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> Vape Zündung - wirklich sinnvoll?, Suche für nen Bekannten Erfahrungswerte
SimsonSammler1234
Geschrieben am: 25.09.2010, 10:38
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Danke S-U, bei solchen Diskussionen stell ich doch immer wieder gerne die originalen Simson Unterlagen zur Verfügung. wink.gif

Schon komisch, dass jetzt auf einmal keiner mehr weiter diskutieren will. laugh.gif ph34r.gif

Jörg


--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Dave
Geschrieben am: 26.09.2010, 19:09
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Abwarten und Bier trinken...
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 26.09.2010, 19:38
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QUOTE (Dave @ 26.09.2010, 20:09)
Abwarten und Bier trinken...

Das mach ich doch sowieso schon die ganze Zeit aber es kommt jedesmal der Gleiche unwahre Mist. laugh.gif



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Grüße Jörg

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enrico-82
Geschrieben am: 26.09.2010, 20:18
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Naja - es kann ja auch nicht sein...

es werden alle lügen die sagen, musste abgenommen werden ...

Ich hab jetzt ne Buik Lima in der S51 mit 145,8Watt Leistung und eine Xenonfrontbeleuchtung mit Blinkeffekt.

Alles eintragungsfrei laugh.gif


--------------------
Viele Grüße,
Enno


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essiquäler
Geschrieben am: 26.09.2010, 20:32
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S-U und Simsonsammler haben recht. Wenn du's immer noch nicht glaubst, dann versuche doch mal in Flensburg eine ABE zubeantragen mit einer VAPE-Zündung.

Es gibt ja schon Probleme , wenn ich ein S51 mit ungenauen Angaben der Zündung mache. Wenn ich Elektronikzündung schreibe und eigentlich eine Unterbrecherzündung reingehört, dann bekomme ich keine ABE. Dann habe ich mit Sicherheit Post von Flensburg, in der ich aufgefordert werde, zur Klärung zurückzurufen. Ist übrigens eigen Erfahrung.


--------------------
Grüße Gerald
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Hansen
Geschrieben am: 30.09.2010, 12:20
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Moin,

auch ich habe bei meiner KR 51/1 die VAPE Zündung verbaut und bin voll zufrieden damit, ebenso bei meinen 2 S 51. Auch hab ich beim Arbeitskollegen und Bekannten in ihre S 51 b.z.w. Schwalben diese Zündung eingebaut. Bis jetzt nur positive Reaktionen von den Fahrern bekommen.
Da ich keinerlei Papiere für die Schwalbe hatte mußte ich diese neu beantragen. Also per Online- Formular. Habe in das Formular auch reingeschrieben, das daß Fahrzeug 12 V elektronik- Zündung hat. Nach 4 Tagen hab ich die neue ABE erhalten und es steht nichts drinn, welche Zündanlage verbaut worden ist.


bis bald...
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 01.10.2010, 00:02
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QUOTE (Hansen @ 30.09.2010, 13:20)
Da ich keinerlei Papiere für die Schwalbe hatte mußte ich diese neu beantragen. Also per Online- Formular. Habe in das Formular auch reingeschrieben, das daß Fahrzeug 12 V elektronik- Zündung hat. Nach 4 Tagen hab ich die neue ABE erhalten und es steht nichts drinn, welche Zündanlage verbaut worden ist.


bis bald...

Eine originale 12V Elektronikzündung ist aber was anderes als eine VAPE! Wann versteht das hier auch der Letzte? Deine Angaben bei der Beantragung der ABE waren demnach falsch.

Es kann im Onlineformular auch nicht reingeschrieben werden, dass man eine VAPE hat. Würde man das machen können, würde sicher die Frage zurück kommen ob diese eingetragen ist, denn original gabs keine VAPE!

Des weiteren war es zulässig von 6V auf 12V umzurüsten, weshalb die Angabe von 12V Elektronikzündung kein Problem darstellt.

Les dir einfach mal meine gescannten Unterlagen durch, da steht alles drin!

Ciao Jörg


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Grüße Jörg

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Hansen
Geschrieben am: 01.10.2010, 11:59
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Moin,

warum waren meine Angaben 12V Elektronikzündung falsch? Stimmt doch. Klar hab ich die gescannten Unterlagen durchgelesen. Trotzdem bleibt die VAPE drinn! Viel schlimmer finde ich umbauten/ tunen/ pimpen/ frisieren zur Leistungssteigerung.

bis bald...
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NorbertE
Geschrieben am: 01.10.2010, 12:41
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Meine 2 cent:

Das KBA will eigentlich nur eine FGST-Nr. und den Typ(die wird mit einem Diebstahlregister abgeglichen). Die restlichen "Häkchen" werden auf Plausibilität geprüft.
Dann bekommt man den Zettel. Dieser ist aber eigentlich sofort erloschen oder ungültig, weil ein nicht zulässiger Umbau mit einem nicht typgeprüften Bauteil erfolgte.
Das passiert z.B. auch, wenn man an eine 64er Schwalbe die Nachbauochsenaugen dranschraubt.
Es gibt eine alte Liste der zulässigen Umbauten und die hat auch heute noch Bestand. Unabhängig von Nachbauteilen, die allesamt keine Typprüfung durchlaufen haben.

