Mich würde mal ganz ehrlich interessieren woher immer wieder diese hartneckige These kommt, dass "links" erlaubt ist.
Richtig ist, dass die Anbringung eindeutig durch die StVZO, bzw. FZV geregelt ist und somit von jedem Umsetzbar sein sollte.
Da heist es ua. im §60a Abs. 2 StVZO, bzw. (ähnlich) im §27 Abs. 3 FZV:
"...Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichender Entfernung (15m) lesbar sein....
Wenn man es jetzt also ganz genau nehmen will, ist weder links noch rechts am Fahrzeug erlaubt!
Aber ich denke mal, so lange es von hinten erkennbar ist, wird keiner meckern...

Im Übrigen ist aber der Nummernschildhalter eine gute Lösung, wobei ich als kleinen Hinweis hinzufügen möchte, dass eines der beiden Schraubenlöcher der Achse oder Strebe als Langloch ausgeführt sein sollte, da man sonst bei jedem Mal Kette spannen nen neuen Halter braucht.
Schöne Arbeit....weiter so!