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> Vape Zündung - wirklich sinnvoll?, Suche für nen Bekannten Erfahrungswerte
enrico-82
Geschrieben am: 21.07.2010, 10:02
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Ich nutze die U Zündung dauerhaft und immer - täglich.

Keine Probleme - ich habe einen ruhigen Standgasverlauf und nie Angst das es ausgeht. Lichtleistung ist zureichend - 1. ind der Stadt stehen Leuchten & 2. Draußen wenns dunkel ist sieht man genug (FERNLICHT !! wink.gif )


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Viele Grüße,
Enno


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Auxburger
Geschrieben am: 21.07.2010, 11:12
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Ja, Enrico, das ist die heutige STVZO. Die gilt für heutige Zulassungen.

Noch einmal anders, vielleicht verstehst du's dann auch:

Grundsätzlich und für jedes Fahrzeug gilt die STVZO des Zulassungszeitpunkts.

Die heutige STVZO ist deswegen für Altfahrzeuge nicht maßgebend - und wie gesagt, gerade in Sachen Elektrik sind die Vorschriften 2002 erheblich verschärft worden. Vorher, und in der DDR erst recht, war bei den "Innereien" Freistil erlaubt.


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enrico-82
Geschrieben am: 21.07.2010, 12:02
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Es gab aber zu DDR zeiten keine Vape (die Firma gibts erst seit 2002)!

Und jede Änderung musste damals umgetragen werden - also ist das auch egal.

Bitte zügle Deinen Ton ja - wer hier was nicht versteht stelle ich in Frage.

Zudem gelten solche Vorschriften rückwärts - wenn keine Ausnahme ausgesprochen wird, deswegen darfst du auch in einen PKW von 84 Gurte nachrüsten wink.gif



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Enno


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Auxburger
Geschrieben am: 21.07.2010, 12:08
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Es ist unerheblich, ob es das Bauteil zu DDR-Zeiten gegeben hat, denn nach DDR-STVZO waren solche Bauteile nicht prüfpflichtig.

Geprüft wurde die korrekte Ausführung des Umbaus, nichts weiter.

Wenn du weiterhin das Gegenteil behaupten möchtest, dann zeigst du uns jetzt erstmal die DDR-Prüfnummern und -zeichen auf den Bauteilen der DDR-Zündungen. Die Abwesenheit solcher Kennzeichnung ist unmittelbar Beleg für die Abwesenheit der Prüfvorschriften.

Auf geht's, du bist am Zug. Gib uns eine, nur eine einzige, DDR-Zündung mit einem amtlichen Prüfzeichen drauf. _clap_1.gif

Ach ja: Die STVZO gilt nicht rückwirkend. Dein nettes Ablenkungsmanöver mit den Gurten ist aussagefrei, denn auch vor 1984 durfte man schon Gurte im Auto haben - danach musste man.

Der Unterschied liegt zwischen Dürfen (nicht vorgeschrieben) und Müssen (vorgeschrieben). Dürfen darf man alles, was in der STVZO keine Vorschriften hat - und damit sind wir wieder beim zentralen Punkt deiner Begriffsstutzigkeit.


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Raphael
Geschrieben am: 21.07.2010, 12:13
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QUOTE (Auxburger @ 21.07.2010, 13:08)
Es ist unerheblich, ob es das Bauteil zu DDR-Zeiten gegeben hat, denn nach DDR-STVZO waren solche Bauteile nicht prüfpflichtig.


Andersrum ausgedrückt waren in der DDR Bauteile die es noch nicht gab auch nicht prüfpflichtig . laugh.gif

Auxburger , irgendwie hinkt das doch , oder ...? wink.gif

Gruss vom schmunzelnden
Raphael

P.S.: Deine Ausdrucksweise solltest Du mal überdenken , sie widerspricht den Forenregeln und der Höflichkeit .
Auch interessant finde ich , dass Du in einem anderen Forum sogar Tips gibst zum Eintragen der Vape ...ist doch angeblich alles nicht nötig ...?
http://www.simson-moped-forum.de/viewtopic.php?p=135581


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

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schwalbe rider
Geschrieben am: 21.07.2010, 15:28
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Also ist es Wurscht was man sich drannbaut hmm.gif
Es hat ja nix mit "Tuning" zutun! Und ob ich mit jetzt Alu oder Verchromte Felgen drannbaue ist doch auch egal... Die Felgen haben ja auch kein Prüfzeichen...
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KaitoKuroba
Geschrieben am: 21.07.2010, 16:17
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Die StVZO ist definitiv NICHT rückwirkend. Andernfalls hätten Unmengen an Oldtimerliebhabern massive Probleme ihre Fahrzeuge überhaupt noch auf die Straße lassen zu dürfen.