Über den Sinn oder Unsinn kann man lange diskutieren, aber es ist so.

Kommt man wegen einem "Anfangsverdacht" oder einfach so in eine Kontrolle und erwischt einen Polizisten, der sich auskennt und es durchziehn will, ist die Karre auf der Stelle stillgelegt.


--------------------
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 01.10.2010, 20:06
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QUOTE (Hansen @ 01.10.2010, 12:59)
Moin,

warum waren meine Angaben 12V Elektronikzündung falsch? Stimmt doch. Klar hab ich die gescannten Unterlagen durchgelesen. Trotzdem bleibt die VAPE drinn! Viel schlimmer finde ich umbauten/ tunen/ pimpen/ frisieren zur Leistungssteigerung.

bis bald...

Dank an Norbert und Gunnar. thumbsup.gif Aber warum haben immer die Leute, die keine Ahnung haben das Letzte Wort und meinen immer recht zu haben?

Wer die technischen Unterlagen oder Gesetze/ Verordnungen nicht versteht soll es doch auch einfach lassen, an seinem Moped irgend etwas umzubauen!

Und nochmal! Eine ORIGINALE ZUGELASSENE 12V Elektronikzündung ist etwas anderes als eine NICHT zugelassene und original nie erhältliche VAPE Zündung!

Und was du machst sind auch umbauten die genauso wie das frisieren nicht zulässig sind! Das Endergebnis ist immer das Gleiche und zwar das Erlöschen der Betriebserlaubnis wie Norbert bereits erwähnt hat.

Jörg


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Grüße Jörg

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Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

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Hansen
Geschrieben am: 01.10.2010, 21:45
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Moin,

und jetzt soll ich die 12V gegen den 6V Mist wieder umbauen und meine Sicherheit (Helligkeit der Leuchtmittel) auf's Spiel setzen?!
Nee danke.

Ich bin kein Nietenzähler und Originalfetischist.


bis bald...
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enrico-82
Geschrieben am: 01.10.2010, 21:57
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Mein Gott das hat nichts mit Original zu tun - das ist Vorschrift !!!!!!!!


Du ziehst doch auch keine Traktorreifen auf nen Ferrari wegen bessrem Grip rolleyes.gif

Wann versteht man das endlich mal - Jörg sagt es doch treffend mad.gif , mir fällt dazu nur eins ein:


Nein, ich esse meine Suppe nicht !!!

Zudem leuchten die Watt nicht die Volt - sonst hätte jeder LKW eine Flutlichtanlage (24 Volt)blink.gif , wer also sein Fahrzeug pflegt und defekte bzw. beschädigte Teile wartet und regeneriert hat kein Problem mit 6 Volt!
Im Gegenteil viele von den VAPE Spezis wollen nicht glauben, dass ich 6V Unterbrecher habe - konstantes Standgas, Helligkeit und Zuverlässigkeit sind gegeben.

ich zitiere:

QUOTE
Dank an Norbert und Gunnar. thumbsup.gif Aber warum haben immer die Leute, die keine Ahnung haben das Letzte Wort und meinen immer recht zu haben?

Wer die technischen Unterlagen oder Gesetze/ Verordnungen nicht versteht soll es doch auch einfach lassen, an seinem Moped irgend etwas umzubauen!

Und nochmal! Eine ORIGINALE ZUGELASSENE 12V Elektronikzündung ist etwas anderes als eine NICHT zugelassene und original nie erhältliche VAPE Zündung!

Und was du machst sind auch umbauten die genauso wie das frisieren nicht zulässig sind! Das Endergebnis ist immer das Gleiche und zwar das Erlöschen der Betriebserlaubnis wie Norbert bereits erwähnt hat.

Jörg


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Viele Grüße,
Enno


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Mopedfuchs
Geschrieben am: 01.10.2010, 23:28
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QUOTE (Hansen @ 01.10.2010, 22:45)
und jetzt soll ich die 12V gegen den 6V Mist wieder umbauen und meine Sicherheit (Helligkeit der Leuchtmittel) auf's Spiel setzen?!

Mal abgesehen davon, dass es um's Prinzip der Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr und nicht Leistung der VAPE Zündanlage geht, ist das wahrlich kein sinnvolles Argument.

Wie Enrico schon gesagt hat, ist die Lichtleistung (Watt) der Glühbirnen ausschlaggebend und nicht die Spannung (Volt).

