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enrico-82 |
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Sag mal Norbert - wie alt ist die Dreikantfeile? Könnte da nicht eine Oldtimerzulassung helfen? Ist erstmal nur so ein fixer Gedanke - denn damit kannst du dein Fahrzeug ja so fahren wie es einst ausgerüstet war. Aber es handelt sich ja nicht wirklich um ein Fahrzeug für die Straße.
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SR Prinz |
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Nochmal: Die Warnblinkanlage ist eines der wenigen "Sachen", die zwingend an allen KFZ erforderlich ist. Selbst Oldtimer aus der Karbidzeit benötigen zwingend eine Warnblinkanlage. Einen elektrischen Fahrtrichtungsanzeiger benötigen sie jedoch nicht zwingend. Aussnahme hierbei ist nur möglich, wenn das KFZ als TECHNISCHES DENKMAL anerkannt ist. Dann ist auch die Warnblinkanlage nicht zwingend erforderlich!!! Dies ist aber kaum mehr möglich, hierbei gilt aber auch der Bestandsschutz! Thomas Achja, hat mir mal jemand geschickt... http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
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Lack ist überbewertet, loofen müssen se...
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NorbertE |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 02.03.2010, 22:12) | Wie wärs, wenn wir mal beim TÜV nachfragen, was richtig oder falsch ist?
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Enno-muss ich schaun. Ich denke 70. Bräucht ich ein Schild und müsste zahlen. Die Herren Prüfinschenöre von DEKRA/TÜV und privaten Institutionen (nichts gegen den Hauptstädter  ) sind ja sowieso eine Welt für sich: 3 Mann= 5 Meinungen.  Die gehören wegrationalisiert.  Allesamt.  Steinbruch.  15 Stunden am Tag mit Spitzhacke.  Wer rumzuckt...Augenbinde.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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enrico-82 |
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Das ist aber jetzt nicht sehr nett - ich hab ja gesagt es ist eine "Fixe Idee" An jedem KFZ kann es übrigens nicht sein - die Simson hat keine Warnblinkanlage auch keine zum Nachrüsten. (Bezog sich auf Vollis Beitrag) Ja das sind 190 EUR im Jahr an Steuer und dann noch Versicherung.
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SR Prinz |
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Ja das stimmt natürlich, das gilt so nicht für alle KFZ... Auf jeden Fall gilt es für Autos, LKW, Busse, Trecker, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Straßenbahnen, U Boote, moderne Motorräder (ab wann?), Rollstühle!!!! Thomas
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NorbertE |
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Ich setz noch einen nach (wir sind sowieso OT hier  Unlängst erzählte ein "guter Bekannter" Folgendes: Ein Autofahrer beachtet das 8-eckige, rote Schild nicht und fährt einfach weiter. Bumms...Unfall. Bei der Unfallaufnahme hat er clever die Fresse gehalten und danach einen Anwalt beauftragt. Dieser argumentiert nun so: Nach der neuen deutschen Rechtschreibung heisst es "Stopp". Auf dem Schild steht aber "Stop". Das muss der deutsche Normalo nicht verstehen müssen.... Die Chancen stehn ja nicht schlecht. Nur wenn ich rauskriege, dass es über Prozesskostenhilfe läuft und damit über meine Steuermichelgelder, muss ich wieder nach der Kaschi und der Augenbinde schrein...
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