Probleme nach Vape umbau
| SimsonSammler1234 |
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| QUOTE (Schwälbchen @ 09.04.2011, 22:35) | Beim nachträglichen Xenon Umbau gibt es Vorschriften bezgl. der Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage, zudem müssen die Scheinwerfer für Xenonsystem geeignet sein. Dies ist bei den oftmals nachträglich in H4 oder H7 Scheinwerfer implantierten Billigsystemen nicht der Fall weshalb (zurecht) die Zulassung fürs Fahrzeug erlischt.
Dies ist beim Umbau von 6V auf 12V nicht der Fall. Ich hatte eben deshalb bereits ein Gespräch mit einem TÜV-Ingenieur, dieser sah keinerlei Probleme darin wenn von 6V auf 12V umgebaut wird. Es wird prinzipiell das gleiche Leuchtmittel verwendet für welches der Scheinwerfer auch geprüft wurde. Weshalb also sollte also die Umrüstung ausgerechnet bei der Schwalbe nicht zulässig sein? Was anderes wäre es, wenn man z.B. beim Rücklicht die Birne gegen eine LED-Birne austauschen würde für welche keine E-Zulassung besteht.
Nicht falsch verstehen, wenn es wirklich nachweisbar ist dass der Umbau unzulässig ist interessiert mich das auf jeden Fall. |
Es ist nachweisbar nicht zulässig, weil die Vape keine Zulassung besitzt! Oder bekommst du zur VAPE eine ABE dazu wo drin steht, dass du die bei der Schwalbe einbauen kannst? Nein eben nicht. Außerdem gibt es von Simson Richtlinien wo genau drin steht, welche Umbauten zulässig sind und welche nicht. Ein Umbau auf 12 Volt ist unzulässig und eine Vape ist ebenfalls nicht aufgeführt weil es sich um ein Nachwendeprodukt handelt. Das Thema VAPE hatten wir übrigens schon mal ausgiebig diskutiert. Kann ja jeder ne VAPE verbauen der will aber deshalb wird der Umbau trotzdem nie zulässig werden. Interessieren wird es in wohl erst mal niemanden (weil ja kein TÜV) aber richtig ist es deshalb trotzdem nicht. Es gibt auch noch mehr Nachbauteile, die keine Zulassung besitzen aber verbaut werden. Problem ist, eine Zulassung kostet Geld und die spart man sich einfach weil man ja mit ner 50er nicht zum TÜV muss. Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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| Schwälbchen |
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Ich gebe Dir insofern recht als dass evtl. vermehrt Teile ohne gültige BE in Kleinkrafträder (mit Versicherungskennzeichen) verbaut werden ohne sich Gedanken bezgl. einer Zulassung zu machen. Wenn Du aber argumentierst dass Du bezweifelst, die Vape dürfte nicht verbaut werden weil sie angeblich keine Zulassung habe, dann darfst Du vermutlich auch keine Nachbaubremsbeläge, Nachbautanks, Nachbauzylinder (auch mit 50cc), etc. verbauen. Oder bekommst Du da Zulassungspapiere dazu? Auch diese Teile sind prinzipiell typgeprüft, ich vermute mal da dürfte jeder zweite sein Moped stehen lassen. Wenn jemand natürlich Tuningteile montiert mit dem Ziel, das Farzeug schneller zu machen, dann gebe ich Dir vollkommen recht, das ist nicht o.k. und man verliert unweigerlich seinen Versicherungsschutz sowie die Zulassung fürs Fahrzeug.
Wie gesagt: gemäß meinem TÜV-Menschen ist ein 12V Umbau kein Problem, wird auch bei anderen Fahrzeugen (egal ob 2, 3, oder 4 Räder) praktiziert und stellt seitens des TÜV kein Problem dar. So zumindest seine Aussage. Zudem kann man noch damit argumentieren, dass der 12V Umbau sogar sicherheitstechnisch Vorteile hat.
Von daher: leben und leben lassen, die weiter oben gemachte Aussage von wegen "is aber nich oreschenol" halte ich persönlich für etwas daneben. Der eine oder andere mag da natürlich anders denken...
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Gruß
Wolfgang
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| SimsonSammler1234 |
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| QUOTE (Schwälbchen @ 10.04.2011, 19:59) | Ich gebe Dir insofern recht als dass evtl. vermehrt Teile ohne gültige BE in Kleinkrafträder (mit Versicherungskennzeichen) verbaut werden ohne sich Gedanken bezgl. einer Zulassung zu machen. Wenn Du aber argumentierst dass Du bezweifelst, die Vape dürfte nicht verbaut werden weil sie angeblich keine Zulassung habe, dann darfst Du vermutlich auch keine Nachbaubremsbeläge, Nachbautanks, Nachbauzylinder (auch mit 50cc), etc. verbauen. Oder bekommst Du da Zulassungspapiere dazu? Auch diese Teile sind prinzipiell typgeprüft, ich vermute mal da dürfte jeder zweite sein Moped stehen lassen. Wenn jemand natürlich Tuningteile montiert mit dem Ziel, das Farzeug schneller zu machen, dann gebe ich Dir vollkommen recht, das ist nicht o.k. und man verliert unweigerlich seinen Versicherungsschutz sowie die Zulassung fürs Fahrzeug.
Wie gesagt: gemäß meinem TÜV-Menschen ist ein 12V Umbau kein Problem, wird auch bei anderen Fahrzeugen (egal ob 2, 3, oder 4 Räder) praktiziert und stellt seitens des TÜV kein Problem dar. So zumindest seine Aussage. Zudem kann man noch damit argumentieren, dass der 12V Umbau sogar sicherheitstechnisch Vorteile hat.
Von daher: leben und leben lassen, die weiter oben gemachte Aussage von wegen "is aber nich oreschenol" halte ich persönlich für etwas daneben. Der eine oder andere mag da natürlich anders denken... |
Du hast bei deiner Argumentation wieder einen Denkfehler, weshalb ich dir sagen muss, dass der Einbau von neuen Tanks, Brembacken, Zylindern usw. was anderes ist, wie wenn ich eine komplett andere Zündung einbaue die so vom Werk ab nie für das Fahrzeug gebaut wurde. Wenn man nämlich die Zündanlage von 6 Volt auf 12 Volt umbaut, ist das laut Simson Richtlinien nicht zulässig! Zitat aus "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten Simson - Zweiradfahrzeugen: 0.21 Der Umbau der elektrischen Anlage von 6V auf 12 V und umgegehrt ist nicht zulässig. Diese Änderung müsste also eingetragen werden. Diese Eintragung ist vom TÜV durchzuführen, welche aber normal nur funktioniert, wenn die VAPE zumindest ein Teilegutachten besitzt oder vom Hersteller der Fahrzeuge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Beide Möglichkeiten scheiden hier jedoch aus, da vom Werk ab der Umbau der Zündanlage sowieso nicht gestattet ist. Da nützt es auch nicht, wenn es dadurch evtl. sicherheitstechnisch Vorteile hätte. Klar wird es sicherlich niemanden stören, wenn man sich eine Vape einbaut aber richtig ist es trotzdem nicht. Wobei im 50ccm Bereich ja viele Teile ohne Zulassung verkauft und verbaut werden, weil es eben keinen TÜV gibt, der nachprüft ob die das alles so sein darf. Aber egal jetzt, baut euch das Teil ein wer es braucht. Ich brauch sie nicht. Ich fahr mit der originalen Zündung sehr gut. Gruß Jörg
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