Ein anderes Beispiel dafür sind Standheizungen. Gerade unter Trabifahrern ist bekannt, dass es heute für die damals verbauten Standheizungen Sonderregelungen gibt, unter deren Bedingungen diese verbaut werden dürfen, oder eben nicht. Vor dieser Sonderregelung galt die alte Gesetzmäßigkeit der DDR und nicht die, der von dir aufgeführten StVZO von heute. Genau aus diesem Grund wurde sie auch extra und explizit für solche Fälle eingeführt, da die teils sehr maroden Brennkammern ein zu hohes Sicherheitsrisiko darstellten, als dass man sie weiter hätte laufen lassen können, wie früher. Es handelt sich dabei aber wie gesagt um eine Sonderregelung, die nötig war, da die aktuelle StVZO weder die Trabis, noch die alten Standheizungen heute noch erfasst.

Gruß
Chris


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 21.07.2010, 21:59
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Dich hab ich doch damit gar nicht gemeint. ich zieh nur grad um und konnte daher nicht eher meinen Senf dazugeben. Also lass mich oder ich gaff jetzt weiter ausm Küchenfenster auf die Pfungstädter Malzfabrik, die nun zwei Häuser neben mir ist. laugh.gif laugh.gif


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enrico-82
Geschrieben am: 22.07.2010, 06:49
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Moin Chris,

das ist nur halb korrekt - um einen Oldtimer wie Gott (oder Citroen) ihn schuf auf der Straße legal zu bewegen benötigst du eine Oldtimer Zulassung - dies ist ein separates Kapitel wink.gif .

Mit einer "normalen" Zulassung musst du Gurte nachrüsten, und für Alle Teile die noch nicht (von Werk) am Fahrzeug verbaut waren bzw. die Punkt oben betreffen nachtragen lassen.

Auch die gern verwendeten Lampenschirme sind eigentlich verboten.
__________________________

Zur originalen Zündung, diese wurde vom KTA der DDR geprüft und als fester Bestandteil eines Fahrzeuges des VEB Simson hinterlegt. Man kann also durchaus originale Zündungen wechseln.

Nur wenn man eine völlig neue Zündung, die nichts mit Simson zu tun hat und nicht geprüft wurde verbaut, so hat man die berühmte Karte.

Wenn die Zündanlagen auch nicht eintargungspflichtig wären, warum muss dieses dann für die MZ geschehen? Weil die einen KFZ Brief hat - na und ?

So long - Enno rolleyes.gif


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Viele Grüße,
Enno


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BBERNARDausDD
Geschrieben am: 22.09.2010, 18:51
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Angesichts des Streits über Eintragungen der Vape möchte ich auf eine eventuelle Alternative der PVL-Zündung kommen. Ich meine da nicht die Rennzündungen. Diese wurde meines Wissens (>> leider nur hören/sagen unsure.gif ) in "nach Wende Modellen" wie Star-50-Classic (vorher SR50) und sicher auch anderen Modellen ab Werk verbaut. Ist bis auf die Grundplatte von den Bauteilen her der VAPE sehr ähnlich bzw. identich. Ich selber fahre diese zu vollster Zufriedenheit schon seit einigen Jahren im SR50. Hat jemand zu diesen Ausführungen weitere Informationen oder gedrucktes wie Handbücher. Bei PVL auf der HP findet man Angaben zu Zündungen für Simson, jedoch werde ich daraus nicht schlauer. Wie verhält es sich hier mit der Eintragung? _uhm.gif
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Auxburger
Geschrieben am: 22.09.2010, 19:52
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QUOTE (enrico-82 @ 22.07.2010, 07:49)
Das ist nur halb korrekt - um einen Oldtimer wie Gott (oder Citroen) ihn schuf auf der Straße legal zu bewegen benötigst du eine Oldtimer Zulassung - dies ist ein separates Kapitel  wink.gif .

Mit einer "normalen" Zulassung musst du Gurte nachrüsten, und für Alle Teile die noch nicht (von Werk)  am Fahrzeug verbaut waren bzw. die Punkt oben betreffen nachtragen lassen.

Falsch, und zwar alles.

Für Fahrzeuge vor Mitte 1977 besteht keine Pflicht und auch keine Nachrüstpflicht für hintere Gurte; vor etwa 1969 noch nicht einmal für Gurte vorne.

Auch sämtliche anderen Normen, etwa in Sachen Abgasen, Crashtests, Bremsen, Beleuchtung und eben auch Elektrik, gelten für Bestandsfahrzeuge exakt so, wie es zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens Gesetz war - und zwar im Rahmen der ganz normalen Zulassungsbestimmungen, nicht etwa per Ausnahme Oldtimerkennzeichen.

