km/h max. (ringsrum Schilder dran mit 20 und links das Halterschild. Versichert ist das Ding über meine Gewerbehaftpflicht.) Stells Dir als 3-rädrigen Dumper vor: vorne die kippbare Mulde über der Achse mit 2 Rädern, hinten unter dem offenen Fahrersitz ein lenkbares Rad. Keine Zulassung. Orginal waren keine Blinker dran. Licht/Bremslicht ist dran und funktioniert. Der DEKRA/TÜV-Mensch meinte aber, ich müsse zwangsläufig eine Warnblinkanlage und damit Blinker haben. das geht schon Jahre...
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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Sachswolf |
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QUOTE (SR Prinz @ 02.03.2010, 22:06) | Wenn Blinker (und wir reden doch vom Star) vom Werk montiert sind und Bestandteil der KTA Betriebserlaubnis sind (KTA ABE Nr 587), dann dürfen diese auch nicht abgebaut werden. Denn damit erlischt ja die Betriebserlaubnis.
Damit habe ich faktisch recht.
Recht hast du natürlich, dass gemäß § 54 Mofetten keine Blinker brauchen. Dies bezieht sich auf so auch neu zu erwerbende Fahrzeuge, Mofas zum Beispiel oder die Nachrüstung von Fahrzeugen, die ja nicht erfolgen muß.
Bei den Simsonfahrzeugen jedoch trifft deine Behauptung nicht zu, da es ja ein entfernen eines Bestandteils der ABE wäre, was ja nicht statthaft ist. Thomas |
Was ist aber jetzt, wenn man den Star eine neuen ABE anmeldet und hier die blinker nicht angibt?
Falsche Daten, oder möglich?
Sax
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (SR Prinz @ 02.03.2010, 22:06) | Wenn Blinker (und wir reden doch vom Star) vom Werk montiert sind und Bestandteil der KTA Betriebserlaubnis sind (KTA ABE Nr 587), dann dürfen diese auch nicht abgebaut werden. Denn damit erlischt ja die Betriebserlaubnis.
Damit habe ich faktisch recht.
Recht hast du natürlich, dass gemäß § 54 Mofetten keine Blinker brauchen. Dies bezieht sich auf so auch neu zu erwerbende Fahrzeuge, Mofas zum Beispiel oder die Nachrüstung von Fahrzeugen, die ja nicht erfolgen muß.
Bei den Simsonfahrzeugen jedoch trifft deine Behauptung nicht zu, da es ja ein entfernen eines Bestandteils der ABE wäre, was ja nicht statthaft ist. Thomas |
Wie wärs, wenn wir mal beim TÜV nachfragen, was richtig oder falsch ist? Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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