Es gibt sowohl für die original 6V Unterbrecher- als auch 12V Electronic-Zündung Lichtspulen mit 35/35 W Leistung für die Bilux-Birne des Scheinwerfers. Die Spulen stammen vom deutschen Hersteller Zwotec (falls die Qualität in Frage gestellt werden sollte).

Alte Lichtspulen verlieren auch an Leistung. Man kann also durch Austausch der Lichtspule gegen eine neue bzw. Umrüstung (von 25/25 W) auf 35/35 W inkl. Bilux-Birne ganz einfach und kostengünstig die Helligkeit des Scheinwerfers erhöhen.


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Teile für SR1, SR2, KR50, Spatz usw. findest du hier -> Simson Ersatzteile

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lambiman
Geschrieben am: 02.10.2010, 00:17
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Da wir gerade so schön bei den Leuchtmitteln und derer Intensität im Betrieb sind muss ich jetzt echt eine Lanze für die Lichtanlage meiner N brechen welche ich vor der Restaurierung nie getan hätte.

Wer es nicht weiß es sind komplette Originalkomponenten verbaut vom Reflektor zur Zündanlage bis zur Lichtspule(15/15W).

Die Lichtausbeute steht der meiner S51B2-4 in nichts nach die Tachobeleuchtung ist heller und die popeligen 15W machen schön Licht.

Jetzt möchte ich noch die Gründe dafür anbringen

Reflektor innen und außen gereinigt sowie Reflexionsschicht in guten Zustand.
Alle Massekontakte Rostfrei und bei der Montage Metallisch Blank gemacht.
Teilweise Kabel Neu vorallem die zuleitungen Lichtschalter usw.
Kontakte gesäubert.

Alle diese Punkte sind bei den 6V Anlagen sehr wichtig um gutes licht zu bekommen.

Man kann also durchaus auch mit 6V sicher unterwegs sein wink.gif

Ich möchte aber dennoch alle bitten die Leute die eine moderne Zündanlage haben möchten diese auch machen zu lassen es kann euch egal sein obs diesen Leuten das Genick bricht bei Kontrollen Unfällen usw hauptsache ihr macht keinen Blödsinn biggrin.gif

Gruß
Dirk


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Die Simsons sind die Besten im Osten wie im Westen
Vom Pol bis zum Äquator und auch in Ulan bator
Du Kannst sie gerne Testen
Sie sind die allerbesten
vom Süden bis zum Norden und hinaus bis in die Fjorden

Aktuelle Besitztümer:
Star Bj73 Patinamoped
Star Bj72 Liegt zerlegt rum
Star Bj74 Im verwendbaren Originallack
Star BJ73 Teileleiche
Spatz Bj65 nicht schön aber selten
Habicht Bj74 Auferstanden aus Ruinen
Kr51/1S Bj72 in der Restauration
KR51 Bj65 Arbeit fürs nächste Jahr
S51 B2-4 Bj86 Mein Alltagsmoped
S50N Bj76 Seit Juli 2010 10000Km gelaufen
SR50C BJ86 Im Alltagsbetrieb
ES250/0 Bj58 Viel Arbeit
ES150/0 Bj62 Erste Serie mit 2 Farb. Tank
ES125/0 Bj64 Vollrestaurierte Glitzerkiste
Troll Bj63 Desolater Zustand wird restauriert
Neuzugang:
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NorbertE
Geschrieben am: 02.10.2010, 01:28
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lambi hat das eigentlich gut rübergebracht thumbsup.gif Das mit dem Licht, mein ich. wink.gif

Es spielt dazu eine untergeordnete Rolle, welche Spannung ansteht. Hauptsache, es ist alles o.k. Der einzige Unterschied zwischen dem 6 und 12V-Bordnetz ist, das bei 12V geringere Ströme fliessen. Nichts Anderes!

Jörg: Du fragst, warum man das macht. Ich denke (und ich muss ehrlich gestehn, eine Vape hat mich bisher nur durch den Preis abgeschreckt. Probieren würde ich die trotz fehlender Genehmigung schon mal gerne. wink.gif ) es ist Unkenntnis, der "Spieltrieb" und seien wir ehrlich: wer hat als Jugendlicher nicht an der Karre rumgemacht. Oft und meist ohne Sinn und Verstand. wink.gif

Das ist eben so.Fertig.

Nichts desto Trotz ist es nicht zulässig und ich schrieb es oben: Über den Sinn oder Unsinn der 124. Änderung der europäischen Marmeladenverordnung kann man bei einem Bier stundenlang debattieren. Fakt ist und bleibt: die gilt!

Zur Vape: Wenn ich eine hätte, würde ich sie still und heimlich einbaun, alles äusserlich orginal aussehn lassen und gut ist. wink.gif Werde ich dennoch "erwischt", habe ich ein Problem und muss dafür gradestehn.


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