So einen hanebüchenen Unsinn wie du ihn verzapfst kann man sich nur zusammenreimen, wenn man wirklich so gar nichts über die Sachlage weiß. Aber so ist's halt im Internet: Einfach Schwachsinn herunterschwallen und ebenso fleißig wie lernresistent wiederholt nachbeten, solange bis alle anderen gegangen sind. Dann hat man das letzte Wort und die Debatte somit "gewonnen". _clap_1.gif

(Die Pointe: Wenn das wirklich so wäre wie Enrico behauptet, dann MÜSSTE man sogar eine VAPE nachrüsten. Für heutige Mopeds und Roller sind nämlich keine 6V-Elektrikanlagen mehr erlaubt, und 35W Scheinwerferleistung ebenso vorgeschrieben sowie eine Zündentstörung von mindestens 7,5 kOhm. Desweiteren bräuchtest du vier Blinker, Scheibenbremsen, einen Viertaktmotor und noch viele andere Dinge, die heute Zulassungs-Vorschrift sind und es früher nicht waren.)

@Siebenson: Zündanlagen und sonstige Teile der inneren elektrischen Anlage sind bei Erstzulassung ab 1.1.2002 typzuprüfen und mit E-Prüfzeichen zu versehen. Vorher gab's keine solchen Vorschriften. Lies es nach - und bring einen Textbeleg aus einem Gesetz, falls du etwas gegenteiliges findest. Du kannst mir gern auch eine beliebige alte Mopedzündung mit einem amtlichen Prüfzeichen zeigen ... du wirst aber keine finden, bei Simson nicht, bei MZ nicht, und auch nicht bei Kreidler, Hercules oder BMW.
Insbesondere sind Ersatzteile für Altfahrzeuge vor diesem Datum explizit weiterhin ausgenommen von der E-Prüfpflicht - womit wir wieder bei der VAPE wären.


@Bernard: Hier streitet sich niemand ... nur manche machen sich die Mühe und beschaffen die Fakten, und andere labern nur immer den gleichen Schmarrn. Die PVL-Zündung war sehr kurzlebig und wurde recht schnell durch die VAPE ersetzt. Teile sind kaum zu beschaffen, (bis auf die, die sowieso von VAPE waren) und die Lichtleistung war auch recht dünn. Eine Alternative für heutige Umrüstungen ist das nicht.
Bau eine VAPE ein und gut ist. Der einzig wichtige Schritt ist: Erzähl's nicht hier in diesem Forum. Es gibt hier Leute, die einen Heulkrampf und Verbaldiarrhoe kriegen, wenn sie sowas hören.


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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 22.09.2010, 20:20
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mit den Gurten würd ich auch sagen dass du Recht hast, ich hab schon viele Oldies gesehen, die keine Gurte hatten.

Mit der Vape gebe ich dir auch nur bedingt recht, sie ist zuverlässig aber was machst du wenn du jetzt mal richtig weit fährst so z.B. 350km und sie geht dir flöten, irgendwas am Geber?
Bei einer Verbrecherzündung kannst das fix wieder richten aber bei der Vape schiebst im Endefekt das Moped heim oder holst es ab und dann sind auch die Ersatzteile wieder teuer.
Wenn ich so viel Geld hätte würde ich die Vape in einem meiner Fahrzeuge ausprobieren, mehr aber auch nicht. smile.gif

Kann ja jeder selber machen wie er will. _clap_1.gif thumbsup.gif


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Markus
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.09.2010, 22:05
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QUOTE (Auxburger @ 14.07.2010, 15:05)
QUOTE (Siebenson @ 14.07.2010, 14:38)
QUOTE (meisterB @ 14.07.2010, 14:31)

Ich werd mal ne Vape ausprobieren.


Vergiss aber nicht, sie auch eintragen zu lassen wink.gif

Denn sonst fährst Du ohne Betriebserlaubnis.

S-U

... und das wird auch bei der 27. Wiederholung nicht wahrer.

Es ist nur ein weiteres beliebtes Scheinargument, mit dem die Originalitätsfetischisten den technischen Fortschritt schlechtreden wollen.

Fakt: Bei Erstzulassung vor 1.1.2002 kann man an der Fahrzeugelektrik machen was man will. Weder müssen E-zugelassene Bauteile verwendet werden, noch muss etwas eingetragen werden. Noch nicht einmal Umbauten an der Beleuchtung müssen eingetragen werden, sofern dabei die gängigen Vorschriften zum Anbau beachtet worden sind.


Die Prüfer teilen sich hier in zwei Kategorieren: Die ehrlichen und kundenorientierten, die dich einfach wieder wegschicken - und die umsatzorientierten, die die leicht verdienten 60 Euro gerne nehmen.

Erstere schreiben natürlich keine Belege - und daran geilt sich die "gib mir doch einen schriftlichen Beleg, dass man das nicht eintragen muss" dann wieder auf.

Ich frage mich gerade warum es denn in der DDR diese Unterlagen gab, die Auskunft über die zulässigen Umbauten gaben, wenn man ja nach deiner Aussage nach machen konnte was man wollte? hmm.gif ph34r.gif

Ich hab mal die wichtigsten Passagen eingescannt. biggrin.gif

Jörg

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Geschrieben am: 22.09.2010, 22:08
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.09.2010, 22:11
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