Werbung in der DDR
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… ich möchte mal einen neues Thema hier in der Quasselecke aufmachen ... und zwar … „Werbung in der DDR“ Ich bin mir sicher, dass viele von Euch in den Schubladen noch Werbefotos/Schilder oder Anzeigen aus Zeitschriften aufbewahren und denke es ist an der Zeit, sich mal wieder damit zu beschäftigen und die Leser, welche solches Material nicht besitzen, neugierig auf die nächsten Einträge zu machen. Also … mach mit, mach´s nach, mach´s besser Ich fange mal damit an, was viele heut noch funkeln lassen Wolfgang Januar 1958
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Halloecho |
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Hallo, … eine Diskussion über das Urheberrecht will ich hier auf keinen Fall vom Zaun brechen, habe mich mit der Problematik trotzdem mal auseinandergesetzt und etwas recherchiert. Meinem Erachten nach besteht hier kein Risiko urheberrechtlich Probleme zu bekommen denn …
Rechtsinhaber kann nur eine natürliche Person sein, keine Juristische Person und auch niemals der Besteller des Werkes.
Das Urheberrecht ist in Deutschland grundsätzlich unübertragbar, einzig durch Erbfolge.
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, dieses umfasst jedoch nur die erstmalige Veröffentlichung.
Das deutsche Recht akzeptiert die „kleine Münze“ (Werke die an der untersten Grenze des urheberrechtlichen geschützten Werkes liegen), außer bei Gebrauchsgrafiken, seit je als urheberrechtlich schutzwürdig. Und zu diesen Gebrauchsgrafiken gehören unter anderem Banknoten, Briefmarken, Filmplakate und auch Werbegrafik
Quellen dazu, das UrhG und Wikipedia
Wolfgang
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (ETZ-Schrauber @ 15.11.2012, 09:58) | Zum Thema Werbung aus der DDR möchte ich soviel sagen, daß dies Eigentum des Volkes der DDR ist. Ich kann mich da nicht erinnern, vom Westen oder wo auch immer eine Zahlung erhalten zu haben, mit der mir als DDR-Bürger diese Rechte abgekauft wurde.
Das selbe sehe ich auch bei den DEFA-Filmen, die mit meinen Steuergeldern bezahlt wurde, denn zu DDR-Zeiten habe wir auf Lohn-und Gehaltzahlungen auch(und nicht wenig) Steuern gezahlt und ich bin der Meinung, daß es die 100 DM Begrüßungsgeld dies nicht abgedeckt hat.
Ich möchte den Rechtsanwalt sehen, der vor Gericht eine Urheberrechtsklage gewinnt, wenn es um das geistige und materielle Recht des Volkes der DDR geht, den daß Volk waren wir. |
So ein Kommentar hat hier grade noch gefehlt. Werbung ist nicht Eigentum des Volkes der DDR und schon garnicht deines! Hier interessiert auch nicht ob West oder Ost! Ich glaube bei dir ist noch nicht angekommen, dass diese Zeiten lange vorbei sind! Es gibt übrigens ein komplettes Buch, wo drin steht, wer für was die Rechte erworben hat.  Und es sind hier sicherlich auch Beträge jenseits der 100 DM geflossen. Und was mit deinen Steuergeldern bezahlt wurde interessiert heute doch keinen mehr! Es zählt was im Gesetz steht und sonst nichts. Und genau das sagt, was geistiges oder materielles Eigentum ist und was man damit machen darf oder was nicht. Interessieren würde mich mal, ob es damals schon ein Urheberrecht gab und wie das aussah und ob das heute auch noch Gültigkeit hat? Also sozusagen Bestandsschutz? Normal sollte das ja eigentlich so sein. Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Raphael |
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QUOTE (ETZ-Schrauber @ 15.11.2012, 09:58) | Zum Thema Werbung aus der DDR möchte ich soviel sagen, daß dies Eigentum des Volkes der DDR ist. Ich kann mich da nicht erinnern, vom Westen oder wo auch immer eine Zahlung erhalten zu haben, mit der mir als DDR-Bürger diese Rechte abgekauft wurde.
Das selbe sehe ich auch bei den DEFA-Filmen, die mit meinen Steuergeldern bezahlt wurde, denn zu DDR-Zeiten habe wir auf Lohn-und Gehaltzahlungen auch(und nicht wenig) Steuern gezahlt und ich bin der Meinung, daß es die 100 DM Begrüßungsgeld dies nicht abgedeckt hat.
Ich möchte den Rechtsanwalt sehen, der vor Gericht eine Urheberrechtsklage gewinnt, wenn es um das geistige und materielle Recht des Volkes der DDR geht, den daß Volk waren wir. |
Ist doch sicher ein Spässken , oder ?
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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Halloecho |
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das Urheberrecht war in der DDR auch geregelt, es war ein Persönlichkeitsrecht und mit Sicherheit kein Volkseigentum. Seit 03.10.1990 gilt im Beitrittsgebiet (neue Bundesländer) das selbe Recht wie in den gebrauchten Bundesländern. Aber wie schon gesagt, Werbegrafiken wie diese hier zum Beispiel sind vom Urheberrecht ausgenommen Wolfgang
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docralle |
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Naja, anderseits ist das auch Werbung halt. Hier ein früher Vorläufer von Red Bull, ###### und Co: Gefunden im Strassenverkehr 9/1971
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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docralle |
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Bis weit in den 1970er Jahren war noch Werbung in den Zeitschriften zu finden, da muß ich aber erst was schönes suchen... Ende der 1970er Jahre wurde es spürbar weniger: Bearbeitet von docralle am 16.11.2012, 10:50
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